Integrationsratswahl 2020Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates
FB 01/0676/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Beschlussreihenfolge so gestaltet sein müsste, dass eine erste Befassung im Integrationsrat und darauf dann im Rat erfolge. Aus diesem Grunde werde, weil diese Reihenfolge nicht möglich war, ein Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung des Integrationsrates vorgeschlagen. Die Reihenfolge sei verändert worden, um die maximale Zeit der Vorbereitung einzuräumen und nicht längere Zeit auf einen Ratsbeschluss zu warten. Hierzu erhebt sich kein Widerspruch.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat befürwortet die Einführung der Stellvertreterwahl für die Mitglieder des
Integrationsrates und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates zu
beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Wahlordnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11.04.2019 wurde ebenfalls unter Artikel 5 der § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der die grundlegenden Regelungen für die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte trifft, geändert.
Wesentliche Änderungen des neuen § 27 GO NRW sind folgende:
- Änderung der Überschrift: Das Wort „Integration“ wurde durch „Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ ersetzt.
- Gemäß § 27 Absatz 3 Satz 3 GO NRW erstellt die Gemeinde ein Wählerverzeichnis, legt dieses zur Einsichtnahme öffentlich aus und benachrichtigt die Wahlberechtigten. Dementsprechend werden nun alle Wahlberechtigen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Somit müssen zukünftig auch alle Personen, die in der Kommune eingebürgert wurden, in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
- Gemäß § 27 Absatz 12 GO NRW kann durch Beschluss des Rates der Stadt anstelle eines Integrationsrates ein beratender Ausschuss (Integrationsausschuss) gebildet werden. Für den Integrationsausschuss gelten die Regelungen für den Integrationsrat entsprechend. Ergänzend sind auf den Integrationsausschuss § 57 Absatz 4 Satz 1 und § 58 anzuwenden. Die Zahl der nach Absatz 2 Satz 1 gewählten Mitglieder muss die Zahl der vom Rat nach Absatz 2 Satz 4 bestellten Ratsmitglieder und der vom Rat nach § 58 Absatz 3 bestellten sachkundigen Bürger übertreffen. Der Integrationsausschuss ist wie ein Ratsausschuss in die Beratungsfolge des Rates einzubinden.
Zudem sollen für die Integrationsratswahl die Vorschriften des Kommunalwahlrechts in großen Teilen Anwendung finden.
Wenngleich die Wahlordnung für den Integrationsrat in ihrer alten Fassung bereits die Führung eines Wählerverzeichnisses vorgesehen hat, machen diese wie weitergehende Änderungen des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und der hiermit einhergehenden Änderung der Kommunalwahlordnung (KwahlO) eine Anpassung der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Aachen erforderlich. Auch wurde die Änderung zum Anlass genommen, die Wahlordnung in Anlehnung an die im Auftrag des Landesintegrationsrates NRW von Herrn Prof. Dr. Bätge entworfene Musterwahlordnungzu verschlanken und dadurch übersichtlicher zu gestalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 98718
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=98718
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-04-09 FB 01_0676_WP17 Integrationsratswahl SAO.pdf
8.11.2024
220.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen - ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT !
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 06.05.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 12:09