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Städteregionales Gewerbeflächenkonzept - Gewerbeflächenpool

FB 02/0202/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherrn Lübben (Grüne) bezeichnet die interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenplanung als einen Meilenstein und begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Er geht sodann auf die mit der Beschlussfassung verbundene Satzung eines Vereins ein, der eine Mitgliederversammlung und einen Beirat habe. Diese Gremien seien relativ klein gehalten. Es bestehe die Gefahr, dass sie zu einem Closed Shop würden. Er vertritt die Auffassung, dass die Entscheidungsfindung abgesichert werden müsse durch die beteiligten Kommunen. In Ergänzung des Beschlussvorschlags beantragt er, den folgenden Satz zu beschließen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig Fachausschüsse für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft und Liegenschaften mit der Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen im Gewerbeflächenpool zu befassen.“

Der Vorsitzende erklärt sich mit einer Ergänzung einverstanden, die Formulierung müsse aber präzisiert werden, damit unter den Terminus „zu befassen“ nicht der Eindruck entstehe, dass die Entscheidung bei den jeweiligen Ausschüssen liege.

Ratsherr Baal (CDU) würdigt das Vorhaben, die Gewerbeansiedlung über einen Gewerbeflächenpool interkommunal zu realisieren. Er sieht darin einen Mehrwert für die Stadt Aachen, für die Kommune, in der die Ansiedlung stattfinden wird und für die Region insgesamt. Er schlägt hinsichtlich der Gremienbefassung vor, einen weiteren Spiegelstrich zu ergänzen, dass die Verwaltung den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft sowie den Planungsausschuss und den Wohnungs-und Liegenschaftsausschuss als die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über die Fortentwicklung des Gewerbeflächenpools informiert.

Ratsherr Linden (SPD) geht auf den Bedarf an Gewerbeflächen ein, der aus eigener Kraft durch die Stadt Aachen nicht gedeckt werden könne und deshalb die regionale Zusammenarbeit brauche. Er sieht eine einmalige Chance, weil der Regionalrat bereits ein erstes Plankonzept vorgelegt habe und die Flächen, die die Städteregion für diese Gewerbeflächen tun in den Blick genommen habe, ebenfalls dort ausgewiesen sei als Potenzialflächen. Er stimmt Ratsherrn Lübben zu, dass die Satzung sehr komplex wirke und tritt dafür ein, dass die Zusammenarbeit weiterhin den Geist des Pragmatismus atme.

Bürgermeister Plum (SPD) hält die von Ratsherrn Lübben vorgeschlagene Ergänzung für sinnvoll, schlägt allerdings vor, zur Vermeidung von Eingriffen in die Rechte der Ausschussvorsitzenden zur Festlegung der Tagesordnung die Formulierung „zu befassen“ zu ersetzen durch die Worte „zu berichten“.

Der Vorsitzende schlägt als Punkt 4 in Ergänzung des Beschlussvorschlags die Formulierung vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Fortgang der Kooperation zu berichten“.

Ratsherr Lübben (Grüne) erklärt sich hiermit einverstanden. Der Vorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag mit der von ihm vorgeschlagenen Ergänzung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen fasst folgende einstimmigen Beschlüsse: Er stimmt der ‘Öffentlich-rechtliche Vereinbarung‘ zur gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklung zu (Anlage 1). Er stimmt den Flächengrößen sowie der auf Grundlage der erläuterten Berechnungsmethode ermittelten Verteilung der Wertverhältnisse zu. Er beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der AGIT, der StädteRegion Aachen sowie der weiteren beteiligten Kommunen an der Erarbeitung von Regionalplanänderungsverfahren der jeweiligen Belegenheitskommune mitzuwirken. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Fortgang der Kooperation zu berichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen fasst folgende Beschlüsse:

  1. Er stimmt der ‘Öffentlich-rechtliche Vereinbarung‘ zur gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklung zu (Anlage 1).
  1. Er stimmt den Flächengrößen sowie der auf Grundlage der erläuterten Berechnungsmethode ermittelten Verteilung der Wertverhältnisse zu.
  1. Er beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der AGIT, der StädteRegion Aachen sowie der weiteren beteiligten Kommunen an der Erarbeitung von Regionalplanänderungsverfahren der jeweiligen Belegenheitskommune mitzuwirken.


Erläuterungen

Städteregionales Gewerbeflächenkonzept Gewerbeflächenpool

Im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans wurde ein Zusatzbedarf durch den Wegfall von Arbeitsplätzen in der Braunkohle anerkannt. In einem Gutachten wurde für die damals noch 15.000 Beschäftigten im ‘Gewerbebetrieb Braunkohle‘ bei einer Arbeitsplatzdichte von 30 – 40 Arbeitsplätzen pro Hektar ein Zusatzbedarf in einer Größenordnung von 500 ha für das gesamte rheinische Braunkohlegebiet festgestellt.

Dies bedeutet für die StädteRegion Aachen, dass ein zusätzlicher strukturwandelbedingter Flächenbedarf von 110 ha angenommen wird, für den ein entsprechendes Angebot mobilisiert werden muss.

Gleichzeitig hat die StädteRegion Aachen in Abstimmung mit den städteregionsangehörigen Kommunen eine nicht bedienbare reguläre gewerbliche Flächennachfrage von ca. 93 ha im Rahmen der Erarbeitung des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes als Fachbeitrag zur Regionalplanüberarbeitung festgestellt.

Zur aktiven Gestaltung des Strukturwandels sowie als Reaktion auf aktuell bereits bestehenden Flächenengpässe in einzelnen Kommunen der StädteRegion Aachen wollen die beteiligten regionsangehörigen Kommunen (Stadt Aachen, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Stadt Stolberg, Stadt Würselen) unter Federführung der StädteRegion Aachen und unter Moderation der AGIT einen gemeinsamen Gewerbeflächenpool schaffen, der eine zeitnahe koordinierte und abgestimmte Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen ermöglichen soll. Mit dem Gewerbeflächenpool wird eine zusätzliche Flächenausweisung in die Wege geleitet, die ohne diese städteregionale Zusammenarbeit nicht geschaffen werden kann.

Die festgestellten Flächenengpässe einzelner Kommunen sollen darüber aufgefangen und durch insbesondere drei Premiumgewerbegebiete für Technologiefirmen unter Inanspruchnahme von Strukturmitteln entwickelt werden.

Dabei besteht Einvernehmen, dass die Poolmitglieder ihre Aufgabe zur Vorbereitung von Entscheidungen zur Vergabe (Vermietung und Verkauf) von Liegenschaften, die dem Pool zugeordnet sind, auf die Geschäftsführung des Pools übertragen. Die Geschäftsführung, bestehend aus einem Vertreter der StädteRegion Aachen sowie einem Vertreter der beteiligten Kommunen, holt die Zustimmung des Beirats zu den Vergabeentscheidungen ein.

Der Beirat setzt sich aus dem Geschäftsführer der AGIT, einem Vertreter der Städteregion sowie je einem Vertreter jeder beteiligten Kommune zusammen.

Um die angestrebten, Kommunalgrenzen überschreitenden Gewerbeflächenentwicklungen zeitnah und bereits zeitlich vor der Gesamtüberarbeitung des Regionalplans voran zu bringen und damit wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Vertragspartner aufgrund des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung schließen (Verweis: Anlage 1), die im Wesentlichen durch die Kanzlei Dr. Neumann, Schmeer und Partner erarbeitet wurde.

Mit dem Ziel, den festgestellten Gewerbeflächenbedarf in der Region insbesondere zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu decken und im gemeinsamen Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten StädteRegion Aachen bringen die Kommunen folgende Potentiale in den Pool ein:



Erläuterung zur Tabelle ‘Quoten‘

  1. Zunächst werden die Einbringungspotenziale der beteiligten Kommunen aufgeteilt nach Flächen, Nachfrage und Ausgleichsflächen gegenübergestellt.
  1. Die Bewertung der Flächen erfolgt mit 45,00 €/qm (Eschweiler), 85,00 €/qm (Herzogenrath) und 85,00 €/qm (Würselen). Diese Werte sind Ergebnisse der Diskussion im Workshop. Sie können, soweit die Beteiligten dies für erforderlich halten, verändert werden. Denkbar wäre auch ein Ansatz von Bodenrichtwerten. Die Nachfrageflächen werden mit 15 % des Durchschnittwertes der eingebrachten Flächen bewertet. Ausgleichsflächen werden mit 5,00 €/qm bewertet.
  1. Mithin werden solche eingebrachten Flächen, denen bereits entsprechende Nachfrage gegenübersteht, für die Quotenermittlung nicht berücksichtigt. Auch dieses Vorgehen entspricht den Ergebnissen des Workshops (hier: Vorschlag Kupferstadt Stolberg).
  1. Die Gesamtwerte ergeben sich durch Multiplikation der die Nachfrage übersteigenden Flächen, der Nachfrage und der Ausgleichsflächen mit den entsprechenden Bepreisungen je qm.
  1. Aus der Summe dieser Werte ergeben sich die jeweiligen Beteiligungsquoten der Kommunen am Gewerbeflächenpool.

Gemeinsames Ziel der beteiligten Kommunen ist es, die Änderung des aktuellen Regionalplans mit den oben angeführten Begründungen zur vorsorglichen Gestaltung des Strukturwandels und zur Deckung des insgesamt städteregional festgestellten Bedarfs zu initiieren. Die Beantragung parallel zum informellen Verfahren der Regionalplanüberarbeitung ist mit der Bezirksregierung Köln thematisiert und wird zeitnah abgeschlossen.

In der Bürgermeisterkonferenz am 26. Februar 2020 haben sich die Hauptverwaltungsbeamten für die Einbringung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in die politischen Gremien der beteiligten Kommunen ausgesprochen. Im Anschluss an die positive Beschlussfassung in den zuständigen Gremien kann das Regionalplanänderungsverfahren beantragt werden.

Rechtslage:

Die Aufgabe ist freiwillig.

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Ökologische Auswirkungen:

Die qualitätsvolle Flächenentwicklung findet an geeigneten und von Restriktionen weitgehend unbehelligten Standorten statt.

Soziale Auswirkungen:

Die Flächenentwicklung trägt aktiv zur Gestaltung des Strukturwandels bei. Die Ansiedlung von Betrieben schafft und erhält Arbeitsplätze.


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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-04-09 FB 02_0202_WP17 Staedteregionales Gew SAO.pdf

8.11.2024

394.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen - ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT !
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:09