TOP 8.1Öffentlich

Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung; Ratsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen im Rat der Stadt Aachen vom 06.12.2018; Ergänzung zur WLA-Vorlage vom 04.02.2020

FB 23/0627/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende verweist auf eine Ergänzungsvorlage zur Vorlage des Wohnungs-und Liegenschaftsausschusses vom 4.2.2020.

Bürgermeister Plum (SPD) führt aus, dass in der letzten Zeit jedem die Bedeutung des Wohnens, vor allem auch die Bedeutung des preiswerten Wohnens, bewusst geworden sei. Ein kleiner Baustein zum preiswerten Wohnen sei das von der Koalition initiierte Aachener Modell. Dieses könne nicht alles retten, im Zusammenspiel mit anderen Faktoren aber etwas. Er erläutert Einzelheiten des Modells und verbindet mit der hierdurch vorhandenen kommunalen Förderung die Hoffnung, in vielen Bereichen Grundstücke für preiswertes Wohnen zur Verfügung stellen zu können. Für die Stadt habe es den Vorteil, dass nach 40 oder 90 Jahren die Grundstücke an die Stadt zurückfielen. Er dankt ausdrücklich der Verwaltung für die Erarbeitung des Modells, das Pioniercharakter in Deutschland habe. Das Modell reihen sich ein in andere Maßnahmen, mit denen Quoten für öffentlich geförderten Wohnraum verpflichtend gemacht werden, einem Baulandbeschluss, mit dem die Stadt stärkere Ansprüche erhalte, der Zweckentfremdungssatzung und anderen Maßnahmen. Dies seien Bausteine, mit denen man sich gegen weitere Preissteigerungen wappne. Gebraucht würde allerdings weitere Unterstützung von staatlichen Stellen. So wünsche er sich ein größeres Engagement des Studierendenwerks beim Bau von rotierenden Appartments sowie die Bereitschaft des BLB zu Angeboten, mit denen die Stadt zu vernünftigen Preisen preiswerten Wohnraum errichten könne. Er appelliert an die Landespolitik, aufgrund statistischer Werte nicht mieterschützende Vorschriften abzuschaffen.

Ratsherr Lübben (Grüne) konzediert, dass in den vergangenen Monaten von CDU und SPD einige Vorschläge im Bereich der Wohnungsmarktpolitik gemacht wurden, die als positiv zu bewerten seien. Er kritisiert aber, dass man bereits seit sechs Jahren die Möglichkeit gehabt hätte, aktiv zu werden. In dieser Zeit sei das Problem ausgesessen worden. Zudem müsse sich noch zeigen, ob das Aachener Modell wirklich ein guter Baustein sei. Aus Sicht seiner Fraktion sollte die Schaffung von Wohnraum nicht alleine Investoren überlassen werden. Man sehe auch nicht andere Institutionen in der Pflicht, sondern die Stadt selbst. Aus diesem Grunde seien in den letzten Jahren immer entsprechende Mittel eingefordert worden, die von der Mehrheit durchwegs abgelehnt wurden. Man werde dem Aachener Modell zwar zustimmen, die vergangenen Jahre seien aber in der Wohnungspolitik verschenkte Jahre gewesen.

Ratsherr Baal (CDU) betont, dass man Bedarfe nach preiswerten Wohnungsbau sehr genau kenne, in Aachen aber Extremsituationen, wie man sie aus anderen Universitätsstädten zur Kenntnis nehme, nicht gegeben habe. Ursächlich hierfür sei die gute Arbeit der Verwaltung, die,wie der Wohnungsmarktbericht ausweise, mit dafür sorgte, dass es in den letzten 30 Jahren stets die Umsetzung der maximalen Zahl öffentlich geförderter Wohnungen gegeben habe. In vielen Jahren konnte sogar mehr als das Maximum gemacht werden. Er kritisiert seinen Vorredner, da mit Regelmäßigkeit die Forderung nach einer Erhöhung der Mittel von 5 Millionen € verlangt werde. Mit dieser Summe könne man allerdings nicht sehr viel bauen. Von daher werde der Investitionswille der Privaten genutzt. Er verweist als Beispiel auf den Freunder Weg, wo 250 Wohnungen realisiert wurden, 170 davon im geförderten Wohnungsbau.

Bürgermeister Plum (SPD) zitiert aus den statistischen Daten über Zu- und Abgänge von öffentlich gefördertem Wohnraum in verschiedenen Jahren, die darlegten, dass andere als jetzige Koalition in der Zeit ihrer Verantwortung in der Wohnungspolitik es nicht besser, sondern nachweislich schlechter gemacht hätten.

Ratsfrau Begolli (Linke) sieht als Voraussetzung für das Funktionieren des Aachener Modells die Möglichkeit an, dass die Stadt in den Besitz von Grundstücken komme. Es bestehe ein Mangel an Grundstücken und wegen der hohen Grundstückspreise wäre ein Mitbieten auf dem privaten Markt eine Verschwendung öffentlicher Gelder. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, dass der BLB die Brache an der Karl-Marx-Allee nicht für preiswerten Wohnraum zur Verfügung stelle. Hier müsse öffentlicher Druck gegenüber der Landesregierung erzeugt werden.

Ratsherr Servos (SPD) wendet sich gegen die Argumentation von Ratsherren Lübben und führt die Statistiken der Meßzahl für gebaute Wohnungen pro 10.000 Einwohner im Jahr an, die gegenüber der Vergangenheit hohe Zahlen für die Jahre nach der letzten Kommunalwahl ausweisen. Er hält es für unseriös, so zu tun, als sei seit dem Anfang der Wahlperiode auf wohnungspolitischem Gebiet nichts passiert. Öffentliche Debatten könnten damit nicht gewonnen werden, da die Daten eindeutig seien.

Ratsherr Rau (Grüne) hält die Wohnungspolitik nicht für die Ursache der Bautätigkeiten von Privaten und Gewoge. Es sei vielmehr eine Tatsache, dass der Markt Sozialwohnungen gefordert habe und die öffentliche Hand massiv aufgestockte, sodass in Aachen viel gebaut wurde. Mit der derzeitigen Koalition habe dies nichts zu tun. Er verweist auf kommunalen Wohnungsbau, der in früheren Jahrzehnten als Teil der Daseinsvorsorge realisiert wurde. Er spricht sich für das Bauen durch die Kommune aus, weil dann das Hinausfallen aus der sozialen Bindung nicht stattfinde. In anderen Städten werde diese Position auch von Sozialdemokraten mitgetragen.

Ratsherr Servos (SPD) antwortet seinem Vorredner, dass man im Grundsatz nicht anderer Meinung sei. Seine Fraktion wolle derzeit keinen kommunalen Wohnungsbau, sondern eine schnelle Realisierung von Wohnungen mit dem Personal, das bei der Gewoge derzeit vorhanden sei. Er verweist auf die Schwierigkeiten, Ingenieurstellen bei der Stadt, die eingerichtet wurden, besetzen zu können. Von daher habe Aachen nicht das Personal, um die geforderten Mittel verbauen zu können. Seine Fraktion sei der Meinung, dass der Wohnungsbau handwerklich anders umgesetzt werden solle als durch kommunalen Wohnungsbau, nämlich über Gewoge. Somit gebe es keinen Dissens in der Sache. Zudem verweist er darauf, dass zusätzliche Mittel von Bund und Land in Aachen verausgabt werden konnten, was nicht in allen Kommunen geschehen sei. Dies zeige die gute Umsetzung der vorgelegten Programme durch die Verwaltung. Dass die Zahlen nach oben gegangen seien, liege zum einen am Markt, aber auch und nicht weniger an der Arbeit der Kommunalpolitiker in Aachen.

Ratsherr Palm (Allianz für Aachen) erklärt auch in Absprache mit dem AfD-Vertreter die Zustimmung zum Aachener Modell. Es gehe dabei zwar nicht ohne Großinvestoren, es müsse aber Acht gegeben werden, dass die Prinzipien des Modells nicht umgangen würden. Es müsse gerecht zu gehen.

Beschluss

Der Rat der Stadt genehmigt bei drei Enthaltungen einstimmig die Umsetzung des Aachener Modells zur kommunalen Wohnungsbauförderung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss:

Der Finanzausschussempfiehlt dem Rat der Stadt die Bereitstellung der kommunalen Fördermittel zur Umsetzung des Aachener Modells zur kommunalen Wohnungsbauförderung.

Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt genehmigt die Umsetzung des Aachener Modells zur kommunalen Wohnungsbauförderung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt haben mit Datum vom 06.12.2018 den Ratsantrag „Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung“ gestellt und die Verwaltung beauftragt ein kombiniertes Modell aus Vergabe von Erbbaurechten und Gewährung von Förderbeiträgen zur Schaffung und Sicherung von preiswertem Wohnraum auf städtischen Grundstücken zu erarbeiten.

Am 04.02.2020 hat der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss dem Rat der Stadt die Umsetzung des Aachener Modells zur kommunalen Wohnungsbauförderung empfohlen.

In der Vorlage vom 04.02.2020 wurde unter dem Punkt „Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen“ darauf hingewiesen, dass das Land Nordrhein-Westfalen voraussichtlich Mitte Februar 2020 neue Förderrichtlinien bekannt gibt. Die neuen Förderrichtlinien der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sind mit Wirkung zum 17.02.2020 in Kraft getreten. Diese beinhalten u.a. geänderte Laufzeiten der Wohnraumförderbestimmungen, die sich auf das Aachener Modell auswirken.

Mit Wirkung zum oben genannten Datum wurde die Belegungsbindung bei Inanspruchnahme der Wohnraumförderung für geförderte Wohnungen von maximal 25 Jahren auf 30 Jahre angepasst. Die Verlängerungsoption wurde von 10 Jahren auf maximal 15 Jahre ausgeweitet. Der Erbbaurechtsvertrag muss nach Tilgung weiterhin noch mindestens 10 Jahre bestehen.

Die kommunale Förderung erfolgt unter Einbezug der geänderten Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen somit über eine Laufzeit von insgesamt 55 Jahren. Der Förderempfänger verpflichtet sich über die angepasste maximale Laufzeit von 30 Jahren über die Wohnraumförderbestimmungen an die öffentlich geförderte Vermietung zu binden. Die Verlängerungsoption um weitere 15 Jahre der Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen ist – soweit möglich – zu vereinbaren. Über die daraus folgenden 45 Jahre hinaus verpflichtet sich der Förderempfänger für weitere 10 Jahre die bis dahin geltenden Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Miet- und Belegungsbindungen analog beizubehalten und weiterzuführen. Sollte die Verlängerungsoption nicht vereinbart werden gelten die Vorgaben analog der Vorlage vom 04.02.2020 für den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss entsprechend bis zum Ende der kommunalen Förderung ( 55 Jahre ).

Die kommunale Förderung endet abweichend zu der Vorlage vom 04.02.2020 des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nicht nach 45 Jahren, sondern in jedem Fall nach maximal 55 Jahren.

Sanktionierungsmöglichkeiten über die Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen enden nach 30 Jahren bzw. 45 Jahren bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption.

Die überarbeiteten Unterlagen – die Förderbestimmungen der kommunalen Förderung, das Merkblatt sowie die Zeitleiste – sind als Anlage beigefügt.

Im Übrigen bleiben die Bedingungen der Vorlage vom 04.02.2020 bestehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich wie folgt:

Das Aachener Modell führt zu Mindereinzahlungen durch geringere Grundstücksverkäufe sowie daraus resultierenden Mindererträgen aus Verkäufen über Buchwert. Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind hierfür jährlich bei PSP-Element 1-011301-900-3"Bodenbevorratung", Kostenart 45410000 "Mehrerlöse aus dem Verkauf von unbeweglichen Sachanlagen" Erträge in Höhe von 1,5 Mio. Euro und bei PSP-Element 5-011301-900-00100-100-1 "Erlöse aus Grundstücksverkäufen -J-", Kostenart 68210000 "Einzahlung aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden" investive Einzahlungen in Höhe von 2 Mio. Euro eingeplant. In den vorgenannten Ansätzen sind die Auswirkungen des Aachener Modells bereits berücksichtigt.

Der zu zahlende Erbbauzins stellt für den städtischen Haushalt über die gesamte Laufzeit des Erbbaurechtes einen Ertrag dar. Dem gegenüber steht aufgrund der kommunalen Förderung ein entsprechender Aufwand in Höhe des Ertrages.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-03-10 FB 23_0627_WP17 Aachener Modell zur SAO.pdf

11.11.2024

698.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 8.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen - ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT !
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:08