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Aachen-Pass - Änderung der RichtlinienRatsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 15.01.2020

FB 56/0362/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 22.04.2020.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 22.04.2020.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Bisher konnten gemäß § 3 der Richtlinie für die Ausstellung des Aachen-Passes die Aachen-Pässe maximal für ein Jahr ausgestellt werden. Diese Befristung ist grundsätzlich gerechtfertigt, da die Voraussetzungen für die Erteilung des Aachen-Passes in fast alle Fällen kurzfristig entfallen können. Dies gilt jedoch nicht für schwerbehinderte Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen und dessen Gültigkeit unbefristet ist. Diese Personen erfüllen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Aachen-Passes gemäß § 1 auf Dauer, da ihnen der Rundfunkbeitrag auf Dauer ermäßigt wird. Ihnen kann daher der Aachen-Pass auch auf Dauer ausgestellt werden.

§ 3 der Richtlinien ist daher entsprechend zu ergänzen.

§ 3
ltigkeitsdauer

Der Aachen-Pass ist vom Zeitpunkt der Ausstellung an ein Jahr gültig. Abweichend davon ist der Aachen-Pass für die unter § 2 Absatz 3 genannten Personen für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Personen, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen, kann der Aachen Pass unbefristet ausgestellt werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (3)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-03-03 FB 56_0362_WP17 Aachen-Pass - Aender SAO.pdf

7.11.2024

2.9 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen - ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT !
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:08