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Tarifliche Angelegenheiten (AVV)Geänderte Mitnahmeregelung des VRS zum Jobticket und damit verbundene Auswirkungen auf den AVV-Ergänzung

FB 61/1453/WP17 · Kenntnisnahme

Tarifliche Angelegenheiten (AVV)Geänderte Mitnahmeregelung des VRS zum Jobticket und damit verbundene Auswirkungen auf die AVV-Ergänzung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Geulen berichtet zum Sachstand.

Herr Achilles findet es befremdlich, dass der VRS Alleingänge mache, ohne Absprache. Die Inkonsistenz sei ein großes Minus in NRW.

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die zeitnahe Anpassung der Mitnahmeregelung des „Ergänzungsticket AVV für VRS-JobTicket-Inhaber fakultativ“ sowie die entsprechende Anpassung des Produkt- und Kontrollmoduls im vorgestellten Umfang.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die zeitnahe Anpassung der Mitnahmeregelung des „Ergänzungsticket AVV für VRS-JobTicket-Inhaber fakultativ“ sowie die entsprechende Anpassung des Produkt- und Kontrollmoduls im vorgestellten Umfang.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im VRS wurde eine zeitliche Ausweitung der Mitnahme von Kindern bei Zeitkarten für Erwachsene im Abonnement in der Sitzung des Beirats am 19.09.2019 beschlossen. Somit ist seit dem 01.01.2020 bei den Zeitkarten für Erwachsene im Abonnement sowie infolge des ergänzenden Beschlusses des Beirats vom 21.11.2019 auch beim VRS-StarterTicket und VRS-AzubiTicket unter der Woche (montags bis freitags) die Mitnahme von drei Kindern bereits ab 15 Uhr (statt wie vorher 19 Uhr) zugelassen.

Die geänderte Mitnahmeregelung trifft auch auf das VRS-JobTicket zu. Gemäß der Vereinbarung mit dem VRS gelten die Mitnahmeregelungen für die jeweiligen JobTickets gegenseitig auch für die entsprechenden Ergänzungs-Angebote der Verbünde. Durch diese Vereinbarung gilt für die JobTicket-Inhaber, die sowohl das Basis-Job-Ticket als auch die Ergänzung des Nachbarverbundes beziehen, einheitlich immer die gleiche Mitnahmeregelung für die gesamte Fahrt.

Bedingt durch die zeitliche Ausweitung der Mitnahmeregelung beim VRS-JobTicket ist daher die Mitnahmeregelung des „Ergänzungsticket AVV für VRS-JobTicket-Inhaber fakultativ“ entsprechend anzupassen. Somit ist montags bis freitags die Mitnahme eines Erwachsenen ab 19 Uhr und die Mitnahme von drei Kindern ab 15 Uhr möglich. Weiterhin gilt an Wochenenden und Feiertagen eine ganztägige Mitnahme eines Erwachsenen und von drei Kindern.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-05-04 FB 61_1453_WP17 Tarifliche Angelegen SAO.pdf

15.11.2024

70.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 28.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:11