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Tarifliche Angelegenheiten (AVV)Freifahrtbescheinigung für nicht-schulpflichtige Kinder (NRW-Tarif)

FB 61/1454/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt einer Erweiterung der Freifahrtregelung für „nicht-schulpflichtige Kinder“ als Ergänzung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt einer Erweiterung der Freifahrtregelung für „nicht-schulpflichtige Kinder“ als Ergänzung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW (LAK) hat in der Sitzung am 03.12.2019 eine weitere Anpassung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) zum 01.07.2020 gegenüber dem Stand 01.01.2020 empfohlen.

Hintergrund ist, dass aktuell Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren in NRW unentgeltlich im ÖPNV fahren. Auf Anregung des VRR und auf Empfehlung der LAG Tarif/Vertrieb hat der LAK eine Empfehlung zur Erweiterung der Freifahrtregelung für „nicht-schulpflichtige Kinder“ als Ergänzung der BB NRW ausgesprochen. Somit sollen auch sechsjährige Kinder, die noch zum Kindergarten gehen, unentgeltlich fahren dürfen.

Im AVV-Binnentarif kommt eine gleichlautende Regelung bereits zum Einsatz.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-05-04 FB 61_1454_WP17 Tarifliche Angelegen SAO.pdf

15.11.2024

69.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 28.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:11