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Einbringung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2020

FB 20/0272/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Linden (SPD) bezieht sich auf die letzte Sitzung des Finanzausschusses, in dem bereits die absehbaren pandemiebedingten Finanzschäden für den Haushalt der Stadt Aachen genauer betrachtet wurden. Die Stadt habe mit zwei Instrumenten darauf reagiert, zum einen mit der Bewirtschaftungsverfügung, zum anderen mit der nun vorliegenden Nachtragssatzung. Dies seien zwei richtige Schritte, die voll und ganz unterstützt würden. Allerdings würden die durch die Pandemie entstehenden Schäden aus dem kommunalen Haushalt alleine nicht geschultert werden können. Notwendig sei eine kommunalfreundliche Ausgestaltung der Gesetze. Er ruft dazu auf, die kommunale Familie zu unterstützen, damit wirksame Hilfen zustandekommen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen verweist einstimmig den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Aachen vom 22.01.2020 an den Finanzausschuss.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen verweist den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Aachen vom 22.01.2020 an den Finanzausschuss.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In § 5 der vom Rat der Stadt Aachen am 22.01.2020 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Aachen ist der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 500.000.000 Euro festgesetzt.

Ohne Zweifel hat die Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität der Stadt Aachen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind diesbezüglich allein im Bereich der Steuern Wenigereinzahlungen von bis zu 30% zu befürchten. Gleichzeitig sind zur Bewältigung der Corona-Krise unabweisbare Auszahlungen, z.B. für die Beschaffung von zwingend notwendigem Schutzmaterial, zu leisten.

Tatsächlich war tagesbezogen bereits im Monat April ein Höchststand des Kassenkredites von rd. 422 Mio. Euro zu verzeichnen. Angesichts der insgesamt zu erwartenden bzw. zu befürchtenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Liquidität der Stadt Aachen ist eine Ausweitung der Höchstgrenze zur Aufnahme sog. Kassenkredite vorsorglich erforderlich, um die Zahlungsfähigkeit der Stadt Aachen nicht zu gefährden.

Da eine gesetzesmäßige Erleichterung der förmlichen Erhöhung des in der Haushaltssatzung bestimmten Kassenkredithöchstbetrages noch nicht umgesetzt worden ist, ist die vorsorglich gebotene Absicherung der Liquidität zum jetzigen Zeitpunkt über eine Änderung des in § 5 der Haushaltssatzung festgeschriebenen Höchstbetrages der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung, wie bereits im Finanzausschuss der Stadt Aachen am 28. April 2020 dargelegt, nur durch eine Nachtragssatzung gemäß § 81(1) GO NRW möglich.

Der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Aachen vom 22.01.2020 beinhaltet ausschließlich die nachfolgende Änderung des § 5 der beschlossenen Haushaltssatzung:

„Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 500.000.000 EUR um 200.000.000 EUR erhöht und damit auf 700.000.000 EUR festgesetzt“.

Alle anderen Paragraphen der Haushaltssatzung der Stadt Aachen vom 22.01.2020 werden nicht geändert.

Das weitere Verfahren gemäß § 81 GO NRW in Verbindung mit § 80 GO NRW sieht die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Nachtragssatzung, die Beratung im Finanzausschuss am 09.06.2020, die Beratung und Beschlussfassung der Nachtragssatzung im Rat der Stadt Aachen am 17.06.2020 und die anschließende Anzeige bei der Aufsichtsbehörde vor.

Aufgrund der Beschränkung der Nachtragssatzung auf die Änderung des Höchstbetrages der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ist eine Beteiligung der Bezirksvertretungen und weiterer Fachausschüsse nicht erforderlich. Das vorgenannte Verfahren wurde mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-05-05 FB 20_0272_WP17 Einbringung des Entw SAO.pdf

15.11.2024

140.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 25
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen - ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT !
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:09