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Ratsantrag Nr. 515/17 der Fraktion GRÜNE vom 01.07.2019 "Digitale Modellstadt: Mit der „Aachen Card“ ein digitales Angebot für alle schaffen!"

FB 11/0396/WP17 · Kenntnisnahme

Ratsantrag Nr. 515/17 der Fraktion GRÜNE vom 01.07.2019 "Digitale Modellstadt: Mit der „Aachen Card“ ein digitales Angebot für alle schaffen!"

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Lübben spricht der Verwaltung seinen Dank aus. Es erfreue ihn, dass die Verwaltung in der Nutzung, die die im Antrag vorgeschlagene Lösung zur Entwicklung einer Multifunktions-Chipcard und einer entsprechenden App mit sich bringe, einen Mehrwert sehe. Schade sei, dass die Verwaltung erst nächstes Jahr mit der Erstellung eines Vorkonzeptes beginne. Daher äußere den Wunsch, dass die Verwaltung trotzdem jetzt schon bei aktuellen Prozessen (z. B. beim Thema Hangeweiher) diesen Lösungsansatz jeweils mitbedenke.

Abschließend äußert Herr Servos grundsätzliche Bedenken zur Datenschutzsicherheit.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Ratsantrag der Fraktion GRÜNE vom 01.07.2019 zur Einführung einer Multifunktions-Chipcard und einer App, die dazu dienen soll, sich als Nutzer städtischer Dienstleistungen auszuweisen bzw. bargeldlos zu in städtischen Einrichtungen zu zahlen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Der vorgenannte Antrag zielt darauf ab, dieses Projekt im Rahmen der Digitalen Modellregion (DMR) abzuwickeln. Projekte, die über diese Förderkulisse beantragt und abgerechnet werden sollen, müssen vier Kriterien genügen:

  1. Übertragbarkeit: Lösungen sollen und müssen auf andere Kommunen in NRW übertragbar sein. Dies ist aufgrund der Vielfalt an kommunalen Fachanwendungen jedoch nicht möglich. Greift man die beispielhaften Einsatzmöglichkeiten auf, die die Fraktion aufführt, scheidet dieses Kriterium schon bei Punkten wie der Ausleihe für die Stadtbibliothek, dem Erwerb von Schwimmbadeintrittskarten etc. aus. Nur Kommunen mit gleicher Fachanwendung könnten direkt partizipieren.
  2. Standardisierung: Lösungen sollen standardisiert zur Verfügung gestellt werden, um eine maximale Wiederverwendbarkeit zu erreichen. Dieser Punkt ist ebenfalls zu negieren analog der o.a. Ausführungen.
  3. Interoperabilität: Dies beschreibt die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten. Auch hier stellt sich die Frage, wie bei der Vielfalt von Anwendungen eine Schnittstellenmatrix zu entwickeln wäre, die dieses Kriterium erfüllen könnte.
  4. Innovation: Dieses Kriterium ist maßgeblich und wird durch die Tatsache, dass andere Städte (Köln und Bonn) und -wie im Antrag selber aufgeführt- die RWTH bereits ein solches Angebot bereitstellen, negiert.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kriterien zur Beantragung nicht erfüllt sind. Zudem ist laut zuständigem Projektbüro kein Einreichen von mehrjährigen Projekten mehr möglich. Bei der Fülle an Aufgabenstellungen und Vernetzungen handelt es sich bei der hier vorliegenden Maßnahme um ein mehrjähriges Projekt.

Unabhängig von der Förderkulisse sieht die Verwaltung jedoch den Mehrwert, den die Nutzung einer solchen Lösung mit sich bringen kann. Verzahnt mit dem bereits laufenden Projekt zur Einführung einer „Smartphone Bürger iD“ und der damit verbundenen Möglichkeit, sich via Smartphone zu authentifizieren, könnte eine Anwendung entstehen, die viele Möglichkeiten bündelt und den Aachener*innen einen umfassenden Service bietet. Dieser umfassende Service bedingt die Bündelung eines sehr heterogenen Systems von Angeboten und Systemen und ist daher nur mit einem erhöhten Aufwand zu realisieren. Da ein Projekt dieser Größenordnung bisher nicht eingeplant war und die Kosten und der Nutzen nicht einschätzbar sind, schlägt die Verwaltung vor, in 2021 zunächst ein Proof of Concept (Vorkonzept) zu erstellen. Dieses soll auch unter Berücksichtigung der bereits realisierten Angebote anderer Kommunen und der RWTH gefertigt werden. Nach Ausfertigung wird dieses dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-05-08 FB 11_0396_WP17 Ratsantrag Nr. 515_1 sao

20.11.2024

852.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 28.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:49