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Nachhaltige Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung im Bereich der Städtischen Kindertagesstätten und Offenen Ganztagsschulen - Ausbau der Kapazitäten für die praxisintegrierte Ausbildung im Erziehungsberuf sowie für Berufspraktikanten

FB 11/0398/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Vorweg erläutert Herr Hammers, dass die Finanzverwaltung um eine Änderung der Beschlussvorschlagsfassung in der heutigen Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses gebeten habe. Es solle nicht mehr „…durch Aufstockung der Ausbildungskapazitäten auf insgesamt 66 Ausbildungsplätze jährlich ab dem Kita-Jahr 2020/2021“ heißen, sondern „…durch Aufstockung der Ausbildungskapazitäten auf insgesamt 66 Ausbildungsplätze für das Kita-Jahr 2020/2021“. Die Änderung der Beschlussvorschlagsfassung habe den Hintergrund, dass der Fortgang der entsprechenden Einstellungen im Bereich der städtischen Kindertagesstätten und der Offenen Ganztagsschulen lediglich im bekannten Umfang (Tagesordnungspunkt 5 in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 28.03.2019) in der mittelfristigen Planung im städtischen Haushalt verankert sei. Mit der nunmehr zu beschließenden Aufstockung der Ausbildungskapazitäten auf insgesamt 66 Ausbildungsplätze für das Kita-Jahr 2020/2021 sei der Ausgleich der geringeren Einstellungszahlen des Vorjahres abgesichert. Weitergehende Entscheidungen -wie die Fortschreibung der erhöhten Ausbildungskapazitäten dieses Beschlussvorschlages- seien aus Sicht der Finanzverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen, sondern seien in die Haushaltsberatungen 2021 ff einzubringen.

Frau Moselage führt aus, dass sie die von der Finanzverwaltung beabsichtigte Änderung des Beschlussvorschlages sehr kritisch sehe. Dies sei kein gutes Signal, um bei Fachkräften -im Besonderen mit Blick auf das Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen- zur dauerhaften Festigung ihres Bindungsgedankens beizutragen und darüber hinaus um als Stadt Aachen nicht nur in diesem Segment weiterhin als attraktive und interessante Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Zudem würden zukünftig gegebenenfalls noch mehr Stellen benötigt werden.

Frau Plum betont, dass sie das Ansinnen der Finanzverwaltung sehr gut verstehen könne und die Verwaltung -ihres Erachtens- mit der Veränderung kein falsches Zeichen setzen würde. Da die durch die Corona-Krise verursachten Schäden noch nicht absehbar seien, finde sie -als Finanzpolitikerin- die veränderte Beschlussvorschlagsfassung zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll. Aus diesem Grund könne sie auch den bestehenden Beschlussvorschlag nicht mitverantworten.

Frau Begolli merkt an, dass sie sich vollumfänglich der Einlassung von Frau Moselage anschließe. Sie könne auch die Intention der Kämmerin sehen. Es gehe jedoch um den Ausbau von Ausbildungskapazitäten, welchem eine bedarfsorientierte Berechnung zugrunde liege. Es werde folglich nicht über Bedarf ausgebildet.

Herr Servos äußert seinen Unmut darüber, dass die Politik von der Verwaltung zu der beabsichtigten Beschlussvorschlagsänderung nicht vorab unterrichtet worden sei. Zudem seien die in Rede stehenden Stellen ja bereits da und müssten nur einer entsprechenden Besetzung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang könne erauch die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen nicht nachvollziehen.

Herr Lübben erläutert, dass er den Einlassungen von Frau Moselage und Frau Begolli beipflichte. Aktuell werde der Ausbildungsmarkt sehr durcheinandergewirbelt, so dass auch er den veränderten Beschlussvorschlag als falsches Signal für den Bewerbermarkt werte.

Frau Eschweiler weist noch einmal daraufhin, dass für die diesjährige Aufstockung der Ausbildungsplätze noch finanzielle Mittel im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stünden. Für die Haushaltsjahre 2021 ff würden die Personalkosten, die sich aus einer entsprechenden Erhöhung der Ausbildungsplätze ergäben, erst im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2021 Berücksichtigung finden und gälten daher auch erst für das nächste Jahr. Grundsätzlich wäre somit immer noch eine Beratung der Vorlage in einer der nächsten Sitzungen des Personal- und Verwaltungsausschusses möglich.

Vorweg bittet Herr Dr. Kremer die Mitglieder des Ausschusses die verwaltungsinterne Vorgehensweise in der Sitzungsvorbereitung zu dieser Vorlage, welche nunmehr zu einer mehrheitlich erkennbaren Nichtdurchsetzbarkeit der nachträglich gewünschten Beschlussvorschlagsfassung der Finanzverwaltung geführt habe, zu entschuldigen. Er dürfe jedoch an dieser Stelle auf die bereits erzielten Erfolge in der Akquise verweisen. Die Ausbildungsplätze -insbesondere für die neue praxisintegrierte Ausbildung (PiA)- würden aktiv beworben und ausgeschrieben, mit dem Ergebnis einer sehr guten Bewerberlage. Die Verwaltung beabsichtige mit dieser Vorlage, die Weichen zur Schließung der Bedarfslücke zu stellen. Zur Erzielung eines mehrheitlich einheitlichen Meinungsbildes unter den Mitgliedern des Ausschusses schlage er daher vor, dem bestehenden Beschlussvorschlag einen zusätzlichen Passus -auch hier der Bitte der Finanzverwaltung entsprechend- hinzuzufügen. Der Passus könnte wie folgt lauten:

„Darüber hinaus nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss den Hinweis der Finanzverwaltung auf die Unsicherheiten in der mittelfristigen Finanzplanung zur Kenntnis.“

Sowohl Frau Plum als auch Herr Servos legen dar, dass sie in diesem Kompromiss einen guten Lösungsvorschlag sähen.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet den Ausbau der Kapazitäten für die praxisintegrierte Ausbildung sowie für das Berufspraktikum im Erziehungsberuf durch Aufstockung der Ausbildungskapazitäten auf insgesamt 66 Ausbildungsplätze jährlich ab dem Kita-Jahr 2020/2021. Darüber hinaus nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss den Hinweis der Finanzverwaltung auf die Unsicherheiten in der mittelfristigen Finanzplanung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet den Ausbau der Kapazitäten für die praxisintegrierte Ausbildung sowie für das Berufspraktikum im Erziehungsberuf durch Aufstockung der Ausbildungskapazitäten auf insgesamt 66 Ausbildungsplätze jährlich ab dem Kita-Jahr 2020/2021.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Basierend auf der Zustimmung im Personal- und Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 28.03.2019zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des „Konzepts zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen“ wird dem Fachkräftemangel im Bereich der Erzieher*innen u.a. durch eine Steigerung der städtischen Ausbildungskapazitäten - insbesondere der verstärkten Umsetzung einer neuen praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung -ab dem Kita-Jahr 2019/2020 entgegengewirkt. Eingeplant wurden zunächstfür die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) 25 Ausbildungsplätze und für die Berufspraktika 28 Ausbildungsplätze.

Auf Basis der in der Vorlage für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 16.01.2020 sowie in der Vorlage für den Kinder- und Jugendausschuss für die Sitzung am 18.02.2020 dargestellten Bedarfslage werden in diesem Jahr bereits 30 Ausbildungsplätze für Neueinstellungen in der dreijährigen praxisintegrierten Ausbildung (PiA) sowie 30 Ausbildungsplätze für Berufspraktikant*innen vergeben.

Diese Ausbildungsplätze- insbesondere für die neue praxisintegrierte Ausbildung (PiA) - wurden aktiv beworben und ausgeschrieben, mit dem Ergebnis einer sehr guten Bewerberlage. Die Ausbildungsplätze werden fortlaufend über das Karriereportal angeboten. Aktuell liegen 140 Bewerbungen vor.

Die durchgeführten Auswahlverfahren - sowohl für Berufspraktikant*innen als auch für die praxisintegrierte Ausbildung - verliefen bisher sehr positiv. Aktuell wurden beispielsweise alleine für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) 31 geeignete Bewerber*innen bis zum Stichtag 05.05.2020 ausgewählt und es sind noch drei weitere Auswahlverfahrenstage mit insgesamt12 Bewerber*innen eingeplant.

Vor dem Hintergrund einer steigenden Bedarfslage und dem fortschreitenden Fachkräftemangel sowie der demografischen Entwicklung im Bereich der Fachkräfte für den Sozial- und Erziehungsdienst, ergänzt durch weitere regelmäßig zu kompensierende Vakanzen infolge lebenslagenorientierter Abwesenheiten wie Beschäftigungsverbote und Eltern- bzw. Pflegezeiten aber auch Erkrankungen, ist die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten als eine der langfristig wirksamsten Maßnahmen zur Absicherung des Personalbedarfs im Bereich der Kindertagesstätten und Offenen Ganztagsschulen zu bewerten.

Die oben dargestellte sehr positive Erfahrung im Rekrutierungsverlauf stärkt daher die Erwägung eine weitere Aufstockungder Ausbildungskapazitäten auf insgesamt 66 Ausbildungsplätze (33 PiA und 33 BP) vorzusehen, da in den Bereichen der Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und Offenen Türen noch anleitende Ausbilder*innen für sechs Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Es wird deshalb bis auf weiteres die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten auf insgesamt 66 Ausbildungsplätze für diesen Bereich empfohlen. Die Besetzung soll angepasst an die jeweilige Bewerberlage erfolgen, d. h. ab dem Jahr 2020 mit 33 Neueinstellungen in der dreijährigen praxisintegrierten Ausbildung (PiA) sowie 33 Ausbildungsplätzen für Berufspraktikant*innen. Eine flexible angebots- und bedarfsorientierte Anpassung der jeweiligen Ausbildungsschwerpunktein diesem Gesamtrahmen wird für die Folgejahre voraussichtlich weiterhin notwendig sein.

Für die Aufstockung auf insgesamt 66 Ausbildungsplätze stehen im Haushaltsjahr 2020 noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2021 ff werden die Personalkosten, die sich aus der Erhöhung auf jeweils 33 Ausbildungsplätze ergeben, im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2021 für den Personalkostenverbund berücksichtigt. Gemindert werden die Aufwendungen durch Erträge auf der Grundlage der (neuen) KiBiz-Förderung aus dem Landesprogramm(Pro-Kopf-Förderung) sowie Erträgen aus dem Bundesförderprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieher*innen“ (s. Erläuterungen finanzielle Auswirkungen).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschrieb-

ener Ansatz 2021 ff.

Ertrag*

-379.200,00 €

-379.200,00 €

-345.300,00 €

-345.300,00 €

Ertrag**

-155.000,00 €

-215.000,00 €

-1.357.700,00 €

-1.852.000,00 €

Personal-/

Sachaufwand

2.031.333,00 €

1.614.800,00 €

5.829.500,00 €

7.577.000,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

1.497.133,00 €

1.020.600,00 €

4.126.500,00 €

5.379.700,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

476.533,00 €

-1.253.200,00 €

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

*Bundesförderung, PSP-Element 4-060101-951-7, SK 41400010

**KiBiz-Förderung, PSP-Element 4-060101-951-7, SK 41410010

Die Deckung für 2020 wird aus dem Personalkostenverbund gewährleistet. Die zusätzlichen Kosten ab 2021 ff für die Aufstockung der Ausbildungsplätze ab dem Kita-Jahr 2020/2021 werden im Zuge der Haushaltsanmeldung für 2021 berücksichtigt.

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Abhängig davon, ob ein Ausbildungsplatz für die praxisorientierte Ausbildung im Erziehungsberuf (PiA) für die Dauer von drei Jahren oder ein Berufspraktikum (BP) für die Dauer von einem Jahr angeboten wird, fallen folgende Personalkosten an:

-Personalkosten für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) verteilt über drei Jahre pro Ausbildungsplatz rund 60.000 €,

-Personalkosten für die Berufspraktikant*innen rund 23.000 € pro Ausbildungsplatz.

-

Demgegenüber stehen Erträge** auf der Grundlage der (neuen) KiBiz-Förderung ab dem Kita-Jahr 2020/2021, die als „Pro-Kopf-Förderung“ geltend gemacht werden können:

-Auf jeden Ausbildungsplatz für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) verteilt über drei Jahre rund 16.000 Euro „Pro-Kopf-Förderung“,

-Für jedes Berufspraktikum rund 4.000 Euro „Pro-Kopf-Förderung“.

Auch stehen den Aufwendungen Erträge* aus dem Bundesförderprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieher*innen“ für die Auszubildenden (PiAs) für den Zeitraum 2019-2022 gegenüber. Inwieweit die Einnahmen aus dem v.g. Förderprogramm für Neueinstellungen ab 2020 ff in Anspruch genommen werden können, wird derzeit noch abgestimmt und geprüft.

Der Ansatz für die Personalaufwendungen 2021 ff basiert auf den in der Ratsvorlage vom 18.03.2019 genannten Planzahlen für die Einstellungen im Kita-Jahr 2019/2020. Seinerzeit wurden folgende Planzahlen für die Einstellung zugrunde gelegt:

geplante Neueinstellungen

2019

2020

2021

2022

2023

BP

36

28

18

18

18

PiA 1. Jahr

25

25

25

25

25

PiA 2. Jahr

17

-

-

-

-

Summe

78

53

43

43

43

Die finanziellen Mittel wurden entsprechend dieser Einstellungsplanzahlen in den Ansätzen 2020 und 2021 ff eingeplant.

Durch die Steigerung der Ausbildungsplätze auf nun insgesamt 66 Ausbildungsplätze (je 33 Ausbildungsplätze PiA und je 33 Ausbildungsplätze BP) ergeben sich in den Ansätzen für 2021ff Abweichungen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass bei den Einstellungsplanzahlen für das Kita-Jahr 2019/2020 die einmalige Einstellung von 17 PiA im 2. Einstellungsjahr (bedingt durch den Wechsel des Ausbildungsbetriebes) kalkuliert wurde. Diese Einstellungszahl für PiA im 2. Einstellungsjahr konnte für das Kita-Jahr 2019/2020 nicht erreicht werden. Dafür werden im Jahr 2020 entsprechend mehr PiA im 1. Einstellungsjahr eingestellt und in der Folge verschieben sich die finanziellen Aufwendungen. Dies führt bei den eingeplanten finanziellen Mitteln im Ansatz 2020 zu einer Verbesserung, im Ansatz 2021 ff zu einer Verschlechterung.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-05-11 FB 11_0398_WP17 Nachhaltige Personal SAO.pdf

20.11.2024

109.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 28.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:49