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Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019-2024

FB 45/0731/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu Beginn der Sitzung sind die geänderten Beschlüsse der vorangegangen Gremien ausgelegt worden (s. Anlage 1).

Herr Fischer verteilt seine schriftlich verfasste Stellungnahme zum SEP (s. Anlage 2) und erläutert diese. Zum einen danke er der Verwaltung für diese Fleißarbeit. Er habe aber zu zwei Bereichen Kritikpunkte: Zum einen kritisiere er das Prozedere, der Planungsprozess von sechs Monaten sei zu kurz und solle zukünftig ein Jahr betragen, damit die Schulpolitik mehr Zeit habe, sich mit den Stellungnahmen der Schulleitungen zu beschäftigenund mit den Schulleitungen zu sprechen. Er korrigiert seine schriftliche Stellungnahme dahingehend, dass die schriftlichen Stellungnahmen der Schulleitungen bereits sechs Wochen vor der Sitzung in Allris einsehbar waren.

Fast jede Schule habe zusätzlichen Raumbedarf angemeldet. Viele dieser Punkte und Fragestellungen aus den Stellungnahmen der Schulen seien nicht im SEP beantwortet worden. Als Beispiel nennt der den Raumbedarf der GGS Am Höfling in Zusammenhang mit dem geplanten Abriss des Pavillons. Eine solche Maßnahme müsse aus seiner Sicht in den SEP aufgenommen werden.

In 2015 habe es einen Beschluss gegeben, dass alle Räume in allen Schulen möglichst multifunktional genutzt werden sollen. Dies funktioniere auch teilweise, aber z.B. nicht in der Schule Düppelstraße. Hier sei es für den OGS-Betrieb erforderlich, dass die Kinder am Nachmittag in einem anderem als dem Klassenraum betreut werden, da sie einen Raumwechsel benötigen würden, wenn sie sich den ganzen Tag an der Schule aufhalten.

Auch in vielen anderen Stellungnahmen würde deutlich, dass es zum Konzept vieler Schulen gehöre, dass der OGS Betrieb in gesonderten Gruppenräumen stattfindet. Der Beschluss möge noch gültig sein, es soll jedoch hierüber nachgedacht werden im Sinne der Schulkonferenzen. Frau von Jakbuwoski habe in ihrer Stellungnahme geschrieben: „Wenn zusätzliche Bedarfe grundsätzlich im Bestand umzusetzen sind, stehen den Kindern zukünftig in den Räumen im Durchschnitt weniger als 1,5 qm zur Verfügung.“ Alternative Raumkonzepte seien daher dringend notwendig. Er habe gestern die Rückmeldung von drei Schulleitungen bekommen, dass sie den SEP nicht bekommen haben. Somit bestehe in den Schulen bzw. mit den Schulen noch Diskussionsbedarf.

Herr Krott äußert sich zum zeitlichen Ablauf dahingehend, dass der SEP inkl. Stellungnahme seit Mitte April vorliege. Das seien mehr als sechs Wochen. Somit sei aus Sicht seiner Fraktion ausreichend Zeit gewesen mit den Schulen in Kontakt zu treten. Der Beschluss aus 2015 zur multifunktionalen Nutzung war in seiner Erinnerung nicht mit der Intention gefasst worden,dass OGS-Betrieb ausschließlich und grundsätzlich im Bestand erfolgen sollen. Neubau und Umbau-Maßnahmen müssen auch erfolgen, bzw. teilweise nachgebessert werden. Hier müsse gleichzeitig genau hingeschaut werden, wo es im Bestand gehe und wo nachgebessert werden müsse. Die Räume sollen so hergerichtet werden, dass sie den ganzen Tag über eine Aufenthaltsqualitätbieten.

Dies funktioniere auch an vielen Stellen.Die Verwaltung beschreibe auch im SEP, dass es erhebliche Unterschiede im Raumbestand und Raumbedarf bei den Schulen gebe, aber dies werde angegangen. In diesem Zusammenhang sei u.a. der Ratsbeschluss gefasst worden fünf Grundschulen zu ertüchtigen. Dem seien Verwaltung und Politik nachgekommen.

Zum SEP selber dankt er der Verwaltung und den Beteiligten, sowie Schulleitungen, Schulkonferenzen und weiteren Beteiligten für diese Arbeit. Die SPD-Fraktion sehe die Grundschulen gut aufgestellt. Der Plan zeige aber auch noch einige Baustellen. Der neue Schulausschuss müsse an diesen Themen weiterarbeiten: Digitalisierung, qualitätsvoller OGS-Ausbau, Verbesserung des Raumprogramms, Verstetigung der Inklusion und des GL. Leider sei festzustellen, dass es beim Förderschwerpunkt Lernen eher Rückschritte gebe, was das GL angehe, obwohl die Gesetzeslage eindeutig sei. Grundschule solle als wohnortnahes Angebot erhalten bleiben. Dies könne nur mit Unterstützung des Landes erreicht werden. Die Klassen für Neuzugewanderte im Grundschulbereich (DiKu Klassen) waren ein Erfolgsmodell, dies sei bereits im Ausschuss und von Schulleitungen berichtet worden. Unglücklicherweise gebe es die Entscheidung der Schulaufsicht das Angebot auslaufen zu lassen. Er habe die Befürchtung, dass es noch viele Kinder gebe, für die das Angebot gut gewesen wäre und dass in diesem Prozess neben den Fachlehrern der Stamm der Ehrenamtlichen verloren gehe könnte.

Die schulorganisatorischen Maßnahmen gemäß Beschlussentwurf zum SEP würde die SPD-Fraktion teilen, aber auch in Frage stellen, ob es die Anpassung der Zügigkeiten ausreichend sei. Daher habe sich die SPD-Fraktion eingehend mit den Hinweisen der BV Haaren befasst. Die Forderung sei nachvollziehbar, weil in Haaren die Sorge bestehe, dass künftig Kinder, die eindeutig in der Ortsmitte wohnen, wegen Platzmangels abgewiesen werden müssen. In den letzten Jahren sei es aber so gewesen, dass bei objektiv bestehendem Bedarf die Bildung einer Mehrklasse möglich gewesen sei. Sofern dem Beschluss der BV Haaren gefolgt würde, bestehe die Gefahr, dass andere Schulen in ihrem Bestand gefährdet seien,

Somit wird sich die SPD-Fraktion dem Beschluss aus der BV Haaren zwar nicht anschließen, bittet aber darum, dass darauf - wie in der Vergangenheit -reagiert werde, wenn es notwendig werde.

Bzgl. der Schule Düppelstraße bittet er die Verwaltung nach räumlichen Verbesserungen zu suchen. Hier gäbe es schon Gespräche mit der Schulleitung.

Bzgl. der Schule Am Höfling sei bereits viel Geld investiert worden. Nach Rücksprache mit der Verwaltung sei ein Therapieraum vorgesehen, dazu wird es eine Vorlage im August geben.

Bzgl. der Schule Beeckstraße könnten Potentiale durch frei werdende Raumkapazitäten bei Verlagerung des Berufskollegs entstehen. Er bittet die Verwaltung dort „den Fuß in die Tür zu stellen“.

Die Schule Oberforstbach verfüge über keine Sporthalle oder Versammlungsstätte. Daher empfiehlt er, den Beschlussvorschlag entsprechend der BV Kornelimünster zu erweitern und die Verwaltung zu beauftragen, eine Planung vorzunehmen oder zu beauftragen, mit der das Raumprogramm der GGS Oberforstbach (Versammlungsstätte, Kollegiumszimmer, OGS) erweitert werden könne. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel (Planung und Bau) sollen in den Haushalt eingestellt werden.

Frau Griepentrog erläutert, dass der Schulentwicklungsplan die Grundlage der politischen Arbeit und Planungsgrundlage für die Schulen bilde. Der alte Schulentwicklungsplan sei 2018 ausgelaufen. Sie sehe, dass im aktuell vorgelegten SEP für 2019-2024 sehr viel Arbeit der Verwaltung stecke, ihr fehle aber eine tiefer gehende Betrachtung der Entwicklung. Ihr sei nicht klar welche Änderungswünsche der Schulen nun im neuen SEP eingearbeitet worden seien und welche nicht. Lediglich vier von 37 Schulen würden in ihrer Stellungnahme dem SEP zustimmen. Frau Griepentrog bezieht sich ebenfalls auf die Stellungnahme von Frau von Jakubowski zu den höheren Raumbedarfen. Fast 80% der Schulen würden ausführen, dass die geforderte Arbeit nicht mehr mit den vorhandenen Raumkapazitäten leistbar sei. Auf Seite 16 würde die Verwaltung schreiben, dass der benötigte Schulraum sicher zu stellen sei, „dies gilt […] auch für die der Grundschule neu zugewachsene Rolle als Raum des Lernens und Lebens im Ganztag.“

Sie regt daher an, dass die zusätzlich gemeldeten Bedarfe der Schulleitung aufbereitet werden und als Planungsgrundlage für die nächste Ratsperiode dienen, um die einzelnen erforderlichen Maßnahmen abzuwägen und zu priorisieren. Einzelne Schulen immer nur „auf Zuruf“ auszubauen sein keine gute Idee. Daher wirft sie die Frage auf, ob die Aufnahme eines Zusatzkapitels für die Raumbedarfe und Ganztagsbedürfnisse im SEP sinnvoll sein könnte.

Frau Schwier erläutert, dass der Beschluss aus 2015 die Botschaft enthalten habe, dass die Schulimmobilie komplett genutzt und keine parallelen Raumstrukturen geschaffen werden sollen. An manchen Schulen gäbe es Bereiche, die ausschließlich morgens und ausschließlich nachmittags genutzt würden und an anderen Schulen wiederum würden Räumlichkeiten ganztags genutzt. Damals hätte Einigkeit im Schulausschuss darüber bestanden, dass die verfügbaren Räume ganztägig optimal genutzt werden sollen.

Dass an manchen Standorten sehr eingeschränkte Bedingungen vorliegen, vor allem im Mensabereich, sei bekannt. Dem kommtdie Verwaltung gemeinsam mit der Politik auch seit Jahren nach. Entwicklung sei wichtig, aber dabei müsse spezifisch auf die einzelnen Standorte geschaut werden und nicht pauschal in einem Zusatzkapitel Raumbedarfe insgesamt definiert werden. Die Verwaltung würde Schulen, mit Unterstützung durch den Schulausschuss, weiter entwickeln und die Bedarfe aufgreifen.

Herr Kaldenbach teilt mit, dass die Verwaltung die Bedarfe der Schule sieht und nicht bei Seite schieben würde. Daher würden die Stellungnahmen der Schulen auch als Teil des vorgelegten SEPs veröffentlicht. Der SEP würde mit einem solchen geforderten Zusatzkapitel, welches einem Grundschulraumscreening gleichen würde,überfrachtet. Darüber hinaus wäre dieser Prozess mehrjährig und nicht innerhalb von sechs Monaten leistbar. Um die Raumbedarfe abzuarbeiten gebe es bereits das OGS-Ausbauprogramm, in dem Schule für Schule angepasst werde. Die Beispiele Am Höfling, Mataréstr. usw. zeigen wie viel Vorlauf und Aufwand jede einzelne Maßnahme bedürfe. Darüber hinaus müssten dabei auch die haushalterischen Auswirkungen bedacht werden, was ebenfalls Zeit, Planung und Verhandlungen bedürfe. Auch seien viele Liegenschaften in ihren Möglichkeiten begrenzt, sodass oft kreative Lösungen notwendig seien. Bereits jetzt versuche man, kleine und schnelle Maßnahmen umzusetzen und solche die größer sind, dann mit dem Schulausschuss zusammen zu priorisieren.

Darüber hinaus äußern sich Frau Schwier und Herr Kaldenbach irritiert darüber, dass Schulleitungen berichten, sie haben keine Kenntnis über den SEP erhalten.

Die Schulen seien im Vorfeld beteiligt worden, hätten die ihren Sozialraum betreffenden Auszüge erhalten und der komplette SEP wäre im April im Allris veröffentlich worden.

Herr Brantin teilt mit, dass die Schulentwicklungsplanung nicht statisch, sondern immer einer Entwicklung unterworfen sei. Wenn Bedarf entstehen würde, dann wird dieser bedient und nicht bis zum nächsten Screening gewartet. Daher überrasche ihn die Kritik am SEP.

Frau von Jakubowski erläutert, dass Kinder Platz bräuchten. Dies spiegele sich auch in ihrer Stellungnahme wider. Sie dankt der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit. Die Anforderungen an moderne Grundschulen hätten sich verändert und es könne nicht ausreichend darauf reagiert werden. Mit Blick darauf, welche Arbeit vor Ort geleistet werde und vor dem Hintergrund, dass sich Kinder acht Stunden am Tag in der Schule aufhalten, sei die Raumsituation nicht optimal. Aus ihrer Sicht sollte dies jedoch nicht zu einem Konflikt zwischen Politik und Verwaltung führen, sondern zu einem Einsatz der gemeinsamen Ressourcen, um zu überlegen wie Verwaltung, Politik, Schulen und Schulaufsicht kreativ und flexibel die Probleme der Schule angehen können.

Frau Schwier verweist darauf, dass in 2015 alle Liegenschaften mit E 26 im Rahmen eines Screenings angesehen wurden. Das Ergebnis war, dass die Schulen über extrem unterschiedliche Kapazitäten im Raum und Außengelände verfügen. Daher sei es nur ehrlich, wenn die Verwaltung im SEP schreibt, dass die Situation sehr unterschiedlich sei. An der Optimierung müssen die Verwaltung und die Politik ständig arbeiten.

Herr Krott teilt mit, dass bekannt sei, dass es Unterschiede in den Räumen gibt und dass Verwaltung und Politik auch versucht haben, darauf zu reagieren. Im OGS-Ausbauprogramm wären bereits mehrere Schulen gewesen und gerade heute würde die Grundschule Eilendorf auf der TO stehen. Der SEP sei die eine Sache, die andere Sache sei es, dass es einen Maßnahmenplan gebe, der von der Politik priorisiert werde und von der Verwaltung abgearbeitet werde.

Herr Balthasar beschreibt, dass der SEP eine Steuerungsfunktion habe. In 2008 seien die Schulbezirksgrenzen aufgehoben worden. In Folge dessen könnten die Eltern die Schule frei wählen, haben aber Anspruch die nächste gelegene Schule zu besuchen. Mittlerweile haben zwei Schulen geschlossen, beides seien Brennpunktschulen gewesen. Die ehemaligen Schüler/innen dieser Schulen müssten nun irgendwo anders hin gehen.

Die Grundschulen würden „ausbluten“, wenn die Politik in Kauf nehmen würde, dass sie nur nachgefragte Schulen weiter ausbaue. Es dürfe nicht passieren, dass gerade benachteiligte Stadtteile keine Schule mehr haben. Daher solle die Beschränkung der Zügigkeiten im Umfeld von Brennpunktschulen als Steuerungsinstrument eingesetzt werden.

Herr Kaldenbach bestätigt, dass die Festlegung der Zügigkeit das zentrale Steuerungsinstrument der SEP darstelle. In den letzten Jahren seien auch keine Erhöhung der Zügigkeiten, sondern, wenn überhaupt, dann Mehrklassenbildungen beschlossen worden. Die Entscheidung dazu sei immer durch den Schulausschuss getroffen worden.

Frau Griepentrog führt aus, dass ihrer Einschätzung nach nur vier Schulen mit der Raumsituation zufrieden gewesen seien, d.h. der Rest sehe Entwicklungsbedarf, welcher vom Schulausschuss ernst genommen werden solle. Daher solle es einen Maßnahmenkatalog geben. Darüber hinaus solle nicht nur über die Zügigkeit gesteuert werden. Die Grundschulen hätten den Wunsch, dass auch ihr Profil mit aufgenommen werde. Sie plädiert dafür, dass die Bedarfe der Schulen mit aufgenommen werden, die Verwaltung solle als neutrale Stelle den Ist-Zustand erfassen.

Herr Fischer kritisiert, dass die Schulleitungen nicht nochmal persönlich den SEP/ ihren Auszug nach Berücksichtigung/Einarbeitung ihrer Stellungnahme erhalten haben. Er plädiert dafür, dass allen Grundschulen nochmal Zeit gegeben werde, sich mit dem vorgelegten SEP zu beschäftigten um erneut eine Rückmeldung geben zu können. Dann solle ein Maßnahmenkatalog für August erstellt werden. Der Beschluss zum SEP solle in die Augustsitzung verschoben werden.

Herr Kehren dankt der Verwaltung für die Arbeit des SEPs. Er stimmt Herrn Fischer und Frau Griepentrog insofern zu, dass auch ihm die von den Schulen gemeldeten Raumbedarfe besonders wichtig seien und ihm 1,5 qm pro Schüler/in zu wenig erscheint. Auch er wünsche sich, dass der Raumbedarf nochmal betrachtet werde.

Frau Schwier fasst zusammen, dass Verwaltung und Politik im Wunsch dahingehend einig sind, die Bedarfe in den Schulen aufzugreifen. Ausdruck dieses gemeinsamen Willens sei das bereits angelaufene OGS-Ausbauprogramm, welches auch gemeinsam fortgeführt werde.

Frau von Jakobuwoski stellt nochmal das von Herrn Kaldenbach dargestellte Beteiligungsverfahren mit den Schulen dar. Sie erläutert, dass die Schulen keinen Überblick vor der allgemeinen Veröffentlichung des SEP gehabt hätten, welche Aspekte ihrer Stellungnahme in dem Entwurf der Verwaltung berücksichtigt worden seien und regt an, den Schulen die Möglichkeit dieses Abgleichs zu geben.

Herr Kaldenbach erklärt, dass das Prozedere der Beteiligung transparent und partizipativim Vorfeld folgendermaßen besprochen und seitens der Verwaltung eingehalten worden sei:

1.Schulleiterkonferenz am 23.01.2020

2.Zusendung des jeweiligen Auszug des SEP-Entwurfs zum Sozialraum an Schulleitungen am 27.01.2020

3.Erbitten der Rückmeldung/Stellungnahmen der Schulen bis zum 16.03.2020 mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können, die Stellungnahmen aber mit dem SEP-Entwurf vorgelegt werden.

4.Im Zeitraum 01/2020 bis 03/2020 permanenter Austausch (telefonisch und per Mail ) zwischen Schulleitungen und FB 45 (Schulentwicklungsplanern)

5.Teilweise Anpassung des SEPs, aber keine erneute Zusendung des SEPs/Auszug an die Schulen

6.Veröffentlichung der Beschlussvorlage zum SEP in Allris, erfolgte am 15.04.2020

Über diesen Ablauf des Beteiligungsverfahrens, auch Punkt 5., seien die Schulleitungen auch im Rahmen der Schulleiterkonferenz am 23.01.2020 informiert worden. Wer konkrete Fragen zu seiner Schule hatte, konnte diese im Austausch mit dem FB 45 klären.

Herr Krott dankt Herrn Kaldenbach für die Erklärung. Wer sich informieren möchte, könne dies durch Kontakt mit FB 45 oder durch die Veröffentlichung in Allris tun. Er spricht sich dafür aus, den SEP -wie vorgelegt- zu beschließen.

Frau Griepentrog bekräftigt Ihren Wunsch eine Auflistung aller Raumbedarfe zu erhalten, damit dann eine politische Entscheidung zur Priorisierung getroffen werden könne.

Herr Brantin teilt mit, dass eine Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen schon permanent stattfinden würde. Das Ganze sei ohnehin ein dynamischer Prozess.Die Diskussion würde im August erneut starten, wenn der TOP nun vertagt würde.

Frau Schwier schlägt vor, dass heute der SEP verabschiedet würde und die Verwaltung eine entsprechende Übersicht auf Grundlage der Stellungnahmen der Schulen erstellt.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen zu beschließen: a) KGS Auf der Hörn Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der KGS Auf der Hörn ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 1,5 Zügen auf 2 Züge zu erhöhen. b) GGS Am Lousberg Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Am Lousberg ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen. c) GGS Brander Feld Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Brander Feld nach Abschluss der Baumaßnahme dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen. Der Schulausschuss bittet die Verwaltung um die Erarbeitung einer Übersicht zum Herbst 2020 mit möglichen Erweiterungsbedarfen der Schulen auf Basis der Stellungnahmen der Schulen. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung vorzunehmen oder zu beauftragen, mit der das Raumprogramm der GGS Oberforstbach (Versammlungsstätte, Kollegiumszimmer, OGS) erweitert werden kann. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel (Planung und Bau) sollen in den Haushalt eingestellt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Schulentwicklungsplan für den Bereich

der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Schulentwicklungsplan für den

Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Schulentwicklungsplan für den

Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Schulentwicklungsplan für den Bereich

der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Schulentwicklungsplan für den

Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen zu beschließen:

a)KGS Auf der Hörn

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der KGS Auf der Hörn ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 1,5 Zügen auf 2 Züge zu erhöhen.

b)GGS Am Lousberg

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Am Lousberg ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.

c)GGS Brander Feld

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Brander Feld nach Abschluss der Baumaßnahme dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen.Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen:

  1. KGS Auf der Hörn

Der Rat der Stadt beschließt, die Zügigkeit der KGS Auf der Hörn ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 1,5 Zügen auf 2 Züge zu erhöhen.

  1. GGS Am Lousberg

Der Rat der Stadt beschließt, die Zügigkeit der GGS Am Lousberg ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.

  1. GGS Brander Feld

Der Rat der Stadt beschließt, die Zügigkeit der GGS Brander Feld nach Abschluss der Baumaßnahme dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen.Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Hiermit wird der Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 vorgelegt (Anlage 1).

Zudem ist der Schulentwicklungsplan im Internet unter folgendem Link einsehbar:

www.aachen.de/schulen

Stichwort: “Bildungsberichterstattung“

Über den Schulentwicklungsplan kommt der Schulträger seiner Verpflichtung aus § 80 SchulG NRW nach, ein gleichmäßiges, inklusives und umfassendes Bildungsangebot für alle Schulformen, Schularten und Schulstandorte in seinem Zuständigkeitsbereich aufzustellen, zu sichern und fortzuschreiben.

Die Planung berücksichtigt hierbei sowohl das gegenwärtige als auch das zukünftige Schulangebot, die Entwicklung des Schüleraufkommens, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie auch die Entwicklung des Schulraumbestands.

An der Aufstellung der vorliegenden Planung waren zahlreiche Akteure beteiligt.

Es erfolgte eine Beteiligung der Schulen über ihre Schulkonferenzen sowie die Beteiligung der Schulaufsicht beim Schulamt für die StädteRegion Aachen.

Innerhalb der Stadtverwaltung waren fachbereichsübergreifend der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa über die Abteilung Strukturförderung sowie das städtische Gebäudemanagement involviert sowie im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule - neben der federführenden Abteilung Finanzmanagement, Planung und Service – die Abteilung Schule.

  1. Herangehensweise bei der Erstellung des Schulentwicklungsplans

2.1Grundsätze

Bei der Planung waren die nachstehenden Grundsätze handlungsleitend:

  • Möglichst wohnortnahe Versorgung (kurze Beine, kurze Wege)
  • Zweizügigkeit als angestrebte Mindestgröße einer Grundschule
  • Multifunktionale Nutzung der vorhandenen Räume für Betreuungsangebote
  • Absenkung der Klassenfrequenzen bei Brennpunkt- und Schulen mit GL-Klassen (gemeinsames Lernen)

2.2Prognosemodelle und Datengrundlagen

Die Planungen im Schulentwicklungsplan beruhen auf den errechneten Schülerzahlenprognosen. Die Datengrundlagen und Berechnungsmethode sind in den Kapiteln 4.1 und 4.2 ausführlich beschrieben. Dennoch weist die Verwaltung an dieser Stelle nochmals auf einige Besonderheiten und Herausforderungen bei der Berechnung der Prognosewerte hin.

2.2.1 Datengrundlage:

Als Datengrundlage sind die Kinder in den Altersgruppen von 0-6 Jahren zum Stichtag 31.12.2018 zugrunde gelegt worden. Gleichzeitig sind die Anmeldezahlen in den Grundschulen der letzten drei Schuljahre betrachtet und mittels einer trendgewichteten Quote auf die o.g. Kinder angewandt worden. Daraus ergibt sich die sogenannte „Einschulungsquote“ für die 1. Klassen.

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Kinderzahlen in den 2. bis 4. Klassen sind Übergangsquoten ermittelt worden. Durch diese Übergangsquoten werden die Veränderungen der Schülerzahlen beim Aufstieg in die nächsthöhere Jahrgangsstufe dokumentiert.

2.2.2 Anmeldungen zum Schuljahr 2020/2021:

Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2020/2021 liegen zwar bereits vor, sind jedoch nicht in die Berechnung des vorliegenden Schulentwicklungsplanes eingeflossen. Die Anmeldephase für das kommende Schuljahr lag nach dem Stichtag zur Berechnung der Prognosewerte für den aktualisierten Schulentwicklungsplan und ist daher lediglich als Prognosewert dargestellt. Der Verwaltung ist bewusst, dass es bei den vorliegenden Zahlen zu Abweichungen kommen kann. Die Klassenrichtzahl und die daraus entstandenen Einzelmaßnahmen werden in der Sitzung des Schulausschusses am 30.04.2020 beraten und sind unabhängig zum vorliegenden Schulentwicklungsplan zu betrachten. Da die Prognosezahlen jährlich aktualisiert werden, ist gewährleistet, dass auf sich ändernde Gegebenheiten rechtzeitig reagiert werden kann.

2.2.3 Unwägbarkeiten:

Die Zahl der Kinder in den einschulungsrelevanten Altersgruppen steigt voraussichtlich bis zum Ende des Prognosezeitraums an. Auch die Bevölkerungsprognosen der Statistikabteilung des Fachbereichs 02 (Wirtschaft, Wissenschaft und Europa) gehen von insgesamt eher steigenden Bevölkerungszahlen für Aachen aus. Die Erfahrungen früherer Prognosen zeigen jedoch, dass insbesondere im letzten Prognosejahr die Werte zu sehr nach oben abweichen und letzlich nicht die tatsächliche Aufnahmezahl widerspiegelt, die in der Regel geringer ist.Dies ist oftmals denWanderungsbewegungen von jungen Familien innerstädtisch wie auch der negativen Wanderungsbilanz aus der Stadt Aachen hinaus geschuldet.

Zwar besteht ein Anspruch auf einen Schulplatz in der nächstgelegenden Grundschule, jedoch können Eltern ihr Kind in jeder beliebigen Schule im Stadtgebiet anmelden. Dabei wird deutlich, dass aufgrund von Jahr zu Jahr stark schwankender „Vorlieben“ für einzelne Grundschulen kaum pauschal zu prognostizieren ist, wie sich dieses Wahlverhalten für die einzelne Schule auswirken wird.

Zudem sind auch städtebauliche Veränderungen (z.B. geplante und bereits vorhandene Neubaugebiete) im Rahmen der Schülerzahlenentwicklungen betrachtet worden, auch wenn diese nicht mathematisch in die Prognosewerte einfließen können.

Für eine insgesamt verlässlichere Prognose werden kleinräumige Bevölkerungsprognosen benötigt, die für die Stadt Aachen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Prognosewerte für das Schuljahr 2024/2025 nicht umfänglich als handlungsleitend für konkrete schulorganisatorische Maßnahmen zu verstehen sind, sondern letzlich nur eine Aussage über die jeweilige Grundtendenz der Schülerzahlentwicklung darstellen.

  1. Beteiligungen

3.1 Beteiligung der Schulaufsicht

An der Erstellung des vorliegenden Schulentwicklungsplanes sind sowohl die Schulaufsicht, als auch die Schulleitungen eng beteiligt gewesen. Eine Stellungnahme der Schulaufsicht ist als Anlage 2 beigefügt. Soweit nachvollziehbar, sind die Anregungen der Schulaufsicht bereits in den vorliegenden Entwurf mit eingearbeitet worden. Im Übrigen wird zu einigen inhaltlich bedeutsamen Punkten nachfolgend ausgeführt:

3.1.1 Halbe Zügigkeiten

Der Schulträger hält weiterhin an der Festlegung von halben Zügigkeiten fest, da durch dieses Instrument eine höhere Planungssicherheit an einzelnen Schulen mit teilweise stark schwankenden Anmeldezahlen geschaffen werden kann. Durch die Festlegung von halben Zügen kann flexibler auf die konkrete Anmeldesituation reagiert werden und die Schulen haben in den Jahren mit höheren Aufnahmemöglichkeiten die Möglichkeit, mehr Elternwünschen in Bezug auf den Besuch einer bestimmten Schule zu entsprechen. Weiterhin können so vorhandene bzw. auch eher eingeschränkte Raumkapazitäten in den jeweiligen Schulgebäuden optimal genutzt werden. Gerade diese Flexibilität hat seinerzeit auf Initiative der Schulaufsicht für die Einführung von halben Zügigkeiten gesprochen. Die jährliche Festlegung der Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen nach § 6a der VO zu § 93 SchulG NRW bleibt davon unberührt.

3.1.2 Zusätzliche Raumkapazitäten

Ein Anspruch auf zusätzliche Raumkapazitäten für die verschiedenen Betreuungsmaßnahmen kann nicht aus dem Schulentwicklungsplan abgeleitet werden, da der politische Beschluss aus dem Jahr 2015 hinsichtlich einer intensiven multifunktionalen Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten (vgl. Vorlage Nr. FB 45/0070/WP17) weiterhin Bestand hat. Zudem besteht bei einer Vielzahl der Liegenschaften keine Möglichkeit zur räumlichen Erweiterung ohne umfangreiche Baumaßnahmen, für welche separate Beschlüsse erforderlich werden. Daher verweist die Verwaltung auf das bestehende OGS-Ausbauprogramm des Gebäudemanagements (vgl. Vorlage Nr. FB 45/0190/WP17), über welches an vielen Schulen bereits Maßnahmen umgesetzt werden bzw. in Planung sind.

3.1.3 Digitalpakt

Der durch die Schulaufsicht angesprochene Digitalpakt hat in erster Linie keine Auswirkungen auf den vorliegenden Schulentwicklungsplan. Die Verwaltung erarbeitet derzeit diesbezüglich eine separate Vorlage, die dem Schulausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird. .

3.1.4 Absenkung Klassenfrequenz

Verschiedene Herausforderungen, wie beispielsweise der wachsende Lehrermangel im Primarbereich, können durch die Schulentwicklungsplanung nur bedingt beeinflusst werden. Im Rahmen der Klassenfrequenzregulierung kann der Schulträger mit möglichst kompakten Systemen diesem Umstand versuchen entgegenzuwirken, gleichzeitig darf die Pädagogik des Gemeinsamen Lernens oder der Brennpunktschulen dadurch nicht in den Hintergrund gerückt werden. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden pädagogischen Anforderungen und der fortschreitenden Inklusionsbemühungen ist es aus Sicht der Verwaltung geboten, die seinerzeit einvernehmlich mit der Schulaufsicht entwickelten Frequenzabsenkungen beizubehalten. Die Problemstellung der Lehrerversorgung wird dennoch ausdrücklich anerkannt, muss aber aus Sicht der Verwaltung landesseitig gelöst werden und darf nicht zu einer Absenkung der qualitativen Standards führen.

3.2 Beteiligung der Schulen

In einem gemeinsamen Termin mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Leitungen der Grundschulen am 23.01.2020 sind die allgemeinen Rahmenbedingungen, die Berechnungsmethoden der Prognosewerte und die Faktenblätter der Grundschulen vorgestellt und erläutertworden. Es bestand zudem ausreichend Raum für Rückfragen und Diskussionen. Im Anschluss an diesen Termin sind der Allgemeine Teil, sowie die Auszüge der jeweiligen Schule und des Sozialraums an die Schulleitungen übersandt worden. Die Schulen und letztlich die Schulkonferenzen hatten bis zum 16.03.2020 Gelegenheit, eineschriftliche Stellungnahme zu übersenden. Von allen Schulen lagen die Rückmeldungenfristgerecht zum 16.03.2020 vor. Hierfür möchte sich die Verwaltung an dieser Stelle herzlich bedanken. Die eingereichten Stellungnahmen sind in der Anlage 3 beigefügt.

Einzelne Rückfragen und Anmerkungen sind in bilateralen Gesprächen mit den einzelnen Schulen im Vorfeld der Vorlagenerstellung geklärt und der Entwurf ist an gegebener Stelle entsprechend angepasst worden. Auch redaktionelle Änderungen der Schulkonferenzen sind bereits in die schriftlichen Ausführungen aufgenommen worden, daher sind in den Stellungnahmen der Schulkonferenzen vereinzelt noch Anmerkungen vermerkt, die bereits entsprechend berücksichtigt worden sind. Bezüglich der Raumaufstellungen haben die Schulplaner des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule bereits im Laufe Jahres 2019 nahezu alle Schulstandorte vor Ort begangen und die Raumbilanzen entsprechend aktualisiert.

Aus den Rückmeldungen der Schulkonferenzen wurden die folgenden Schwerpunktthemen zusammengefasst:

3.2.1 Mensen

In den Stellungnahmen der Schulkonferenzen wird häufig darauf hingewiesen, dass mit zunehmender Auslastung des OGS-Betriebs die Kapazitäten an den Mensen an ihre Grenzen stoßen. In der Folge muss z.B. in mehreren Schichten gegessen werden, teilweise bis in den Nachmittagsbereich hinein.

Diesbezüglich wird auf Punkt 3.1.2 und die dort aufgeführte Vorlage verwiesen.

3.2.2Raumbedarfe

Viele Schulen gehen davon aus, dass die Nachfrage nach OGS Plätzen in den nächsten Jahren weiter steigen wird und sich abhängig davon zusätzliche Raumbedarfe ergeben werden. Einige Schule melden in diesem Zusammenhang Bedarf an multifunktionaler Ausstattung an.

Bezüglich der im SEP-Entwurf festgelegten Raumstandards wird angemerkt, dass sich die Anforderungen an eine moderne Grundschule verändert haben. So werden aus Sicht der Schulkonferenzen zusätzliche Räume u.a. für Beratungsgespräche, Förderunterricht, Sprachförderung, Elterngespräche, multiprofessionelle Teams, Sozialarbeit, OGS-Personal und Lehrerarbeitsplätze benötigt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei intensiver multifunktionaler Nutzung des Raumbestandsin manchen Schulgebäuden nicht ausreichend auf diese Anforderungen reagiert werden kann.

Weitere Raumbedarfe (Förderräume) werden im Zusammenhang mit der Beschulung von Kindern mit Förderbedarfen gesehen.

Auch hier ist auf Punkt 3.1.2 dieser Vorlage zu verweisen.

3.2.3 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen

Weiterhin weisen die Schulkonferenzen darauf hin, dass die Zahl der Kinder mit besonderem Förderungsbedarf weit höher ist als die Zahl der statistisch erfassten Kinder mit förmlich festgestelltem Förderbedarf (AOSF-Verfahren). An nahezu allen Schulen besteht die stetig steigende Herausforderung, auch die Kinder mit den Förderbedarfen Lernen, Emotionale- und Soziale Entwicklung und Sprache im eigenen Schulsystem zu unterrichten und dabei individuell zu fördern.

3.2.4 Umgang mit den Detailrückmeldungen aller Schulen

Die in den Rückmeldungen der Schulkonferenzen enthalten Hinweise zur Gebäudestruktur und zu den Raumkapazitäten wurden erfasst. Diese werden in der Folge von der Abteilung Schulbetrieb geprüft und entsprechend bearbeitet.

4. Maßnahmenvorschläge

Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor:

a)Erhöhung von Zügigkeiten

  • GGS Am Lousberg: Der Schulträger empfiehlt die Festlegung der 2,5-Zügigkeit zum Schuljahr 2021/2022.
  • KGS Auf der Hörn: Der Schulträger empfiehlt die Festlegung der 2-Zügigkeit zum Schuljahr 2021/2022.
  • GGS Brander Feld: Der Schulträger empfiehlt die Festlegung der 2,5 Zügigkeit nach Abschluss der Baumaßnahme.

b)Reduzierung der Schülerzahl in den Eingangsklassen

Eine Zusammenfassung aller Maßnahmevorschläge ist schulbezogen in der Anlage beigefügt.

c)Prüfaufträge

  • Mögliche Weiterentwicklung der KGS Beeckstraße in die Zweizügigkeit, sofern die Liegenschaft des Berufskollegs in der Lothringer Straße verfügbar wird
  • Möglicher Umzug der städtischen Kindertagesstätte aus der Reumontstraße und Erhöhung der Zügigkeit der Montessori Grundschule Reumontstraße.

Darüber hinaus wird bei Brennpunktschulen und Schulen mit GL-Klassen (gemeinsames Lernen) die Absenkung der Klassenfrequenz empfohlen.

Eine Übersicht aller Maßnahmen findet sich in Anlage 4 zu dieser Vorlage.

  1. Ausblick

Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der vorliegende Schulentwicklungsplan dieSituation der Grundschulen zu Beginn des Jahres 2019 und die sich daraus ergebendenEntwicklungen aufzeigt. Es handelt sich nicht um ein statisches Gebilde, sondern um einen sehr dynamischen elternwillenabhängigen Prozess und lebt vom stetigen

Austausch zwischen Schulträger und Schulen. Aktuelle Entwicklungen,

werden sukzessive eingearbeitet und zukünftig in den Prognosen berücksichtigt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggf. aus den Einzelmaßnahmen und können derzeit noch nicht beziffert werden.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 11 Ablehnung: 2 Enthaltung: 4 Mehrheitlich entschlossen.

Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-04-03 FB 45_0731_WP17 Schulentwicklungspla SAO.pdf

7.11.2024

59.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 04.06.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:53

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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