Sachstand Altlasten-Sanierungsmaßnahmen TRIWO Technopark Aachen (ehem. Philips-Gelände)
FB 36/0445/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
In seiner Einleitung betont Herr Dr. Kremer die Größe und Komplexität der Maßnahme, die auch im großstädtischen Maßstab als außergewöhnlich zu bezeichnen sei.Er weist auf die besondere Rolle des zuständigen Abteilungsleiters im Fachbereich Umwelt Herrn Hilgers hin, der ganz maßgeblich zum erfolgreichen Verlauf dieser Maßnahme beigetragen habe. Des Weiteren hebt er lobend hervor, dass die bisherigen Schritte im Konsens mit allen Beteiligten und ohne ordnungsbehördliches Eingreifen erfolgreich getan worden seien.
Auch Herr Hilgers selbst betont, dass sich bereits zu Beginn des Projektes vor ungefähr 10 Jahren deutlich abgezeichnet habe, dass die damit verbundenen Herausforderungen nur zu bewältigen seien, wenn alle Beteiligten zusammengebracht und möglichst einvernehmlich Entscheidungen treffen und mittragen würden. Vor diesem Hintergrund zeigt er sich erfreut, dass mit Herrn Schuren (Signify GmbH, die letztendlich die Altlastsanierung durchführe) und Herrn Professor Dr. Juckenack (Gutachter der TRIWO-Eigentumsgesellschaften) die wichtigsten Vertreter der beteiligten Unternehmen anwesend sind. Darüber hinaus begrüßt er mit Herrn Dr. Arnz den Geschäftsführer und Herrn Söntgerath den zuständigen Bereichsleiter des Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung -AVV, der -wie schon öfters in der Vergangenheit- so auch bei diesem großen Sanierungsprojekt die Stadt Aachen stets unterstützt und beraten habe. Für das Ingenieurbüro Tauw GmbH, das die Maßnahme von Anfang an fachlich und ingenieurmäßig umgesetzt habe, begrüßt er Frau Kurth-Minga, die im weiteren Verlauf der Sitzung zur Entwicklung des Altstandortes ehemaliges Betriebsgelände der Firma Philipszum TRIWO Technopark vortragen werde.
Allen genannten Personen dankt Herr Hilgers für die intensive und trotz zeitweise unterschiedlicher Interessen stets konstruktive Zusammenarbeit, die letztlich Garant dafür gewesen sei, dass das Sanierungsprojekt bis zum jetzigen Zeitpunkt ein Erfolg für die Umwelt, die Menschen, die dort arbeiten, und für die Stadt Aachen darstelle.
Sodann stellt Frau Kurth-Minga (Taw GmbH) im Rahmen eine Präsentation die Entwicklung der gesamten Sanierungsmaßnahme, den aktuellen Stand der Standortentwicklung sowie den Ausblick auf die noch zu erledigenden Arbeiten vor. Die Präsentation ist als Anlage 1 Teil dieser Niederschrift.
Die Ersterkundung des in Rede stehenden Geländes sei erst 2006/2007 im Zusammenhang mit seinem Verkauf durch den langjährigen Besitzer Philips erfolgt. In diesem Rahmen habe man auch die historische Nutzung des Geländes sowie die in diesem Zusammenhang eingesetzten Rohstoffe und Betriebsmittel recherchiert.
Auf der Grundlage dieser Recherche habe man das Gelände unterteilt und letztlich verschiedene Verdachtsflächen identifiziert, die man drei Risikostufen zugeordnet habe. Aus alledem habe man schließlich ein Untersuchungsprogramm für den Boden, die Bodenluft und das Grundwasser abgeleitet, dessen Ergebnisse Auskünfte über Art und Umfang der Kontaminationen sowie über Belastungsschwerpunkte ermöglicht hätten.
Schon zu Beginn der Untersuchungen und des sich daran anschließenden Sanierungsprojektes sei man in Projektgespräche zwischen der Behörde, dem Grundstückseigentümer und den Sanierungspflichtigen eingestiegen und habe sich auf Regeln und eine Struktur für das Projekt verständigt.
Zudem habe man vier Sanierungsphasen abgegrenzt, von denen bis heute bereits drei abgeschlossen seien.
In der ersten Phase sei es um die Fortsetzung der Detailuntersuchungen gegangen um einschätzen zu können, wo und in welcher Intensität für die Menschen, die direkt auf dem Gelände arbeiten oder in angrenzenden Bereichen leben, Gefährdungen zu besorgen seien und wo daher zu deren Schutz der Handlungs- und gegebenenfalls weiterer Untersuchungsbedarf am vordringlichsten sei.
Aus den Ergebnissen sei dann die Reihenfolge der Sanierungsarbeiten entwickelt worden.
In den Beginn der zweiten Phase sei erneut ein Eigentümerwechsel (TRIWO AG bzw. TRIWO-Eigentumsgesellschaften) gefallen und damit die Notwendigkeit zur Anpassung der bisherigen Sanierungsstrategie an die durch die neue Besitzerin beabsichtigte Entwicklung des Standorts entstanden. Um das Ziel einer uneingeschränkten gewerblichen Nutzung des Geländes nach Abschluss der Sanierungen bestmöglich zu erreichen, habe man beabsichtigt, durch eine weitgehende Dekontaminierung des Bodens die Quelle für eine weitere Ausbreitung der Belastungen bestmöglich zu reduzieren, um so auch den Aufwand für die Sanierung des Grundwassers begrenzen zu können. Zur Vereinfachung der Bodensanierung seien zahlreiche der bestehenden Gebäude zurückgebaut worden. So habe man ein integrales Konzept zur weiteren Sanierung für die einzelnen Bereiche entwickelt.
Frau Kurth-Minga geht im Weiteren auf Details der für die einzelnen Bereiche geplanten und durchgeführten Maßnahmen ein. Insgesamt seien die Maßnahmen der Phase zwei zur Bodensanierung im Jahre 2017 abgeschlossen worden und damit für drei von vier Hotspots die Entfernung der LCKW aus Boden und Stauwasser. Für den verbliebenen vierten Bereich sei eine Sanierungsstrategie festgelegt worden.
In der Sanierungsphase 3 hätten die Sanierung und das Monitoring des Kluftgrundwassers im Mittelpunkt gestanden. Mit Bereichsplänen verdeutlicht Frau Kurth-Minga anhand der dargestellten Belastungsfahnen den maßnahmenbedingten Rückgang sowohl der LCKW-Konzentrationen als auch von deren räumlicher Ausbreitung.
Als Bilanz der bisher durchgeführten und abgeschlossenen Maßnahmen zur Dekontaminierung von Boden und Grundwasser seien ca. 200.000 t Boden ausgehoben und damit ca. 3 t LCKW entfernt worden. Auch die Behandlung des Kluftgrundwassers, die noch einige Jahre fortzusetzen sei, führe zu einer Beseitigung von ca. 50 kg LCKW.
Gleichzeitig seien auch Effekte für die Standortentwicklung entstanden: 12 Gebäude seien zurückgebaut und Bestandsgebäude renoviert worden. Gleichzeitig seienInfrastruktur erneuert und 60.000 m² Gewerbefläche geschaffen worden als Grundlage für die Neuansiedlung von Firmen. Dies illustriert Frau Kurth-Minga durch eine Reihe aktueller und vergleichender Fotos.
Abschließend gibt sie einen Ausblick auf die noch ausstehende vierte Phase, die zeitlich vor allem von der Entwicklung der weiteren Gebäudenutzung im noch nicht sanierten Bereich abhänge. Das nachsorgende Grundwassermonitoring für die Maßnahmen der Phase 3 müsse noch bis 2022 fortgeführt werden. Auch die Maßnahmen zur Sicherung des Kluftgrundwassers müssten so lange aufrecht erhalten bleiben, bis auch die letzten Bodensanierungmaßnahmen im noch nicht sanierten Bereich durchgeführt werden könnten. Sobald die fraglichen Gebäude zurückgebaut werden könnten, werde mit einem Jahr für die Dekontamination des Bodens, mit zwei Jahren für das anschließende Sanierungsmonitoring des Kluftgrundwassers und abschließend drei weiteren Jahren für ein Nachsorgemonitoring gerechnet.
Auch zur aktuellen Standortentwicklung gibt Frau Kurth-Minga einen Ausblick: ab 2020 könnten weitere 30.000 m² Fläche bebaut und weitere Firmen angesiedelt werden.
Im Anschluss an den Vortrag bedanken sich Ratsfrau Dr. Wolf und Ratsherr Demmer für den ausführlichen Bericht und die in diesem Projekt geleistete Arbeit. Ratsherr Demmer betont, dass er sich in den Jahren, in denen er als Ausschussmitglied dieses Projekt begleitet habe, stets gut informiert gefühlt und stets das Gefühl gehabt habe, dass dieses große Projekt in guten Händen liege.
In diesem Sinne äußert sich auch die Vorsitzende und wünscht Herrn Hilgers für die bevorstehende Pensionszeit alles Gute.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Sachverhalt / Ausgangslage
Der AUK wurde zuletzt in seiner Sitzung am 16.02.2016 über den Sachstand der Altlasten-Sanierungsmaßnahmen auf dem ehemaligen Philips-Gelände (heute: TRIWO Technopark Aachen) informiert (Vorlagen-Nr. FB 36/0089/WP17). In der Zwischenzeit wurden weitere umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass der überwiegende Teil der zur Bodensanierung erforderlichen Maßnahmen inzwischen abgeschlossen ist.
Der TRIWO Technopark wird von insgesamt mehr als 50 Unternehmen genutzt. Vertreten sind unter anderem innovative Unternehmen aus den Bereichen Automobillampen, Medizintechnik und Elektromobilität, deren Ansiedlung zum Teil erst durch die Sanierungsmaßnahmen ermöglicht wurde. Die Altlasten-Sanierungsmaßnahmen sichern somit die nachhaltige gewerbliche Nutzung und Entwicklung des TRIWO Technoparks.
Mit der Vorlage des „Integralen Sanierungsplans Grundwasser und Restbelastungen“ (ISP) des Sachverständigenbüros Tauw vom 11.10.2018wird eine gewisse Zäsur in der Sanierungsplanung für den Triwo Technopark erreicht. Nachdem die zuvor aufgestellten Sanierungspläne für die drei ersten der vier Haupt-Sanierungsbereiche (VH, VD2 und VG6, siehe Anlage) im Zeitraum 2012 bis 2017 bereits weitestgehend umgesetzt wurden, befasst sich der Sanierungsplan vom 11.10.2018 mit den verbleibenden Maßnahmen zur Grundwassersanierung sowie zum Grundwasser-Monitoring und legt in Grundzügen die Maßnahmen zur späteren Bodensanierung des verbliebenenvierten Haupt-Sanierungsbereichs PN fest. Der Zeitpunkt der Bodensanierung kann für diesen Sanierungsbereich im Zusammenhang mit der aktuellen betrieblichen Nutzung derzeit nicht festgelegt werden.
Mit Bericht vom 21.01.2020 des Sachverständigenbüros Tauw erfolgte eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des ISP, so dass die Untere Bodenschutzbehörde nunmehr beabsichtigt, dem Integralen Sanierungsplan Grundwasser und Restbelastungen und dem Fortschreibungsbericht vom 21.01.2020 auf Antrag der Signify GmbH die Zustimmung zu erteilen. Mit den Triwo-Eigentumsgesellschaften wurde diesbezüglich bereits Einvernehmen erzielt.
II. Sachstand der Altlasten-Sanierungsmaßnahmen im Überblick
Seit 2007 wurden auf dem Gewerbepark umfangreiche Altlasten-Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen auf Grund von Boden- und Grundwasserbelastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) durchgeführt. Bei der Bildröhren- und Glühlampenproduktion durch diverse Philips-Unternehmen spielte im Produktionsprozess bis Anfang der 90er Jahre der Einsatz von LCKW-haltigen Lösemitteln eine große Rolle. Die LCKW wurden im Laufe der Jahre im Wesentlichen auf vier Teilflächen auf dem ehemaligen Industriepark Rothe Erde in den Boden und das Grundwasser eingetragen, die im weiteren Verlauf als Haupt-Sanierungsbereiche festgelegt wurden(siehe Anlage).Die Notwendigkeit zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen resultierte bzw. resultiert in allen Bereichen ausschließlich aus den LCKW-Belastungen und damit einhergehenden Gefährdungen des Grundwassers. Durch die Schadstoffbelastungen von Boden und Grundwasser bestanden zu keiner Zeit Gefährdungen für Personen, weder auf dem Standort noch für die angrenzenden Grundstücke.
In drei der vier Haupt-Sanierungsbereiche sind die Maßnahmen zur Bodensanierung erfolgreich abgeschlossen:
•Bereich VH (ehem. Abfalllager): ca. 18.000 t Bodenaustausch in 2012 und 2016
•Bereich VD2 (ehem. Chemikalienlager): ca. 51.000 t Bodenaustausch in 2014/15
•Bereich VG6 (ehem. Glasfabrik): ca. 130.000 t Bodenaustausch in 2016/17
Demnach wurden in diesen drei Sanierungsbereichen insgesamt ca. 200.000 t schadstoffbelastete Bodenmaterialien ausgehoben und entsorgt und durch unbelastete Bodenmaterialien ersetzt. Der weitaus größte Teil der Boden-Sanierungsmaßnahmen ist somit abgeschlossen.
Neben konventionellen Aushubmaßnahmen kamen bei den Bodensanierungen auch Spezialverfahren zum Einsatz. Bei den so genannten Austauschbohrungen mit einem Bohrdurchmesser von 1 mwurde kontaminiertes Bodenmaterial bis in Tiefen von ca. 10 m unter Geländeoberfläche entnommen und unmittelbar anschließend mit unbelasteten Materialien wieder verfüllt. Des Weiteren kam ein spezielles Verbauverfahren zum Einsatz („linearer Verbau“), das ebenfalls die Entnahme kontaminierter Bodenmaterialien bis in große Tiefen ermöglicht. Die kontaminierten Bodenmaterialien wurden unter enger Einbeziehung der zuständigen Überwachungsbehörden und in Abhängigkeit vom Belastungsgrad in hierfür zugelassenen Anlagen entsorgt.
Die weiteren laufenden und noch ausstehenden Maßnahmen sind im ISP beschrieben und festgelegt. Im verbleibenden vierten Sanierungsbereich PN (ca. 400 m2, ca. 7.000 tBodenaustausch) befindet sich einProduktions- und Forschungszentrum eines weltweit operierenden Unternehmens aus dem Bereich Elektrotechnik mit Schwerpunkt KFZ-Beleuchtung. Ein Bodenaustausch ist in diesem Bereich derzeit aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich. Stattdessen erfolgt hier aktuell im tieferen Grundwasserleiter eine hydraulische Sicherung durch Pumpmaßnahmen, die gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz als vollwertige Sanierungsmaßnahme anzusehen ist. Hierdurch wird eine Ausbreitung der Schadstofffahne im Grundwasser verhindert.
Gleichwohl soll eine Bodensanierung auch im Bereich PN aus Gründen der Nachhaltigkeit und zur Begrenzung der hydraulischen Pumpmaßnahmen zu einem späteren, noch nicht feststehenden Zeitpunkt erfolgen, der von der weiteren Unternehmens- und Standortentwicklung in diesem Bereich des Triwo Technoparks abhängt. Vor Durchführung dieser Maßnahmen ist ein aktueller und detaillierter „Sanierungsplan PN“ aufzustellen, der unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Umstände und Gegebenheiten speziell auf diesen Sanierungsbereich zugeschnitten sein wird und alle Einzelheiten der Ausführungsplanung beinhalten wird.
Neben den Boden-Sanierungsmaßnahmen wurden punktuell befristete Maßnahmen zur Grundwassersanierung in Form von Pumpmaßnahmen durchgeführt. Dabei wurde das Grundwasser über eine Wasserreinigungsanlage geführt und anschließend in den Kanal eingeleitet („pump & treat“).
Mit dem Abschluss der nachlaufenden Überwachungsmaßnahmen (Grundwasser-Monitoring) sind die jeweiligen Sanierungsbereiche als saniert einzustufen. Für den Sanierungsbereich VH ist dieses Ziel bereits erreicht. Bei den Sanierungsbereichen VD2 und VG6 ist die Einstellung des Grundwasser-Monitorings für 2021 bzw. 2022 vorgesehen.
Zweck aller Maßnahmen zur Boden- und Grundwassersanierung war und ist, einen weiteren Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser weitest möglich zu unterbinden und eine rückläufige (regressive) Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser herbeizuführen.
Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen (Untersuchungen, Sanierungen Boden und Grundwasser) liegen bislang bei ca. 22 Mio. Euro (ohne vorlaufende Rückbaukosten für Gebäude). Weitere 2,5 Mio. Euro sind für die noch ausstehenden Maßnahmen veranschlagt.
Weitere Informationen zu den Sanierungsmaßnahmen und zum Integralen Sanierungsplan sollen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 21.04.2020 durch den Fachbereich Umwelt und das Sachverständigenbüro Tauw im Rahmen eines Vortrags vorgestellt werden.
III. Gesetzliche Bestimmungen und Verantwortlichkeiten
Die Verantwortlichkeiten für die Durchführung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Altlasten sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.März 1998 in § 4 Abs. 3 festgelegt. Grundsätzlich kommen der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück als Sanierungspflichtige in Betracht. Zudem ist seit Erlass des Bundes-Bodenschutzgesetzes gem. § 4 Abs. 6 BBodSchG der frühere Eigentümer eines Grundstücks zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 01.03.1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen musste („Ewigkeitshaftung“).
Die bisherigen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen (ab 2007) wurden zunächst von der Philips Technologie GmbH und anschließend (seit 2015) von der Philips Lighting GmbH durchgeführt. Diese wurde 2018 in Signify GmbH umbenannt. Die Wahrnehmung der Sanierungsverantwortlichkeiten in dieser Abfolge durch die genannten Unternehmen ist in erster Linie auf grundlegende Umstrukturierungen im Philips-Konzern zurückzuführen. Ein maßgeblicher Einschnitt war die Aufteilung des Konzerns in die Sparten „Licht“ („Lighting“) und Medizintechnik („HealthTech“) im Jahr 2015.
Die Signify GmbH, die nunmehr die Durchführung der weiteren Sanierungsmaßnahmen wahrnimmt, ist Teil des börsennotierten Signify-Konzerns (Signify N.V.) mit Hauptsitz in Eindhoven. Der Konzern ist inzwischen vollkommen getrennt vom Philips-Konzern und weltweit Marktführer in der Sparte Beleuchtungsmittel (Jahresumsatz 2019ca. 6,25 Mrd. Euro). Die Signify GmbH verfügt über entsprechende Rückstellungen zur Durchführung der verbleibenden Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro.
Der TRIWO Technopark Aachen steht im Eigentum von drei TRIWO-(Eigentums-)Gesellschaften mit jeweils eigenen Flächenanteilen:
- TRIWO Technopark Aachen Leasing GmbH & Co KG
- TRIWO Technopark Aachen Development GmbH & Co KG und
- TRIWO Technopark Aachen Prime GmbH & Co KG.
Diese Eigentumsgesellschaften werden jeweils vertreten durch die TRIWO-Beteiligungs-GmbH.
Die Eigentumsgesellschaften haben die zurückliegenden Sanierungsmaßnahmen insbesondere durch umfangreiche Rückbaumaßnahmen maßgeblich mitgestaltet und haben ihre Mitwirkung auch im Hinblick auf die noch ausstehenden Maßnahmen, insbesondere im Sanierungsbereich PN, zugesichert. Die Durchführung der Dekontaminationsmaßnahmen im Sanierungsbereich PN ist zudem zivilrechtlich zwischen den betreffenden Eigentumsgesellschaften und der Philips GmbH vereinbart.
Für die Sanierungsbereiche VH und VD2 wurden im Jahr 2016 öffentlich-rechtliche Verträge mit der Philips Lighting GmbH, der Philips GmbH sowie der Triwo Technopark Aachen Leasing GmbH & Co KG (vertreten durch die Triwo Beteiligungs-GmbH) abgeschlossen (AUK-/Ratsvorlage vom 08.01.2016, Sitzung des AUK vom 16.02.2016, Vorlagen-Nr. FB 36/0089/WP17). Mit den Verträgen wurden Verantwortlichkeiten zur Durchführung und zur Duldung der betreffenden Sanierungsmaßnahmen geregelt.
Der Abschluss weiterer öffentlich-rechtlicher Verträge auf Grundlage des Integralen Sanierungsplans aus 2018 und des Fortschreibungsberichts vom Januar 2020 ist derzeit nicht beabsichtigt. Dies ist in erster Linie auf Umstände zurückzuführen, die im bilateralen Verhältnis zwischen den Triwo Eigentumsgesellschaften und der Signify GmbH bzw. der Philips GmbHbegründet sind. Gleichwohl bekennen sich sowohl die Signify GmbH als auch die Triwo-Eigentumsgesellschaften zur weiteren Durchführung der Sanierungs- und Monitoringmaßnahmen, die im Integralen Sanierungsplan und im Fortschreibungsbericht beschrieben und festgelegt sind.
Aus Sicht der Verwaltung ermöglicht die bislang praktizierte einvernehmliche Vorgehensweise, auch ohne den Abschluss weiterer öffentlich-rechtlicher Verträge, die Festlegung und Umsetzung anspruchsvoller Sanierungsziele und –maßnahmen, die weit über die ordnungsrechtlichen Anforderungen hinausgehen. Sie entspricht der Intention der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen, die auf konsensuales Vorgehen ausgerichtet sind. Mit einer rein ordnungsbehördlichen Vorgehensweise, die zudem mit diversen Unwägbarkeiten verbunden wäre, wären die im ISP festgelegten anspruchsvollen Sanierungsziele, insbesondere in Form weitgehender und nachhaltiger Dekontaminationsmaßnahmen (Bodenaustausch), nicht erreichbar.
Der Verzicht auf den Abschluss weiterer öffentlich-rechtlicher Verträge hat darüber hinaus zur Folge, dass keine Haftungsfreistellungen mit den Ordnungspflichtigen vereinbart werden, die i.d.R. mit derartigen Verträgen einhergehen (wie bei den Verträgen zu den Sanierungsbereichen VH und VD2). Aus Sicht der Verwaltung ist die Weiterführung der Sanierungs- und Monitoringmaßnahmen auf konsensualer Basis auch ohne den Abschluss weiterer öffentlich-rechtlicher Verträge eine geeignete Vorgehensweise, die den Ansprüchen im Hinblick auf eine nachhaltige Altlastensanierung und Standortentwicklung gerecht wird. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass in Bezug auf die Kosten bereits ca. 90 % der Sanierungsmaßnahmen in hoher Verantwortung aller Beteiligten einvernehmlich erfolgt sind.
Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, der Signify GmbH kurzfristig die Zustimmung zum ISP und zum Fortschreibungsbericht zu erteilen.
Besonderer Dank gilt dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), die den Fachbereich Umwelt bei den Altlasten-Sanierungsmaßnahmen in den zurückliegenden Jahren maßgeblich fachlich beraten und aktiv unterstützt haben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 99259
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=99259
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-03-26 FB 36_0445_WP17 Sachstand Altlasten- SAO.pdf
16.11.2024
425.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 23.06.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:03
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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