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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen

FB 36/0456/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Einleitend führt für die Verwaltung Herr Dr. Kremer aus, dass es sich bei dem vorzustellenden Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) um ein –auch im Vergleich mit anderen Kommunen- äußerst ambitioniertes Papier handele. Mit diesem Konzept werde der politische Auftrag umgesetzt, der vor einem Jahr nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zahlreichen Fridays-For-Future-Demonstrationen erteilt worden sei. Er betont, dass Verwaltung und Politik sehr schnell gehandelt hätten: Stellen seien geschaffen, finanzielle Unterstützung beschlossen und Workshops mit vielen verschiedenen Beteiligten durchgeführt worden, aus denen zahlreiche Ideen hervorgegangen seien.

Das Konzept habe nun einen Finanzbedarf von mehr als 60 Millionen Euro jährlich ermittelt, der sich zwar auf mehrere Akteure verteile, aber zur Hälfte den Kernhaushalt belasten werde, was gerade angesichts der Corona-Epedemie besonders problematisch sei.

Das Konzept nenne nicht nur Maßnahmen, sondern stelle außer den konkreten Effekten für den Klimaschutz auch dar, was sie kosten. Herr Dr. Kremer weist auch darauf hin, dass, selbst wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden, die Stadt aus eigener Kraft nur ca. 59 % des CO2-Minderungsziels erreichen würde. Natürlich müsse nun genau hingeschaut werden, wo Geld investiert werde. Dabei dürfe der Rahmen nicht zu eng gesetzt werden, denn letztlich werde das hier verwendete Geld nicht konsumiert, sondern in den Klimaschutz investiert. Dies bedeute zugleich auch eine Konjunkturbelebung, denn die vorgeschlagenen Förderungen würden ihrerseits weitere Investitionen anstoßen.

Abschließend betont er, dass die Umsetzung der Maßnahmen von der finanziellen Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes und dem Erfolg bei der Generierung von Fördermitteln abhänge.

Im Anschluss stellte Frau Dr. Vankann anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des IKSK vor. Auch diese Präsentation ist Teil der Niederschrift (Anlage 4).

Sie beginnt Ihre Ausführungen mit einem Rückblick auf die Entwicklungen seit dem Beschluss zum Klimanotstand im Juni 2019. Neben einer Reihe klimarelevanter Beschlüsse sei ein umfassender Beteiligungsprozess mit zahlreichen Akteuren für das IKSK eingeleitet, parallel erste Maßnahmen begonnen und das Klimaschutzziel aktualisiert worden. Hierzu habe der Rat im Januar 2020 beschlossen, das CO2-Restbudget, orientiert am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens, als neues Klimaziel auszugeben. Dies bedeute ein Restbudget von 16 Millionen Tonnen, dass auch bei einer angenommenen jährlichen Reduktion von ca 76.850 t im Jahre 2030 „aufgebraucht“ sein werde.

Vor diesem Hintergrundsei das ISKS erarbeitet worden, in dem verschiedene Komponenten, darunter auch bestehende Konzepte und Plänewie beispielsweise der Luftreinhalteplan, das Klimaanpassungskonzept oder das Strategiekonzept 2014, aber auch das energiepolitische Arbeitsprogramm, Schwerpunktthemen für eine Nachhaltigkeitsstrategie und weitere Komponenten zusammengeführt worden seien. Im Ergebnis seien aus alledem eine „Klimaschutzstrategie 2030“ und ein „Maßnahmenplan 2025“ abgeleitet worden.

Sodann geht Frau Dr. Vankann auf einzelne Aspekte näher ein. Zunächst habe man die emissionsrelevanten Sektoren und ihren Anteil an den CO2-Emissionen genauer analysiert, um die größten Einsparpotenziale zu identifizieren. In einer Übersicht erläutert sie die verschiedenen Handlungsfelder, zu denen unter anderen die Energieversorgung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Sanierung –auch kommunaler- Gebäude, Wirtschaft und Mobilität gehören. Sie gibt an, wie viele Maßnahmen des Maßnahmenplans 2025 sich auf die einzelnen Handlungsfelder beziehen und wie groß der erwartete Anteil am Erreichen des Klimaschutzzieles sei.

Hierzu stellt Frau Dr. Vankann einige Schlüsselmaßnahmen aus dem Maßnahenplan des IKSK vor, bei denen teilweise von einer nennenswerten regionalen Wertschöpfung ausgegangen werden könne.

Dennoch weist auch sie darauf hin, dass ein Teil der möglichen CO2-Reduktion nicht oder zumindest nicht allein durch kommunale Maßnahmen erreicht werden könne. Hier habe die kommunale Ebene keinen ausreichenden Einfluss sondern sei auf die Unterstützung von Landes- und Bundespolitik insbesondere im Verkehrsbereich angewiesen.

Dies gelte auch für die Kosten. In einer Übersichtstellt Frau Dr. Vakann dar, wie sich die geschätzten Kosten auf die Maßnahmen zu den einzelnen Sektoren verteilen und wer sie zu tragen habe. Zur Einordnung der aufgeführten Beträge verweist sie auf die Schäden, die in 2018 durch Extremwetterlagen in Deutschland entstanden seien. Diese hätten bezogen auf die Einwohnerzahl allein für Aachen rechnerisch ca 15,5, Millionen Euro betragen.

Zum Abschluss nennt Frau Dr. Vankann einige Faktoren, die sie für die Umsetzung des IKSK für bedeutsam erachte: Dazu gehöre die Vorbildfunktion des „Konzern Stadt Aachen“ durch die Fokussierung auf Maßnahmen mit hoher Kosten-Nutzen-Effizienz und großer positiver öffentlicher Wahrnehmung. Des Weiteren sei eine Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppierungen erforderlich, etwa durch motivierende Informations- und Beratungsangebote und attraktive Fördermöglichkeiten. Weiterhin nennt sie die Stärkung der Region als wichtigen Faktor, die beispielsweise durch die Verknüpfung von Konjunkturförderung und Klimaschutz mit positiven Auswirkungen auf die Beschäftigung erreicht werden könne. Auch sei es sinnvoll, Unternehmen für eigene Klimaschutzmaßnahmen zu gewinnen und Investoren zu überzeugen.

Für ein ausgewogenes Finanzierungskonzept kämen einerseits Investitionsanreize über Förderprogramme, andererseits die Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten und die Prüfung weiterer Optionen in Betracht.

Für die Piraten dankt Herr Szagunn der Verwaltung für das vorgestellte Konzept. Er begrüßt die Anpassung des Klimaziels, da er die Betrachtung des Restbugets als Zielvorgabe der Festsetzung einer Einsparquote vorziehe. Es wäre erstrebenswert, das Restbudget bis zum Jahr 2030 nicht auszunutzen. Es sei nun wichtig, möglichst viel Geld in die richtigen Maßnahmen zu investieren. Dabei helfe die Überlegung, was es kosten würde, wenn man nichts beim Klimaschutz tue. Er sei überzeugt, dass ein Verfehlen des Klimaziels noch viel teurer werde. Auf seine Frage nach der personellen Ausstattung der Verwaltung im Klimaschutzbereich informiert Herr Dr. Kremer, dass die geschaffenenStellen ausgeschrieben und im Besetzungsverfahren seien.

Für die CDU-Fraktion dankt Ratsfrau Lürken für den Vortrag und lobt den bisherigen Prozessverlauf. Ihre Fraktion müsse nicht mehr überzeugt werden und sei bereit mitzumachen.

Für die Grünen lobt Herr Stettner das vorgelegte Konzept. Unter anderem begrüßt er die Darstellung, was mit welchen Maßnahmen zu erreichen sei. Dies sei insbesondere angesichts begrenzter finanzieller Mittel von Bedeutung. Er sei zuversichtlich, dass das Konzept so umgesetzt werde. Des Weiteren begrüßte er die interfraktionellen Runden, die Einbeziehung des Energiebeirats und der stadtgesellschaftlichen Gruppen. Schließlich wirbt er dafür, sich von den Investitionssummen nicht abschrecken zu lassen, sondern die notwendigen Mittel in diesen Zweck zu investieren. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass mit dem Beschluss zu diesem Konzept noch keine konkreten Maßnahmen beschlossen würden. Daher sei entscheidend, was am Ende konkret in den Haushalt aufgenommen werde. Er sprach sich dafür aus, schon jetzt einzelne Maßnahmen zu beschließen und zu prüfen, ob nicht schon im laufenden Haushalt Gelder umgewidmet werden könnten um Maßnahmen vorzuziehen. Herr Dr. Kremer erläutert, dass dies von der Finanzverwaltung geprüft werden müsste. Er werde die Frage zwar mit in den Verwaltungsvorstand nehmen, jedoch seien aktuell die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf den Haushalt noch nicht ganz abzusehen.

Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Deumens für die geleistete Arbeit. Auch er weist darauf hin, dass die gesetzten Ziele ohne das Zutun von Bund und Land nicht erreichbar seien, und betont die Wichtigkeit, auch Gewerbe und Industrie dafür zu gewinnen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Mit Blick auf die Kosten räumt er ein, dass dies alles eine große Herausforderung darstelle, aber Klimaschutz müsse auch in Corona-Zeiten weitergehen. Hier müsse geklotzt und dürfe nicht gekleckert werden und bei den Haushaltsberatungen werde sich zeigen, wie groß die Unterstützung durch die Fraktionen am Ende wirklich sei.

Ratsfrau Dr. Wolf verweist darauf, dass in der Vergangenheit die meisten Beschlüsse zum Klimaschutz einstimmig gefasst worden seien. Insoweit sei eine Einigkeit zwischen den Fraktionen, was den Klimaschutz beträfe, festzustellen. Auch sie zeigt sich mit dem vorgelegten Konzept sehr zufrieden, das sehr schnell entwickelt worden sei. Dabei sei es hilfreich gewesen, dass man sich schon vorher viele Gedanken zum Thema gemacht habe. Besonders hervor hebt sie die 70 Maßnahmensteckbriefe, die sehr gut ausgearbeitet worden seien.

Nach Abschluss der Diskussion bedankt sich die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog bei Dr. Vankann und Herrn Meinersfür die bisher geleistete Arbeit und wünscht für die Umsetzung des Konzeptes gutes Gelingen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat den Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) der Stadt Aachen und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 im Sinne eines Grundsatzpapiers. Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung damit zu beauftragen, die im Handlungsprogramm 2025 aufgeführten primären Maßnahmen auf ihre praktische und finanzielle, haushalterische Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt so rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, dass die entsprechenden Entscheidungen in die Haushaltsberatungen 2021 eingebunden werden können.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

AUK, MOA, PLA, WLA: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) der Stadt Aachen und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 im Sinne eines Grundsatzpapiers. Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung damit zu beauftragen, die im Handlungsprogramm 2025aufgeführten primären Maßnahmen auf ihre praktische und finanzielle, haushalterische Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt so rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, dass die entsprechenden Entscheidungen in die Haushaltsberatungen 2021 eingebunden werden können.

Rat: Der Rat beschließt das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 im Sinne eines Grundsatzpapiers. Außerdem beauftragt er die Verwaltung, die im Handlungsprogramm 2025 aufgeführten primären Maßnahmen auf ihre praktische und finanzielle, haushalterische Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt so rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, dass die entsprechenden Entscheidungen in die Haushaltsberatungen 2021 eingebunden werden können.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 19. Juni 2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Klimanotstand beschlossen und gleichzeitig der Auftrag an die Verwaltung erteilt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) zu erarbeiten. Bisherige Erfolge und Misserfolge sollten analysiert, die strategischen Schritte zur Beschleunigung der CO2-Emissionsreduktion definiert und erfolgversprechende Maßnahmen entwickelt werden.

ZIELE

Das IKSK knüpft an die im Jahr 2014 erarbeitete Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in zwei Zeithorizonten, von 1990 bis 2020 um 40 % und von 1990 bis 2030 um insgesamt 50 %, an. Der parallel zur Konzepterarbeitung am 22.1.2020 gefasste Beschluss zur Einhaltung des anteilig in der Stadt Aachen noch emittierbaren Restbudgets an CO2 - bei Einhaltung der Ziele von Paris (unter 2 Grad globale Erwärmung bleiben) - wird im Sinne eines Etappenziels im IKSK berücksichtigt. Eine CO2-Menge von 768.500 Tonnen muss demnach bis 2030 eingespart werden, dies entspricht rund 76.850 jährlich.

Abbildung 1: Reduktionsziel und Verteilung auf die Bereiche

Ziel des IKSK ist es einerseits, die Bereiche mit den höchsten Reduktionspotenzialen darzustellen und andererseits die hierfür erfolgversprechendsten Maßnahmen – bei gleichzeitiger Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses - aufzuzeigen. Das IKSK bildet zudem die Voraussetzung für Förderanträge, z.B. aus der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung.

BETEILIGUNG

Das integrierte Klimaschutzkonzept ist in einem gut einjährigen Prozess mit vielen Beteiligten entstanden. Die Entwicklung der Strategie 2030 und des Handlungsprogramms 2025wurde von einer Vielzahl von qualifizierten Akteuren geleistet. Auch der Runde Tisch Klimanotstand wurde in mehreren Gesprächsrunden einbezogen. Eine Vielzahl von Anregungen wurde im Zuge der Konzepterarbeitung geprüft und in vielen Fällen konkret, z.B. in die Maßnahmenplanung, aufgenommen. Die Beteiligung ist detailliert in Kapitel 6.2 des IKSK beschrieben.

STRATEGISCHE HANDLUNGSSCHWERPUNKTE und MINDERUNGSPOTENZIALE

Zu den strategisch wichtigsten Bereichen, um das Klimaschutzziel in der Stadt Aachen zu erreichen, gehören

  • eine effiziente Energieerzeugung unter Einsatz erneuerbarer Energien (EE),
  • die energetische Sanierung des Gebäudebestandes unter Einsatz effizienter Gebäudetechnik sowie unter Optimierung der Gebäudehülle,
  • der Bereich Gewerbe und Industrie, insbesondere der Einsatz effizienter Technologien und
  • der Verkehrssektor mit den Schwerpunkten Stadt- und Regionalverkehr sowie Fahrzeugtechnik.

In diesen strategischen Handlungsschwerpunkten wurden jeweils die aktuellen Potenziale zur lokalen CO2-Reduktion ermittelt. Diese belaufen sich bis 2030 auf rund 362.700 Tonnen in den Bereichen Energie/EE, Gebäudesanierung und Gewerbe/Industrie (36.280 t/a) sowie auf 83.000 Tonnen im Verkehrssektor (8.300 t/a). Das in den Sektoren Energie/EE, Gebäudesanierung und Wirtschaft ermittelte Potenzial deckt damit zu 98 % die notwendige CO2-Minderung in diesen drei Bereichen auf dem Weg zum Klimaschutzziel, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Dagegen wurden im Verkehrssektor Potenziale analysiert, deren Anteil am Erreichen des Klimaschutzzieles in diesem Bereich nur 21 % der notwendigen CO2-Reduktionen beträgt.

Abbildung 2: Darstellung der Reduktionsziele im Vergleich zu den ermittelten Potenzialen

Die Potenziale zur CO2-Reduktion verteilen sich wie folgt auf die einzelnen strategischen Handlungsfelder, wobei im Bereich Energieerzeugung/-versorgung und Erneuerbare Energien das größte Potenzial liegt.

Abbildung 3: Potenziale zur CO2-Reduktion in den einzelnen Handlungsfeldern

HANDLUNGSPROGRAMM und MASSNAHMENPLAN bis 2025

Für die einzelnen strategischen Bereiche im Klimaschutz wurde anschließend ein Handlungsprogramm bis 2025 entwickelt, um die ermittelten Potenziale durch Maßnahmenumsetzung zu erschließen. Das Handlungsprogramm berücksichtigt alle Maßnahmen, die in bereits vorhandenen Konzepten beschrieben und noch aktuell sind, z.B. das energiepolitische Arbeitsprogramm (European Energy Award). Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen in den vorhandenen Konzepten befindet sich in den Kapiteln 5.1 und 5.2. Darüber hinaus wurden rund 70 neue Maßnahmen entwickelt, der so genannte Maßnahmenplan 2025, um den Klimaschutz in der Stadt Aachen zu beschleunigen.

Zu den strategisch bedeutsamsten Maßnahmen gehören diejenigen aus dem Mobilitätsbereich, Förderprogramme zur Mobilisierung von PV-Anlagen und energetischen Sanierungen von Gebäuden sowie zum Ausbau der Windenergienutzung unter Berücksichtigung von Landschaft- und Artenschutz.

Würden die Maßnahmen im Handlungsprogramm vollständig umgesetzt, so könnten damit 45.430 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.

Abbildung 4: Überblick über das CO2-Reduktionsziel, das CO2 -Minderungspotenzial und die Umsetzungsmöglichkeiten laut Handlungsprogramm

Dass die Maßnahmenumsetzung in den Bereichen Energieversorgung /Erneuerbare sowie Gebäudesanierung eine höhere CO2-Reduktion beinhaltet als die Potenzialanalyse, ist dem Umstand geschuldet, dass bei der Potenzialermittlung der private Wohnungsbestand als Basis diente, im Maßnahmenplan jedoch auch Sanierungen kommunaler Nicht-Wohngebäude sowie kommunaler Wohngebäude eingerechnet sind. Außerdem wurde erst bei der Maßnahmenentwicklung ein sehr hohes Potenzial durch den Bau eines großen Blockheizkraftwerkes erkannt.

Würde das Handlungsprogramm vollständig umgesetzt, ließe sich das Klimaschutzziel zu 59 % erreichen.

Die folgende Darstellung schlüsselt auf, welche CO2-Reduktion durch die Maßnahmenumsetzung theoretisch in den einzelnen Handlungsfeldern erreicht werden könnte und wie hoch der jeweilige Anteil am Klimaschutzziel ist.

Abbildung 5: Verteilung der CO2-Minderung durch Maßnahmenumsetzung auf die Handlungsfelder

Der verbleibende Anteil auf dem Weg zur Halbierung der CO2-Emissionen (1990 – 2030) auf dem Stadtgebiet muss durch entsprechende politische Regelungen auf Landes- und Bundesebene aktiviert werden. Verschiedene Aspekte sind hier im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzgesetztes der Bundesregierung, insbesondere im Verkehrsbereich. zu erwarten.

Umsetzung des MASSNAHMENPLANs bis 2025

In der nachfolgenden Tabelle sind die entweder aus Sicht der höchsten CO2-Minderung oder aufgrund der hohen Kosten herausragenden Maßnahmen (aus den 70 neu entwickelten Maßnahmen, so genannter Maßnahmenplan 2025) aufgeführt. Als Maßnahmen mit hohem CO2-Einsparpotenzial bei relativ geringem finanziellen Aufwand stechenhervor

  • Förderprogramme zur Installation von PV-Anlagen und zur energetischen Sanierungen von Gebäuden,
  • der Ausbau der Windenergienutzung - unter Berücksichtigung von Landschaft- und Artenschutz - sowie von KWK-Anlagen.

Aufgeführt sind städtische Maßnahmen und solche, die von Tochterunternehmen wie STAWAG, gewoge, ASEAG und privaten Investoren umzusetzen sind; beziffert wurden zu letzteren vor allem die Verkehrsmaßnahmen seitens der ASEAG sowie Gebäudesanierungen durch die gewoge.

Tabelle 1: Gemäß hohem CO2-Minderungseffekt ausgewählte Maßnahmen des Maßnahmenplans 2025, inklusive Kosten (falls vorhanden)

Die Angaben von Kosten je eingesparter Tonne CO2 in Spalte 5 der Tabelle 1 resultieren allein aus der Division der Werte in Spalte 3 und 4. Es handelt sich nicht um CO2-Vermeidungskosten, die nur mit hohem Aufwand hätten ermittelt werden können. Die Aussagekraft ist insofern begrenzt, da Einspareffekte nicht eingerechnet und insbesondere die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, also Wind- und Solarenergie, nicht berücksichtigt werden.Solche Investitionen in Windkraft- und PV-Anlagen sind für Investoren meist rentabel, benötigen daher in der Regel keine Förderung. Verkehrsmaßnahmen wie Radwegeausbau werden dagegen zu keinem Zeitpunkt direkte Einnahmen für die Stadt generieren. Auch Investitionen in die Gebäudehülle rechnen sich über den Lebenszyklus von Gebäuden, wenn überhaupt, erst nach Jahrzehnten, wogegen Investitionen in effiziente Technik wie Heizungspumpen oder Beleuchtung in der Regel kurzfristig wirtschaftlich darstellbar sind.

Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sei auf die politischen Rahmenbedingungen hingewiesen, auf die die Stadt Aachen keinen Einfluss hat. Gerade der Preis für die Energie, der kürzlich im Rahmen der Verabschiedung des Bundes-Klimaschutzgesetzes diskutiert wurde(CO2-Preis), oder die Änderung der steuerlichen Begünstigungen für Sanierungskosten sind Stellschrauben, die sich auf die Beurteilung des Verhältnisses von Kosten zu Nutzen erheblich auswirken können.

PRIMÄRE MASSNAHMEN

Aus dem Handlungsprogramm des IKSK wurden einige Maßnahmen zusammengestellt, um deren Umsetzung sich die Verwaltung primär bemühen wird. Darunter fallen Maßnahmen, für die es keiner Finanzierung bedarf, wie z.B. die Verpflichtung zu einer Energieberatung bei Grundstücksverkäufen (1.3), oder für die eine Finanzierung bereits gesichert ist, wie die Förderung von Lastenrädern oder eine Kampagne zur Sonnenenergienutzung.Als besonders effiziente Maßnahmen (Klimaentlastung in Relation zum finanziellen Aufwand) werden Möglichkeiten zur Finanzierung, insbesondere kommunaler Förderprogramme, geprüft. Auch Maßnahmen im Bereich der kommunalen Gebäude, wie die Installation von PV-Anlagen, sollen vorbereitet werden. Das Kriterium der regionalen Wirtschaftsförderung wurde auch in die Auswahl einbezogen.

Tabelle 2: Vorschläge für Maßnahmen mit Priorität

Maßnahmenumsetzung der ersten Handlungsschritte laut IKSK (Anlage, Kap. 5.4)

Kosten

[€]

*

Noch nicht im Haushalt berücksichtigt

[€]

*

Jährliches Einspar-potenzial

[t CO2]

Feder-führend

1.2 Checkliste für Bebauungspläne

0

0

FB 61

1.3 Klimaneutrale Neubauten i.R.v. Grundstücksverkäufen, erste neue Auflagen

0

0

FB 23

2.3 Energetische Sanierung von kommunalen Nicht-Wohngebäuden; Planungskosten (bislang kein Ansatz für weitere Sanierungen)

300.000

i

300.000

i

0

E 26

2.7 PV-Anlagen auf kommunalen Nicht-Wohngebäuden; Kita Stettiner Straße (in PSPi4.NE.16.02 bislang nicht enthalten)

17.000

i

17.000

i

4,4

E 26

3.1 Auflegen eines PV-Förderprogramms für Privat und Gewerbe (bislang kein Ansatz)

500.000

k

500.000

k

1600

FB 36

4.2 Förderprogramm Mobilitätswende (Umsteigerboni) (in PSP Mobilitätsmanagement 4-120201-906-3 bislang nicht enthalten)

150.000

k

150.000

k

Nicht bezifferbar

FB 61

4.3 Förderung von Lastenrädern für Familien (in PSP Maßnahmenpaket "Dieselgipfel“ 4-120201-978-7eingeplant)

150.000

k

-

Nicht bezifferbar

FB 61

4.4 Gutachten und wissenschaftliche Begleitung zu Finanzierungsquellen für die Mobilitätswende und deren Effekte (in PSP VEP 4-120201-905-5 bislang nicht enthalten)

100.000

k

100.000

k

0

FB 61

5.1 Auflegen eines Förderprogramms zur Altbausanierung für Privat und Gewerbe (bislang kein Ansatz)

200.000

k

200.000

k

1180

FB 36

6.1 Konzertierte Aktion & Kampagne „Öcher Solardach“ (in PSP 4-140101-932-1 eingeplant)

35.000

k

-

Nicht bezifferbar

FB 36

6.2 Nachhaltigkeitswettbewerb für Schulen und Kitas (Finanzierung evtl. über Stiftungsmittel)

20.000

k

-

Nicht bezifferbar

FB 36

6.3 KlimaRegion – regionale Energieeffizienzgenossenschaft, Beteiligung und Unterstützung der Bekanntmachung (in PSP 4-140101-932-1 eingeplant)

500

k

-

Nicht bezifferbar

FB 36

7.10 Ökoprofit (in PSP 4-140101-932-1 eingeplant)

2.500

k

-

1200

FB 36

Zwischensumme investive Mittel

317.000

317.000

Zwischensumme konsumtive Mittel

1.158.000

950.000

Summe

1.475.000

1.267.000

3985

* i für investive, k für konsumtive Ansätze

FINANZIERUNGSBEDARF undREALISIERUNGSOPTIONEN

Die im Maßnahmenplan 2025 des IKSK aufgeführten Maßnahmen haben an rein städtischen Mitteln einen Finanzbedarf von jährlich rund 35 Mio. Euro in den kommenden 5 Jahren, davon entfallen 3,44 Mio. Euro auf Personalkosten und 31,56 Mio. Euro auf Sachkosten. 24 Mio. Euro davon (69%)betreffen den Investitionshaushalt. Die Aufwendungen verteilen sich wie folgt auf die Handlungsbereiche.

Tabelle 3: Finanzierungsbedarf zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2025

Handlungsfeld

(städtische Maßnahmen)

Jährliche Kosten

[Euro]

Energieerzeugung, -versorgung, Nutzung EE

1.980.000

Gebäudesanierung /-management, kommunale Gebäude

17.123.000

Wirtschaft

390.800

Verkehr

15.041.000

übrige Bereiche (Planung, Kommunikation)

395.000

SUMME

34.930.000

Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Tochterunternehmen fallen, leisten auch einen erheblichen Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels, beispielsweise im Energie-, Gebäude- und Verkehrsbereich. Beziffert wurden im Folgenden die Verkehrsmaßnahmen seitens der ASEAG sowie Gebäudesanierungen durch die gewoge mit insgesamt über 32 Mio. Euro pro Jahr (davon sind 4 Mio. Euro investiv).

Tabelle 4: Finanzbedarf für Maßnahmen verbundener Unternehmen

Maßnahmen verbundener Unternehmen:

Jährliche Kosten

[Euro]

Gebäudemanagement im Konzern Stadt, Sanierung von gewoge-Gebäuden

2.030.000

Verkehrsmaßnahmen seitens ASEAG im Szenario Mobilitätswende

30.334.000

SUMME

32.364.000

Abbildung 6: Finanzierungsbedarf zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2025

Die dargestellten jährlichen Kosten zur Umsetzung des Maßnahmenplans von 67 Mio. Euro pro Jahr stellen die Stadt Aachen im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation vor eine große Herausforderung. Derzeit brechen die Einnahmen der Stadt aufgrund der wirtschaftlichen Rezession auf verschiedenen Ebenen weg. Inwieweit ein kommunaler Rettungsschirm hierfür einen Ausgleich schaffen kann, ist noch nicht absehbar. In der Diskussion auf Bundesebene sind zudem diverse Möglichkeiten zur Unterstützung der Wirtschaft. Hierbei Aspekte der Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz zu berücksichtigen, wird von vielen Institutionen und Interessensvertretern angeregt. Auch die Stadt Aachen bemüht sich, auf den ihr möglichen Kommunikationswegen, wie beispielsweise beim Deutschen Städtetag, in diese Richtung Einfluss zu nehmen. Ob und wie schnell entsprechende, finanziell entlastende Entscheidungen auf Bundesebene fallen werden, ist zurzeit nicht abschätzbar.

Ziel wäre die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes soweit als möglich an die Entscheidungen auf Bundes-/Landesebene im Sinne eines kommunalen, nachhaltigen Wirtschaftsförderungskonzepts zu binden. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes kann bei einigen Maßnahmen alsKonjunkturprogramm für die regionale Wirtschaft fungieren.

FAZIT

Mit dem IKSK liegt ein Rahmenkonzept vor, in dem die strategisch wichtigen Handlungsbereiche auf dem Weg zur Halbierung der CO2-Emissionen von 1990 bis 2030 beschrieben und entsprechende Potenziale differenziert betrachtet werden. Um diese Potenziale zu erschließen, wurden neue Maßnahmen erarbeitet und detailliert beschrieben. Mit diesem neuen Maßnahmenplan bis 2025 lassen sich 47 % der zur Zielerreichung nötigen CO2-Minderung abbilden, 36.330 von 76.900 Tonnen CO2 pro Jahr. Mit Umsetzung des Handlungsprogramms, also der darin beschriebenen Maßnahmenpläne ließen sich theoretisch 59 % der erforderlichen CO2-Reduktion lokal erschließen. Bemessen am ermittelten Potenzial für CO2-Minderungen auf dem Stadtgebiet, kann dieses durch die Umsetzung des Handlungsprogramms theoretisch vollständig erschlossen werden.

Hierbei ist die Beteiligung der gesamten Stadtgesellschaft eingerechnet, denn die Verwaltung kann an vielen Stellen nur Anreize liefern. Der vorgelegte Maßnahmenplan bindet somit alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen in die Anstrengungen zu mehr Klimaschutz ein, zumal Mechanismen einer Lasten- und Finanzierungsverteilung angesichts der durch die Corona-Krise bedingten gesellschaftsweiten finanziellen Belastung kaum greifen können.

Die jährlichen Kosten zur Umsetzung des Maßnahmenplans (ca. 67 Mio. Euro pro Jahr) stellen die Kommune nicht zuletzt im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation vor große Herausforderungen.

Die Verabschiedung des IKSK als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln erhält in diesen Zeiten knapper Kassen eine besondere Bedeutung.

Dessen ungeachtet ist das IKSK mehr als eine fundierte Planungsgrundlage, auf deren Grundlage z.B. auch die Akquise weitergehender Finanz- und Fördermittel möglich erscheint und die weitergehenden Prioritäten im Rahmen anderer Handlungsprogramme vorgeben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Das Integrierte Klimaschutzkonzept stellt einen strategischen Rahmenplan für den Klimaschutz in der Stadt Aachen dar. Es enthält ein Handlungsprogramm mit Maßnahmen bis 2025, mit denen die Umsetzung der Strategie erfolgen kann. Die bei den Einzelmaßnahmen jeweils aufgeführten Kosten stellen meist grobe Orientierungswerte dar, für die noch kein Ansatz im städtischen Haushalt besteht.

Die Mittel müssen daher im Einzelfall verifiziert und auf ihre haushalterische Belastbarkeit hin geprüft werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig bei einer Enthaltung.

Weitere Dokumente (1)

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008 TOP - Anlage 1
3.7 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-05-14 FB 36_0456_WP17 Integriertes Klimasc SAO.pdf

16.11.2024

3.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 23.06.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:03

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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