Bericht des Herrn Serve von der Landwirtschaftskammer über die Überdüngung von Freilandflächen
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Herr Serve von der Landwirtschaftskammer berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich über die Düngung von Freilandflächen in der Stadt Aachen. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Herr Slevogt erkundigt sich danach, ob bereits Untersuchungen dahingehend durchgeführt worden seien, welche Düngetechnik am besten sei.Dazu gibt Herr Serve bekannt, dass dazu bisher noch keine Untersuchungen stattgefunden haben; die streifenförmige Düngung sei noch sehr jung, so dass dazu noch keine Erkenntnisse vorliegen.
Herr Plum nimmt Bezug auf die im Bericht angesprochene Kontrolle der Düngung per GPS und möchte wissen, ob einem Verstoß gegen die Düngeverordnung nachgegangen werde und dieser geahndet werde. Herr Serve teilt dazu mit, dass die Landwirtschaftskammer keine Möglichkeit der Ahndung habe. Dies obliege dem LANUV.
Frau Jonczyk-Stoll erkundigt sich danach, ob auch eine Kontrolle der Gülleausbringung aus den Niederlanden möglich sei. Herr Serve gibt dazu bekannt, dass ein Betrieb, der Wirtschaftsdünger aus dem Ausland aufnehmen möchte, der zuständigen Behörde melden müsse, von wem er wann wieviel und welche Wirtschaftsdüngerart erhalten habe. Auch werden alle Güllemengen, die aus den Niederlanden nach Deutschland geliefert werden, in einer niederländischen Datenbank erfasst, da auch hier eine Bilanzierung gefordert werde.
Herr Meiners führt aus, dass beim Fachbereich Umwelt oft Anfragen und Beschwerden von Bürgern in Bezug auf landwirtschaftliche Düngungen eingehen. Er möchte wissen, ob derartige Anfragen, die an die Landwirtschaftskammer weitergeleitet werden, auch entsprechend beantwortet werden. Dies wird durch Herrn Serve bestätigt. Problematisch sei in derartigen Fällen oft, dass die Bürger den Ort des Geschehens nicht richtig abgrenzen können und daher seitens der Landwirtschaftskammer nicht richtig reagiert werden könne.
Herr Meiners erkundigt sich ebenfalls nach dem Umgang mit der neuen Düngemittelverordnung. Dazu gibt Herr Serve bekannt, dass die Änderungen insbesondere nitratbelastete Gebietebetreffe. Die Änderungen gelten jedoch erst ab 01.01.2021. Als nitratbelastet gelte ein Gebiet, wenn der Nitratwert 37,5 mg/l (EU-Grenzwert) überschritten werde.
Herr Dr. Aletsee erkundigt sich nach dennitratbelasteten Flächen im gesamten Stadtgebiet. Herr Serve führt dazu aus, dass die Messstellen in der Hand des LANUV liegen. Es erfolge ein Abgrenzung in Grundwasserkörper. Innerhalb dieser Grundwasserkörper gebe es derzeit insgesamt ca. 20 Messstellen. Ein Grundwasserkörper gelte bereits dann als belastet, wenn mindestens ein Fünftel seiner Fläche belastet sei. So sei es möglich, dass innerhalb eines als belastet eingestuften Grundwasserkörpers auch Flächenanteile existieren, die eine deutlich geringere Belastung aufweisen. Es sei geplant, die Anzahl der Messstellen zu erhöhen. Laut Auskunft von Herrn Serve gebe es in Aachen derzeit keine nitratbelasteten Flächen.
Ebenfalls erkundigt sich Herr Dr. Aletsee danach, ob tatsächlich sämtliche Gülletransporte aus den Niederlanden mit GPS ausgestattet seien, so dass eine entsprechende Kontrolle überhaupt möglich sei. Herr Serve teilt mit, dass die Betriebe in den Niederlanden, welche Gülle abgeben, dazu gehalten seien, die Fahrzeuge mit GPS auszustatten und insofern eine Kontrolle möglich sei.
Herr Formen möchte wissen, aus welchem Grund eine Kooperation der Landwirtschaftskammer mit den Landwirten nur auf Flächen, die Trinkwasserschutzgebiet sind, erfolge. Herr Serve teilt dazu mit, dass seitens des Ministeriums die Vorgabe bestehe, dass die Kooperation insbesondere in sensiblen Bereichen erfolgen soll. Dies sei u.a. dadurch begründet, dass die Finanzierung der Wasserschutzberatung und der Fördermaßnahmen über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen erfolge. Diese Kostenübernahme werde durch die Verrechnung der Kooperationskosten mit dem von den Wasserversorgungsunternehmen zu entrichtende Wasserentnahmeentgelt ermöglicht. Da die Finanzierung dieser Förderung in dieser Form lediglich in den Trinkwasserschutzgebieten möglich sei, sei derzeit eine Ausweitung der Kooperation nicht möglich.
Herr Serve fügt jedoch an, dass eine Beratung der Landwirte durch die Landwirtschaftskammer in vielen Bereichen erfolge.
Herr Radermacher erkundigt sich danach, welcher Unterschied zwischender Düngung eines ökologisch wirtschaftenden Betrieb und eines konventionell wirtschaftenden Betrieb in Bezug auf den Stickstoffeintrag bestehe.
Herr Serve gibt bekannt, dass in einem ökologisch wirtschaftenden Betrieb die Düngung mit eigenen organischen Düngemitteln (Mist, Gülle) bis zu einer Maximalmenge von 170 kg N/ha möglich sei. Gleichzeitig seien auf Grünland mit Schnittnutzung bei 3 Schnitten im Jahrca. 180 kg N/ha zu entziehen.
Konventionell wirtschaftende Betriebe können mit eigenen organischen Düngemitteln (Mist, Gülle) ebenfalls bis zu einer Maximalmenge von 170 kg N/ha düngen. Zusätzlich sei hier jedoch eine Aufdüngung mit Mineraldünger bis zum vorher berechneten Düngebedarf möglich (z.B. Schnitte im Grünland: 265 kg N/ha – entspricht dem Entzug abzgl. der Vorjahresdüngung, etc.). Somit können konventionell wirtschaftende Betriebe zusätzlich 95 kg N/ha mineralischen Dünger geben.
An dieser Stelle beendet Herr von Frantzius die Diskussion und bedankt sich bei Herrn Serve für den Vortrag.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 99290
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=99290
Grunddaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 09.06.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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