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Integrationsratswahl 2020Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates

FB 01/0676/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Stühlen, Bereichsleiterin Wahlen, tritt vor den Integrationsrat und erläutert, dass es aufgrund eines Kommunikationsproblems zur verspäteten Zustellung der Gegenüberstellung/Synopse von alter und neuer Wahlordnung gekommen sei. Um eine zeitige Einreichung von Wahlvorschlägen gewährleisten zu können, sei ein heutiges Abstimmungsergebnis notwendig. Die neue Fassung weise kaum Änderungen auf. Frau Stühlen erklärt, dass es sich um einen Vorbehaltsbeschluss des Rates handle, welcher erst mit Beschluss des Integrationsrates in Kraft treten werde.

Herr Demmer bedankt sich bei Frau Stühlen für die Synopse zur Wahlordnung des Integrationsrates und merkt an, dass aus 37 Paragraphen der Wahlordnung nun 21 Paragraphen gemacht wurden und man sich dabei auf das Wesentliche konzentriert habe. Alles, was in übergeordneten Gesetzen bereits geregelt sei, werde nicht mehr in der Wahlordnung erneut aufgeführt. Er empfinde die neuen Überschriften als nachvollziehbar. Er bittet erneut dem Verfahren zuzustimmen, auch wenn die Reihenfolge der Beratung ungewöhnlich sei, da die Änderung der Wahlordnung auch zu mehr Klarheit bezüglich der Einreichung der Listen führen werde.

Frau Fröhlich kritisiert den Ihres Erachtens komplizierten Wortlaut im § 7 („Wahlberechtigtung“) und wünscht eine einfachere Erklärung, wer wahlberechtigt sei.

Herr Frankenberger verweist dazu auf den Tagesordnungspunkt 7 „Unterstützende Maßnahmen zur Integrationsratswahl“ und die hierzu erstellte Postkarte, welche in einfacher Sprache verfasst wurde. Dort wird in einfacher Form erklärt, wer wahlberechtigt ist. Für die Wahlordnung sei hingegen juristische Eindeutigkeit geboten.

Frau Epstein bittet um Aufklärung, wer darüber befindet, ob der Integrationsrat als Rat bestehen bleibe oder ein Ausschuss werde.

Herr Demmer erklärt zu § 7, dass sich inhaltlich zu der alten Wahlordnung nichts verändert habe, außer der Wortlaut in den Absätzen 2a und 3.

Zur Frage nach einem Ausschuss antwortet Herr Demmer, dass, wenn im Rat der Stadt Aachen ein Antrag eingegangen wäre, den Integrationsrat zu einem Ausschuss zu machen, dies dort hätte beschlossen werden können. Solch einen Antrag gab es jedoch nicht, daher bleibt alles beim bisherigen System.


Herr Özbay fragt nach dem Unterschied zwischen dem Wortlaut „Gemeinde“ und „Stadt Aachen“ in den Paragraphen 7 und 9.


Frau Lammers erläutert, dass Menschen nur wahlberechtigt und wählbar sind, die ihren Hauptwohnsitz in Aachen haben. Die Begriffe Gemeinde und Stadt sind hier synonym.

Frau Fröhlich erklärt, dass sie die Änderung in § 13 befürworte.

Anlage 1: Synopse der Wahlordnung.

Der Beschluss erfolgt mit einer Enthaltung und drei Gegenstimmen.

Beschluss

Der Integrationsrat befürwortet die Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Integrationsrat befürwortet die Einführung der Stellvertreterwahl für die Mitglieder des

Integrationsrates und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates zu

beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Wahlordnung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11.04.2019 wurde ebenfalls unter Artikel 5 der § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der die grundlegenden Regelungen für die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte trifft, geändert.

Wesentliche Änderungen des neuen § 27 GO NRW sind folgende:

  • Änderung der Überschrift: Das Wort „Integration“ wurde durch „Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ ersetzt.
  • Gemäß § 27 Absatz 3 Satz 3 GO NRW erstellt die Gemeinde ein Wählerverzeichnis, legt dieses zur Einsichtnahme öffentlich aus und benachrichtigt die Wahlberechtigten. Dementsprechend werden nun alle Wahlberechtigen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Somit müssen zukünftig auch alle Personen, die in der Kommune eingebürgert wurden, in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
  • Gemäß § 27 Absatz 12 GO NRW kann durch Beschluss des Rates der Stadt anstelle eines Integrationsrates ein beratender Ausschuss (Integrationsausschuss) gebildet werden. Für den Integrationsausschuss gelten die Regelungen für den Integrationsrat entsprechend. Ergänzend sind auf den Integrationsausschuss § 57 Absatz 4 Satz 1 und § 58 anzuwenden. Die Zahl der nach Absatz 2 Satz 1 gewählten Mitglieder muss die Zahl der vom Rat nach Absatz 2 Satz 4 bestellten Ratsmitglieder und der vom Rat nach § 58 Absatz 3 bestellten sachkundigen Bürger übertreffen. Der Integrationsausschuss ist wie ein Ratsausschuss in die Beratungsfolge des Rates einzubinden.

Zudem sollen für die Integrationsratswahl die Vorschriften des Kommunalwahlrechts in großen Teilen Anwendung finden.

Wenngleich die Wahlordnung für den Integrationsrat in ihrer alten Fassung bereits die Führung eines Wählerverzeichnisses vorgesehen hat, machen diese wie weitergehende Änderungen des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und der hiermit einhergehenden Änderung der Kommunalwahlordnung (KwahlO) eine Anpassung der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Aachen erforderlich. Auch wurde die Änderung zum Anlass genommen, die Wahlordnung in Anlehnung an die im Auftrag des Landesintegrationsrates NRW von Herrn Prof. Dr. Bätge entworfene Musterwahlordnungzu verschlanken und dadurch übersichtlicher zu gestalten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

WahlO_IR_2020
123.3 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-04-09 FB 01_0676_WP17 Integrationsratswahl SAO.pdf

8.11.2024

220.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates - ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT !
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 13.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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