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Horbacher Straße/Wiesenweg - Umbau der Mittelinsel

FB 61/1340/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Brantin berichtet aus der Sitzung der BV Richterich zu diesem TOP. Sie habe schließlich dem Mobilitätsausschuss empfohlen, den Planungsbeschluss für den Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Variante 5 - Errichtung einer Signalanlage mit Drucktaste - zu fassen.Er appelliert an den Aussschuss, diesen Beschluss zu übernehmen.

Kinder seien die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Den hier betroffenen Kindergartenkindern solle der größtmögliche Schutz zukommen. Eine Bedarfsampel biete dort den Vorteil, dass an Wege- und Straßenbreite nichts geändert werden müsse.

Herr Müller erläutert die Gründe der Verwaltung für die Favorisierung der Variante 1. Die von der BV Richterich empfohlene Variante 5, bei der die Ampel zentrales Element ist, sei machbar, aber eben teurer.

Frau Breuer führt aus, auch wenn Bezirksvertretung und Fachausschuss nicht immer übereinstimmen, so stehe sie in diesem Falle auch persönlich hinter der Meinung der BV; das Geld sei dort gut angelegt zugunsten der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen.

Herr Schulz stellt die Frage, ob die Regelwerke verbindlich vorschreiben, wann eine Ampel aufzustellen ist.

Herr Müller antwortet, in dem Regelwerk werde dargestellt, welches Element bei welcher Menge sinnvoll ist, z. B. ein Übergang (Zebrastreifen) oder eine Fußgängerampel. Die Grenzen seien aber fließend und würden Entscheidungsspielraum geben.

Der Ausschuss fasst unter Berücksichtigung des Beschlusses der BV Richterich folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für den Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Variante 5 – Errichtung einer Signalanlage mit Drucktaste.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Planungsbeschluss für den Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Variante 1 - Verschiebung der Mittelinsel - zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst

auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für den Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Variante 1 - Verschiebung der Mittelinsel.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Seit mehreren Jahren wird durch die Bevölkerung in Aachen-Richterich der Umbau der Mittelinsel an der Kreuzung Horbacher Str./Wiesenweg gefordert, da landwirtschaftliche Fahrzeuge sowohl die Mittelinsel als auch den Gehweg an Haus 339 überfahren. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.

2. Heutige Situation

Die Horbacher Straße verbindet den Stadtteil Aachen-Richterich über Horbach mit der Gemeinde Locht in den Niederlanden. Im Bereich des Wiesenwegs ist die Horbacher Straße zweistreifig im Trennprinzip ausgebaut. An die Straße grenzt im Nordosten der Horbacher Friedhof, im Südwesten grenzen Wohnhäuser an den Gehweg. Auf der nordöstlichen Seite verläuft ein getrennter Beidrichtungsgeh- und Radweg, wobei der Radweg rot gepflastert ist. Dieser misst eine Breite von 1,93 m. Der Gehweg ist 1,33m breit. Auf der südwestlichen Seite der Horbacher Straße verläuft ein 1,95 m breiter Gehweg. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Wiesenweg ist eine Anliegerstraße. Hier gilt Tempo 30. In kurzer Entfernung zur Horbacher Straße befindet sich der Kath. Kindergarten St. Heinrich im Wiesenweg.

Die Breite der Fahrstreifen neben der Mittelinsel beträgt 3,00 m und erfüllt damit nicht das in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) definierte Mindestmaß für die Fahrstreifen von mind. 3,50 m bei landwirtschaftlichem Verkehr oder Linienverkehr. Aus diesem Grund überfahren größere Fahrzeuge, insbesondere landwirtschaftliche, beim Passieren der Mittelinsel und beim Abbiegen in den Wiesenweg den Gehweg, welcher an der schmalsten Stelle am Eckhaus Wiesenweg 31 ca. 1,50 m misst. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern, die sich auf dem Gehweg aufhalten, und dem fließenden Verkehr. Da sich im Wiesenweg eine Kita befindet, ist eine sichere Querungssituation zwingend erforderlich.

Die Breite der Mittelinsel erfüllt mit knapp 2,00 m das in der RASt 06 geforderte Mindestmaß von Überquerungsanlagen für Fußgänger.

Eine Verkehrserhebung an der Kreuzung Horbacher Str./Wiesenweg im April 2019 ergab für den Zählzeitraum von 7:00 bis 19:00 Uhr eine Belastung von 961 Kfz auf der Horbacher Str. von den Niederlanden kommend. Aus Richterich kommend wurden 1032 Kfz gezählt. Dabei bogen 186 Fahrzeuge in den Wiesenweg ein. 194 Fahrzeuge fuhren aus dem Wiesenweg auf die Horbacher Str.

Die Mittelinsel wurde an diesem Tag von 66 Fußgängern überquert.

3. Planung

Grundlagen der Planung sind die aktuellen Regelwerke. Bei der Abwägung aller Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer über die Leistungsfähigkeit und den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

Im Folgenden werden mehrere Anpassungen des Bereichs vorgestellt. Bei allen Varianten ist eine barrierefreie Umgestaltung der Querungsstelle vorgesehen.

Variante 1:

Die Planung sieht eine Verbreiterung der Fahrbahnen neben der Mittelinsel auf jeweils 3,50 m vor. Dadurch muss die Insel in Richtung des Friedhofs verschoben werden, wobei die Mittelinsel gleichzeitig auf 2,25 m verbeitert wird. Dies hat zur Folge, dass sich der Geh- und Radweg in einem kurzen Bereich auf 2,00 m verschmälert. Zwischen Wiesenweg und der Einfahrt zum Parkplatz am Friedhof würde die Situation folglich als Gehweg - Radfahrer frei - ausgeschildert.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 33.000 € (inkl. Markierung und Beschilderung).

Variante 2:

Variante 2 sieht den gleichen Umbau wie bei Variante 1 vor, jedoch wird der Radfahrer vor der Kreuzung zum Wiesenweg auf die Fahrbahn geführt. Auf diese Weise steht der schmale Gehwegbereich nur den Fußgängern zur Verfügung. Dadurch entfallen drei Parkplätze am Fahrbahnrand. Im weiteren Verlauf der Horbacher Str. wird der Radfahrer an der Einfahrt zum Friedhof auf den Geh- und Radweg zurückgeführt. Die Beschilderung wird entsprechend angepasst.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 35.000 € (inkl. Markierung und Beschilderung).

Variante 3:

Bei dieser Variante wird die Mittelinsel entfernt und durch einen Fußgängerüberweg (FGÜ) ersetzt. Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) kommt ein FGÜ je nach Verkehrsstärke in Betracht (vgl. R-FGÜ 2001 S. 4). In der Spitzenstunde des Fußgänger-Querverkehrs müssen demnach zur Anordnung eines FGÜ mindestens 50 Fußgänger/h und mindestens 200 Kfz/h gezählt werden. Da in der Spitzenstunde der Fußgänger (13:45-14:45 Uhr) insgesamt 33 Fußgänger den Knotenbereich Horbacher Str./ Wiesenweg (22 der 33 Fußgänger queren die Mittelinsel) überqueren, wird die notwendige Fußgängerverkehrsstärke für die Errichtung eines FGÜ nicht erreicht. Damit kann ein FGÜ laut Richtlinie nur durch besondere Belange der Verkehrssicherheit begründet werden. Da diese hier nicht vorliegen, sollte auf einen FGÜ verzichtet werden.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 34.000 € (inkl. Markierung und Beschilderung). Die Beleuchtungssituation muss noch geprüft werden. Bei nicht ausreichender Ausleuchtung des FGÜ an der geplanten Stelle, kommen erhebliche Kosten für die Beleuchtung hinzu.

Variante 4:

Die Planung sieht eine Verlegung der Mittelinsel in Richtung Haus 335 auf die andere Seite der Einmündung zum Wiesenweg vor. Die Insel wird 2,25 m breit, die Fahrbahnen jeweils 3,50 m. Der Seitenbereich für Radfahrer und Fußgänger verschmälert sich bis zum Friedhof als gemeinsamer Geh- und Radweg auf 2,90 m. Es entfallen acht Parkplätze am Fahrbahnrand.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 39.000 € (inkl. Markierung und Beschilderung).

Variante 5:

Variante 5 sieht die Errichtung einer Lichtsignalanlage mit Drucktaste an der Stelle der Mittelinsel vor. Die Realisierung einer Drucktastensignalanlage kostet rund 44.000 € (inkl. Markierung, Gehweganpassungen und Rückbau der Mittelinsel). Hinzu kommen Kosten für regelmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Strom. Diese werden auf 1.500 €/Jahr geschätzt.

4. Baukosten und Finanzierung

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

5. Fazit und Empfehlung

Aufgrund der zu schmalen Fahrbahnbreiten und der daraus resultierenden Gehwegüberfahrten neben der heutigen Mittelinsel ist ein Umbau erforderlich. Da die notwendigen Zahlen für einen FGÜ nicht erreicht werden, sollte auf diesen verzichtet werden, weil keine außergewöhnliche Gefahrenlage gegeben ist. Für eine Lichtsignalanlage sind die verkehrlichen Ansprüche noch höher als für einen FGÜ und daher ebenfalls nicht gegeben. Aufgrund der geringen Mengen an Fußgängern und Radfahrern erscheint die Freigabe des Gehwegs in Variante 1 angemessener als ein Verbot für Radfahrer im Seitenraum (Variante 2). Die in Variante 4 gezeigte Verlegung der Mittelinsel kostet Parkplätze und entspricht aufgrund ihrer Lage nicht den Laufwegen der Nutzer, im Gegensatz zu Variante 1.

Im Ergebnis der Abwägung erscheint daher der Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Variante 1 - Verschiebung der Mittelinsel - sinnvoll.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig Die öffentliche Sitzung endet um 20.10 Uhr.

Weitere Dokumente (7)

Anlage 1_Fotos
790.5 KB · PDF
Anlage 2_Bestand
2.6 MB · PDF
Anlage 3_Variante 1
2.6 MB · PDF
Anlage 4_Variante 2
2.6 MB · PDF
Anlage 5_Variante 3
1006.2 KB · PDF
Anlage 6_Variante 4
1016.7 KB · PDF
Anlage 7_Variante 5
1014.4 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-13 FB 61_1340_WP17 Horbacher Strasse_Wie SAO.pdf

7.11.2024

11.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 28
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 28.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:12