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Rettungsschirm für Kulturschaffende erwirkenRatsantrag der Fraktion GRÜNE vom 13.05.2020

E 49/0109/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram dankt der Verwaltung für die erarbeitete Vorlage. Mit Verweis auf den Beschlussvorschlag der großen Koalition, Nummer 1, schlägt er vor, auch den Kennedypark als zusätzlichen Veranstaltungsort aufzunehmen. Des Weiteren schlägt er einen zusätzlichen Unterpunkt vor, wonach die Verwaltung aufgefordert wird, durch Sponsoren, Sparkasse bzw. durch Bund und Land zusätzliche Gelder zu generieren. Des Weiteren verweist er darauf, dass die oberste Etage des ehemaligen Parkhauses Büchel als Veranstaltungsfläche zur Verfügung stehe.

Ratsherr Servos erläutert den Hintergrund des geänderten Beschlussvorschlags seitens der großen Koalition. Hinsichtlich der Nummer 1 des Beschlussvorschlags erklärt er, dass die Räumlichkeiten nur über eine Zugangskontrolle bespielt werden können. Insbesondere schwebt der großen Koalition die Spielorte Tivoli und Eurogress als geeignete Spielstätten vor. Hier gibt es bereits Sicherheitskonzepte. Er betont die Wichtigkeit, dass alle Unterlagen leicht zugänglich d.h. zum Download zur Verfügung stehen müssen.
Hinsichtlich des 2. Unterpunktes des geänderten Beschlussentwurfes der großen Koalition weist Ratsherr Servos darauf hin, dass sowohl die Miete als auch die Technik durch den jeweiligen Fachbereich/Eigenbetrieb der Stadt in Rechnung gestellt werden. Die Stadt könne im Rahmen des Coronafonds, der über 50 Jahre zurückgezahlt werden muss, dem jeweiligen Fachbereich/Eigenbetrieb erstattet werden.
Zum 3. Unterpunkt des geänderten Beschlussentwurfes der großen Koalition erklärt er, dass es sich hier um eine Absicherung seitens der Stadt handelt, um das Risko für Veranstalter zu minimieren.
Den Kennedypark als Spielort zu nutzen ist aus Sicht des Ratsherrn Servos zum derzeitigen Zeitpunkt nicht geeignet. Hier würde er auf jeden Fall z.B. den Tivoli priorisieren.
Darüber hinaus bittet Ratsherr Servors die Verwaltung, evtl. „Löcher“, die trotz der Rettungsschirme von Bund und Land für die Kulturschaffenden verbleiben, entsprechend zu benennen, um diesen verbleibenden Kulturschaffenden regional helfen zu können.
Er bittet um entsprechende Rückmeldung seitens der Verwaltung innerhalb von rund 2 Wochen.
Mit Verweis auf die Vorlage der Verwaltung erklärt Ratsfrau Reuß, dass hier ein Zusammenhalt aller Beteiligten wichtig ist, um die Kultur zu erhalten.
Ratsherr Adenauer weist darauf hin, die vorhandene Technik zu nutzen. Bzgl. des geänderten Beschlussvorschlags der großen Koalition erklärt er, dass es sich hier nur um Beispiele von Auftrittsorten handelt. Ratsherr Pilgram schlägt neben dem bereits erwähnten Kennedypark als weitere Veranstaltungsorte das Ludwig Forum, insbesondere den Garten, den Hof und die Mulde sowie das Suermondt-Ludwig-Museum vor.
Ratsherr Servos verweist in diesem Zusammenhang auf den geänderten Beschlussvorschlag der großen Koalition, 1. Unterpunkt, letzten Satz, wonach „… möglichst viele vergleichbare Örtlichkeiten…“ genannt sind. Er klärt sich einverstanden damit, das Ludwig Forum beim geänderten Beschlussvorschlag namentlich zu nennen. Anders verhält es sich bei der Spielfläche Kennedypark. Hier müssen Bauzäune, WCs etc. errichtet werden, da es sich nicht um einen geschlossenen Raum handelt. Folglich wäre es besser, existierende Räume zu nutzen.
Die Beigeordnete, Frau Schwier, berichtet über diverse Gespräche, Mails etc., die mit der freien Szene geführt wurden. Sie berichtet über das Beispiel Theater K, das im Ludwig Forum spielen wird. Hier sind einige Hürden zu stemmen, z.B. dass die Karten nur über Onlinebuchungen reserviert werden können etc. Sie informiert den Betriebsausschuss Kultur, dass die Hygienekonzepte jeweils individuell auf die Sparte angepasst werden müssen. Dies macht die Durchführung von Veranstaltungen kompliziert, aber gemeinsam ist dies lösbar. Bedingung dafür ist aber, dass die freie Szene den Kulturbetrieb bzw. das Dezernat anspricht. Darüber hinaus weist sie nochmals auf die oben bereits angeführte Förderung der Sparkasse; sowie den euregionalen Spendenfond hin. Herr Olaf Müller schlägt vor, dass der geänderte Beschlussvorschlag der großen Koalition, 1. Unterpunkt noch um den Wortlaut „Hygienekonzept“ ergänzt werden sollte, da dies ein wichtiger zu beachtender Punkt ist.

Beschluss

Beschluss 121/90/2020Der Betriebsausschuss Kultur beschließt einstimmig:Der Betriebsausschuss Kulturnimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, so schnell wie möglich: 1. einen Leitfaden zu erarbeiten, der sowohl die derzeit nutzbaren städtischen Veranstaltungsorte,als auch die dort erforderlichen Hygiene- und Sicherheitskonzepte enthält, um es allen Kulturschaffenden ersichtlich zu machen wo und in welchem Umfang Veranstaltungen stattfinden können. Dabei sind insbesondere folgende Räumlichkeiten zu bearbeiten: Freibad Hangeweiher, Tivoli, Eurogress, Waldstadion, Ludwig Forum für Internationale Kunst sowie möglichst viele vergleichbare Örtlich­keiten mit den erforderlichen Zugangskontrollen. 2. die Veranstaltungsorte sowie die verfügbaren technischen Ausstattungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, um so den Kulturschaffenden Auftritte zu ermöglichen, die auch bei einer reduzierten Besucherzahl profitabel sein können. Sollte für die Bereitstellung der Örtlichkeiten im Einzelfall Ausschussentscheidungen erforderlich sein, sollen diese kurz­fristig im Rahmen von Dringlichkeitsentscheidungen herbeigeführt werden. 3. zu prüfen, ob und wie die Veranstalter abgesichert werden können, falls Veranstaltungen aufgrund einer eventuellen Verschärfung der bestehenden Corona-Regelungen nach ih­rer Genehmigung doch wieder abgesagt werden müssen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Antrag der Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen wird vom Kulturdezernat befürwortet.

Gleichwohl erachtet es die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Kultur als ihre Aufgabe, darauf hinzuweisen, dass der Begriff “Kulturschaffende“ im Betreff des Antrags vornehmlich in der Zeit des Nationalsozialismus und im offiziellen Sprachgebrauch der DDR Verwendung fand.¹

Die grundsätzliche Intention der Antragsteller wird vom Kulturbetrieb geteilt.

Punkt 1 des Antrags wird sowohl in den regelmäßig stattfindenden Konferenzen der Kulturdezernate nordrhein-westfälischer Städte als auch in den regelmäßig stattfindenden Konferenzen der nordrhein-westfälischen Kulturamtsleiter von den Vertretern der Stadt Aachen unterstützt und gefordert .

Punkt 2 des Antrags bedarf aus Sicht der Kulturverwaltung der grundsätzlichen Federführung durch das Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW sowie das Kulturministerium des Landes NRW. Eine Diskussion von Konzepten, wie trotz der noch gegebenen Corona-Schutzvorschriften wieder Kulturveranstaltungen angeboten werden können, kann rechtssicher nur mit den zuständigen Stellen diskutiert und vereinbart werden. Die Verwaltung unterstützt besonders die Anregung, Künstlerinnen u. Künstler sowie Veranstalter an diesem Gespräch zu beteiligen, um den erforderlichen Praxisbezug herzustellen.

Punkt 3 der Forderungen des Ratsantrags “Rettungsschirm für Kulturschaffende erwirken“ wird seitens der Kulturverwaltung mit einer gewissen Skepsis gesehen. Solange digitale Kulturformate nicht der Genese von Gebühren und Einnahmen dienen, wird einer Form von Selbstausbeutung der Künstlerinnen und Künstler fortgeschrieben. Wenn mit dem Fonds gemeint sein soll, dass damit Projekte von Künstlerinnen und Künstlern zur Digitalisierung gefördert werden sollen, so wäre das durchaus begrüßenswert. Es bliebe aber dann bei der Finanzierung rein der Digitalisierung.Eine Einnahme durch Eintrittsgelder könnte dadurch nicht erzielt werden.

Punkt 4 des Antrags muss auf dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung und des Bundestags überprüft werden. Die drei genannten Adressatengruppen:

“Freie Szene, die Kreativwirtschaft, als auch die kulturellen Institutionen“ sind in ihrer jeweiligen Rechtsstellung heterogen. Die Intention dieses Punktes aus dem Antrag richtet sich über die Zuständigkeit der Kommune hinaus. Mit dem Programm NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung inzwischen rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ziel der Maßnahmen ist es, das durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und allen im Kulturbereich Tätigen zu schaffen.

Im Programm sind Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen:

1.Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Rund 250 Millionen Euro sind eingeplant, um Kultureinrichtungen wieder fit zu machen für die Wiedereröffnung. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird und sind beispielsweise für die Umsetzung von Hygienekonzepten, Online-Ticketing-Systemen oder Modernisierungen von Belüftungssystemen gedacht

2.Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen

Mit 450 Millionen Euro sollen vor allem die vielen kleineren und mittleren, privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstätten und –projekte darin unterstützt werden, ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Diese Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:

Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und –vermittler, stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.

Der Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro unterstützt. Zugute kommen die Mittel vor allem Kinos, auch Mehrbedarfe bei Produktion und Verleih werden finanziert.

Für weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung.

3.Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
Für alternative, besonders digitale Angebote stehen 150 Millionen Euro bereit. Davon profitieren Projekte im Kontext Museum 4.0 sowie viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.

4.Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte

100 Millionen Euro gibt es für regelmäßig geförderte Kultureinrichtungen, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten leistet der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung.

Fazit

Die heterogenen Maßnahmen des Antrags werden im Großen und Ganzen von Kulturverwaltung und Kulturdezernat auf allen Ebenen gefordert und gefördert. Gleichwohl müssen die oben dargelegten einzelnen Aspekte der geforderten Maßnahmen berücksichtigt werden. Grundsätzlich teilt das Kulturdezernat die Auffassung, dass die Zerschlagung von Strukturen sowohl in der sog. freien Kultur als auch in der institutionellen Kultur vermieden werden muss.

1) Siehe Sternberger D., Storz G., Süskind W.E.: Aus dem Wörterbuch des Unmenschen. –
Frankfurt /M. – Berlin 3. Aufl. 1968 [Ullstein TB 1986], S.102ff.

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-06-17 E 49_0109_WP17 Rettungsschirm fuer K SAO.pdf

8.11.2024

953.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur
Gremium
Betriebsausschuss Kultur
Datum
Di., 23.06.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:02

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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