Sachstandsbericht Marktliner
FB 61/1481/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Müller berichtet und erklärt anhand einer projizierten Folie (siehe auch Anlage 2 zur Vorlage) die möglichen Linienführungen und den Vorzugslinienweg.
Frau Breuer weist darauf hin, dass dieser TOP am Vortag in der BV Aachen-Mitte (BV 0) abgesetzt worden sei. Dort werde aber die gestrichelte Linienführung über Löhergraben und Jakobstraße bevorzugt. Auch sie finde, die Jakobstraße habe Charme. Sie fragt nach der Förderfähigkeit und den verantwortlichen Unternehmen.
Herr Müller erklärt, die Stadt habe einige Fördergelder akquiriert. Im Rahmen dieser Förderungen seien beide Linienführungen möglich. Weiterhin sei die Firma e.GO Mobile AG beauftragt, die den e.GO Mover für den automatisierten Betrieb in Zusammenarbeit mit der ASEAG entwickelt.
Herr Lindemann fragt, ob es eine Zulassung für den Testbetrieb in einer Fußgängerzone gibt und wie das mit den Förderrichtlinien vereinbar ist.
Herr Müller antwortet, der Förderantrag beinhalte auch eine Digitalisierungsquote. Das bedeute konkret, dass das Fahrzeug in Teilbereichen autonom unterwegs sein soll. Der Fördergeber mache keine Vorschriften, wie das genau umgesetzt werden soll, klar sei aber, dass das Fahrzeug sehr langsam unterwegs sein werde. Die Verwaltung werde mit e.Go weiter darüber diskutieren, um die Funktionalitäten auszutesten. Es werde vorerst nie ein Fahrzeug allein unterwegs sein, sondern immer mit einem „Fahrer“, der alles überwache.
Herr Blum bevorzugt im Namen seiner Fraktion die Linienführung über den Fischmarkt, weil die Kunden dann dem Dom und der Altstadt näher kämen. Damals habe seine Fraktion (FDP) den Antrag gestellt, u. a. auch mit dem touristischen Hintergrund, die Stadt vom Elisenbrunnen aus zu erschließen. Auch für die Marktbeschicker könne es von Vorteil sein. Die Gründe für die Verzögerungen könne er zwar nachvollziehen, er freue sich aber nun, wenn es überhaupt mit dem Marktlinerweitergehe, unabhängig von der Linienführung.
Herr von Hayn erinnert daran, dass seine Fraktion (Piraten) schon mehrfach angesprochen habe, den Marktliner nicht durch Fußgängerzonen zu führen. Fahrradfahrer dürften nicht in Fußgängerzonen fahren, warum dann tonnenschwere Busse. Auch auf die Eingaben der Behinderten höre man nicht. Den Marktbeschickern könne man auf andere Weise etwas Gutes tun. Er halte es nicht für sinnvoll, Testphasen für autonom fahrende Fahrzeuge in Fußgängerzonen durchzuführen, sondern besser in störungsarmen Gebieten, z. B. in einer Stadtrandsiedlung.
Herr Tremöhlen (ASEAG) erklärt, der e.Go Mover sei so eingestellt, dass er langsam fährt. Das könne besser in Fußgängerzonen geschehen, als ihn mit dem ÖPNV mitfließen zu lassen. Wie zuvor gesagt, sei immer ein Fahrer als Beobachter im Hintergrund anwesend, um evtl. eingreifen zu können. Die Elektronik des Fahrzeugs „lerne“ mit dem Betrieb, das sei in der Jakobstraße allein nicht gut möglich. Wenn das Fahrzeug „lernen“ soll, brauche es eine Fußgängerzone.
In der Annastraße funktioniere es.Alle Eventualitäten seien besprochen worden. Ziel sei es, das autonome Fahren zum Erfolg zu führen.
Herr Klopstein erklärt, wenn sich hier schon so eine Firma wie e.Go engagiere, könne man nicht sagen, dass das Fahrzeug außerhalb fahren solle, das wäre nicht zielführend. Ein Vorteil sei z. B., dass auch bewegungseingeschränkte Menschen nahe zu ihren Zielen gebracht werden könnten. Bei dem Einsatz eines solchen langsam fahrenden Fahrzeugs könne man auch überlegen, ob man das Prinzip der festen Haltestellen ändern kann.
Frau Breuer gibt zu bedenken, es gehe nicht nur um touristische Belange, sondern glücklicherweise würden noch viele Menschen in der Innenstadt leben.In der Großkölnstraße gebe es zwar Geschäfte, aber keine Wohnungen. Insofern würde sie eine Route über die Jakobstraße bevorzugen.
Herr van den Hurk versteht zwar, dass die Annastraße sich anbiete, sie sei aber sehr eng, weshalb er die Jakobstraße für besser geeignet halte. Er fragt, ob man die Jakobstraße nicht zu diesem Zweck teilweise in eine Fußgängerzone umwandeln könnte.
Frau Conradt weist darauf hin, dass die Jakobstraße abgepollert ist und fragt, wie das funktionieren soll.
Herr Müller erklärt, es sei wichtig, das Projekt jetzt zum Abschluss zu bringen, sonst sei es in dem geplanten Zeitraum nicht mehr realisierbar. Sein Vorschlag sei, es durchzuführen, zu evaluieren und nach dem Testbereich auszuwerten. Er appelliert deshalb, den Beschluss jetzt so zu fassen, wie er vom Ausschuss gewünscht wird und das Projekt dann durchzuführen.
Auch Frau Burgdorff bittet, jetzt einen Beschluss zu fassen, um starten und Erfahrungen sammeln zu können. Dann werde man weitersehen. Wichtig sei der Start, um das Projekt für Aachen weiterzubringen.
Herr Lindemann bemerkt, die Appelle von Frau Burgdorff und Herrn Müller würden auf fruchtbaren Boden fallen. Seine Frage, ob die Geschwindigkeit des e.Go Movers von 7 Km/h noch etwas gesteigert werden kann, verneint Herr Müller. Dieses sehr komplexe System könne derzeit nicht schneller arbeiten. Die Jakobstraße sei im Übrigen bewusst ausgewählt worden, damit das System „lernen“ könne.
Herr Blum befürwortet die Vorschläge der Frau Burgdorff und des Herrn Müller. Er bevorzuge zwar eine Streckenführung über den Fischmarkt. Wichtig sei aber, dass es endlich losgehe. Nach der Testphase könne immer noch nachgebessert werden.
Herr von Hayn stellt klar, seine Fraktion stelle das autonome Fahren nicht dem Grunde nach in Frage, sie sei nur nicht von diesem Projekt überzeugt.
Herr Nießen teilt mit, seine Fraktion (Grüne) würde gerne die Neupforte und Mostardstraße hinzunehmen.
Herr Ferrari erklärt, er würde gerne den Beschluss fassen und es ungern verschieben bzw. stoppen. Er stellt eine Frage, die Herr Müller beantwortet.
Herr Adler gibt zu bedenken, wenn der Schlenker über die Mostardstraße für 2020/21 geplant würde, wäre man mitten im Baustellenverkehr.
Gemäß dem Vorschlag der Frau Burgdorff fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Linienführung des Marktliners während des Pilotbetriebs im Rahmen des Fördervorhabens „Anschaffung und Inbetriebnahme von automatisierungsfähigen Fahrzeugen im urbanen Raum – MarktLiner“ wie in der Vorlage dargestellt zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Linienführung des Marktliners während des Pilotbetriebs im Rahmen des Fördervorhabens „Anschaffung und Inbetriebnahme von automatisierungsfähigen Fahrzeugen im urbanen Raum – MarktLiner“ wie in der Vorlage dargestellt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Das Thema Marktliner wurde zuletzt in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 30.10.2019 und im Mobilitätsausschuss am 31.10.2019 beraten. Es wurde mehrheitlich beschlossen, die Linienführung der Variante 4 mit entsprechenden alternativen Linienführungen weiter im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu untersuchen und die Ergebnisse den politischen Gremien vorzugstellen.
Die Variante 4 aus der o.g. Vorlage ist eine Ringlinie im Einrichtungsverkehr zwischen den Ankerpunkten Markt, Bushof und Elisenbrunnen. An zwei Stellen werden alternative Linienführungen aufgezeigt. Zum einen vom Markt entweder über
- Mostardstraße, Neupforte und Seilgraben (Haltestelle Minoritenstraße) oder
- über die Großkölnstraße
zum Bushof. Von dort führt der Linienweg weiter über die Haltestellen Elisenbrunnen und Alter Posthof. Dann entweder über
- Annastraße, Fischmarkt, Johannes-Paul-II.-Straße und Jakobstraße oder
- Löhergraben und Jakobstraße zum Markt zurück.
Neue Haltestellen werden bei einer Führung durch die Annastraße unmittelbar am Knoten Annastraße/ Löhergraben/ Alexianergraben, am Fischmarkt und am Markt vorgesehen. Bei einem Linienverlauf über Löhergraben und Jakobstraße können die vorhandenen Haltestellen Paulusstraße sowie Markt (Judengasse) angefahren und eine weitere neue Haltestelle am Knoten Löhergraben/ Jakobstraße/ Karlsgraben eingeplant werden.
Der geplante Linienweg führt in Teilbereichen durch Fußgängerzonen. Verkehrsrechtlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Bereiche für den Linienverkehr frei zu geben. Den besonderen Gefahren, die durch den Linienbetrieb entstehen können, wird insoweit Rechnung getragen, dass insbesondere für Teilstrecken in denen mit sehr hohem Fußgängeraufkommen zu rechnen ist, alternative Linienführungen geprüft wurden, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.
Sachstandsbericht der Verwaltung
Nach den politischen Beschlüssen im Oktober 2019 hat die Verwaltung den Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung „Anschaffung und Inbetriebnahme von automatisierungsfähigen Fahrzeugen im urbanen Raum – MarktLiner“ an die Firma e.GO Mobile AG erteilt.
Der Auftragnehmer wird seitdem unterstützt durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung sowie der ASEAG.
Linien- und Betriebskonzept
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden alle Streckenvarianten der im Oktober 2019 beschlossenen Variante 4 sowohl im Rahmen von Ortsterminen als auch im Rahmen der Betriebsplanung untersucht (s. Anlage 2 Linienführung). Es kann festgehalten werden, dass alle Führungsvarianten unter Berücksichtigung der geplanten elektrischen Reichweite des e.GO Mover bei einem geplanten 7,5-Minuten-Takt im Einrichtungsverkehr zwischen 10 und 20 Uhr bedient werden können ohne den e.GO Mover auf der Strecke nachladen zu müssen. Die Nachladung der Batterien soll ausschließlich nachts, voraussichtlich auf dem Betriebshof der ASEAG erfolgen. Für dieses Betriebskonzept werden insgesamt fünf e.GO Mover-Fahrzeuge benötigt (drei Fahrzeuge im Betrieb, zwei Fahrzeuge als Betriebs- und Werkstattreserve).
In Bezug auf die geplante, zukünftige Automatisierung des e.GO Mover ist vorgesehen, dass das Fahrzeug als so genanntes Level-0-Fahrzeug zugelassen wird. Das bedeutet, dass es jederzeit und ohne räumliche Einschränkung ohne Automatisierungskomponenten im öffentlichen Raum eingesetzt werden kann. Auf bestimmten vorher festzulegenden und mit den Genehmigungsbehörden (TÜV Rheinland, Bezirksregierung, Straßenverkehrsamt) abzustimmenden Streckenabschnitten soll ein teilautomatisierter Betrieb getestet werden. Während der e.GO Mover im manuellen Modus bis zu 59 km/h schnell fahren kann, sind im teilautomatisierten Modus lediglich deutlich geringere Geschwindigkeiten möglich. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, eine Linienführung über Annastraße, Fischmarkt, Johannes-Paul-II.-Straße zum Markt weiter zu verfolgen und diesen Abschnitt als mögliche Teststrecke für abschnittsweisen, teilautomatisierten Betrieb vorzusehen. Zusätzlich bietet diese Streckenvariante mit einer neuen Haltestelle auf dem Fischmarkt eine bessere Erschließungsqualität, da die Linienführung über Jakobstraße bereits heute vom ÖPNV bedient wird.
Im weiteren Linienverlauf im Anschluss an die neue Haltestelle Markt ist die Führung über die Großkölnstraße geprüft worden. Eine Führung durch die obere Großkölnstraße bis zu einer neuen Haltestelle im Bereich der City-Kirche St. Nikolaus erscheint grundsätzlich möglich. Aufgrund der hohen Fußgängerfrequenz und der beengten Platzverhältnisse ist in jedem Fall ein manueller Betrieb in Schrittgeschwindigkeit vorgesehen. Im Anschluss an die neue Haltestelle an der City-Kirche sollte die weitere Führung allerdings in jedem Fall über Minoritenstraße und Seilgraben zum Bushof erfolgen. Eine im Jahr 2019 vorgeschlagene Linienführung weiter über die „untere“ Großkölnstraße und eine Ausfahrt in den signalisierten Knoten Seilgraben/Alexanderstraße/Komphausbadstraße ist ohne umfangreiche Anpassungen der Signalisierung straßenverkehrsrechtlich nicht möglich.
Die alternative Führung über Mostardstraße, Annutiatenbach und Seilgraben zum Bushof ist ebenfalls möglich.
Zwischen Bushof und Annastraße soll die Linienführung wie bereits 2019 geplant über Peterstraße, Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben und Alexianergraben erfolgen.
Genehmigungs- und Zulassungsverfahren e.GO Mover sowie zeitliche Umsetzungsperspektive
Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Machbarkeitsstudie Ende 2019 war geplant, den Pilotbetrieb des Marktliners im Herbst 2020 aufzunehmen.
Auch wegen der Corona-Pandemie ist dieser Zeitplan nicht mehr zu halten. Darüber hinaus hat die e.GO Mobile AG am 02. April 2020 einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung nach § 270a Insolvenzordnung beim Amtsgericht Aachen eingereicht. Nach Auskunft der Firma e.GO ist die e.GO MOOVE GmbH als Hersteller der eingesetzten elektrischen Kleinbusse jedoch von diesem Verfahren ausgenommen.
Insbesondere für die Fahrzeugzulassung sind nach Auskunft der Firma e.GO Abnahmen auf speziellen Prüfständen und Teststrecken erforderlich, die bisher nicht wie geplant durchgeführt werden konnten. Zudem sind umfangreiche Schulungen durch e.GO bei Fahr- und Werkstattpersonal der ASEAG erforderlich, die ebenfalls aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht wie geplant durchgeführt werden konnten. Die Verwaltung geht in Abstimmung mit e.GO und ASEAG derzeit davon aus, dass ein Pilotbetrieb des Marktliners frühestens Anfang des Jahres 2021 erfolgen kann. Die Festlegung auf den geplanten Linienweg ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch erforderlich, um mit der detaillierten Umlauf- und Personaleinsatzplanung seitens der ASEAG beginnen zu können. Auch für die Fahrzeugzulassung insbesondere der Automatisierungskomponenten ist eine Festlegung des Linienwegs zur weiteren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden erforderlich. Da bei teilautomatisierten Streckenabschnitten auch seitens der Genehmigungsbehörden hohe Anforderungen an das Fahrpersonal gestellt werden ist hier eine Auswirkungen auf die Dienstplanung (z.B. längere Pausenzeiten) zu erwarten.
Die zeitlichen Verzögerungen wurden mit dem Zuschussgeber abgestimmt. Eine kostenneutrale Projektverlängerung wurde in Aussicht gestellt.
Auch aus betrieblicher Sicht ist ein Start des Pilotbetriebs zum Beginn des kommenden Jahres nach dem Weihnachtsmarkt 2020 sinnvoll. Während des Weihnachtsmarkts im Dezember ist mit betrieblichen Einschränkungen zu rechnen. Aufgrund des Sicherheitskonzeptes (Terrorpoller) und aufgrund der erhöhten Fußgängerfrequenz zu Zeiten des Weihnachtsmarktes muss voraussichtlich eine alternative Linienführung eingeplant werden. Dies kann für den Weihnachtsmarkt 2021 mit dem nötigen Vorlauf geplant und abgestimmt werden.
Insgesamt bietet der geplante Pilotbetrieb im Rahmen des Förderprojektes die Möglichkeit, Erfahrungen mit dem Fahrzeug, dem Linienweg und den geplanten Haltestellen zu sammeln und den e.GO Mover als neues ÖPNV-Fahrzeug in Aachen einzuführen. Anpassungen z.B. des Linienweges oder einzelner Haltestellen im Übergang zu einem dauerhaften Regelbetrieb sind möglich und können geprüft werden. Dies betrifft zum Beispiel die geplanten Haltestellen im Rahmen des Pilotbetriebs in Bezug auf die Barrierefreiheit. Bestehende Haltestellen können barrierefrei angefahren werden. Der e.GO Moover verfügt über eine Klapprampe, die einen barrierefreien Zustieg in das Fahrzeug ermöglicht. Neue Haltestellen (z.B. am Fischmarkt, Markt) sollen vorerst nur mit einem Haltestellenschild als solche gekennzeichnet werden. Ein vollständiger, barrierefreier Ausbau der Wartefläche wird für den Regelbetrieb vorgesehen.
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag der Allianz für Aachen wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Linienführung des Marktliners über den Bahnhof Aachen Schanz im Rahmen des Förderprojektes fördertauglich ist. Bei positivem Ergebnis soll eine Linienführung über den Bahnhof Aachen Schanz vorgesehen werden (s. Anlage 1). Die Verwaltung hat mit dem Zuschussgeber geklärt, dass eine Änderung des Linienweges nicht förderschädlich wäre. Trotzdem wird empfohlen, die oben dargestellte und bereits in 2019 von den politischen Gremien favorisierte Linienführung für den Pilotbetrieb im Rahmen des Förderprojektes umzusetzen. Spätere Anpassungen des Linienweges sind wie dargestellt grundsätzlich möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 99807
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=99807
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-06-05 FB 61_1481_WP17 Sachstandsbericht Ma SAO.pdf
12.10.2024
2.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 25.06.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:12