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Dringende Instandsetzung des Radwegteilstücks Horbacher Straße Bereich Horbach Linde zw. Bremenberg Einmündung und Ortsende Ortsteil Aachen-Horbach;hier: Antrag der CDU-BF vom 18.07.2019 lfd. Nr. 95

FB 61/1483/WP17 · Entscheidungsvorlage

Dringende Instandsetzung des Radwegteilstücks Horbacher Straße Bereich Horbach Linde zw. Bremenberg Einmündung und Ortsende Ortsteil Aachen-Horbach;hier: Antrag der CDU-BF vom 18.07.2019 lfd. Nr. 95

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Da die Fachverwaltung aufgrund von terminlichen Überschneidungen nicht anwesend sein kann, stellt Frau Bezirksamtsleiterin Moritz die Maßnahme anhand des in der Vorlage enthaltenen Markierungsplanes vor.

Die Bezirksvertreter Pontzen (CDU), Werner (SPD), Dautzenberg (SPD) und Feil (Bündnis90/Die Grünen) bedanken sich für den Vortrag und begrüßen die dringend notwendige Instandsetzung.

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) fragt, ob die Anwohner in die Planungen mit einbezogen wurden. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz führt aus, dass es sich vorliegend um eine Sanierung handelt, bei der in der Regel keine Bürgerbeteiligung stattfindet. Die Anwohner werden bei Beginn der Baumaßnahme entsprechend informiert.

Sowohl Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) als auch Herr Bezirksvertreter Dautzenberg (SPD) regen an, dass durch eine Beteiligung der Anwohner bei Maßnahmen die Akzeptanz erhöht wird.

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) möchte wissen, wann die Baumaßnahme beginnt und an welcher Stelle begonnen wird. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erläutert, dass die Baumaßnahme in der 30. Kalenderwoche vom 20.07.2020 bis zum 24.07.2020 erfolgt und innerhalb dieser Woche auch abgeschlossen werden soll.

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) gibt zu bedenken, dass die Horbacher Straße durch die Baumaßnahme, insbesondere im Hinblick auf den LKW- und landwirtschaftlichen Verkehr, weiter eingeengt wird und fragt, ob eine entsprechende Kennzeichnung vorgesehen ist.

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz weist darauf hin, dass durch eine Barke hinter der Ortseinfahrt auf die Parkstände aufmerksam gemacht wird. Die Durchgangsbreite von 5,50 Metern für den Verkehr ist gewährleistet.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) gibt zu bedenken, dass, obwohl die Baulastträgerschaft bei der Stadt Aachen liegt, aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten, die Maßnahmen hinsichtlich des Parkens und der Barke mit Straßen NRW abgestimmt sein sollten. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz wird dies entsprechend an den Fachbereich weiterleiten.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) und Herr Bezirksvertreter Dautzenberg (SPD) begrüßen, dass sich der Straßenverkehr durch die Maßnahme verlangsamen wird, was sich positiv auf den Ort Horbach auswirkt.

Herr Bezirksvertreter Feil (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, an der Querung/Einmündung Bremenberg, als Weiterführung der roten Pflasterung den Radweg rot einzufärben.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Umsetzung der Neumarkierung gemäß Plan Nr. 2020-04-05 zu beschließen. Ferner empfiehlt sie den Radweg im Bereich der Querung Bremenberg rot einzufärben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Umsetzung der Neumarkierung gemäß Plan Nr. 2020-04-05 zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Neumarkierung gemäß Plan Nr. 2020-04-05 umzusetzen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat mit Schreiben vom 18.07.2019 die dringend notwendige Instandsetzung des Radweges entlang der Horbacher Straße zwischen Ein-mündung „Bremenberg“ und dem Ortsende des Ortsteils Aachen - Horbach beantragt. Der schlechte bauliche Zustand des Radweges sei für Fußgänger und Radfahrer gefährlich. Der Weg sei durch par-kende Fahrzeugen zugestellt, so dass Radfahrer und Fußgänger unkontrolliert auf die Fahrbahn ge-zwungen würden (siehe Anlage 3 Antrag CDU-BF).

2.Ausgangsituation

Entlang der Horbacher Straße befindet sich ab dem Ortsausgangsschild (in Höhe Haus Nr. 140) auf der östlichen Straßenseite ein asphaltierter gemeinsamer Beidrichtungsrad- und Gehweg, der in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW liegt.Ab dem Ortseingangsschild „Aachen, Stadtteil-Horbach“ liegt der asphaltierte Rad- und Gehweg in der Zuständigkeit der Stadt Aachen.

In dem im Antrag genannten Abschnitt zwischen dem Ortseingangsschild (in Höhe Haus Nr. 278) und der Einmündung „Bremenberg“ (in Höhe Haus Nr. 298) ist der Asphalt so schadhaft, dass die Markierung deseinst 2,50 m breiten Weges sowie der Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn, der als Sperrfläche markiert sowie vereinzelt mit Pollernbestückt war, nicht mehr zu erkennen sind. Da kein Bord als Abgrenzung zur Fahrbahn vorhanden ist, wird der Rad- und Gehweg widerrechtlich beparkt und die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer sehr eingeschränkt. (siehe Anlage 1 – Bestandsfotos).

3.Planung

Da entlang der Horbacher Straße die Führung des Radverkehrs im Rahmen des Projektes „Radschnellweg Euregio“ neugeplant werden wird (als zukünftige „Hauptroute“ über Horbach in die Niederlande), ist ein Umbau des Seitenraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Angesichts der umfangreichen Planungs- und Genehmigungsschritte kann der Zeitpunkt eines möglichen Baubeginns des RSW Euregio derzeit noch nicht angegeben werden (siehe Vorlage vom 11.09.2019).

Die verkehrsrelevanten Dienststellen der Stadt Aachen haben daher eine Planung abgestimmt, wie ohne Umbau und mit neuen Markierungen kurzfristig eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann (siehe Anlage 2 – Planung).

Da ab Mai/Juni 2020 die gegenüberliegende Haltestelle „Horbach-Linde“ barrierefreie und als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut wird, wurde dieser neue Straßenquerschnitt in der geplanten Markierung zugrunde gelegt. Hierdurch kommt es zu einer Geschwindigkeitsreduzierung, da Fahrzeuge hinter den Bussen warten müssen.

Gemeinsamer Rad – und Gehweg

Im Seitenraum sollen die nach den Regelwerken (ERA 2010 und RASt 06) erforderlichen Breiten eines Rad – und Gehweges (2,50 m zzgl. eines mindestens 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen) wieder sichtbar markiert und in Richtung Horbach als benutzungspflichtiger Weg für Radfahrende beschildert werden. In der Gegenrichtung besteht keine Benutzungspflicht. Neue Poller im markierten Sicherheitstrennstreifen sollen das Befahren des Rad- und Gehweges – außer in Grundstückszufahrten – und regelwidriges Parken verhindern.

Parken

Es wurde geprüft, ob die Markierung eines 2,00m breiten Parkstreifens auf der gesamten Länge neben dem o.a. Rad- und Gehweg möglich sei. Da dies zu Lasten der Fahrbahnbreite ginge und in Höhe der neuen Fahrbahnrandhaltestelle beim Fahrgastwechsel eine einspurige, aus Richtung Horbach nicht gut einsehbare Engstelle entstehen würde, wurde dies nicht befürwortet. Alle Anlieger haben eine Grundstückszufahrt, zum Teil mit dahinterliegenden Garagen. Deshalb ist hier die Markierung eines separaten Parkstreifens auf der gesamten Länge nicht zwingend erforderlich. Um Besuchern jedoch ein Parken zu ermöglichen, wurde in der Planung ein Parkstreifen für ca. 4 Fahrzeuge zwischen Haus Nr. 282a und Nr. 284 vorgesehen. In diesem Bereich ist die Restfahrbahn ca. 5,50 m breit, so dass sich ein Lkw und ein Pkw begegnen können. In den übrigen Abschnitten wird ein Haltverbot ausgeschildert. Durch eine Leitbake in Höhe Haus Nr. 282a wird der Kfz-Verkehr auf den leichten Fahrbahnverschwenk hingewiesen.

Insgesamt wird durch diese Maßnahmen die Situation für Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessert; gleichzeitig können für die Anlieger und Besucher regelkonforme Parkmöglichkeiten geschaffen werden.

4. Weitere Vorgehensweise

Grundvoraussetzung für die vorgesehenen Markierungsarbeiten ist die Beseitigung der Schäden in der Nebenanlage durch eine neue Deckschicht. Der Aachener Stadtbetrieb wird diese Asphaltarbeiten sowie die anschließende Markierung voraussichtlich ab dem2.Quartal 2020 durchführen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage 1 - Fotos
1.5 MB · PDF
Anlage 2 - Planung
186.9 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-06-05 FB 61_1483_WP17 Dringende Instandset SAO.pdf

16.11.2024

1.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 24.06.2020
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:11