Fortschreibung NRW-Tarif
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der NRW-Tarif wird angepasst – doch einheitliche Preiserhöhungen lassen wenig Spielraum für regionale Unterschiede.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der regionale Beirat der Stadt Aachen stimmt der Tarifmaßnahme zur Fortschreibung des NRW-Tarifs gemäß der Preisliste für 2025 zum 01.01.2025 zu und beauftragt das Kompetenzcenter Marketing NRW damit, einen entsprechenden Tarifantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
Erläuterungen
Nach umfassenden Abstimmungen zwischen dem Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM), den Verbünden in NRW und Vertretern der Verkehrsunternehmen hat der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW in seiner Sitzung am 25.06.2024 eine Empfehlung für die Preisfortschreibung des NRW-Tarifs zum 01.01.2025 auf Basis eines abgestimmten Indexverfahrens ausgesprochen. Es wird eine Preisanpassung für den NRW-Tarif in Höhe von durchschnittlich 5,51 Prozent empfohlen.
Mit den vorgeschlagenen Preisen sollen sowohl die gestiegenen Kosten für den ÖPNV-Betrieb als auch die Beibehaltung der Attraktivität des ÖPNVs im Sinne der Mobilitätswende berücksichtigt werden. Maßgeblichen Einfluss auf die Preisfortschreibung hat allerdings die Vorgabe aus der Musterrichtlinie, die vorschreibt, alle Tickets zu einem einheitlichen Prozentsatz fortzuschreiben und somit keine Spielräume für einzelnen Tarifsegmente zulässt. Daher musste auch der Grundpreis für eezy.nrw erneut angepasst werden. Durch Rundungssystematiken sind leichte Abweichungen der Anpassungsraten einzelner Tickets möglich.
Die Preise ab 01.01.2025 sind der Anlage 1 zu entnehmen. Zudem befinden sich in Anlage 2 die einzelnen Kalkulationsschritte und das angepasste Indexfahren. Das SchönerTagTicket NRW Single und 5 Personen weicht hierbei vom durchschnittlichen Fortschreibungswert aufgrund der strukturellen Umstellung auf einen 24-Stunden-Bezug (siehe Vorlage „Umstellung SchönerTagTicket NRW auf 24-Stunden-Bezug“) deutlich ab.
Eine Beschlussempfehlung für die regionalen Gremien ist in der Sitzung des LAK Nahverkehr NRW am 25.06.2024 erfolgt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Der NRW-Tarif wird angepasst – doch einheitliche Preiserhöhungen lassen wenig Spielraum für regionale Unterschiede.
Projekt
NRW-Tariffortschreibung 2025
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 8.2.2026
Technische Details
ID: 1000569
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1000569
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1000569