Vorlage·AVV/0156/WP18·10. Oktober 2024

Umstellung SchönerTagTicket auf 24-Stunden-Bezug

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das SchönerTagTicket NRW wird flexibler: Statt eines Kalendertags gilt es künftig 24 Stunden lang.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der regionale Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Umstellung des SchönerTagTicket NRW (1 Person / 5 Personen) auf einen 24-Stunden-Bezug zum 01.01.2025 zu.

Erläuterungen

In Anbetracht der Tatsache, dass der 24-Stunden-Bezug mittlerweile in allen Verbünden in NRW den einstigen Tages-Bezug abgelöst hat, soll im Sinne der Harmonisierung der Ticketpalette in NRW der Geltungszeitraum des SchönerTagTickets NRW (STT NRW) sowohl für eine als auch für fünf Personen zum 01.01.2025 auf einen 24-Stunden-Bezug umgestellt werden. Bisher weist das STT NRW lediglich eine zeitliche Gültigkeit von maximal einem Kalendertag auf (am Wochenende ganztägig, Mo-Fr erst ab 9:00 Uhr).

Die Umwandlung auf den 24-Stunden-Bezug stellt aus Sicht der NRW-Verbünde und Verkehrsunternehmen einen geeigneten Ansatzpunkt zur Steigerung der Attraktivität des Tickets dar.

Die tarifliche Anpassung für die Umstellung auf einen 24-Stunden-Bezug wurde gutachterlich ermittelt. Somit liegt der Preis ab 01.01.2025 für das STT NRW 1 Person bei 38,60 Euro und für das STT NRW 5 Personen bei 56,60 Euro (siehe auch Preistableau gemäß Anlage 1 der Vorlage „Fortschreibung NRW-Tarif“).

Der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW hatte in seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, den Geltungszeitraum des STT NRW sowohl für eine als auch fünf Personen zum 01.01.2025 auf einen 24-Stunden-Bezug umzustellen.

Des Weiteren wurde das Kompetenzcenter Marketing NRW damit beauftragt, die erforderlichen Anpassungen der NRW-Tarifbestimmungen vorzunehmen (siehe Vorlage „Anpassungen in den BB NRW und den NRW-TB“) und ein Zustimmungsverfahren einzuleiten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Das SchönerTagTicket NRW wird flexibler: Statt eines Kalendertags gilt es künftig 24 Stunden lang.

Projekt

SchönerTagTicket NRW

Auch: STT NRW

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan Aachen

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVTarifanpassungMobilitätsangebote

Betroffene Gruppen

FahrgästePendlerTouristen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
8.2.2026
Technische Details