Umstellung SchönerTagTicket auf 24-Stunden-Bezug
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Das SchönerTagTicket NRW wird flexibler: Statt eines Kalendertags gilt es künftig 24 Stunden lang.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der regionale Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Umstellung des SchönerTagTicket NRW (1 Person / 5 Personen) auf einen 24-Stunden-Bezug zum 01.01.2025 zu.
Erläuterungen
In Anbetracht der Tatsache, dass der 24-Stunden-Bezug mittlerweile in allen Verbünden in NRW den einstigen Tages-Bezug abgelöst hat, soll im Sinne der Harmonisierung der Ticketpalette in NRW der Geltungszeitraum des SchönerTagTickets NRW (STT NRW) sowohl für eine als auch für fünf Personen zum 01.01.2025 auf einen 24-Stunden-Bezug umgestellt werden. Bisher weist das STT NRW lediglich eine zeitliche Gültigkeit von maximal einem Kalendertag auf (am Wochenende ganztägig, Mo-Fr erst ab 9:00 Uhr).
Die Umwandlung auf den 24-Stunden-Bezug stellt aus Sicht der NRW-Verbünde und Verkehrsunternehmen einen geeigneten Ansatzpunkt zur Steigerung der Attraktivität des Tickets dar.
Die tarifliche Anpassung für die Umstellung auf einen 24-Stunden-Bezug wurde gutachterlich ermittelt. Somit liegt der Preis ab 01.01.2025 für das STT NRW 1 Person bei 38,60 Euro und für das STT NRW 5 Personen bei 56,60 Euro (siehe auch Preistableau gemäß Anlage 1 der Vorlage „Fortschreibung NRW-Tarif“).
Der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW hatte in seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, den Geltungszeitraum des STT NRW sowohl für eine als auch fünf Personen zum 01.01.2025 auf einen 24-Stunden-Bezug umzustellen.
Des Weiteren wurde das Kompetenzcenter Marketing NRW damit beauftragt, die erforderlichen Anpassungen der NRW-Tarifbestimmungen vorzunehmen (siehe Vorlage „Anpassungen in den BB NRW und den NRW-TB“) und ein Zustimmungsverfahren einzuleiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Das SchönerTagTicket NRW wird flexibler: Statt eines Kalendertags gilt es künftig 24 Stunden lang.
Projekt
SchönerTagTicket NRW
Auch: STT NRW
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 8.2.2026
Technische Details
ID: 1000570
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1000570
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1000570