Vorlage·FB15/0063/WP18·5. Dezember 2024

Aachen kann mehr: Service für den Bürger durch Online-Angebote der Digitalen Modellregionen ausbauen (Ratsantrag 456/18 der CDU-Fraktion vom 29.10.2024)

Inhalt

Beratungsfolge

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Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Mehr digitale Behördengänge für Aachen: Welche neuen Online-Dienste bald verfügbar sein könnten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Beantwortung desRatsantrages 456/18 der CDU-Fraktion vom 29.10.2024


Mit Schreiben vom 29.10.2024 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen den Beschluss zu fassen, die Verwaltung mit der Umsetzung der Einführung der EfA-Dienstleistungen „Ehe Online“ und „Elektronische Wohnsitzanmeldung“ zu beauftragen.

Der für die Umsetzung zuständige Fachbereich „Digitale Verwaltung und IT-Steuerung“ (FB 15) nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:

Die Verwaltung wurde erstmalig durch Schreiben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales (MHKBD) vom 18.09.2024 über die Verfügbarkeit zusätzlicher EfA-Dienste in Verbindung mit einer möglichen Förderungskulisse in Kenntnis gesetzt. Fristsetzung der Rückmeldung ist der 15.11.2024. Das Schreiben umfasst die Dienste „Unterhaltsvorschuss“, „Führerschein“, „Aufenthaltstitel“, „Eheschließung“ sowie „Breitband-Portal“. Unter den Dienst „Eheschließung“ ist der Dienst „Ehe Online“ gefasst.

Der Fachbereich 15 hat nach interner Abstimmung und Abfrage in den Fachbereichen hierauf mit Schreiben vom 10.10.2024 das Interesse für die Dienste „Unterhaltsvorschuss, „Eheschließung“ und „Breitband-Portal“ gegenüber dem Kommunalvertreter d-NRW bekundet. Die Dienste „Führerschein“ und „Aufenthaltstitel“ fallen in die Zuständigkeit der StädteRegion Aachen.

Für den Dienst „Elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist eine explizite Interessensbekundung am 05.11.2024 durch Fachbereich 15 erfolgt, da die dazu benötigten Informationen durch die regio IT erst am 29.10.2024 vorlagen. Eine Umsetzung dieses Dienstes ist fest bis zum Jahresende eingeplant und bereits mit der regio iT als zuständigen IT-Dienstleister abgestimmt.

Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenübernahme im Rahmen der Förderkulisse lediglich bis zu einem Betrag von 5.000 Euro brutto für einmalige Leistungen der Firma AKDB bzw. kommIT und regio iT möglich ist. Weitere Leistungen werden unmittelbar mit der Stadt Aachen verrechnet. Lediglich der Dienst „Unterhaltsvorschuss“ wird unter direkter Einbindung der Zentralen Datenaustausch-Infrastruktur (ZDI) ausgerollt. Hierfür anfallende Aufwendungen werden vom Land Nordrhein-Westfalen getragen.

Im Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung am 05.12.2024 wird die Verwaltung im Rahmen der Präsentation zum Stand der OZG Umsetzung in der Stadt Aachen zum Umsetzungsstand der jeweiligen Dienste nochmals berichten.

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Worum geht es?

Mehr digitale Behördengänge für Aachen: Welche neuen Online-Dienste bald verfügbar sein könnten.

Projekt

EfA-Dienste Aachen

Auch: Ehe Online, Elektronische Wohnsitzanmeldung

Strategien & Programme

E-Governmentgesetz NRW

Kategorien

Digitalisierung

Schlagworte

Online-VerwaltungBürgerdiensteDigitalisierung

Betroffene Gruppen

Bürgerinnen und Bürger

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 15 - Digitale Verwaltung und IT-Steuerung
Geändert
8.2.2026
Technische Details