Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen am 14.09.2025
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wer kandidiert für das Amt des Oberbürgermeisters in Aachen? Die Wahlvorschläge werden geprüft und zugelassen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
- Der Wahlausschuss beschließt, folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen am 14.09.2025 zurückzuweisen:
Pabst, Wulf | Freie Demokratische Partei (FDP) |
- Der Wahlausschuss beschließt, folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen am 14.09.2025 zuzulassen:
Keupen, Sibylle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
Dr. Ziemons, Michael | Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
Servos, Michael | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
Begolli, Ellen Rita | Die Linke (Die Linke) |
Lehmann, Xenia Mareike | Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) |
Polzin, Jörg | Einzelbewerber |
Haupts, Margarete Ute | Unabhängige Wähler Gemeinschaft UWG BÜRGERWILLE AACHEN (UWG Aachen) |
Radermacher, Alexandra Karoline | Volt Deutschland (Volt) |
Karasev, Kirill | Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) |
Erläuterungen
Nach Maßgabe der §§ 46 b ff. i.V. m. § 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) konnten bis zum 07.07.2025, 18:00 Uhr (=69. Tag vor der Wahl) von politischen Parteien im Sinne des §21 GG (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen am 14.09.2025 eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden die nachstehend genannten Wahlvorschläge eingereicht:
Keupen, Sibylle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
Dr. Ziemons, Michael | Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
Servos, Michael | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
Pabst, Wulf | Freie Demokratische Partei (FDP) |
Begolli, Ellen Rita | Die Linke (Die Linke) |
Lehmann, Xenia Mareike | Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) |
Polzin, Jörg | Einzelbewerber |
Haupts, Margarete Ute | Unabhängige Wähler Gemeinschaft UWG BÜRGERWILLE AACHEN (UWG Aachen) |
Radermacher, Alexandra Karoline | Volt Deutschland (Volt) |
Karasev, Kirill | Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) |
Die eingereichten Wahlvorschläge wurden vom Wahlleiter vorgeprüft. Es wurde den Wahlvorschlagsträgern Gelegenheit gegeben, die bei der Vorprüfung festgestellten geringfügigen Mängel fristgerecht auszuräumen.
Bei der Vorprüfung des Wahlvorschlags der Freien Demokratischen Partei (FDP) wurden seitens der Wahlleitung Mängel festgestellt. Diesbezüglich wird auf die Anlage „Sachverhalt und Empfehlung zur Frage der Zulassung Wahlvorschläge der FDP“ verwiesen.
Im Fazit wird festgehalten, dass die Aufstellungsversammlung am 03.06.2025 nicht den strengen kommunalrechtlichen Anforderungen genügt hat.
Aus diesem Grund empfiehlt die Wahlleitung, folgenden Wahlvorschlag zurückzuweisen:
Pabst, Wulf | Freie Demokratische Partei (FDP) |
Die übrigen eingereichten Wahlvorschläge entsprechen den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, so dass die Wahlleitung empfiehlt, diese Wahlvorschläge zuzulassen.
Weist der Wahlausschuss einen Wahlvorschlag zurück, so kann gem. §18 Abs. 4 KwahlG NRW binnen drei Tagen nach Verkündung in der Sitzung des Wahlausschusses von der Vertrauensperson des Wahlvorschlags oder vom Wahlleiter oder von der Aufsichtsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Der Wahlleiter, die Aufsichtsbehörde oder die oberste Aufsichtsbehörde kann auch gegen eine Entscheidung, durch die ein Wahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist zur Entscheidung durch den Landeswahlausschuss (§ 9 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes) einzureichen, sie ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 KWahlO NRW fristgerecht schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzulegen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung als gewahrt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wer kandidiert für das Amt des Oberbürgermeisters in Aachen? Die Wahlvorschläge werden geprüft und zugelassen.
Projekt
Oberbürgermeisterwahl 2025
Auch: OB-Wahl 2025
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 7.2.2026
Technische Details
ID: 1002402
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002402
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002402