Vorlage·FB 01/0719/WP18·5. November 2025

Entscheidung über Art, Anzahl, Größe und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt beschließt, folgende Ausschüsse gemäß § 57 Abs. 1 und 2 GO zu bilden:

2. Der Rat der Stadt beschließt, die Mitgliederzahl der gebildeten Ausschüsse auf ______ festzulegen.

Erläuterungen

Die Bildung von Ausschüssen richtet sich nach § 57 Abs. 1 und 2 GO NRW. Der Rat hat demnach das Recht, Ausschüsse zu bilden. Die Oberbürgermeisterin / Der Oberbürgermeister hat bei dem Beschluss über die Bildung von Ausschüssen Stimmrecht.

Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse, d. h. die Zahl der
einzurichtenden Ausschusssitze. Die Oberbürgermeisterin / Der Oberbürgermeister hat kein Stimmrecht.

Nach § 57 der GO NW müssen in jeder Gemeinde ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden.
Der Rat kann weitere Ausschüsse bilden.
In der 18. Wahlperiode hatte der Rat der Stadt die nachstehend aufgeführten Ausschüsse gebildet:

AusschussbezeichnungStimmber. Mitglieder

Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft u. Regionalentwicklung 17

Ausschuss für Schule und Weiterbildung 17

Ausschuss für Soziales, Integration undDemographie 17

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 17

Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung 17

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb 14

Betriebsausschuss Eurogress 14

Betriebsausschuss Gebäudemanagement 14

Betriebsausschuss Kultur und Theater 14

Betriebsausschuss VHS 14

Bürgerforum 17

Finanzausschuss 17

Hauptausschuss 17+OBM

Integrationsrat 21

Kinder- und Jugendausschuss 15

Mobilitätsausschuss 17

Personal- und Verwaltungsausschuss 17

Planungsausschuss 17

Rechnungsprüfungsausschuss 17

Sportausschuss 17

Wahlprüfungsausschuss 14

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss 17

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die festzulegende Größe der Ausschüsse wirkt sich auch auf die Höhe der an die Ausschussmitglieder insgesamt zu zahlenden Aufwandsentschädigungen bzw. Sitzungsgelder aus.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AusschussbildungGremienstruktur

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.10.2025
Technische Details