Entscheidung über Art, Anzahl, Größe und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt beschließt, folgende Ausschüsse gemäß § 57 Abs. 1 und 2 GO zu bilden:
2. Der Rat der Stadt beschließt, die Mitgliederzahl der gebildeten Ausschüsse auf ______ festzulegen.
Erläuterungen
Die Bildung von Ausschüssen richtet sich nach § 57 Abs. 1 und 2 GO NRW. Der Rat hat demnach das Recht, Ausschüsse zu bilden. Die Oberbürgermeisterin / Der Oberbürgermeister hat bei dem Beschluss über die Bildung von Ausschüssen Stimmrecht.
Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse, d. h. die Zahl der
einzurichtenden Ausschusssitze. Die Oberbürgermeisterin / Der Oberbürgermeister hat kein Stimmrecht.
Nach § 57 der GO NW müssen in jeder Gemeinde ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden.
Der Rat kann weitere Ausschüsse bilden.
In der 18. Wahlperiode hatte der Rat der Stadt die nachstehend aufgeführten Ausschüsse gebildet:
AusschussbezeichnungStimmber. Mitglieder
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft u. Regionalentwicklung 17
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 17
Ausschuss für Soziales, Integration undDemographie 17
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 17
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung 17
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb 14
Betriebsausschuss Eurogress 14
Betriebsausschuss Gebäudemanagement 14
Betriebsausschuss Kultur und Theater 14
Betriebsausschuss VHS 14
Bürgerforum 17
Finanzausschuss 17
Hauptausschuss 17+OBM
Integrationsrat 21
Kinder- und Jugendausschuss 15
Mobilitätsausschuss 17
Personal- und Verwaltungsausschuss 17
Planungsausschuss 17
Rechnungsprüfungsausschuss 17
Sportausschuss 17
Wahlprüfungsausschuss 14
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss 17
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die festzulegende Größe der Ausschüsse wirkt sich auch auf die Höhe der an die Ausschussmitglieder insgesamt zu zahlenden Aufwandsentschädigungen bzw. Sitzungsgelder aus.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.10.2025
Technische Details
ID: 1002533
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002533
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002533