Vorlage·FB 20/0366/WP18·17. September 2025

Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen oberhalb der Wertgrenze vom Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025

Inhalt

Erläuterungen

Erläuterungen

Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.

Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (fortgeschriebene Haushaltsansätze) in das Haushaltsjahr 2025 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.

Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2025 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom 15.08.2025 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.

Dokument

Sammeldokument öffentlich262.1 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

ErmächtigungsübertragungHaushaltsplan

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.7.2026
Technische Details