Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Sportverein erhält einen Zuschuss für die Anschaffung eines Crosstrainers. Damit soll das Fitnessangebot für Breitensportler und Senioren erweitert werden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen:
TSV Hertha Walheim 1920 e.V. Fitnessabteilung | Crosstrainer | 2.500,00 € |
Erläuterungen
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Die Fitnessabteilung des TSV Hertha Walheim 1920 e.V.hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von einem vereinseigenen Crosstrainer gestellt. Die Fitnessabteilung wurde im Februar 2024 gegründet und zählt derzeit 50 Mitglieder mit steigender Tendenz. Der Fitnessraum bietet erwachsenen Breitensportler*innen sowie Senior*innen die Chance, ihre Fitness zu steigern, dem Verlust von Kraft und Beweglichkeit vorzubeugen und Verletzungen zu vermeiden. Die derzeitige Ausstattung des Fitnessraums ermöglicht ein Training der gesamten Muskulatur, jedoch fehlen noch Geräte für das Aufwärmen, das Ausdauertraining und das trainieren der Beweglichkeit. Dafür soll der Crosstrainer angeschafft werden. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Crosstrainers 13.037,05 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Fitnessabteilung des TSV Hertha Walheim 1920 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben.
Der Haushaltsansatz 2025 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 20.000,00 €. Bisher wurde für sechs Anträge ein Betrag in Höhe von 6.338,45 € bewilligt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 2.500,00 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 11.161,55€ zur Verfügung stehen würden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
4-080202-803-2 / 53180000, 48130000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 20.000 | 20.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Sportgeräteförderung
Zum ProjektDie Stadt Aachen gewährt zwei Sportvereinen Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von insgesamt 3.984,53 Euro.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Sportverein erhält einen Zuschuss für die Anschaffung eines Crosstrainers. Damit soll das Fitnessangebot für Breitensportler und Senioren erweitert werden.
Projekt
Sportgeräteförderung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 7.9.2025
Technische Details
ID: 1002704
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002704
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002704