Vorlage·FB 60/0179/WP18·28. Januar 2026

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Neuausbau der Teileinrichtung ,,Oberflächenentwässerung‘‘ der Erschließungsanlage Pontstraße von Templergraben/Driescher Gässchen bis Haus Nr. 121/Pontdriesch 43

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Für die Sanierung der Oberflächenentwässerung in der Pontstraße werden Beiträge von Grundstückseigentümern erhoben, da sich die Erschließungssituation verbessert hat.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für den Neuausbau der Teileinrichtung ,,Oberflächenentwässerung‘‘ der Erschließungsanlage Pontstraße von Templergraben/Driescher Gässchen bis Haus Nr. 121/Pontdriesch 43 gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf.

Erläuterungen

Der Mischwasserkanal in der Pontstraße von Templergraben/Driescher Gässchen bis Haus Nr. 121/ Pontdriesch43 wurde in den Jahren 2020 und 2021 durch Einbringen eines Inliners über eine Länge von ca.160m erneuert, weil dieser in einem schlechten baulichen Zustand war. Ein Teil des Mischwasserkanal stammt aus dem Jahre 1899 und ist aus Mauerwerk, der andere Teil aus dem Jahre 1960 aus Beton.

Die technische Lebensdauer eines Abwasserkanals aus Beton/Stahlbeton beträgt 30-50 Jahre. Der aus Beton bestehende Teil war bei Einbringung des Inliners 60 Jahre alt, der aus Mauerwerk 121 Jahre. Folglich war die technische Lebensdauer des Mischwasserkanals bereits überschritten, sodass der Einbau eines selbsttragenden Inliners mit einer Lebensdauer von mehr als 50 Jahren eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle Kostenerstattungs-forderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Einstufung der Pontstraße von Templergraben/Driescher Gässchen bis Haus Nr. 121/ Pontdriesch 43 erfolgt gemäß § 4 Abs. 5, Buchstabe f) SBS als Fußgängergeschäftsstraße. Gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS ist für eine Fußgängergeschäftsstraße der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Da lediglich die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung erneuert wurde, muss die besondere Satzung keine anrechenbaren Breiten festlegen. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Erschließungsanlage Pontstraße von Templergraben/Driescher Gässchen bis Haus Nr. 121/ Pontdriesch 43 wird der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung auf 70 v.H. festgesetzt.

Für die Maßnahme wird von der Stadt Aachen ein Antrag auf Erstattung der beitragsfähigen Aufwendungen gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ vom 3. Mai 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 379) gestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Für die Sanierung der Oberflächenentwässerung in der Pontstraße werden Beiträge von Grundstückseigentümern erhoben, da sich die Erschließungssituation verbessert hat.

Projekt

Kanalbeiträge Pontstraße

Kategorien

StadtentwicklungHaushalt & Finanzen

Schlagworte

AbwasserentsorgungErschließungBeitragspflicht

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerAnwohner Mitte

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
16.10.2025
Technische Details