Eröffnung der Sitzung Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung beginnt mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Wahl der Amtsleitung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Eröffnung der konstituierenden Sitzung durch das Mitglied der Bezirksvertretung vorgenommen, welches der Bezirksvertretung am längsten ununterbrochen angehört. Sofern mehrere Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Brand mit gleicher Zeitdauer ununterbrochen angehören, entscheidet das Lebensalter.
Unter ihrer / seiner Leitung sollen zunächst die Bestellung der Schriftführerin / des Schriftführers und die Benennung von Stimmzählerinnen und Stimmzählern erfolgen.
Anschließend erfolgt die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters sowie deren / dessen Einführung und Verpflichtung in das Amt.
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KI-Analyse
Worum geht es?
Die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung beginnt mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Wahl der Amtsleitung.
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Geändert
- 24.10.2025
Technische Details
ID: 1002979
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002979
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002979