Einführung und Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Erläuterungen
Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister von dem Mitglied, welches am längsten ununterbrochen der Bezirksvertretung angehört, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer / seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister ihr / sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
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SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
HaarenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 26.10.2025
Technische Details
ID: 1003131
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1003131
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1003131