Eröffnung der Sitzung Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Erläuterungen
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Eröffnung der konstituierenden Sitzung durch das Mitglied der Bezirksvertretung vorgenommen, welches der Bezirksvertretung am längsten ununterbrochen angehört. Sofern mehrere Bezirksvertreter*innen der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf mit gleicher Zeitdauer ununterbrochen angehören, entscheidet das Lebensalter.
Unter ihrer/seiner Leitung sollen zunächst die Bestellung der Schriftführerin / des Schriftführers und die Benennung von Stimmzähler*innen erfolgen.
Anschließend erfolgt die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters sowie deren / dessen Einführung und Verpflichtung in das Amt.
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KI-Analyse
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SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
EilendorfModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 3.9.2026
Technische Details
ID: 1003146
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1003146
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1003146