Vorlage·FB 68/0281/WP18·18. Dezember 2025

Bewohnerparken „West 1“ (Hörn) - Ergebnisse der Voruntersuchung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie lässt sich der Parkdruck im Stadtteil Westpark und Hörn entspannen? Eine Untersuchung prüft, ob eine Bewohnerparkzone die Situation für Anwohner verbessern kann.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „West 1“ (Hörn) gemäß der Zonenabgrenzung (Anlage 6) zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „West1“ (Hörn) gemäß der Zonenabgrenzung (Anlage 6) zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

Erläuterungen

1.Ist-Situation

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 19.06.2013 und in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 11.07.2013 wurde die Zone „West 1“ (Hörn) (Anlage 1) in die Prioritätenliste aufgenommen.

Gemäß der durch die politischen Gremien beschlossenen Prioritätenliste vom 11.05.2023 ist nun in der Bearbeitungsreihenfolge die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich „West 1“ (Hörn) zu prüfen. Zur Ermittlung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage ist eine Analyse der Parkraumauslastung erforderlich. Dabei werden die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone überprüft und der Umfang entsprechender Maßnahmen aufgezeigt.

Mit der Analyse der Parkplatznutzung und Parkplatznachfrage wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt. Der detaillierte Bericht ist als Anlage 2 beigefügt. Die wesentlichen Ergebnisse werden in den folgenden Absätzen zusammengefasst.

2.Gebietscharakteristik

Das Untersuchungsgebiet befindet sich in den Aachener Stadtteilen Westpark und Hörn. Es wird im Süden durch die Bahnstrecke entlang der Bleiberger Straße begrenzt. Die östliche Grenze wird durch die Grünfläche zwischen Turm- und Junkerstraße gebildet. Das Untersuchungsgebiet grenzt dort an die bestehende Parkzone „D“ an. Nördlich wird das Untersuchungsgebiet durch die Mies-van-der-Rohe-Straße begrenzt, die Grenze westlich verläuft zunächst entlang der Halifaxstraße und später entlang der Wohnbebauung am Königshügel. Im Südwesten befinden sich die Grenzen an den Straßen Am Hügel bzw. an einer Fußwegeverbindung zwischen der Bleiberger Straße und Am Weißenberg (Anlage 3).

Das Untersuchungsgebiet wurde weiter gefasst als das 2013 in die Prioritätenliste aufgenommene Gebiet „West1“, da in den letzten Jahren vermehrt Bürger*innenanfragen aus den angrenzenden Straßenabschnitten und der RWTH zum Thema Bewohnerparken bei der Verwaltung eingegangen sind.

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

Am Hügel

Am Weißenberg

Bleiberger Straße, Hausnummern 2-118

Eckertweg

Hainbuchenstraße

Herstaler Straße

Hexenberg

Höhenweg

Junkerstraße, Hausnummern 73-101

Königshügel

Landoltweg

Maastrichter Straße

Meerssener Straße

Melatener Straße

Mies-van-der-Rohe-Straße

Muffeter Weg Hausnummern 3-37 und 8-42

Professor-Pirlet-Straße

Tielmanweg

Turmstraße, Hausnummern 174-192

Weißenbergweg

Das Gebiet, südlich der Melatener Straße, ist überwiegend durch eine reine Wohnbebauung geprägt, vereinzelt befinden sich auch weitere (tertiäre) Nutzungen. Hierzu zählen die Bleiberger Fabrik und einzelne handwerkliche Betriebe auf der Junkerstraße. Nördlich und entlang der Melatener Straße befinden sich neben der reinen Wohnbebauung zahlreiche Flächen der RWTH Aachen. Dazu zählen neben Wohnheimen, Vorlesungs-, Seminar-, Forschungsgebäuden, das RWTH Gästehaus und die Freizeitanlagen des Hochschulsports auch private Parkflächen. In unmittelbarer Nähe des Untersuchungsgebiets befindet sich mit dem Westpark zudem eine der größten Freizeitflächen des Stadtgebiet Aachens, sowie weitere Flächen der RWTH Aachen. Das Untersuchungsgebiet ist über die Halifaxstraße an das überörtliche Verkehrsnetz (L262/L232 und A4) angebunden.

Zum Zeitpunkt der Erhebung waren rund 2.398 Personen über 18 Jahren sowie 919 zugelassene Pkw im Untersuchungsgebiet gemeldet.

Folgende Daten (Anlage 4) wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt:

Anzahl

Gemeldete Personen ≥ 18 Jahre *

2.398

Zugelassene Pkw (inkl. gewerbliche Zulassung) **

919

Motorisierungsgrad (Pkw/Einwohner) „Untersuchungsgebiet“

383

Motorisierungsgrad Stadt Aachen

462

* Haupt- und Nebenwohnsitz (Stichtag 31.07.2024)

** Stichtag Januar 2024

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 1.008 öffentliche Parkplätze vorhanden. Im gesamten Untersuchungsgebiet wird der Parkraum nicht bewirtschaftet. Im Bereich der Meerssener Straße besteht im Wendehammer donnerstags im Zeitbereich von 7 bis 18 Uhr ein absolutes Haltverbot, während im übrigen Gebiet das Parken ohne Zeitbeschränkung gestattet ist. Im Untersuchungsgebiet gibt es insgesamt einen Behindertenparkstand.

Aus Ortsbegehungen und unter Einbeziehung von Luftbildern wurden ca. 2.159 Stellplätze auf privatem Gelände ermittelt, davon entfallen etwa 1.200 private Stellplätze auf Parkflächen der RWTH Aachen. Die Anzahl der privaten Parkmöglichkeiten umfasst alle Garagen und privaten Stellplätze (z.T. in Innenhöfen) und ist vermutlich höher, da diese Bereiche nur zum Teil einsehbar waren.

Insgesamt stehen in dem Gebiet somit ca. 3.167 Stellplätze und öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

3.Parkraumerhebung

Am Donnerstag, den 10. Oktober 2024, wurde im Untersuchungsgebiet eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. Das gewählte Datum repräsentiert einen „normalen Werktag“ außerhalb der Schul- und Semesterferien. Es wurden in vier Zeitbereichen (6:00 Uhr, 11:00 Uhr, 17:00 Uhr und 20:00 Uhr) die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge (Kfz) mit ihren Zulassungskennzeichen erfasst.

Zum Zeitpunkt der Erhebung war die Brücke Turmstraße nach mehrjähriger baustellenbedingter Sperrung wiedereröffnet (09.10.2024) und die Längsparkstände an der Professor-Pirlet-Straße wieder nutzbar. In Teilbereichen der Maastrichter Straße, dem Muffeter Weg, der Melatener Straße und der Professor-Pirlet-Straße waren Baustellen eingerichtet. In der Mies-van-der-Rohe-Straße war die Ersatzhaltestelle noch ausgewiesen und die Parkstände standen nicht zur Verfügung. Das daraus resultierende reduzierte Parkstandsangebot wurde bei der Erhebung berücksichtigt. Es standen maximal 976 Parkstände zur Verfügung. Zwischen 7 und 18 Uhr konnten 968 Parkstände genutzt werden.

Datenauswertung:

Insgesamt wurden im öffentlichen Straßenraum im Mittel (arithmetisches Mittel aller vier Zeiträume) 842 Kfz erhoben. Zu den beiden Erhebungszeitpunkten um 11 Uhr und 17 Uhr wurden mit 859 Kfz (88,0 %) bzw. 855Kfz (87,6 %) die meisten abgestellten Kraftfahrzeuge gezählt. In den Morgenstunden (6 Uhr) und den Abendstunden (20 Uhr) liegt die Anzahl der abgestellten Kraftfahrzeuge mit 837 Kfz (85,8 %) bzw. 818 Kfz (83,8%) unterhalb des Mittelwertes.

Darüber hinaus wurden alle ordnungswidrig abgestellten Kraftfahrzeuge bei der Erhebung gekennzeichnet. Der Anteil der sogenannten „Falschparker“ liegt im Tagesverlauf bei 5,8 %.

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt:

06:00 Uhr

11:00 Uhr

17:00 Uhr

20 Uhr

Dauerparker

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Gesamt Kfz

837

100

859

100

855

100

818

100

113

100

Bewohner*innen-Kfz

190

22,7

131

15,3

178

20,8

186

22,7

37

32,7

Sonstige Kfz

647

77,3

728

84,7

677

79,2

632

77,3

76

67,2

Die Erhebungsergebnisse zeigen, dass in den Morgen- und Abendstunden eine ähnliche Verteilung der Kfz auf „Bewohner*innen“ und „sonstige Kfz“ vorliegt. Zu beiden Zeitpunkten liegt der Anteil der Bewohner*innen-Kfz bei ca. 22,7 % und der „sonstigen Kfz“ bei ca. 77,3 %. In der Mittagszeit (11 Uhr) ist der Anteil der Kfz, die nicht den Bewohner*innen des Gebietes zuzuordnen sind, mit 84,7 % am höchsten und der Anteil der Bewohner*innen-Kfz mit 15,3 % am niedrigsten.

Von den angetroffenen Kraftfahrzeugen konnten am Erhebungstag 113 Kfz als „Dauer-/Mehrfachparker*innen“ identifiziert werden. Das sind diejenigen, deren Kennzeichen in allen vier Zeitbereichen im selben Streckenabschnitt erfasst wurde, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wurde. Hiervon entfielen 32,7 % auf die Bewohner*innen des Gebietes und 67,2 % auf sonstige Kraftfahrzeuge.

Auslastung:

Die Erhebungsdaten zeigen, dass der öffentliche Parkraum im Untersuchungsgebiet zu allen vier Zeiteinheiten gemäß den Empfehlungen für Verkehrserhebungen der FGSV, 2012, Seite 42 mit 86,7 % im Tagesmittel als hoch einzustufen ist (Anlage 5).

Die geringste Auslastung des öffentlichen Parkraums liegt in der Professor-Pirlet-Straße (20 %) und der Hainbuchenstraße (69 %) vor, was möglicherweise auf die am Tag zuvor geänderte Verkehrsführung in der Turmstraße und den damit einhergehenden Gewöhnungseffekt auf die Parkraumnachfrage zurückgeführt werden kann. Die höchste Auslastung am Erhebungstag wurde in der Melatener Straße (106 %) ermittelt, was u.a. auf eine hohe Anzahl an Falschparkern (21 - 30 je Erhebungszeitpunkt) zurückzuführen ist. In der Turmstraße (96 %), Am Weißenberg (96 %), der Meerssener Straße (100 %) und der Herstaler Straße (98 %) war der öffentliche Parkraum am Erhebungstag im Mittel nahezu vollständig ausgelastet.

In der Melatener Straße, der Hainbuchenstraße und der Mies-van-der-Rohe-Straße zeigt sich zum Erhebungszeitpunkt um 11 Uhr ein sprunghafter Anstieg der öffentlichen Parkraumnachfrage im Vergleich zu den drei übrigen Erhebungszeitpunkten. Alle drei Straßen liegen im Umfeld der RWTH Aachen. Dort ist der öffentliche Parkraum am Vormittag mit mehr als 98 % deutlich höher ausgelastet als zu den übrigen Erhebungszeitpunkten. Der Anteil der Sonstigen-Kfz liegt in der Hainbuchenstraße und der Mies-van der-Rohe-straße bei fast 100 %, in der Melatener Straße bei 87 %. Umgekehrt zeigt sich in den Straßen mit überwiegender Wohnnutzung bei der Erhebung um 11 Uhr eine geringere Auslastung als zu den übrigen Erhebungszeiten, die in fast allen Straße deutlich über 80 % liegt.

Der Anteil der „Falschparker“ liegt über alle Erhebungsstrecken und im Tagesmittel betrachtet bei 5,6 %. Dieser Wert wird maßgeblich durch die Melatener Straße (im Mittel 26 Falschparker) und die Straße Am Hügel (im Mittel 10 Falschparker) beeinflusst. Den größten Anteil der Falschparker sind Kfz zuzuordnen, die entweder am Fahrbahnrand vor Ein-/Zufahrten oder ohne entsprechende Anordnung aufgeschultert auf dem Gehweg abgestellt wurden.

Zusammenfassung der Erhebungsdaten:

Die erhobenen Daten belegen eine hohe Auslastung (86,7 %) des öffentlichen Parkraumangebotes. Gleichzeitig kann in einigen Straßen ein gewisser Anteil an „Falschparker*innen“ beobachtet werden (ca. 5,6 %), sodass unter Einhaltung der StVO und der Parkbeschilderung von einer höheren Auslastung des gesamten Gebietes ausgegangen werden kann. Für die ordnungswidrig abgestellten Kfz auf dem Gehweg in der Melatener Straße stehen morgens (6 Uhr) und abends (20 Uhr) ausreichende Kapazitäten in den angrenzenden Straßen (-ab-schnitten) in fußläufiger Erreichbarkeit zur Verfügung. Zu den Erhebungszeitpunkten um 11 Uhr und 17 Uhr besteht diese Verlagerungsmöglichkeit nur eingeschränkt. In der Straße „Am Hügel“ ist das Parken am Fahrbahnrand aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht möglich.

Die Mehrheit der Kraftfahrzeuge (Ø 80 %) in dem Gebiet ist über die Kennzeichenermittlung nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen. Es ist anzunehmen, dass ein Großteil der Sonstigen-Kfz der Gruppe der Arbeitnehmenden in dem Gebiet oder den angrenzenden innenstadtnahen Bereichen zuzuordnen ist. Ebenso ist der Anteil der „Sonstigen-Kfz“ bei der Gruppe der Dauer- bzw. Mehrfachparker*innen (14 % im Tagesmittel) doppelt so groß wie bei der Gruppe der Bewohner*innen. Die Kfz der Bewohner*innen stellen zu allen vier Erhebungszeiträumen die Minderheit der angetroffenen Fahrzeuge dar (15 % - 23 %).

Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch „ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer*innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der Bewohner*innen auf einen freien, öffentlichen Parkstand steigen. Dies ist insbesondere in den Morgen- und Abendstunden relevant, wenn die Bewohner*innen zu Hause sind. Zudem würden Parksuchverkehre sowie regelwidriges Parken reduziert. Dies trägt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und –beruhigung des Gebietes bei.

Verwaltungsvorschlag

Wegen der hohen allgemeinen Auslastung von 86,7 % und insbesondere wegen dem sehr hohen Anteil von durchschnittlich 80 % fremder Kfz empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „West 1“ weiter voranzutreiben und die Zone „West 1“ gemäß Anlage 6 festzulegen. Dabei sollen zusätzlich zum im Jahr 2013 beschlossenen Gebiet die südlich gelegenen Straßen und Straßenabschnitte

  • Am Hügel,
  • Am Weißenberg (Sackgasse),
  • Höhenweg,
  • Königshügel,
  • Muffeter Weg bis Einmündung Am Hügel und
  • Bleiberger Straße bis in Höhe Wendehammer Am Weißenberg

in die Zone aufgenommen werden.

Für den definierten Bereich sind Planungen zu erstellen und in einer Informationsveranstaltung den Bürger*innen in dem Gebiet vorzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und deren Evaluation in den vergangenen Jahren, wie z.B. Zone „BU2“, „BU3“, E“, „E2“, „M“, „T“, „V“ und „Z“ kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in einem definierten Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen, im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Dadurch entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, sodass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

22 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie lässt sich der Parkdruck im Stadtteil Westpark und Hörn entspannen? Eine Untersuchung prüft, ob eine Bewohnerparkzone die Situation für Anwohner verbessern kann.

Projekt

Bewohnerparken West 1

Auch: Bewohnerparkzone West 1, Parkraumanalyse Hörn

Strategien & Programme

Mobilitätsstrategie Aachen 2030

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ParkraummanagementVerkehrsberuhigungMobilitätskonzept

Betroffene Gruppen

Anwohner WestparkAnwohner HörnPendlerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
20.11.2025
Technische Details