Vorlage·E 49/0212/WP18·9. Dezember 2025

Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E49 für das Wirtschaftsjahr 2026

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Kulturbetrieb erhält eine vorläufige Finanzgrundlage für das kommende Jahr, bis der endgültige Wirtschaftsplan beschlossen wird.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Da die Haushaltsplangespräche noch nicht erfolgt sind, kann der Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb nicht am 27.11.2025 im Betriebsausschuss Kultur und Theater beraten werden.

Um eine Handlungsfähigkeit für den Kulturbetrieb im 1. Quartal 2026 herstellen zu können, dient der Wirtschaftsplan 2025 inklusive der mittelfristigen Finanzplanung übergangsweise bis zur Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2026 als Handlungsgrundlage.

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Der Kulturbetrieb erhält eine vorläufige Finanzgrundlage für das kommende Jahr, bis der endgültige Wirtschaftsplan beschlossen wird.

Projekt

Wirtschaftsplan Kulturbetrieb 2026

Kategorien

Haushalt & FinanzenKultur

Schlagworte

FinanzplanungKulturförderung

Betroffene Gruppen

Kulturschaffende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
22.11.2025
Technische Details