Vorlage·FB 20/0377/WP18·19. November 2025

Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der AWA Entsorgung GmbH

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Aachen entsendet Mitglieder in den Aufsichtsrat der AWA Entsorgung GmbH, die für die Abfallwirtschaft in der Region zuständig ist.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt schlägt die folgenden Personen und ihre Vertretung zur Bestellung in den Aufsichtsrat der AWA Entsorgung GmbH durch die ZEW-Verbandsversammlung vor:

1.) __________________ (Oberbürgermeister, allg. Vertreterin oder leitende/r Bedienstete/r)

2.) __________________

3.) __________________

4.) __________________

5.) __________________

6.) __________________

7.) __________________

Stellvertretung:

zu 1.) __________________ (Oberbürgermeister oder Bedienstete/r)

zu 2.) __________________

zu 3.) __________________

zu 4.) __________________

zu 5.) __________________

zu 6.) __________________

zu 7.) __________________

Erläuterungen

Gem. § 11 des Gesellschaftsvertrags der AWA Entsorgung GmbH (AWA) werden die Mitglieder des Aufsichtsrates und ihre jeweilige Stellvertretung durch die Verbandsversammlung des ZEW bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt. Nach § 113 Abs. 2 GO NRW gehört der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dem Aufsichtsrat an, wenn die Stadt mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.

Nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der AWA muss die bzw. der Vorsitzende des Aufsichtsrates Hauptverwaltungsbeamter, allgemeiner Vertreter oder leitender Bediensteter sein. Da diese Funktion turnusmäßig auch von der Stadt Aachen wahrgenommen wird, muss insofern das von der Verwaltung entsandte Mitglied der Oberbürgermeister, die allgemeine Vertreterin oder ein leitender Bediensteter sein. Für die Stellvertretung gilt dies nicht.

Zuletzt haben folgende Personen die Interessen der Stadt Aachen im Aufsichtsrat der AWA vertreten:

1.) Beigeordneter Heiko Thomas

2.) Ratsherr Kaj Neumann (Grüne)

3.) Henning Nießen (Grüne)

4.) Ratsfrau Andrea Derichs (CDU)

5.) Ratsherr Holger Kiemes (CDU)

6.) Ratsfrau Dr. Heike Wolf (SPD)

7.) sachk. Bürgerin Brigitte Vogt-Klein (DIE Zukunft / UWG Aachen)

Stellvertretung:

zu 1.) Beigeordneter Thomas Hissel

zu 2.) Ratsherr Jöran Stettner (Grüne)

zu 3.) Ratsfrau Julia Brinner (Grüne)

zu 4.) Ratsfrau Hildegard Pitz (CDU)

zu 5.) Ratsherr Jakob von Thenen (CDU)

zu 6.) Ratsfrau Fabia Kehren (SPD)

zu 7.) Ratsherr Christoph Allemand (DIE Zukunft / UWG Aachen)

Eine „fachkundige Person (z.B. Umweltdezernent)“ kann als beratendes Mitglied (nebst Stellvertretung) direkt von der Stadt Aachen in den Aufsichtsrat entsandt werden. Da derzeit Herr Heiko Thomas als zuständiger Beigeordneter auch stimmberechtigtes Aufsichtsratsmitglied ist, wurde zuletzt auf die Besetzung dieses lediglich beratenden Sitzes (und der Stellvertretung) verzichtet. Bei Bedarf könnte jederzeit ein beratendes Mitglied (nebst Stellvertretung) durch den Rat entsendet werden.

Auswirkungen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Stadt Aachen entsendet Mitglieder in den Aufsichtsrat der AWA Entsorgung GmbH, die für die Abfallwirtschaft in der Region zuständig ist.

Projekt

Aufsichtsrat AWA

Auch: AWA Entsorgung GmbH

Kategorien

Umwelt & Natur

Schlagworte

AbfallentsorgungAufsichtsratsbesetzung

Betroffene Gruppen

Stadtgesellschaft

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
5.11.2025
Technische Details