Vorlage·FB 20/0002/WP19·19. November 2025

Entsendung von Vertretern in Gremien des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen und der Sparkasse Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt entsendet Vertreter in die Gremien des Sparkassenzweckverbands und der Sparkasse Aachen – wichtige Weichenstellungen für das kommunale Finanzinstitut.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen trifft für die Dauer seiner Wahlzeit hinsichtlich der Entsendung von städtischen Vertretern in die Gremien des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen folgende Entscheidungen:

  1. Der Rat entsendet gem. § 4 Absatz 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen folgende Vertreter in dessen Verbandsversammlung

Mitglieder :

  1. ____________________________ die allgemeine Vertreterin des Hauptverwaltungsbeamten

(Grehling)

  1. ____________________________
  2. ____________________________
  3. ____________________________
  4. ____________________________
  5. ____________________________
  6. ____________________________
  7. ____________________________
  8. ____________________________
  9. ____________________________
  10. ____________________________
  11. ____________________________
  12. ____________________________
  13. ____________________________
  14. ____________________________
  15. ____________________________
  16. ____________________________
  17. ____________________________
  18. ____________________________
  19. ____________________________
  20. ____________________________

Stellvertreter :

  1. ____________________________
  2. ____________________________
  3. ____________________________
  4. ____________________________
  5. ____________________________
  6. ____________________________
  7. ____________________________
  8. ____________________________
  9. ____________________________
  10. ____________________________
  11. ____________________________
  12. ____________________________
  13. ____________________________
  14. ____________________________
  15. ____________________________
  16. ____________________________
  17. ____________________________
  18. ____________________________
  19. ____________________________
  20. ____________________________
  21. ____________________________
  1. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern gem. § 5 Abs. 1 der Satzung turnusgemäß Frau Grehling, in ihrer Funktion als allgemeine Vertreterin des Hauptverwaltungsbeamten, zur stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung vorzuschlagen und zu wählen

sowie

zum/zur Vorsitzenden der Verbandsversammlung turnusgemäß das von der Städteregion Aachen vorgeschlagene Verbandsmitglied zu wählen.

  1. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, gem. § 8 Absatz 1 der Satzung turnusgemäß
  1. zum Verbandsvorsteher den Oberbürgermeister der Stadt Aachen zu wählen und
  1. bei der Wahl zum stellvertretenden Verbandsvorsteher dem Wahlvorschlag der Städteregion Aachen zu folgen.

D.Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, für die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall vorzuschlagen bzw. zu bestimmen:

  1. bei Verhinderung des Verbandsvorstehers:
  • die Allgemeine Vertretung des Oberbürgermeisters gem. Rotationsvereinbarung
  1. bei Verhinderung des stellvertretenden Verbandsvorstehers (Allgemeine Vertretung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen) dem Vorschlag der Städteregion zuzustimmen.
  1. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates (zugleich Beanstandungsbeamter gem. § 11 Abs. 3, § 17 SpkG NW) den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Aachen, Herrn OBM Dr. Ziemons, zu wählen.

F.Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, für die Wahl der 4 noch von der Stadt Aachen zu stellenden sachkundigen Mitglieder und der fünf zu stellenden Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen vorzuschlagen und zu wählen:

Sachkundiges Mitglied:

1.Frau/Herrn ________________________________

2.Frau/Herrn ________________________________

3.Frau/Herrn ________________________________

4.Frau/Herrn ________________________________

Stellvertreter/in:

1.Frau/Herrn __­­­______________________________

2.Frau/Herrn ________________________________

3.Frau/Herrn ________________________________

4.Frau/Herrn ________________________________

5.Frau/Herrn ________________________________

Für die der StädteRegion Aachen zustehenden Verwaltungsratsmitglieder und Stellvertreterpositionen des Verwaltungsrates empfiehlt der Rat der Stadt den von der Stadt entsandten Verbandsmitgliedern die Wahl der von der StädteRegion Aachen vorgeschlagenen Mitglieder/Stellvertretungen.

G.Der Rat empfiehlt gem. § 10 Abs. 2 lit. c) SpkG den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, auf­grund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für die Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat, die Mitglieder/Stellvertreter

Mitglied:

  1. Frau/Herrn ___________________________________
  2. Frau/Herrn ___________________________________
  3. Frau/Herrn ___________________________________
  4. Frau/Herrn ___________________________________
  5. Frau/Herrn ___________________________________

Stellvertreter :

  1. Frau/Herrn ___________________________________
  2. Frau/Herrn ___________________________________
  3. Frau/Herrn ___________________________________
  4. Frau/Herrn ___________________________________
  5. Frau/Herrn ___________________________________

zu wählen entsprechend der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen. Das Wahlergebnis der Personalversammlung vom 27.11.2025 hierzu wird erst nach der Gremiensitzung der Stadt Aachen zur Verfügung vorliegen und im Anschluss übermittelt werden.

H.Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern,

a)zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates die von der StädteRegion vorgeschlagene Vertretung zu wählen

und

b)zum 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates vorzuschlagen und zu wählen aus den 4 ordentlichen Mitgliedern des gewählten Verwaltungsrates (s. F.)

Frau/Herrn ________________________________

I.Der Rat der Stadt empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, bei der Wahl zum stellvertretenden Hauptverwaltungsbeamten (sog. “stellvertretender Beanstandungsbeamter”) im Verwaltungsrat der Sparkasse, sich dem Wahlvorschlag der Städteregion Aachen anzuschließen.

J.Der Rat der Stadt empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, als Vertreter/Vertreterinnen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) wie folgt zu wählen:

  1. den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse, Herrn OBM Dr. Ziemons,

und als dessen Vertretungen

  • die 1. Stellvertretung des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates sowie
  • die 2. Stellvertretung des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates

und

  1. als Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes den Städteregionrat der Städteregion Aachen und
  • als deren erste Stellvertretung

Frau/Herrn ________________________________

vorzuschlagen und zu wählen.

  • sowie als zweite Stellvertretung dem Vorschlag der Städteregion Aachen zu zustimmen.

K.Der Rat beschließt, gemäß § 6 der Satzung der „Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen“ folgende Vertreter in das Kuratorium der Stiftung zu entsenden:

Mitglied:

  1. Frau/Herrn __________________________________
  2. Frau/Herrn __________________________________
  3. Frau/Herrn __________________________________


Stellvertreter:

  1. Frau/Herrn __________________________________
  2. Frau/Herrn __________________________________
  3. Frau/Herrn __________________________________

Der Rat empfiehlt den von ihm in den Verwaltungsrat entsandten Mitgliedern, gem. § 6 Abs. 1 der o.a. Satzung, folgende Verwaltungsratsmitglieder und Stellvertreter aus dem Kreis der städtischen Verwaltungsratsmitglieder in das Kuratorium zu entsenden:

Mitglied:

  1. Frau/Herrn __________________________________
  2. Frau/Herrn __________________________________
  3. Frau/Herrn __________________________________

Stellvertreter:

  1. Frau/Herrn __________________________________
  2. Frau/Herrn __________________________________
  3. Frau/Herrn __________________________________

Erläuterungen

Zu A. des Beschlussvorschlages (Verbandsversammlung):

Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung in Verbindung mit §2 der Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen über die Neubildung der Sparkasse Aachen vom 12.11.1992 aus 42 Vertretern der Verbands­mitglieder. Davon entsenden die Verbandsmitglieder Stadt Aachen und StädteRegion Aachen jeweils die Hälfte. Die Mitglieder werden von den Vertretungen der Ver­bandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der Ver­hältniswahl unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG) gewählt (s. Anlage).

In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

Bei der Wahl sind die Ausschließungsgründe des § 13 Abs. 1 und 2 SpkG - zu beachten. Danach dürfen der Zweckverbandsversammlung nicht angehören:

1. a)Dienstkräfte der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für Dienstkräfte nach § 10 Abs. 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe c.

b)Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen,

c)Beschäftigte der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG.

d)Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien und

e)Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

Der Oberbürgermeister kann sich in der kommenden Legislaturperiode nicht in die Verbandsversammlung wählen lassen, da er turnusgemäß zum Verbandsvorsteher gewählt werden soll. Entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Gremien- bzw. Organbesetzung liegt das Vorschlagsrecht für den Verbandsvorsteher in der kommenden Legislaturperiode bei der Stadt Aachen.

Für die folgenden Ausführungen unter B) bis I) gilt jeweils folgendes:

Nach § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung kann die Vertretungskörperschaft eines jeden Verbandsmitgliedes dessen Vertreter in der Verbandsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungs- und Wahlverhalten verbindlich anweisen. Sowohl bei StädteRegion und Stadt Aachen besteht jedoch bisher Einvernehmen darüber, lediglich eine Empfehlung auszusprechen.

In der letzten Wahlperiode waren als Mitglieder der Verbandsversammlung Zweckverband bestellt:

Mitglieder:

  1. Frau Sibylle Keupen
  2. Frau Andrea Derichs (CDU)
  3. Herr Klaus Dieter Jacoby (CDU)
  4. Herr Holger Kiemes (CDU)
  5. Frau Hildegard Pitz (CDU)
  6. Herr Peter Tillmanns (CDU)
  7. Herr Mathias Dopatka (SPD)
  8. Herr Sebastian Becker (SPD)
  9. Herr Boris Linden (SPD)
  10. Herr Tobias Benedikt Tillmann (SPD)
  11. Frau Julia Brinner (Grüne)
  12. Herr Lars Lübben (Grüne)
  13. Frau Doris Kurschilgen (Grüne)
  14. Frau Hilde Scheidt (Grüne)
  15. Frau Karin Schmitt-Promny (Grüne)
  16. Frau Monika Wenzel (Grüne)
  17. Frau Franca Braun (Grüne)
  18. Frau Sigrid Moselage (FDP)
  19. Frau Ellen Begolli (Die Linke)
  20. Herr Noah Wagner (Volt/Die Zukunft)
  21. Herr Markus Mohr (AfD)


Stellvertreter:

  1. Frau Annekathrin Grehling
  2. Frau Gaby Breuer (CDU)
  3. Frau Elke Eschweiler (CDU)
  4. Frau Annika Fohn (CDU)
  5. Herr Daniel Hecker (CDU)
  6. Herr Jakob von Thenen (CDU)
  7. Frau Nathalie Koentges (SPD)
  8. Frau Dr. Julia Oidtmann (SPD)
  9. Frau Daniela Parting (SPD)
  10. Herr Michael Servos (SPD)
  11. Herr Henning Nießen
  12. Herr Carsten Schaadt (Grüne)
  13. Herr Wilfried Fischer (Grüne)
  14. Herr Dr. Sebastian Breuer (Grüne)
  15. Frau Silke Bergs (Grüne)
  16. Herr Jöran Stettner (Grüne)
  17. Herr Kaj Neumann (Grüne)
  18. Herr Wilhelm Helg (FDP)
  19. Herr Marc Beus (Die Linke)
  20. Herr Jörg Bogoczek (Volt/Die Zukunft)
  21. Herr Wolfgang Palm (AfD)

Zu B. des Beschlussvorschlages (Vorsitzende/r / stellvertr. Vors. der Verbandsversammlung) :

Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in für jeweils eine Wahlzeit der Vertretung der Verbandsmitglieder abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter der Verbandsmitglieder.

Für die anstehende Wahlzeit kann turnusgemäß die Städteregion Aachen die / den Vorsitzende/n vorschlagen, die Stadt Aachen den stellv. Vorsitzenden.

Vorsitzende der Zweckverbandsversammlung war in der letzten Wahlperiode die Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen.

Zu C. des Beschlussvorschlages (Verbandsvorsteher/in / stellvertr. Verbandsvorst.):

Gem. § 8 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter von der Verbandsversammlung abwechselnd aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt. In der abgelaufenen Wahlzeit war der Städteregionsrat der Städteregion zum Verbandsvorsteher vorgeschlagen und gewählt worden.

Die Funktion des stellvertretenden Verbandsvorstehers lag bei der Stadt Aachen und wurde durch die Allgemeine Vertretung der Oberbürgermeisterin, Frau Stadtdirektorin Grehling, wahrgenommen.

Für die anstehende Wahlzeit hat entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen die Stadt Aachen das Vorschlagsrecht für ihren Hauptverwaltungsbeamten als Verbandsvorsteher.

Den vom Rat der Stadt in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern wird daher empfohlen, entsprechend den Vereinbarungen den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Aachen, Herrn OBM Dr. Michael Ziemons, als Verbandsvorsteher zu wählen.

Gehört ein Hauptverwaltungsbeamter der Verbandsversammlung als Vorsitzender oder als Mitglied an, in diesem Fall Herr Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier, ist gem. § 8 der Satzung des Zweckverbands sein allgemeiner Vertreter (§§ 68 GO, 47 KrO) zum stellvertretenden Verbandsvorsteher zu wählen.

Zu D. des Beschlussvorschlages (Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall des Verbandsvor­stehers/Stellvertreters):

Gemäß § 10 Satz 3 der Zweckverbandssatzung erfolgt die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen des Zweckverbandes im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers bzw. seines Stellvertreters durch „…Beamte / Angestellte der Verbandsmitglieder, die von der Verbandsversammlung bestimmt werden“.

In der abgelaufenen Wahlperiode wurde diese Funktion für den Verbandsvorsteher durch einen von der Städteregion zur Wahl vorgeschlagenen Vertreter wahrgenommen, so dass für die folgende Wahlperiode das erste Vorschlagsrecht bei der Stadt Aachen liegt.

Zu E. des Beschlussvorschlages (Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates):

Gemäß § 11 SpkG wählt die Verbandsversammlung eines ihrer Mitglieder oder den/die Hauptverwaltungsbeamten/in eines Zweckverbandsmitgliedes zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

Nach § 5 Abs. 3 der o. a. Vereinbarung (Siehe Buchstabe A) und § 6 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wurde in der abgelaufenen Wahlzeit zum vorsitzenden Mitglied der Hauptverwaltungsbeamte der Städteregion Aachen gewählt.

Da gem. § 1 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung u. a. der Vorsitzende des Verwaltungsrates abwechselnd von der StädteRegion und von der Stadt gestellt werden soll, liegt das Vorschlagsrecht für die kommende Wahlperiode bei der Stadt Aachen.

Zu F. des Beschlussvorschlages (Wahl in den Verwaltungsrat):

Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 Buchst. b) SpkG werden von der Vertretung des Trägers nach § 12 Abs. 1 SpkG für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GO NRW gewählt; wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder angehören können. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen, der/die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt. Mitglied des Verwaltungsrates kann nicht werden, bei dem Ausschließungsgründe gem. § 13 Abs. 1 und 2 SpKG vorliegen.

In der nun beginnenden Wahlperiode des Städteregionstages und des Stadtrates besteht der Verwaltungsrat nach § 10 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da die Stadt Aachen bereits den Vorsitzenden des Verwaltungsrates stellt, erhält die Stadt Aachen vier weitere Mandate für sachkundige Mitglieder und fünf Stellvertreter.

An die in den Verwaltungsrat entsandten Vertreter werden vom Gesetzgeber und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hohe Anforderungen gestellt im Hinblick auf die Sachkunde, wie sie sich aus der beigefügten Anlage ergibt. Erforderliche Schulungen werden von der Sparkasse angeboten und durchgeführt, erfordern aber u.a. einen entsprechenden Zeitaufwand bei den Betroffenen.

Nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung hat die Wahl des Verwaltungsrates so zu erfolgen, dass - unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze - auf die Verbandsmitglieder Städteregion Aachen und Stadt Aachen je eine gleiche Anzahl von Sitzen entfällt.

Das Vorschlagsrecht für die das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates liegt in der kommenden Legislaturperiode bei der Stadt Aachen (s.o.). Daneben sind – wie oben angegeben - vier Vertreter der Stadt Aachen für die Wahl in den Verwaltungsrat vom Rat der Stadt vorzuschlagen. Zusätzlich sind fünf stellvertretende Mitglieder zu benennen. Hiervon ist eine Stellvertreterposition der Stadt Aachen die Stellvertretung für ein von der Städteregion zu benennendes ordentliches Mitglied des Verwaltungsrats (§ 6 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung).

Grundsätzlich sind noch folgende Regelungen für die Wahl zu beachten:

•Bedienstete der Träger sind nicht mehr von der Wahl ausgeschlossen, sofern sie ihre Hauptwohnung im Trägergebiet haben (§ 12 Abs. 1 SpkG),

•Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sind die grundlegenden Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten. (§ 12 Abs. 3 SpkG),

•Das zu wählende Verwaltungsratsmitglied muss vor der Wahl i.S.v. § 19 Abs. 6 SpkG schriftlich sein Einverständnis mit der individuellen Veröffentlichung seiner Bezüge aus dieser Tätigkeit im Jahresabschluss der Sparkasse erklären.

Mandatsbegrenzungen

•Mitglieder des Verwaltungsrates (Ausnahme Hauptverwaltungsbeamte) dürfen branchenübergreifend maximal vier Kontrollmandate gem. § 25 d Abs. 3 Kreditwesengesetz (KWG) wahrnehmen.

•Auf die maximale Anzahl der Kontrollmandate werden nicht angerechnet:

  • Mandate in Unternehmen, die nicht überwiegend gewerblich ausgerichtet sind, z.B. Vereine und Stiftungen;
  • Kontrollmandate in Unternehmen, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen, wie z.B. Ver- und Entsorgung, gemeindlicher Wohnungsbau, Gesundheitswesen oder ÖPNV;

Die Mandatskumulation von Verwaltungsratsmitgliedern ist zulässig,

  • innerhalb desselben Sicherungssystems,
  • innerhalb desselben Instituts- oder (gemischten) Finanzholdinggruppe,
  • bei Unternehmen, an denen das Institut eine bedeutende Beteiligung hält.

In der letzten Wahlperiode waren als Mitglieder des Verwaltungsrates von der Stadt Aachen bestellt:

Mitglied:

  1. Frau Sibylle Keupen
  2. Frau Iris Lürken (CDU)
  3. Herr Mathias Dopatka (SPD)
  4. Herr Hermann Josef Pilgram (Grüne – 1. Stellvertr. Vorsitz)
  5. Herr Marc Teuku (Piraten/Die Zukunft)

Stellvertreter :

  1. Herr Joachim Moselage (FDP)
  2. Herr Harald Baal (CDU)
  3. Herr Boris Linden (SPD)
  4. Herr Birdal Dolan (Grüne)


Zu G. des Beschlussvorschlages (Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen zum Verwaltungsrat):

Die fünf Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat gem. § 10 Abs. 2 Buchstabe c) SpkG werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Die Wahl in der Personalversammlung erfolgt voraussichtlich kurzfristig und das Wahlergebnis wird der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen mitgeteilt. Es wird empfohlen, entsprechend dem Votum der Bediensteten der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Stellvertreterinnen/Stellvertreter.

Die unter F genannten neuen Regelungen des Sparkassengesetzes sind auch bei der Wahl der Dienstkräfte zu berücksichtigen.

Zu H. des Beschlussvorschlages (1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates):

Nach § 11 Abs. 2 SpkG wählt die Vertretung des Gewährträgers aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine 1. und 2. Stellvertretung des vorsitzenden Mitgliedes.

Gemäß § 5 Abs. 3 der o. a. Vereinbarung war in der abgelaufenen Wahlzeit zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes der Vorschlag der Stadt Aachen sowie zum 2. Stellvertreter der Vorschlag der Städteregion Aachen gewählt worden.

Da nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung u. a. auch die Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates abwechselnd von der StädteRegion und von der Stadt gestellt werden sollen, hat die Städteregion Aachen nunmehr das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung und die Stadt Aachen dieses für die 2. Stellvertretung des vorsitzenden Mitgliedes.

In der letzten Wahlperiode war als 1. Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden von der Stadt Aachen bestellt:

  1. Herr Hermann Josef Pilgram (Grüne)

Zu I. des Beschlussvorschlages (Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten - stellvertretender „Beanstandungsbeamter“):

Turnusgemäß ist für die kommende Wahlperiode der Wahlvorschlag der Städteregion Aachen zu berücksichtigen.


Zu J. des Beschlussvorschlages (Entsendung in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)):

In § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung des RSGV (Fassung vom 08. Januar 2024) ist die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geregelt. Danach entsenden jede Sparkasse und ihr Träger

a)den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates, zuletzt Herr Dr. Tim Grüttemeier als Verwaltungsratsvorsitzender,

b)den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes, zuletzt Frau OBM Keupen,

c)den Vorstandsvorsitzenden des Vorstandes.

Zuständig für die Entsendung von a) und b) ist die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Städteregion Aachen - Stadt Aachen.

Analog dazu wäre folgende Entsendung vorzunehmen:

a)Vorsitzender des Verwaltungsrates (voraussichtlich der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Aachen),

b)verbleibender Hauptverwaltungsbeamter (voraussichtlich die Hauptverwaltungsbeamte der Städteregion Aachen).

Außerdem sind jeweils die 1. und 2. Stellvertretung zu entsenden:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von ihren Stellvertretern in den o. g. Ämtern vertreten. D. h. der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird durch den 1. und den 2. stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden vertreten.

Für b) sind Vertreter und Ersatzvertreter sinnvollerweise aus dem Kreis der Verwaltungsratsmitglieder zu wählen (Vertreter Städteregion Aachen - Ersatzvertreter Stadt Aachen).

Zum Verbandsvorstand des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes war zuletzt gewählt Herr Dr. Tim Grüttemeier.


Zu K. des Beschlussvorschlages (Entsendung in das Kuratorium der „Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen“:

Die Stiftung ist gemeinnützig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Zweck der Stiftung ist – gem. § 2 der Satzung –

„… Förderung auf den Gebieten der Wissenschaft, der Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kultur, der Kunst, der Denkmalpflege, der Bildung, der Erziehung, der Ökologie, der Rettung aus Lebensgefahr, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Unfallverhütung, der internationalen Gesinnung, des Tierschutzes, der Verbraucherberatung, des Verbraucherschutzes, der Kriminalprävention, des Sports, der Heimatpflege und -kunde, des traditionellen Brauchtums und des sozialen Bereichs in der Stadt Aachen.“

Organe der Stiftung sind gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Vorstand und das Kuratorium der Stiftung.

Das Kuratorium tritt gem. § 8 Abs. 1 der Satzung mindestens einmal im Jahr zusammen.

Nach § 6 Abs. 1, Buchst. a) – c) der Satzung besteht das Kuratorium der o.a. Stiftung aus sieben Mitgliedern,

  • Der/die Oberbürgermeister(in) der Stadt Aachen, gleichzeitig Kuratoriumsvorsitzender,
  • 3 weiteren Mitgliedern, die der Rat der Stadt Aachen aus seiner Mitte oder aus

der Bürgerschaft der Stadt Aachen wählt, sie dürfen nicht dem Verwaltungsrat

der Sparkasse Aachen angehören und

  • 3 Mitgliedern, die der Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen aus dem Kreis der

städtischen Verwaltungsratsmitglieder aus der Stadt Aachen wählt.

Die Amtszeit des Kuratoriums stimmt mit der Wahlperiode des Rates der Stadt Aachen überein. Nach Ablauf der Amtszeit üben die bisherigen Mitglieder des Kuratoriums ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus.

Scheidet ein Mitglied des Kuratoriums vor Ablauf der Wahlzeit aus seinem Amt oder seiner Funktion aus, so endet damit seine Mitgliedschaft im Kuratorium. An seine Stelle tritt der Nachfolger im Amt bzw. das neu gewählte Mitglied nach Absatz (1).

In der letzten Wahlperiode waren vom Rat der Stadt folgende Kuratoriumsmitglieder bestellt:

Mitglieder:

Frau Sibylle Keupen (Kuratoriumsvorsitzende)

  1. Frau Hilde Scheidt (Grüne)
  2. Herr Tobias Tillmann (SPD)
  3. Herr Peter Tillmanns (CDU)
  4. Herr Mathias Dopatka (SPD)
  5. Frau Iris Lürken (CDU)
  6. Herr Hermann Josef Pilgram (Grüne)

Stellvertretende Mitglieder:

Herr Peter Tillmanns (CDU - 1. Stellv. Vorsitzender)

  1. Frau Pola Heider (sachk. Bürgerin - Grüne)
  2. Frau Nathalie Koentges (SPD)
  3. Frau Andrea Derichs (SPD)
  4. Herr Boris Linden (SPD)
  5. Herr Harald Baal (CDU)
  6. Herr Birdal Dolan (Grüne)

Der Stiftungs-Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, und zwar:

a) aus einem Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Aachen, der Vorsitzender des

Stiftungsvorstandes ist. Bei seiner Verhinderung und seinem Ausscheiden tritt ein anderes Mitglied des Vorstandes an seine Stelle. In beiden Fällen

wird das Mitglied des Vorstandes durch den Verwaltungsrat der Sparkasse

Aachen bestimmt, zuletzt Herr Norbert Laufs.

b)einem vom Kuratorium gewählten Beigeordneten der Stadt Aachen – zuletzt Herr Beigeordneter Heinrich Brötz,

c) einem vom Kuratorium für die Dauer von 2 Jahren gewählten Mitglied, das Angestellter der Sparkasse Aachen ist, zuletzt Herr Holger Dorbholz

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Die Stadt entsendet Vertreter in die Gremien des Sparkassenzweckverbands und der Sparkasse Aachen – wichtige Weichenstellungen für das kommunale Finanzinstitut.

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Sparkassenzweckverband Aachen

Auch: Sparkasse Aachen

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WirtschaftRatsbetrieb

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FinanzinstitutGremienbesetzungKommunalwirtschaft

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Sonstiges

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Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
12.11.2025
Technische Details