Verpflichtung der sachkundigen Bürger*innen und sachkundigen Einwohner*innen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Erläuterungen
Die sachkundigen Bürger*innen und die sachkundigen Einwohner*innen werden, soweit sie nicht
bereits in anderen Ausschüssen verpflichtet wurden, durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Sportausschusses in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung erfolgt, indem sie ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestemWissen und Könnenwahrnehmen, das Grundgesetz, dieVerfassung des Landes und die Gesetzte beachten undmeinePflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe“
Dokument
KI-Analyse
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 3.9.2026
Technische Details
ID: 1004315
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1004315
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1004315