Bürger*innenrats-Gutachten 2025 - Entgegennahme und Beschluss zur weiteren Bearbeitung des Bürger*innenrats-Gutachten 2025
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Bürger*innenrat hat Empfehlungen für eine ausgewogene Mobilität in Aachen erarbeitet. Wie lassen sich die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer besser berücksichtigen?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
1.Der Rat der Stadt Aachen nimmt das Gutachten des Bürger*innenrats 2025 sowie die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Empfehlungen aus den Kategorien 2 und 3 zu beauftragen:
Er beauftragt die Verwaltung, auf Basis von Empfehlung 3. „Verkehrsmaskottchen Karl den Kleinen“ als positives, niedrigschwelliges Kommunikationselement bei der Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie aufzunehmen.
Weiter beauftragt er die Verwaltung, folgende Empfehlungen zu prüfen und anschließend zur politischen Beschlussfassung erneut vorzulegen:
- Empfehlung 1. „ÖPNV-Haltestellen“
- Empfehlung 2. „Fahrradampeln“
- Empfehlung 4. „Neustrukturierung Parkraum“
- Empfehlung 5. „Attraktiver ÖPNV“
- Empfehlung 6. „Tempo 30“
- Empfehlung 7. „App“
- Empfehlung 8. „Digitaler Zwilling“
2. Der Rat der Stadt Aachen verweist die Empfehlungen des Bürger*innenrats 2025 zur Kenntnisnahme an den Mobilitätsausschuss.
Erläuterungen
Seit 2023 gibt es mit dem ständigen Aachener Bürger*innenrat ein wichtiges Instrument, um Bürger*innen aktiv in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die partizipative Stadtgesellschaft zu stärken. Nach dem ersten und zweiten Bürger*innenrat wurden die gesammelten Erfahrungen in die Planung und Umsetzung der diesjährigen Veranstaltung eingeflochten. Als dauerhafte und institutionalisierte Einrichtung geht das Gremium weit über ein reines Diskussionsforum hinaus. In Zusammenarbeit mit Expert*innen entwickeln die Teilnehmenden des Bürger*innenrats konsensorientiert konkrete Empfehlungen, die anschließend in einem Gutachten zusammengefasst und der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Bürger*innenrat dient der Politik als zusätzliche Orientierungshilfe und kann ihr somit als eine Art „Kompass“ für wichtige Entscheidungen dienen. Diese Vielfalt der Perspektiven bereichert den gesamten Prozess und stärkt die Dialogkultur in Aachen.
Der dritte Aachener Bürger*innenrat kam im Sommer 2025 zusammen, um sich mit der Frage zu befassen: „Ausgewogene Mobilität in Aachen: Wie gelingt es, bei verkehrspolitischen Entscheidungen alle Bedarfe der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer*innen zu betrachten? Welche konkreten Maßnahmen sind zielführend, um ein ausgewogenes Miteinander herzustellen?“.
Nach der Auftaktveranstaltung am 07. September 2024 haben die Mitglieder des zweiten Aachener Bürger*innenrats an drei intensiven Arbeitstagen – am 14, 21. und 28. September – unter der Leitung einer externen Moderation sowie mit Hilfe verschiedener Expert*inneninputs konkrete Empfehlungen erarbeitet.
Das Gremium hat sich der Aufgabe gewidmet, ein so umfangreiches Thema wie die ausgeglichene Mobilität in Aachen zu durchleuchten und im Verlauf der Arbeitstage in neun möglichst handhabbaren Empfehlungen zu konkretisieren. Das Gutachten enthält neben diesen Empfehlungen eine Vielzahl wertvoller Ideen, Querschnittsthemen und Hinweise, wie die Vision der Teilnehmenden durch Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen umgesetzt werden könnte. Um die Mobilität in Aachen ausgewogen zu gestalten, hat das Gremium verschiedene Ideen und Hinweise in den Empfehlungen verarbeitet, welche als wichtige Wegweiser für die Fragestellung gesehen werden können.
Diese Ergebnisse wurden in einem Bürger*innengutachten zusammengefasst, das am 07. Oktober 2025 in einer öffentlichen Sitzung des Bürgerforums vorgestellt und diskutiert wurde. Das Bürger*innengutachten 2025 umfasst insgesamt 9 Empfehlungen (siehe Anlage 1).
Um die Umsetzung der Empfehlungen effektiv voranzutreiben und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen, ist eine strukturierte Bearbeitung vorgesehen. Ziel ist es, die Empfehlungen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu prüfen, umzusetzen und den Fortschritt der Umsetzung transparent zu dokumentieren.
Die Empfehlungen sollen nicht zwingend wortgetreu umgesetzt werden, sondern dienen vielmehr als Impuls für einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen Bürger*innen, Verwaltung und Politik. Einige Empfehlungen decken sich bereits inhaltlich mit bestehenden städtischen Projekten. Diese werden der zweiten Kategorie zugeordnet, wodurch die Verwaltung die Möglichkeit erhält, laufende Prozesse anzupassen und die Anregungen in die weitere Planung zu integrieren.
Zur besseren Übersicht wurden die neun Empfehlungen in drei Kategorien eingeteilt:
- Solche, die aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können
- Solche, die prinzipiell umsetzbar sind und zu denen bereits Maßnahmen in Planung sind, die bereits umgesetzt wurden oder sich aktuell in Umsetzung befinden.
- Solche, die prinzipiell umsetzbar sind, sich aktuell noch nicht in Umsetzung befinden und zu denen ein entsprechender Beschlussvorschlag durch die Verwaltung formuliert wurde und dem Rat der Stadt Aachen vorgelegt wird.
Diese Einteilung wurde in Abstimmung mit dem Begleitgremium zum Bürger*innenrat, welches den Prozess begleitet und kontinuierlich berät, entwickelt. Die Zuteilung basiert außerdem vor allem auf der Einschätzung des Fachbereichs Mobilität und Verkehr, welcher bereits unmittelbar nach der endgültigen Themenwahl in den Prozess involviert wurde und den Teilnehmer*innen am ersten Sitzungstag beratend zur Seite stand.
Vorschlag der Verwaltung zur Einordnung der Empfehlungen des Bürger*innenrats-Gutachten 2025 nach Kategorien
Kategorie 1: Empfehlungen, die aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können:
Empfehlung 9. Kostenloser ÖPNV: „Wir fordern die teilweise Einführung eines kostenlosen
ÖPNV für Transferleistungsempfänger, Behinderte, Kinder und Azubis.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 20)
Begründung:
Die Verwaltung teilt die soziale Intention hinter diesem Vorschlag. Durch bestehende Angebote wie Deutschlandticket und Sozialticket sind jedoch bereits erhebliche Vergünstigungen vorhanden. Eine vollständige Kostenfreiheit erfordert finanzielle Ausgleichsmodelle, die derzeit nicht ersichtlich sind. Die für den ÖPNV eingesetzten Finanzmittel sollten – so eindeutig war ein diesbezügliches Fachgutachten zur Attraktivierung des ÖPNV vom AVV aus dem Jahr 2021 – zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes eingesetzt werden. Dennoch berät die Verwaltung die Möglichkeiten für kostenfreie Aktionstage mit dem AVV und der ASEAG.
Kategorie 2: Empfehlungen, die prinzipiell umsetzbar sind und zu denen bereits Maßnahmen in Planung sind, die bereits umgesetzt wurden, sich aktuell in Umsetzung befinden oder die geprüft werden müssen:
Empfehlung 1. ÖPNV-Haltestellen: „Wir empfehlen die Verbesserung
der ÖPNV-Haltestellen […]“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 12)
Begründung:
Die Verwaltung teilt das Ziel eines modernen und gut zugänglichen Haltestellennetzes ausdrücklich. Eine verlässliche Fahrgastinformation und barrierefreie Zugänge gehören zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen eines leistungsfähigen Nahverkehrssystems. Daher treibt die Verwaltung den barrierefreien Ausbau fortlaufend unter Berücksichtigung von baulichen und personellen Rahmenbedingungen voran. Stationäre Echtzeitanzeiger und Ticketautomaten sind mit hohen Investitions- und Betriebskosten verbunden. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Verwaltung die Strategie, digitale Informationskanäle – insbesondere Apps – weiter auszubauen und deren Zuverlässigkeit zu erhöhen. Der Ausbau von Fahrscheinautomaten steht im Widerspruch zu der in NRW und im Aachener Verkehrsverbund verfolgten Strategie, im Wesentlichen den digitalen Luftlinientarif eezy-NRW zu etablieren und wird daher nicht weiter unterstützt. Unabhängig davon sollen Menschen ohne digitale Endgeräte dennoch weiterhin Zugang und Unterstützung erhalten. Busbuchten werden aus verkehrsfachlichen Gründen nur in begründeten Einzelfällen umgesetzt, da Haltestellen am Fahrbahnrand häufiger zu einem sicheren und effizienten Betriebsablauf beitragen.
Die Anregungen des Bürger*innenrates bestätigen den bereits eingeschlagenen Weg. Die Verbesserung digitaler Informationssysteme, der barrierefreie Ausbau und nutzerfreundliche Haltestellen bleiben zentrale Ziele, sind jedoch von finanziellen und personellen Ressourcen abhängig. Detaillierte Aspekte der Ausstattung werden regelmäßig in den zuständigen Fachgremien sowie mit der ASEAG und dem Fahrgastbeirat beraten. Der Nahverkehrsplan bildet die strategische Grundlage.
Empfehlung 2. Fahrradampeln: „Wir empfehlen Fahrradampeln flächendeckend
einzuführen und vor den Autoverkehr zu schalten, um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu erhöhen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 13)
Begründung:
Die Verwaltung unterstützt das Ziel, die Sichtbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen. An mehreren Kreuzungen wurden bereits Radsignale umgesetzt, deren Wirkung derzeit evaluiert wird. Eine flächendeckende Einführung ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll, da die örtliche Verkehrssituation, Sicherheitsaspekte und die Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten berücksichtigt werden müssen. Entscheidungen erfolgen daher grundsätzlich standortbezogen.
Die Verwaltung führt die bestehende Umsetzung fort und prüft weitere Standorte im Rahmen verkehrsplanerischer Prozesse und Sicherheitsbewertungen. Die Empfehlung wird zusätzlich in der Fachkommission Radverkehr behandelt.
Empfehlung 4. Neustrukturierung Parkraum: „Neustrukturierung des Parkraums in der Stadt
durch optimale Nutzung des Vorhandenen und ggf. Neuschaffung von Angeboten für alle Verkehrsmittel und Verkehrsteilnehmer.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 15)
Begründung:
Die Verwaltung unterstützt das Ziel eines effizient gesteuerten Parkraums. Verschiedene quartiersbezogene und gesamtstädtische Gutachten haben in der Vergangenheit für ein ausgezeichnete Informationsbasis gesorgt. Die Stadt arbeitet an einer zentralen Strategie zum Thema Parken, die auch dieVerbesserung bestehender und Erschließung neuer Park-&-Ride-Standorte, eine Überarbeitung des Parkleitsystem und eine weitere Ausweitung des Bewohnerparkens beinhaltet Zudem sind Kooperationen mit privaten Flächeninhabern angestrebt, erfordern jedoch Einzelfallentscheidungen.
Die Hinweise werden in den Konzepten „Autoverkehr“ und „Mobilitätsmanagement“ soweit möglich berücksichtigt. Die geplanten Maßnahmen werden anschließend schrittweise in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen umgesetzt.
Empfehlung 5. Attraktiver ÖPNV: „Wir empfehlen die nachhaltige Attraktivität sowie Effizienz des ÖPNV durch dezentrale Knotenpunkte bei verbesserter Anbindung von Park+Ride Stationen an wichtigen Verkehrspunkten.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 16)
Begründung:
Die Verwaltung teilt die vom Bürger*innenrat geäußerte Zielsetzung. Die vorgeschlagenen Elemente sind bereits Bestandteil des Nahverkehrsplans und werden in enger Abstimmung mit dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsunternehmen ASEAG sowie in Abhängigkeit von Personal- und Fahrzeugkapazitäten umgesetzt. Im Jahr 2022 wurden zahlreiche Angebotsausweitungen bereits von den politischen Gremien beschlossen.
Empfehlung 6. Tempo 30: „Wo getrennte Auto- und Fahrradwege nicht möglich sind, empfehlen wir die Verkehrsgeschwindigkeiten auf Tempo 30 zu reduzieren und bei Bergabfahrten die Fahrradwege asymmetrisch*
zu gestalten.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 17)
Begründung:
Die Verwaltung unterstützt die genannten Ziele. Tempo 30 ist außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes nahezu flächendeckend umgesetzt, wo rechtlich möglich und aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist auch eine Übernahme im Hauptverkehrsstraßennetz vorgesehen. Dabei kann es sinnvoll sein, zu schmale Radwege zurückzunehmen, damit Radfahrende mit ausreichendem Sicherheitsabstand auf der Fahrbahn geführt werden. Dies gilt besonders dort, wo hohe unterschiedliche Geschwindigkeiten bergauf und bergab auftreten. Piktogrammketten können dabei unterstützen, sind derzeit jedoch nur eingeschränkt zulässig. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, solche Lösungen dort anwenden zu können, wo sie die sicherste Variante darstellen.
Allgemein hat die Verwaltung ein Gutachten zur Identifikation nicht-regelkonformer Radverkehrsinfrastruktur beauftragt. Zudem prüft die Verwaltung die Umsetzung im Rahmen von Straßenraumprojekten und künftigen Regelwerkentwicklungen. Dabei bedarf die Maßnahme begleitender Kommunikation zur Sicherheit und Funktionsweise.
Empfehlung 7. App: „Wir empfehlen der Stadt Aachen die Anschaffung/ Einrichtung einer interaktiven, intuitiv bedienbaren, barrierefreien, mehrsprachigen Mobilitätsapp in Echtzeit.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 18)
Begründung:
Das Anliegen nach einfachen und vernetzten Informationen wird unterstützt. Eine vollständig neue kommunale Anwendung wäre jedoch wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll. Die Verwaltung verfolgt daher die Weiterentwicklung bestehender Lösungen, da diese die Bedürfnisse der Nutzer*innen besser berücksichtigen können. Die unterschiedlichen Bausteine fließen in das VEP-Konzept „Digitalisierung in der Mobilität“ ein.
Empfehlung 8. Digitaler Zwilling: „Die Stadt Aachen soll den Ausbau und die Nutzung des digitalen Zwillings massiv vorantreiben, um Baustellen frühzeitig zu koordinieren. Ergänzt durch ein Präventionskonzept für Untergrund-Infrastruktur werden Doppelarbeiten und Verzögerungen vermieden. Durch eine Roadmap soll der Fortschritt öffentlich transparent den Bürger:innen zugänglich gemacht werden.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 19)
Begründung:
Die Verwaltung setzt dies bereits weitgehend um. Das System wird stufenweise weiterentwickelt und perspektivisch öffentlich einsehbar ausgebaut. Beispielsweise erfolgt aktuell eine Fortführung der Idee im Rahmen des Forschungsprojekts „KomIT“. Das Ziel der Verwaltung ist eine automatisierte, tagesaktuelle Darstellung.
Kategorie 3: Empfehlungen, die prinzipiell umsetzbar sind, sich aktuell noch nicht in Umsetzung befinden und zu denen ein entsprechender Beschlussvorschlag durch die Verwaltung formuliert wurde und dem Rat der Stadt Aachen vorgelegt wird
Empfehlung 3. Verkehrsmaskottchen: „Wir empfehlen die Einführung von Karl dem Kleinen als DAS Verkehrsmaskottchen für eine verbesserte und freundliche Kommunikation in Kampagnen für mehr Verkehrssicherheit und Rücksichtnahme.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2025, Seite 14)
Begründung:
Die Verwaltung bewertet den Vorschlag als konstruktiven Impuls. Eine positive, niedrigschwellige Kommunikation kann das Verkehrsklima verbessern und auf Regelakzeptanz hinwirken. Die Adaption des Elements kann die bereits umfangreich und zuletzt auch vom Bundesverkehrsministerium und dem ADFC ausgezeichnete Arbeit der Stadt zur Kommunikation des respektvollen Miteinander im Verkehr (Sonderpreis des Fahrradklimatests Deutschland) prägnant unterstützen. Die Idee wird bei der Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie aufgenommen.
Beschluss:
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Idee bei der Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie aufzunehmen
Nächste Schritte:
Der Fortschritt der Bearbeitung der Empfehlungen sowie der jeweilige Umsetzungsstand werden auf der Internetseite des Bürger*innenrats veröffentlicht und akutalisiert. Darüber hinaus wird über den Fortschritt der Umsetzung des Bürger*innengutachtens 2025 in der Sitzung des Bürgerforums berichtet, in der auch das Thema für den Bürger*innenrat 2026 endgültig festgelegt wird.
Das Bürger*innengutachten 2025 stellt einen wichtigen Bestandteil zur Weiterentwicklung einer ausgewogenen und zukunftsfähigen Mobilität in Aachen dar – eine Aufgabe, die Stadtpolitik, Bürgerschaft und Verwaltung gemeinsam, transparent und mit einem klaren Verantwortungsbewusstsein angehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
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Worum geht es?
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 26.11.2025
Technische Details
ID: 1004571
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1004571
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1004571