Haushalt 2026·25 VorlagenKI
Vorlage·FB 11/0011/WP19·19. Februar 2026

Haushaltsplanberatungen 2026

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen der Stadt Aachen? Eine detaillierte Planung gibt Aufschluss über die finanziellen Herausforderungen im kommenden Haushaltsjahr.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Produkt 010401, 010402, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011901 bis 011906, 020101,

020201, 020702, 021001, 021101 und 021401

sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten für den Haushalt 2026 zu beschließen.

Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis

I. Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2026 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal

I.1Allgemeines

I.2 Personalkostenverbund 2026

I.3Personalkostenerstattungen

II.Ergänzende Kennzahlen

II.1Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen

II.2Versorgungsempfänger*innen

II.3Personalintensität

I. Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2026 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal

I.1Allgemeines

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die Beamt*innen insgesamt sowie für die Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung werden von FB 11 zentral veranschlagt und bilden den sogenannten Personalkostenverbund (PKV).

Nicht zum PKV gehören hingegen die Personalaufwendungen für „Sonstige Beschäftigte“ (Sachkonto 50190000). Diese werden vielmehr von den jeweils zuständigen Organisationseinheiten angemeldet bzw. eingeplant. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten, die gesondert im Haushalt über 4-er PSP-Elemente abgebildet und für die ab einer Projektdauer von einem Jahr Planstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus werden im Sachkonto 50190000 beispielsweise auch die Personalaufwendungen für Brandwachen, Dozent*innentätigkeiten oder für Aushilfspersonal bei Wahlen veranschlagt.

Die Personalaufwendungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen für die dort tätigen Beschäftigten und Beamt*innen werden wiederum in den jeweiligen Wirtschaftsplänen veranschlagt. Da die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen keine Personalhoheit bezüglich der dort eingesetzten Beamt*innen haben, werden diese im städtischen Stellenplan geführt und kostenmäßig dem Personalkostenverbund zugeordnet. Im Gegenzug erstatten die Eigenbetriebe den entstandenen Personalaufwand in voller Höhe an den städtischen Haushalt.


I.2 Personalkostenverbund 2026

Im Zuge des Haushaltsplans 2025 beliefen sich die für das Haushaltsjahr 2026 angemeldeten Ansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen inklusive der ertragswirksamen Auflösungen von Pensions- und Beihilferückstellungen auf rd. 318,57 Mio. €. Diese Ansätze untergliederten sich in Personalaufwendungen in Höhe von 277,0 Mio. €, Versorgungsaufwendungen in Höhe von 55,07 Mio. € sowie ertragswirksame Auflösungen in Höhe von 13,50 Mio. €.

Aufgrund von Tariferhöhungen, Stelleneinrichtungen und weiteren zwischenzeitlichen Entwicklungen sind die Planungen anzupassen. Danach ergibt sich unter Berücksichtigung des Stellenplanentwurfs 2026 (1. Lesung) ein fortgeschriebener Gesamtbedarf für den PKV in Höhe von nunmehr 338,4 Mio. €, hiervon 281,90 Mio. € für Personalaufwendungen und 56,50 Mio. € für Versorgungsaufwendungen.

Nachfolgend werden die diesjährigen Veränderungen in Bezug auf die Ansätze des Haushaltsplans 2025 näher erläutert.

Personalaufwendungen

Anpassung gem. Hochrechnung

Bei der Planung der Personalaufwendungen wird im ersten Schritt eine Hochrechnung der Anweisungssummen der Dienstbezüge und Gehälter vorgenommen. Im Vergleich mit dem Ansatz für das Jahr 2026 laut Haushaltsplan 2025 (277,0 Mio. €) fiel die Hochrechnung um 4,9 Mio. € geringer aus.

Tarif- & kalkulierte Besoldungserhöhung

Mit Blick auf Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen erfolgt – soweit diese nicht bereits feststehen – seit diesem Jahr die jährliche Fortschreibung der Dienst- und Versorgungsbezüge, der Entgelte einschließlich der Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung und Zusatzversorgung, der Beihilfen sowie der Zuführung zu Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamt*innen nunmehr grundsätzlich mit zwei Prozent statt zuvor einem Prozent.

Für Beschäftigte wurden bereits die laut Tarifabschluss 2025 bis zum 31.03.2027 festgesetzten Erhöhungen im Haushalt 2026 berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, ob bzw. in welcher Höhe nachfolgend eine Anpassung erfolgen wird. Für das Jahr 2027 anteilig sowie für 2028 bis 2029 wurde weiter mit zwei Prozent fortgeschrieben.

Für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen werden die Bezüge voraussichtlich frühestens rückwirkend zum 01.11.2025 aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder steigen. Da die Höhe und der Zeitpunkt aktuell ungewiss sind, werden die Dienstbezüge für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 zunächst mit den genannten zwei Prozent fortgeschrieben.

Insgesamt ist der PKV durch die genannten Tarif- und kalkulierten Besoldungserhöhungen um 6,34 Mio. € zu erhöhen.

Stellenvakanzquote

In diesem Schritt erfolgt eine Ansatzkorrektur unter Berücksichtigung der Quote der nicht besetzten Stellen (Stellenvakanzquote) – gesondert für Beamt*innen und Beschäftigte, da diese unterschiedlich hohe Vakanzen aufweisen. Bei den vakanten Stellen, die sich aktuell in einem Besetzungsverfahren befinden, wird aufgrund von Erfahrungswerten eine absehbare Besetzung im Umfang von 90 % angenommen (= bereinigte Stellenvakanzquote). Daraus errechnet sich eine Ansatzkorrektur in Höhe der bereinigten Stellenvakanzquote von 10,7 % im Bereich der Dienstbezüge sowie 6,6 % im Bereich der Entgelte (insgesamt 21,22 Mio. €).

Bei der Gegenüberstellung der insgesamt eingeplanten Mittel für nichtbesetzte Stellen und der Korrektur auf Grundlage der bereinigten Stellenvakanzquote verbleibt ein Mehrbedarf in Höhe von 4,48 Mio. €.

Pensions- & Beihilfezuführungen

In diesem Bereich wurden die Durchschnittsbeträge der letzten beiden Berechnungen der Pensions- und Beihilfezuführungen der aktiven Beamt*innen zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich im Vergleich zur Vorjahresplanung eine Unterschreitung in Höhe von 4,16 Mio. €.

Anpassung für neue Auszubildende

Durch die steigende Nachfrage in verschiedenen Ausbildungsbereichen sowie die Aufstockung der Ausbildungsplätze, insbesondere im Bereich der Feuerwehr sowie des Sozial- und Erziehungsdiensts, erhöht sich auch die Anzahl an Auszubildenden und Anwärter*innen. Daraus ergibt sich in diesem Bereich ein Mehrbedarf in Höhe von 0,39 Mio. €.

Stelleneinrichtungen (1. Lesung), haushaltsneutrale Verlagerungen, Personalkostenerstattungen/Gebühren/Erträge

Des Weiteren entsteht im Rahmen der Einrichtung der neuen Stellen (1. Lesung) für den PKV ein Mehrbedarf in Höhe von 2,75 Mio. €.

Diesem Mehrbedarf stehen jedoch aufgrund der neuen Stellen zusätzliche Erträge in Form von Personalkostenerstattungen und Gebühren in Höhe von 0,90 Mio. € im Gesamthaushalt entgegen.

Ebenfalls werden innerhalb des Haushaltes Mittel in Höhe von 0,86 Mio. € haushaltsneutral in den PKV verlagert.

Es verbleibt somit für den Gesamthaushalt ein ungedeckter Mehrbedarf für neue Stellen in Höhe von 0,99Mio. €.

In Summe ergibt sich für Personalaufwendungen ein Gesamtbedarf in Höhe von 281,90 Mio. €.

Nachrichtlich sei erwähnt, dass für sonstige Beschäftigte (s. Ziffer I.1 Allgemeines) derzeit 13,21 Mio. € vorgemerkt sind, welche jedoch nicht den PKV belasten.

Versorgungsaufwendungen

Aufgrund von steigenden Versorgerzahlen sowie der Besoldungserhöhungen in den Jahren 2024 und 2025 sind die Pensionszuführungen für Versorgungsempfänger*innen im letzten Jahr deutlich gestiegen. Zuzüglich der Berücksichtigung der kalkulierten Besoldungserhöhung entsteht ein Mehraufwand in Höhe von 1,95 Mio. €.

Wie auch bei den Aktiven wurden zur Ermittlung der Ansätze der Pensions- und Beihilfezuführungen die Durchschnittswerte der letzten beiden Berechnungen zugrunde gelegt. So erfolgt eine Reduzierung der Ansätze im Bereich der Versorgung für die Pensionszuführungen in Höhe von 0,16 Mio. € und für die Beihilfezuführungen in Höhe von 0,36 Mio. €.

Die Versorgungsaufwendungen belaufen sich demnach im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung auf insgesamt 56,50 Mio. €.

Personalkostenverbund 2026

Personalaufwendungen

Ansatz 2026 laut. Haushaltsplan 2025

277,00 Mio. €

Anpassung gem. Hochrechnung

-4,90 Mio. €

Anpassung gem. Tarif- & kalk. Besoldungserhöhung

6,34 Mio. €

Bedarfsanpassung gem. Stellenvakanzquote

4,48 Mio. €

Anpassung Pensions- & Beihilfezuführungen Beamte

-4,16 Mio. €

Anpassung für neue Auszubildende

0,39 Mio. €

Anmeldung Personalaufwendungen (Fortschreibung)

279,15 Mio. €

Aufstockung PKV (für neue Stellen)

2,75 Mio. €

Bedarf Personalaufwendungen (Stand 11/2025)

281,90 Mio. €

Versorgungsaufwendungen

Ansatz 2026 laut. Haushaltsplan 2025

55,07 Mio. €

Anpassung durch Hochrechnung und Besoldungserhöhung

1,95 Mio. €

Anpassung Pensionszuführungen Versorger

-0,16 Mio. €

Anpassung Beihilfezuführungen Versorger

-0,36 Mio. €

Bedarf Versorgungsaufwendungen (Stand 11/2025)

56,50 Mio. €

Personal- und Versorgungsaufwendungen insgesamt (Stand 11/2025)

338,40 Mio. €

Ertragswirksame Auflösungen

Den Personal- und Versorgungsaufwendungen stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von insgesamt 14,75 Mio. € gegenüber.

Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2026 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehungder Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen:

Bedarfe unter Einbeziehung der Eigenbetriebe:

In der nachfolgenden Grafik werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2026 insgesamt (also inkl. der Eigenbetriebe) aufgezeigt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen für die Gesamtverwaltung 2026 (473.620.100 €)

Finanzbedarfe 2. Lesung

Die finanziellen Bedarfe für die einzurichtenden Stellen der 2. Lesung sind für eine mögliche Veränderungsnachweisung zum Haupt- und Finanzausschuss angemeldet worden. Die Änderung würde dann voraussichtlich am 04.03.2026 entsprechend behandelt. Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2026 zusätzliche finanzielle Bedarfe ergeben, die dann ebenfalls für die Veränderungsnachweisung des Haupt- und Finanzausschusses anzumelden sind.

Die finanziellen Veränderungen werden grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 010806 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Sachkonten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt erfolgen.

I.3Personalkostenerstattungen

Den Personalaufwendungen stehen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Für das Haushaltsjahr 2026 sind bisher Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 65,12 Mio. € angezeigt worden. Hierin enthalten sind Zuweisungen (Fördermittel) für Drittmittel finanziertes bzw. sonstiges Personal, das nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen und somit in Abzug zu bringen ist.

Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich auf 51,4 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 18,23 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 281.896.100 €.

Höhe der Personalkostenerstattungen (PKV)

Nachfolgend sind die ermittelten Personalkostenerstattungen im Verhältnis zu den Personalaufwendungen im PKV dargestellt. Der für 2026 prognostizierte prozentuale Anteil steigt geringfügig:

Prozentualer Anteil Personalkostenerstattungen zu Personalaufwendungen (PKV)

Die aus Gebühren resultierenden Erträge für Personalkosten werden nicht über eigene Sachkonten abgebildet. Grundsätzlich käme eine Aufschlüsselung der Personalkostenanteile nur bei der Kostenart für Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte der Gebührenkalkulationen nach Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), resultierend aus den Gebührensatzungen der städtischen Gebührenhaushalte der Stadtentwässerung im FB 60, des Marktwesens im FB 23 und des Rettungsdienstes / Krankentransportes im FB 37, in Betracht. Da die Anpassungen bezogen auf den Gebührenbereich für den Haushalt 2026 final erst im Rahmen der Veränderungsnachweisungen erfolgen werden, liegen zurzeit noch keine validen Planzahlen für das nächste Jahr vor.

II.Ergänzende Kennzahlen

II.1 Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aus der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ab 2021 ersichtlich.

Die Steigerung der Plan-Aufwendungen im PKV liegt damit für das Jahr 2026, inkl. der Kosten für neue Stellen, bei rd. 17,83Mio.€ gegenüber dem Planansatz 2025.

II.2Versorgungsempfänger*innen

Die Zunahme an Versorgungsfällen korrespondiert mit den seit Jahren steigenden Versorgungsaufwänden unabhängig von den jährlichen Besoldungsanpassungen. Die Zahl der Versorgungseintritte belief sich in 2024 auf 48 und hat in 2025 32 betragen. Auch bei Einbezug der derjenigen Versorgungsfälle, die im laufenden Jahr aus dem Versorgungsbezug ausscheiden, steigt im Ergebnis die Anzahl der Versorgungsempfänger*innen stetig.

Anzahl Versorgungsempfänger*innen:

Laufender Versorgungsaufwand:

Mio. €

Die steigenden Versorgungsaufwendungen sind durch die zuletzt ab November 2024 wirksame Besoldungserhöhung zu begründen, welche auch auf die Versorgungsbezüge übertragen wurde. Diese Erhöhung wirkte sich in voller Höhe erstmalig auf das Jahr 2025 aus. Darüber hinaus erfolgte eine weitere Erhöhung ab Februar 2025 um 5,5 Prozent. Des Weiteren ist die Steigerung ebenfalls durch die konstant steigende Anzahl von Versorgungsempfänger*innen zu begründen.

II.3Personalintensität

Die Personalintensität ist eine Kennzahl aus dem NKF-Kennzahlenset und wird im Vorbericht des Haushaltes abgebildet. Sie stellt den prozentualen Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen im Haushalt dar. Für die Entwicklung der Personalaufwendungen ist maßgeblich die Aufgabenwahrnehmung von personalintensiven Dienstleistungen wie im FB 37 und FB 54 sowie die Erledigung in Eigenleistung statt Vergabe an Fremdfirmen verantwortlich. Aber auch die Intensivierung von Themen wie Digitalisierung sowie Mobilität und Klimaschutz sind an der oben genannten Entwicklung beteiligt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Projekt: Haushalt 2026

Zum Projekt

Der Haushaltsplanentwurf 2026 wird im Rat beraten, einschließlich der zweiten Veränderungsnachweisung mit Anpassungen aus Fachausschüssen und Verwaltung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenMaßnahme geplant17. Dez. 2025 – 10. Sept. 202625 Vorlagen

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Projekt

Haushalt 2026

Auch: Personalhaushalt 2026

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

PersonalkostenVersorgungsaufwendungenStellenplan

Betroffene Gruppen

Städtische BeschäftigteBeamte

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
12.2.2026
Technische Details