Vorlage·FB 68/0045/WP19·4. Februar 2026

Maßnahmen in der nördlichen Püngelerstraße, Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Laurensberg Nr. 54 vom 22.05.2024

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Lärm und Erschütterungen durch Busverkehr in der Püngelerstraße werden untersucht. Lösungsvorschläge stehen zur Debatte.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt, die Linienführung der Linie 25 wie in der Vorlage dargestellt für eine Probezeit von 2 Jahren im Vaalserquartier anzupassen. Die Ergebnisse der Linienweganpassung werden evaluiert und der Bezirksvertretung vorgestellt.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in 2024 einen Antrag „Maßnahmen Püngelerstraße“ gestellt, siehe Anlage 1. Hierin wird die Verwaltung beauftragt, kurz- und langfristig effektive Maßnahmen zur Reduktion des durch den Busverkehr verursachten Lärms und der Erschütterungen in der Püngelerstraße zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Der Antrag wurde im Rahmen einer Vorlage in der Bezirksvertretung Laurensberg am 14.05.2025 beraten: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=1011983.

Die Bezirksvertretung hat als Ergebnis dieser Beratung folgende Prüfaufträge beschlossen:

1. Durchführung von Erschütterungsmessungen an 3 bis 4 Standorten in der Püngelerstraße in Abstimmung mit der Bürger*inneninitiative

2. Überprüfung und Sanierung des Straßenzustandes aufgrund punktueller Schäden durch frühere Baumaßnahmen, die zu Erschütterungen führen

3. Überprüfung der vorhandenen Straßenbreite zur Aufnahme des dortigen Busverkehrs

4. Überprüfung einer möglichen Reduzierung des Busverkehrs zu nicht ausgelasteten Zeiten unter Berücksichtigung der Fahrgastzahlen

5. Verlegung der Buslinienführung 25 und 33 unter Einbeziehung der Gemeinde Vaals

Die Ergebnisse der Prüfaufträge und die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden in dieser Vorlage dargestellt.

Ergebnisse der Prüfaufträge

1. Erschütterungsmessungen

In Abstimmung mit der Bürger*inneninitiative wurden zwischen dem 08.07.2025 und dem 15.07.2025 Erschütterungsmessungen im nördlichen Straßenabschnitt der Püngelerstraße durchgeführt und gutachterlich ausgewertet. Ziel dieser Messungen war es, die von Anwohner*innen wahrgenommenen Erschütterungen fachlich hinsichtlich der Auswirkungen auf Gebäude und Menschen zu untersuchen. Bei der Messung sollte u.a. festgestellt werden, ob die Busfahrten als Auslöser der Erschütterungen in Frage kommen. Die dazu gewählten Messstandorte liegen in den Gebäuden der Hausnummern 4, 9, 13 und 18.

Das Gutachten ergab, dass alle im Untersuchungszeitraum festgestellten Erschütterungen unterhalb der Anhaltswerte für Gebäude liegen (DIN 4150-3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen) und somit keine Schäden an den untersuchten Gebäuden verursachen. Zudem konnte festgestellt werden, dass die Erschütterungen nicht zwingend durch ein Busfahrzeitenfenster hervorgerufen werden, weshalb auch andere Fahrzeuge für die Entstehung der aufgezeichneten Erschütterungen in Frage kommen.

Die Auswertung der festgestellten Erschütterungen nach DIN 4150-2 (Einwirkungen auf den Menschen in Gebäuden), die die Einwirkung von Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden betrachtet, ergab, dass die Anhaltswerte der Norm in den Hausnummern 4 und 18 nicht eingehalten werden. Dies bedeutet, dass Erschütterungen auftreten, die Menschen spüren könnten und ggf. als störend empfinden.

Um abschätzen zu können, ob diese Erschütterungen von der gefahrenen Geschwindigkeit eines Busses abhängen, wurden weitere Messungen veranlasst. Diese wurden am 29.10.2025 durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde ein weiteres Gutachten erstellt, bei dem die Erschütterungswerte gezielt in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit der Busse ausgewertet wurden. Die Messgeräte wurden dazu in den Hausnummern 4 und 18 aufgestellt.

Gemäß Beurteilung des Gutachters werden die Anhaltswerte der DIN 4150-2 erst dann unterschritten, wenn die maximalen Fahrgeschwindigkeiten eines Busses am Tag unter 10 km/h und in der Nacht (aufgrund strengerer Anhaltswerte zu Nachtzeiten) unter 5 km/h betragen würden. Alle Fahrten, die die genannten maximalen Geschwindigkeiten überschreiten, erzeugen demnach Erschütterungen, die Menschen in umliegenden Gebäuden spüren könnten und ggf. als störend empfunden werden, wobei das bloße Spüren einer Erschütterung dabei für sich genommen noch keine gesundheitliche Beeinträchtigung darstellt. Innerhalb des Stadtgebietes ist von einer ständigen und unmittelbaren Interaktion zwischen Verkehr und umliegenden Flächen/Gebäuden auszugehen.

Die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf die o.g. Werte hält die ASEAG für nicht realisierbar, da sich die Fahrzeit bei der geringen Geschwindigkeit um bis zu 120 Sekunden erhöhen würde. Zudem könnte es dann dazu kommen, dass ein reibungsloser Betrieb, auf Grund von den dann reduzierten Wendezeiten, nicht mehr möglich wäre. Die ASEAG sieht als mögliche Maßnahme, die Gesamtanzahl der täglichen Busfahrten zu reduzieren, z.B. durch die Herausnahme einer kompletten Linie aus der Püngelerstraße (siehe Prüfauftrag Fragen 4+5).

2. Straßenzustand

In der nördlichen Püngelerstraße wurden seitens der Regionetz in den vergangenen Jahren Arbeiten an Versorgungsleitungen durchgeführt, welche im Jahr 2022 abgeschlossen werden konnten. Dabei wurde ein ca. 1,35 m breiter Graben längs des Straßenverlaufs sowie vereinzelte Querungen genutzt. Nach Abschluss der Versorgungsleitungslegung wurde der Unterbau des Straßenkörpers im Bereich des Längsgrabens und die Querungen entsprechend dem gültigen Regelwerk in Abstimmung mit der städtischen Aufbruchkontrolle des E18 wiederhergestellt. Der Längsgraben der Regionetz verläuft entlang des westlichen Bordsteins, auf dem geparkt wird. Er befindet sich nicht in der Fahrspur. Nur die Querungen werden vom fließenden Verkehr befahren.

Die neue Asphaltdecke der Querungen hat zur Bestandsasphaltdecke einen minimalen Höhenunterschied. Dies entspricht dem Stand der Technik für Asphaltarbeiten an Aufgrabungen. Die Bestandsasphaltdecke weist altersbedingte Quer- und Netzrisse sowie Abplatzungen auf. Zudem gibt es im Bereich von Schächten Risse und teils kleinere Absackungen.

Der Fahrbahnzustand zeigt sich inklusive der neu asphaltierten Bereiche an den Leitungsquerstellen als alterstypisch. Der Bedarf einer Gesamtsanierung ist aus bautechnischer Sicht und unter Berücksichtigung des Zustandes des Gesamtstraßennetzes in Aachen erst in mehreren Jahren zu erwarten. Eine Sanierung der Straße wäre seitens E18 in das dortige Asphaltdeckensanierungsprogramm für die Gesamtstadt aufzunehmen und zu priorisieren.

3. Straßenbreite für den Busverkehr

Die Straßenraumbreite der nördlichen Püngelerstraße beträgt ca. 12,0 m. Bei beidseitigen Gehwegbreiten von ca. 2,20 bis 2,30 m ergibt sich eine verbleibende Fahrbahnbreite von etwa 7,50 m. Durch die Markierung beidseitiger Längsparkstände mit einer Breite von jeweils ca. 2,00 m reduziert sich die nutzbare Fahrbahnbreite auf 3,50 m.

Diese Breite entspricht dem Regelmaß für einstreifige Richtungsfahrbahnen in Erschließungsstraßen gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Die nach RASt erforderliche Verkehrsraumbreite für Linienbusse mit einer maximalen Fahrzeugbreite von 2,55 m beträgt 3,05 m. Vor diesem Hintergrund ist die nördliche Püngelerstraße in ihrer bestehenden Straßenraumaufteilung und Verkehrsregelung als Einbahnstraße grundsätzlich für die Führung von Linienbussen geeignet.

4. + 5. Reduktion des Linienverkehrs

Die Reduzierung der Fahrtenhäufigkeit des Linienverkehrs durch eine Herausnahme der Linien 25 und 33 wurde geprüft.

An Schultagen durchfahren täglich 120 Linienfahrten der Linien 25, 30, 33, 35, 55, 70 die Püngelerstraße, siehe Anlage 2. In der Spitzenstunde (13-14 Uhr) sind es 10 Fahrten, in der Normalverkehrszeit rd. 6-7 Fahren. Für die Linien 30, 35, 55 und 70 stellt die Haltestelle „Vaals Grenze“ den Endpunkt des Routenverlaufs dar. Mangels Alternativen müssen diese Linien demnach durch eine Schleifenfahrt „Alte Vaalser Straße – Püngelerstraße“ wenden. Die Linien 25 und 33 verkehren jeweils im 30-Min-Takt weiter nach Vaals und enden an der Busstation (Linie 25) bzw. an Vaals Heuvel/Flats (Linie 33).

In der Gegenrichtung werden die Linien nach der Haltestelle „Vaals Grenze“ durch die Keltenstraße und die Alte Vaalser Straße geführt. Es bestehen direkte Verbindungen in Richtung UKA / Campus Melaten durch die Linien 33 und 70, über Vaalser Straße Richtung Zentrum mit den Linien 25, 35 und 55. Auf den Linien 30 und 70 werden darüber hinaus Schulverkehrsfahrten in Richtung Laurensberg und Richterich bzw. in Richtung Kronenberg / Burtscheid / Forst / Hüls angeboten. Das Liniennetz ist in Anlage 3 dargestellt.

Im Nahverkehrsplan der Stadt Aachen sind Standards für die ÖPNV-Erschließung definiert. Der für die Fortschreibung 2025 beschlossene neue Standard berücksichtigt zum einen die fußläufige Entfernung zur Haltestelle, zum anderen die Bedienungshäufigkeit. Demnach sollte im Vaalserquartier für die Güteklasse „Komfort“ die Fußwegeentfernung zu einer Bushaltestelle maximal 500 m betragen und die Taktung mindestens ein Viertelstundentakt sein. Dieses Kriterium wird an 96% aller Adressen im Vaalserquartier erfüllt.

Die heutige Linienführung durch die Alte Vaalser Straße - Püngelerstraße mit den Haltestellen Schmiedgasse, Keltenstraße und Püngelerstraße gewährleistet eine gute Erschließung mit kurzen Zugangswegen für den Stadtteil Vaalserquartier. Als Alternative kommt eine direkte Führung von Buslinien über die Vaalser Straße – analog zur Arriva-Linie 350 – in Frage. Dabei würde sich die Erschließung für Fahrgäste mit Wohnsitz südlich der Alte Vaalser Straße verschlechtern. Da die Linien 30, 35, 55 und 70 an der Haltestelle „Vaals Grenze“ enden, müssen diese weiterhin über eine Schleife durch die Püngelerstraße geführt werden. Für eine Verlegung in die Vaalser Straße kommen daher nur die Linien 25 und 33 in Frage.

Die aktuelle Fahrgastnachfrage ist in Anlage 4 dargestellt: An der Haltestelle „Püngelerstraße“ werden durchschnittlich 161 Aussteigende pro Tag gezählt. An der Haltestelle Keltenstraße steigen im Durchschnitt täglich insgesamt 216 Fahrgäste ein und 155 aus, an der Haltestelle „Vaals Grenze“ 519 Personen ein und 304 aus. Insgesamt ist die ÖPNV-Nutzendenfrequenz im Stadtteil als hoch einzustufen. Dabei wird die Linie 25 mit 266 Fahrgästen stärker als die Linie 33 genutzt (130 Fahrgäste).

Die Linie 33 erschließt das Quartier Kullen, die Uniklinik, Melaten und Hörn und verkehrt dann weiter ins Zentrum, flankiert durch einzelne Fahrten der Linie 70, die ab Melaten weiter tangential in Richtung Laurensberg geführt wird. Die Linien 25, 35 und 55 verbinden Vaalserquartier auf direktem Wege über die Vaalser Straße mit der Innenstadt.

Die Verwaltung schlägt nach Abstimmungen mit der ASEAG vor, grundsätzlich nur eine der beiden Linien aus der Alte Vaalser Straße in die Vaalser Straße zu verlegen, da viele Fahrgäste davon negativ betroffen sein werden. Eine weitere Reduzierung des Busverkehrs „zu nicht ausgelasteten Zeiten“ wird nicht befürwortet (siehe Prüfauftrag Frage 4), da eine „Komforterschließung“ nicht mehr gegeben wäre, siehe oben.

Da die Linien 35 und 55 auf derselben Route wie die Linie 25 in die Innenstadt verkehren, wird vorgeschlagen, die Linie 25 in beiden Fahrtrichtungen auf die Vaalser Straße umzulegen. So könnten Fahrgäste, die bisher die 25 nutzen und südlich der Alte Vaalser Straße wohnen zukünftig abwägen, ob sie den (in vielen Fällen) weiteren Zugangsweg zur Haltestelle „Vaals Grenze“ (bzw. „Reutershag“) in Kauf nehmen, oder stattdessen die Linien 35 bzw. 55 nutzen. In Folge der Routenverlegung der Linie 25 ergibt sich für die Anwohnenden der Püngelerstraße eine tägliche Entlastung von ca. 45 Fahrten.

Im Rahmen der Linienwegänderung soll die vorhandene Gegenhaltestelle „Vaals Grenze“ in stadtauswärtiger Richtung angefahren werden (Linie 25). Der Zustand für diese (derzeit vom regulären Linienverkehr nicht angefahrene) Haltestelle ist im Rahmen des Probebetriebs ausreichend. Für einen dauerhaften Betrieb sollte sie barrierefrei ausgebaut werden. Ein positiver Nebeneffekt der vorgeschlagenen Maßnahme ist, dass die Pünktlichkeit der Linie 25 durch den verkürzten Linienweg verbessert werden könnte. Die Wendezeit an Vaals Busstation ist aufgrund betrieblicher Bedingungen relativ knapp bemessen.

Die Verwaltung und die ASEAG schlagen vor, die Linienwegänderung der Linie 25 zunächst für eine Probezeit von 2 Jahren anzupassen. Gegen Ende des Zeitraums sollte eine Evaluation durchgeführt werden und eine erneute politischer Beratung zur Bewertung und ggf. dauerhaften Umsetzung erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

6 Straßen

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Worum geht es?

Lärm und Erschütterungen durch Busverkehr in der Püngelerstraße werden untersucht. Lösungsvorschläge stehen zur Debatte.

Projekt

Lärmreduktion Püngelerstraße

Kategorien

VerkehrUmwelt & Natur

Schlagworte

LärmschutzBusverkehrVerkehrsführungErschütterungsmessung

Betroffene Gruppen

Anwohner LaurensbergFahrgäste

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
28.1.2026
Technische Details