Vorlage·FB 68/0052/WP19·19. Februar 2026

Schnellladeinfrastruktur für Taxen, Aktueller Sachstand, TO-Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.01.2026

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie umweltfreundlich ist Aachens Taxiflotte? Ein Sachstandsbericht zur Elektromobilität im Gewerbe.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Anlass

Im Jahr 2022 wurde erstmals ein politischer Antrag der Fraktion Die Linke zum Themenfeld „Umweltfreundliche Taxiflotte“ gestellt. Darauf aufbauend wurde 2023 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine „Umweltfreundliche Taxiflotte“ zu erarbeiten, dass sowohl eine Flottenförderung als auch den Aufbau spezifischer Ladeinfrastruktur vorsehen sollte (FB61/0724/WP18). Zur haushalterischen Absicherung der notwendigen Mittel wurden seinerzeit Mittel in den Haushalt eingeplant.

Mit Antrag zur Tagesordnung des Mobilitätsausschusses vom 14.01.2026 (Fraktion Die Linke) wird um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen mit den im Haushaltsjahr 2025 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 270.000 € für den Ausbau von Schnellladeinfrastruktur für Taxen umgesetzt wurden (siehe Anlage1).

Die vorliegende Vorlage ordnet den Antrag zeitlich und inhaltlich ein. Sie stellt den bisherigen Umgang mit dem Thema dar, bewertet den tatsächlichen Bedarf im Taxigewerbe sowie die verkehrlichen und klimapolitischen Effekte und leitet daraus eine Einschätzung für das weitere Vorgehen der Stadtverwaltung ab.

Elektromobilität im Taxi-Gewerbe

Fahrzeuge mit sehr hoher jährlicher Fahrleistung, zu denen Taxis typischerweise zählen, eignen sich in der Theorie aus Sicht des Klimaschutzes grundsätzlich besonders gut für eine Elektrifizierung[1][1]. Dieses Ergebnis beschreibt ein grundsätzliches Potenzial und berücksichtigt nicht die praktische Umsetzbarkeit unter lokalen Rahmenbedingungen. Ob aus diesem prinzipiellen Potenzial tatsächlich ein relevanter klimapolitischer Effekt entsteht, hängt maßgeblich von der realen Umstellungsbereitschaft, den betrieblichen Abläufen und der vorhandenen Infrastruktur ab.

Aus diesem Grund führte die Stadtverwaltung im letzten Jahr ein Gespräch mit dem ersten Vorsitzenden der Aachener Autodroschken-Vereinigung, die rund zwei Drittel der Aachener Taxiflotte vertritt. Zum Zeitpunkt des Gesprächs waren lediglich zwei vollelektrische Taxis im Einsatz. Der überwiegende Teil der Fahrer*innen setzt weiterhin auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, insbesondere um flexibel auch längere Fahrten, etwa zu den umliegenden Flughäfen, spontan durchführen zu können. Deswegen werden Hybrid-Fahrzeuge (nicht Plug-In-Fahrzeuge) derzeit als Übergangstechnologie angesehen und sind bereits zahlreich an den Taxiständen sichtbar. Investitionsentscheidungen werden vor diesem Hintergrund aktuell zurückhaltend getroffen. Entsprechend scheint die Elektrifizierung der Taxiflotte derzeit keine prioritäre Rolle im Gewerbe darzustellen.

Fördermöglichkeiten

Grundsätzlich lassen sich zwei Förderansätze unterscheiden: die Förderung von Fahrzeugen (E-Taxen) und der Aufbau von Schnellladeinfrastruktur.

Förderung von E-Taxen

Eine direkte Förderung von Fahrzeuganschaffungen adressiert primär Investitionshemmnisse einzelner Betriebe. Ihre Wirksamkeit ist jedoch stark abhängig von der generellen Investitionsbereitschaft des Gewerbes. In Aachen ist die Bereitschaft anscheinend zurzeit gering ausgeprägt, wie uns der Vorsitzende in dem zuvor erwähnten Gespräch bestätigte. Ohne ein erkennbares Umstellungsinteresse besteht die Gefahr, dass entsprechende Fördermittel nur in geringem Umfang abgerufen werden oder primär Mitnahmeeffekte erzeugen. Zudem ist der gesamtstädtische Klimaeffekt aufgrund der geringen Flottengröße begrenzt.

Hinzu kommt, dass Taxi-Konzessionen für die gesamte Städteregion Aachen vergeben werden. Eine Sonderrolle Aachens könnte in diesem Fall zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Entsprechend erscheint ein abgestimmter regionaler Ansatz sinnvoll, wofür es ein starkes politisches Engagement aus allen beteiligten Kommunen benötigt.

Aufbau von Ladeinfrastruktur

Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wirkt demgegenüber struktureller. Er kann mittel- bis langfristig eine Voraussetzung für die Elektrifizierung schaffen. Gleichzeitig ist Ladeinfrastruktur jedoch investiv, standortgebunden und mit langfristigen Betriebspflichten verbunden. Sie entfaltet ihren Nutzen nur dann, wenn sie dauerhaft ausgelastet ist. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass neben der anfänglichen Investition auch der Betrieb einer Schnellladeinfrastruktur exklusiv für Taxen derzeit nur mit erheblichen Betriebskostenzuschüssen möglich wäre.

Seitens des Taxigewerbes wurden in Gesprächen verschiedene Standorte benannt, an denen aus Sicht der Fahrerinnen und Fahrer Schnelllademöglichkeiten grundsätzlich sinnvoll erscheinen. Die Standorte wurden anschließend durch die Verwaltung fachlich geprüft. Bei nahezu allen genannten Standorten befindet sich in unmittelbarer Nähe bereits öffentlich nutzbare Ladeinfrastruktur bzw. ist ein Aufbau in nächster Zeit geplant (siehe Anlage 2).

Strategie der Stadtverwaltung

Um den Hochlauf der Elektromobilität zu verstärken, erarbeitete die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Büro ISME (Institut Stadt|Mobilität|Verkehr) die Strategie Elektromobilität. Infolgedessen beschloss der Mobilitätsausschuss im Januar 2025 die städtische Strategie Elektromobilität (FB68/0135/WP18). Diese unterstützt die Elektromobilität durch den bedarfsorientierten Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, wobei insbesondere Unternehmen als Multiplikatoren mit einer hohen Wirksamkeit betrachtet werden. Ein weiterer Baustein der Strategie sind Dienstleistungen in Beratung und Vernetzung. Entsprechend verfolgt die Stadtverwaltung mittlerweile einen weiter gefassten Ansatz, der das Taxigewerbe berücksichtigt, jedoch deutlich über diese spezifische Nutzergruppe hinausgeht. Ausgehend von der Strategie Elektromobilität beschloss der Mobilitätsausschuss im Juni 2025 das Förderprogramm Elektromobilität (FB68/0220/WP18). Als wesentlichen Bestandteil enthält das Programm die Förderung von Ladeinfrastruktur für Unternehmensflotten sowie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf Unternehmensgeländen. Die Verwaltung ist dabei aufgeschlossen, bei konkretisiertem Bedarf entsprechende Ergänzungen oder Anpassungen für eine Einbeziehung des Taxigewerbes vorzunehmen. Dies wurde auch in dem zuvor erwähnten Gespräch mit dem Vorsitzenden der Autodroschkenvereinigung entsprechend kommuniziert.

Mit der Strategie und des Förderprogramms zur Elektromobilität fördert die Stadt einen nutzergruppenübergreifenden Zugang zur Elektromobilität. Dafür umfasst das Förderprogramm bis 2030 ein jährliches Volumen von allein 500.000 € zum Aufbau von öffentlich nutzbarer Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen. Die exklusiv für den Ausbau von Schnellladeinfrastruktur für Taxen vorgehaltenen Mittel über 270.000€ wurden im Jahr 2025 nicht bewirtschaftet und nicht im kommenden Haushalt 2026 weitergeführt.

Fazit

Unabhängig von dem geringen Bedarf des lokalen Taxigewerbes sowie den bereits verfügbaren Schnellladesäulen verfolgt die Stadt Aachen im Rahmen ihrer Elektromobilitätsstrategie das Ziel, weiterhin vorrangig allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur durch private Betreiber aufbauen zu lassen. Dieser Ansatz trägt dem Umstand Rechnung, dass öffentlich zugängliche Ladepunkte von verschiedenen Nutzergruppen (z. B. Lieferverkehre, Gewerbefahrzeuge, Carsharing, Besucher*innen) genutzt werden können und somit eine deutlich höhere Auslastung und Wirtschaftlichkeit erreichen.

Exklusive oder nutzergruppenspezifische Ladeinfrastruktur, etwa ausschließlich für Taxen, ist aus fachlicher Sicht nur dann sinnvoll, wenn ein stabiler, klar belegter und dauerhafter Bedarf besteht. Dies ist in Aachen derzeit nicht der Fall. Solche Lösungen bergen das Risiko einer strukturellen Unterauslastung und eines ineffizienten Mitteleinsatzes.

Gleichzeitig kann öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur auch dem Taxigewerbe indirekt zugutekommen. Sie verbessert die allgemeine Nutzbarkeit von Elektrofahrzeugen im Stadtgebiet und senkt damit langfristig auch die Einstiegshürden für das Gewerbe, ohne dass exklusive Strukturen geschaffen werden müssen.

Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, dass die vorhandenen Ressourcen aktuell an anderer Stelle wirksamer und effizienter eingesetzt werden können. Gleichzeitig bleibt die Verwaltung offen für Anfragen und Bedarfsmeldungen aus dem Taxigewerbe, um bei veränderten Voraussetzungen kurzfristig reagieren zu können.

[1] Fraunhofer FOKUS (2024): „Transformation des Taxi- und Mietwagengewerbes zur Emissionsfreiheit“ (https://publica-rest.fraunhofer.de/server/api/core/bitstreams/9575b209-59c0-47ee-a8ed-f65815ca5b1b/content aufgerufen am 21.01.2026).

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Worum geht es?

Wie umweltfreundlich ist Aachens Taxiflotte? Ein Sachstandsbericht zur Elektromobilität im Gewerbe.

Projekt

Umweltfreundliche Taxiflotte

Auch: E-Taxi-Förderung, Ladeinfrastruktur Taxen

Strategien & Programme

Strategie Elektromobilität

Kategorien

VerkehrEnergie & Klima

Schlagworte

ElektromobilitätLadeinfrastrukturKlimaschutz

Betroffene Gruppen

TaxiunternehmenFahrgästeAnwohner

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
18.2.2026
Technische Details