Vorlage·FB 11/0020/WP19·11. März 2026

Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 8 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz – Herr Dr. Michael Ziemons

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Meldung von Nebentätigkeiten und deren Vergütungen gemäß gesetzlicher Vorgaben zur Korruptionsprävention.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) ist durch den Hauptverwaltungsbeamten die Meldung von Nebeneinnahmen gemäß § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.

Gemäß § 53 LBG NRW ist eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vorzulegen für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.

Mit der nachstehenden Übersicht ist Herr Oberbürgermeister Dr. Ziemons seiner ihm obliegenden Verpflichtung nachgekommen.

Hauptamtliche Aufsichtsratstätigkeiten:

•ASEAG373,97 €

•STAWAG800,00 €

•EVA100,00 €

Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 1.273,97 Euro. Diese Vergütungen sind als dem Hauptamt zugeordnete Tätigkeiten uneingeschränkt an die Stadtkasse abzuführen.

Nebentätigkeiten im öff. Dienst – Gremien Sparkasse:

•Vorsitzender im Verwaltungsrat1.260,00 €

•Mitglied im Hauptausschuss630,00 €

•Mitglied im Risikoausschuss630,00 €

Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen:2.520,00 Euro. Diese Vergütung unterschreitet die hier einschlägige abführungsfreie Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Nebentätigkeitsverordnung von 28.908,85 €, so dass diese 2.520,00 € nicht von Herrn Oberbürgermeister Dr. Ziemons abzuführen sind.

Nebentätigkeit außerhalb des öff. Dienstes (keine Abführpflicht):

Keine

Ehrenamtliche Tätigkeiten (keine Abführpflicht):

•Mitglied der Verbandsversammlung

Sparkassenzweckverband StädteRegion Aachen192,00 €

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Worum geht es?

Meldung von Nebentätigkeiten und deren Vergütungen gemäß gesetzlicher Vorgaben zur Korruptionsprävention.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

NebentätigkeitenKorruptionsbekämpfungTransparenz

Handlungstyp

Kenntnisnahme

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
26.2.2026
Technische Details