Vorlage·FB 36/0030/WP19·11. März 2026

Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien, hier: Erweiterung der Zusammensetzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz um sachkundige Einwohner*innen, die durch den Naturschutzbeirat benannt werden

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Erweiterung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz um sachkundige Einwohner aus dem Naturschutzbeirat.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat zu beschließen,

dass ergänzend zu den 17 Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz und dem bereits benannten beratenden Mitglieds des Senior*innenrates zusätzlich ein/e sachkundiger Einwohner*in sowie ein/e Vertreter*in als beratendes Mitglied durch den Naturschutzbeirat benannt werden kann.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz regt an, dass bei der Benennung jeweils eine Person aus dem Bereich der „Schützer“ und eine Person aus dem Bereich der „Nutzer“ benannt werden soll.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass ergänzend zu den 17 Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz und dem bereits benannten beratenden Mitglieds des Senior*innenrates zusätzlich ein/e sachkundiger Einwohner*in sowie eine Vertreter*in als beratendes Mitglied durch den Naturschutzbeirat benannt werden kann.

Erläuterungen

Der Rat der Stadt hat am 19.11.2025 die Bildung der Ausschüsse sowie deren Zusammensetzung beschlossen.

Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW hat der Rat der Stadt die Möglichkeit, bei der Zusammensetzung der Ausschüsse beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner) zuzulassen.

Durch Ratsbeschluss vom 28.01.2026 entsendet der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Senior*innenrates Mitglieder als sachkundige Einwohner*innen u.a. in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

In der letzten Wahlperiode waren darüber hinaus ein beratendes Mitglied sowie ein Vertreter aus den Naturschutzverbänden als sachkundige Einwohner*innen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz benannt.

Es wird daher vorschlagen, den Naturschutzbeirat zu bitten, 2 Personen (sachkundiger Einwohner sowie einen Stellvertreter) für die beratende Tätigkeit im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz während der neuen Wahlperiode namentlich zu benennen.

Hierbei muss es sich nicht zwingend um Personen handeln, die Mitglied des Naturschutzbeirates sind.

Bei der Benennung wird angeregt, jeweils eine Person aus dem Bereich „Schützer“ und eine Person aus dem Bereich „Nutzer“ zu benennen.

Sobald dies geschehen ist, wird die namentliche Bestellung der benannten Personen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Worum geht es?

Erweiterung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz um sachkundige Einwohner aus dem Naturschutzbeirat.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AusschussbesetzungNaturschutzBürgerbeteiligung

Betroffene Gruppen

NaturschutzverbändeBürger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
25.2.2026
Technische Details