Verbesserung des Parkens für gehbeeinträchtigte und ältere Menschen in Aachen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie kann Aachen das Parken für ältere und gehbeeinträchtigte Menschen erleichtern? Die Stadt prüft Lösungen innerhalb des rechtlichen Rahmens.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Im Bürgerforum am 25.03.2025 wurde der Antrag zur Verbesserung des Parkens für gehbeeinträchtigte und ältere Menschen in Aachen (Anlage 1), der von der Kommission barrierefreies Bauen (siehe Vorlage) eingereicht wurde, beraten. Die Kommission hatte angeregt, ein gesamtstädtisches Konzept zum Parken zu erarbeiten, das die eigenständige Teilhabe gehbeeinträchtigter und älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Aus Sicht der Kommission barrierefreies Bauen sollen für gehbeeinträchtigte bzw. -behinderte sowie ältere Menschen besondere Parkmöglichkeiten geschaffen und Ladezonen freigegeben werden.
Mit dem Beschluss des Bürgerforums wurde die weiterführende Beratung des Antrags in den beiden Fachausschüssen Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie und Mobilitätsausschuss empfohlen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung erkennt die Belange und Bedarfe der gehbeeinträchtigten und älteren Menschen, die sich aus dem demographischen Wandel der Gesellschaft für den motorisierten Verkehr und insbesondere für das zielorientierte Parken ergeben. Allerdings können nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) derzeit keine separaten Parkmöglichkeiten für ältere und gehbeeinträchtigte Personen – unterhalb der Schwelle der besonders schwer geheingeschränkten Menschen und Blinden (blauer Sonderparkausweis) – im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung gestellt werden. Es gibt keine rechtliche Grundlage für diese Ausweisung.
Sogenannte Hinweisschilder (z.B. Frauenparkplätze, Parkplätze für Mobilitätseingeschränkte, Mutter-Kind-Parkplätze) entsprechen nicht dem Verkehrszeichenkatalog und werden nicht verkehrsrechtlich angeordnet, womit diese lediglich eine Empfehlung ohne rechtliche Vorgabe darstellen. Für die Fehlbelegung dieser Parkstände können im öffentlichen Raum keine Buß- oder Verwarnungsgelder ausgestellt werden. Eine Überwachung würde nicht erfolgen.
In der Praxis gibt es vereinzelte Beispiele, wie in den Städten Kaiserslautern und Bingen, wo im öffentlichen Raum zielgruppenspezifische Parkstände, wie z.B. Frauenparkplätze und Mutter-Kind-Parkplätze ausgewiesen sind. In der Stadt Kaiserslautern wurde das Hinweisschild bereits wieder entfernt. Auch die Stadt Bingen wird die Hinweisschilder aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage wieder einziehen. Die Fachverwaltung der Stadt Aachen geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass eine rein freiwillige Regelung in hoch frequentierten innerstädtischen Bereichen nur schwer durchsetzbar wäre.
Um Mobilitätseingeschränkten innerhalb des gesetzlichen Rahmens dennoch ein Angebot zum Halten und kurzfristigen Parken im öffentlichen Raum machen zu können, bietet sich die Nutzung von Liefer-/Ladezonen zum kurzfristigen Be-/Entladen, Ein- und Aussteigen bzw. Halten an.
Im November 2024 hat der Mobilitätsausschuss () einen Grundsatzbeschluss zu kurzzeitigen Halte- und Parkmöglichkeiten beschlossen, wonach bei allen relevanten Straßenplanungen die Prüfung der privaten und gewerblichen Bedarfe zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen sowie Liefern und Laden vorzunehmen ist. Insgesamt sollen Liefer- und Ladezonen damit in kürzeren Abständen und in einer großen Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Die Ausweisung dieser Flächen für kurzfristiges Halten sowie Ein- und Aussteigen im öffentlichen Raum ermöglicht auch besonders geheingeschränkten und älteren Menschen, die fußläufig keine längeren Wege zurücklegen können, mehr Flexibilität im Verkehr, womitdem Anliegen der Antragstellenden zum Teil entsprochen werden kann.
Da die Möglichkeit des privaten Parkens in den Liefer- und Ladezonen allerdings ausgeschlossen ist, wurde ergänzend in dem Grundsatzbeschluss auch eine Angebotsprüfung für das längerfristige Parken, z.B. auf halböffentlichen Stellplätzen bei anstehenden Straßenplanungen beschlossen. Hierzu beteiligt sich die Stadtverwaltung Aachen gegenwärtig an einem Forschungsprojekt, in dem u.a. eine Buchungsplattform für die Anmietung von privaten Stellplätzen entstehen soll. Ziel ist es, damit bestehende Stellplatzangebote noch effizienter zu nutzen und weitere Parkraumangebote zu generieren, wovon auch geheingeschränkte und ältere Menschen profitieren. Aktuell werden Firmen und Gewerbetreibende angesprochen, die ihre Stellplätze außerhalb der Geschäftszeiten über die Plattform anbieten können. Im Anschluss wird die Buchungsplattform online gehen und die Nutzung aktiv beworben.
Zur Information über das bereits jetzt schon verfügbare Parkangebot gibt es den Stadtplan für Menschen mit Behinderung der Stadt Aachen. Dieser richtet sich auch an ältere und geheingeschränkte Menschen. Er dient der Orientierung und zeigt die Lage der Parkhäuser zu den Sehenswürdigkeiten und Verwaltungsgebäuden. Der Stadtplan steht auf der Internetseite der Stadt Aachen zur Verfügung (Stadtplan für Menschen mit Behinderung).
Darüber hinaus werden – um die Parkraumsuche für Gehbeeinträchtigte und ältere Menschen zu vereinfachen – derzeit alle Behindertenparkplätze mit Sensoren ausgestattet. Diese geben die Verfügbarkeit der Parkstände in Echtzeit wieder, die Belegung wird z.B. über das Mobilitätsdashboard dargestellt (Anlage 2). Zudem wird der Stadtplan neu aufgelegt und als Printprodukt erstellt. Ebenso sind für kurzzeitige Be- und Entladevorgänge die bestehenden o.g. Ladezonen inklusive der fußläufigen Erreichbarkeit im Geoportal der Stadt Aachen verfügbar.
Bürgerforum
Im Rahmen der Diskussion im Bürgerforum wurde deutlich, dass insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen das Thema Mobilität in engem Zusammenhang mit der Auslastung der Parkstände in der Innenstadt steht. Neben dem hohen Parkdruck wurde auch das Problem des Falschparkens als zentrales Hindernis für Barrierefreiheit benannt. Angeregt wurde daher eine konsequentere Ahndung von Verstößen. Aus Verwaltungssicht könnten mit Blick auf die Personalkapazitäten künftig hierzu auch Scan-Fahrzeuge zur digitalen Parkraumkontrolle in Betracht kommen. Der rechtliche Rahmen hierfür wird in Nordrhein-Westfalen derzeit noch geprüft. Grundsätzlich besteht Interesse, den Einsatz von Scan-Fahrzeugen bei Vorliegen einer klaren Rechtsgrundlage zu prüfen. Zudem wurde eine grundsätzliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt sowie die Stärkung des ÖPNV vorgeschlagen. Diese Ziele werden als Teil des Verkehrsentwicklungsplans vor dem Hintergrund der Mobilitätswende weiter betrachtet.
Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die Hochschulen in Aachen in eine wissenschaftliche Weiterentwicklung des Themas einzubinden, um differenzierte Bedarfe und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Die Verwaltung ist in Gesprächen mit dem Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH Aachen, um eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema „Parken für ältere Menschen“ auszuschreiben.
Ebenso wurde angeregt, Aspekte der Quartiersentwicklung systematisch in die Überlegungen zur seniorengerechten Mobilität einzubeziehen. Bei Quartiersentwicklungen fließen grundsätzlich alle Belange, in der Regel auch die von Senior*innen und Mobilitätseingeschränkten, ein und werden im Gesamtzusammenhang abgewogen.
Unter dem Thema „Ausgewogene Mobilität in Aachen: Wie gelingt es, bei verkehrspolitischen Entscheidungen alle Bedarfe der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer*innen zu betrachten? Welche konkreten Maßnahmen sind zielführend, um ein ausgewogenes Miteinander herzustellen?“ wurden zudem neun Empfehlungen vonseiten des Bürger*innenrates identifiziert (siehe Vorlage ), die ebenfalls weiter vorangetrieben werden.
Fazit
Die Belange von älteren und gehbeeinträchtigten Menschen beim Parken werden von der Stadt Aachen erkannt und wurden im Grundsatzbeschluss für kurzzeitige Halte- und Parkbedarfe verankert. Über zusätzliche Angebote auf der Internetseite, wie beispielsweise den Stadtplan für Menschen mit Behinderung oder die Verortung der Ladezonen im Geodatenportal werden weitere Erleichterungen angeboten.
Eine individuelle Bereitstellung von Parkständen im öffentlichen Raum für ältere und gehbeeinträchtigte Menschen ohne Schwerbehindertenparkausweis ist verkehrsrechtlich nicht umsetzbar.
Dokument
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KI-Analyse
Worum geht es?
Wie kann Aachen das Parken für ältere und gehbeeinträchtigte Menschen erleichtern? Die Stadt prüft Lösungen innerhalb des rechtlichen Rahmens.
Projekt
Barrierefreies Parken
Auch: Parken für Mobilitätseingeschränkte, Seniorenparkplätze
Strategien & Programme
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 24.4.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 3.4.2026
Technische Details
ID: 1007459
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1007459
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1007459