Vorlage·FB 60/0010/WP19·20. Mai 2026

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Neuausbau der ,,Mischfläche‘‘ der Erschließungsanlage Krämerstraße

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden Anwohner an den Kosten für die Sanierung einer Fußgängergeschäftsstraße beteiligt? Die Stadt legt fest, wer für den Ausbau der Krämerstraße Beiträge zahlen muss.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalenfür den Neuausbau der ,,Mischfläche‘‘ der Erschließungsanlage Krämerstraßegemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf.

Erläuterungen

Die als Mischfläche ausgebaute Erschließungsanlage Krämerstraße wurde im Jahr 2022 erneuert, weil diese in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Gehwege und Fahrbahnen von ca. 25 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG auslöst.

Der Ausbau erfolgte niveaugleich als „Fußgängergeschäftsstraße“ (Mischfläche).

Die Ausbaumaßnahme stellt eine Erneuerung nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für eine Fußgängergeschäftsstraße die anrechenbare Breite und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Da der Neuausbau einer Fußgängergeschäftsstraße den Anliegern den gleichen maßnahmenbedingten und grundstücksbezogenen Sondervorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG vermittelt wie eine Hauptgeschäftsstraße ihren Anliegern und der Straßenbaubeitrag der Abgeltung dieser Sondervorteile dient, sollte sich der Anteil der Beitragspflichtigen an den Festsetzungen der Straßenbaubeitragssatzung für Hauptgeschäftsstraßen orientieren.

Für den Ausbau einer Hauptgeschäftsstraße ist für die Teileinrichtung Gehweg eine anrechenbare Breite von bis zu 12,00 m (6,00 m je Gehweg) zulässig. Für den Ausbau der Fußgängergeschäftsstraße „Krämerstraße“ wurde die anrechenbare Breite auf 9,00 m (4,50 m je Gehweg) festgesetzt. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wurde (analog zur Hauptgeschäftstraße) für die Teileinrichtung Gehweg auf 80 v.H. festgesetzt.

Für die Maßnahme wird von der Stadt Aachen ein Antrag auf Erstattung der beitragsfähigen Aufwendungen gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ vom 3. Mai 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 379) gestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP 5-120102-900-02900-160-1 Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Es werden Einnahmen i.H.v. 402.997,92€ für Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG erzielt und bei der NRW.Bank zur Förderung nach der Förderrichtlinie Straßenbau angemeldet. Durch den Erlass der Einzelsatzung ergeben sich keine Änderungen im Haushaltsansatz auf dem vorgenannten PSP-Element.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Weitere Dokumente (1)

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie werden Anwohner an den Kosten für die Sanierung einer Fußgängergeschäftsstraße beteiligt? Die Stadt legt fest, wer für den Ausbau der Krämerstraße Beiträge zahlen muss.

Projekt

Ausbaubeiträge Krämerstraße

Kategorien

VerkehrHaushalt & Finanzen

Schlagworte

ErschließungsbeiträgeStraßensanierungKommunalabgabenFußgängerzone

Betroffene Gruppen

AnwohnerGrundstückseigentümerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 5.4.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
27.3.2026
Technische Details