Vorlage·FB 68/0077/WP19·15. April 2026

Anpassungen an der nördlichen Haltestelle Gierstraße im Zuge der Umleitungsstrecke aufgrund der Sperrung der Horbacher Brücke Hier: Anträge der SPD-Fraktion vom 07.01.2026 und der Fraktion GRÜNE vom 17.01.2026

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie lässt sich die Haltestelle Gierstraße in Richterich während der Umleitungssperrung sicherer und komfortabler gestalten? Die Stadt prüft Verbesserungen für Fahrgäste und Schulkinder.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt, die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit dem temporären Ausbau der nördlichen Haltestelle Gierstraße zu beauftragen. Zudem wird die Verwaltung mit der kurz-fristigen Installation eines Dialog-Displays auf dem Vetschauer Weg beauftragt.

Erläuterungen

Anlass

Mit den Anträgen der SPD-Fraktion vom 07.01.2026 (Anlage 1) und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.01.2026 (Anlage 2) in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich wird die Verwaltung mit der Prüfung der Anpassung der Haltestellensituation Gierstraße auf dem Vetschauer Weg beauftragt. Der Vetschauer Weg dient seit der Sperrung der Brücke auf der Horbacher Straße als Umleitung, wodurch die Haltestelle Gierstraße von mehr Bussen angefahren und somit von deutlich mehr Fahrgästen genutzt wird.
Die Haltestelle Gierstraße auf der Nordseite soll daher kurzfristig mit einem Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheit ausgestattet und die Wartefläche vergrößert werden. Entsprechend des Antrages der SPD-Fraktion soll darüber hinaus geprüft werden, ob die Querung des Vetschauer Weges im Umfeld der Haltestelle Gierstraße sicherer gestaltet werden kann. Die Haltestelle werde nun von zahlreichen Grundschulkindern der GGS Richterich genutzt und das Überqueren der Fahrbahn des Vetschauer Weges sei insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten gefährlich. Weiter wird die Verwaltung entsprechend des SPD-Antrages beauftragt, die Einrichtung von ein bis zwei Netliner-Haltestellen in der Scherbstraße in Richtung Kohlscheid bzw. zur Ortsmitte Horbach zur Erhöhung der Attraktivität des Netlinerangebotes zu prüfen.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch aus dem Bezirksamt Richterich sowie von weiteren Einzelpersonen und Institutionen Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Situation bei der Verwaltung eingegangen sind.

Ausgangslage

Die Horbacher Straße ist vom Hander Weg bis zum Knoten Berensberger Straße/Roermonder Straße/Horbacher Staße aufgrund der Brückenerneuerung seit Oktober 2025 gesperrt. Abriss und Neubau der Brücke werden voraussichtlich bis Herbst 2027 dauern. Der Verkehr zwischen Richterich und Laurensberg wird in beiden Fahrtrichtungen über den Vetschauer Weg, Laurensberger Straße und Rathausstraße umgeleitet.

Die nördliche Haltestelle Gierstraße in Fahrtrichtung Innenstadt befindet sich am Vetschauer Weg innerhalb einer Tempo-30-Zone. In etwa 130 m Entfernung liegt der Kreisverkehr Horbacher Straße / Banker-Feld-Straße mit einer Fahrbahnanhebung (Anrampung), an der die Tempo-30-Zone beginnt.
Auf der Seite der nördlichen Haltestelle befindet sich keine angrenzende Bebauung und kein Gehweg. Die Haltestelle verfügt nicht über einen Fahrgastunterstand und liegt unmittelbar neben einer landwirtschaftlich verpachteten Fläche im Eigentum der Stadt Aachen.
Die Aufenthaltsfläche der Haltestelle ist 1,40 m breit und 8 m lang. Der Bordstein weist eine Höhe von etwa 4 cm auf und ist nicht abgesenkt, sodass weder eine barrierefreie Querung noch ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich ist.

Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Die derzeitige Situation im Umfeld der Haltestelle ist in Anlage 3 anhand von Fotos dokumentiert.

Die Haltestelle Gierstraße in Fahrtrichtung Innenstadt wird von der Linie 27 montags bis freitags zwischen 5:56 Uhr und 19:13 Uhr insgesamt 18-mal bedient. Nach verstärkter Frequenz in den Morgenstunden verkehrt die Linie ab 11:13 Uhr regelmäßig im Stundentakt.
Derzeit wird die Haltestelle zusätzlich ersatzweise von der Linie 44 sowie der Linie 17 (und Anruf-Linientaxi) angefahren. Die Linie 44 verkehrt von 6:18 Uhr bis 19:47 Uhr zweimal pro Stunde und anschließend bis 23:37 Uhr stündlich.
Die Linie 17 fährt an Schultagen morgens zwischen 6:46 Uhr und 8:11 Uhr insgesamt viermal. Während der Ferien erfolgt die Bedienung lediglich zweimal, um 6:46 Uhr und 7:13 Uhr. Das Anruf-Linientaxi verkehrt ab 20:00 Uhr auf Anfrage. Insgesamt ergeben sich dadurch täglich 36 zusätzliche Fahrten (Mo-Fr) mit Linienbussen an dieser Haltestelle.

Bewertung

Fahrgastunterstand und Vergrößerung des Wartebereichs

Der Wartebereich der Haltestelle ist mit einer Breite von 1,40 m unzureichend dimensioniert. Die Länge von 8,0 m ist hingegen ausreichend, um das Ein- und Aussteigen an der ersten und zweiten Bustür zu gewährleisten.
Da auf der Nordseite kein Gehweg vorhanden ist, besteht bei höherem Fahrgastaufkommen keine Ausweichmöglichkeit. Aufgrund der Lage unmittelbar neben der landwirtschaftlich genutzten Fläche sind wartende Fahrgäste zudem den Witterungseinflüssen schutzlos ausgesetzt.

Ausgehend von der oben beschriebenen, vorübergehend erhöhten Fahrgastfrequenz wird empfohlen, die Haltestelle kurzfristig temporär zu vergrößern und mit einem Fahrgastunterstand auszustatten. Hierzu ist nach entsprechender Vorbereitung des Untergrundes der Einsatz von temporären Plattformmodulen mit einer Tiefe von 2,00 m einschließlich Auframpung sowie ein Fahrgastunterstand denkbar. Ein Beispielfoto eines derartigen Aufbaus ist in Anlage 4 angefügt. Der temporäre Wartebereich wird dabei überwiegend auf der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen und grenzt im Bereich des zurückversetzten Fahrgastunterstandes an das verpachtete Flurstück an. Nach Abstimmung mit dem Pächter der landwirtschaftlich genutzten Fläche besteht grundsätzlich Einverständnis zur Umsetzung der Maßnahme.

Querungssicherheit

Im Zuge der Brückensperrung und des damit verbundenen Umleitungsverkehrs wurde gegenüber der Haltestelle bereits ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Sichtbeziehungen sowohl für Fahrzeugführende als auch für querende Fußgänger*innen nicht eingeschränkt werden.

Die Auswertung, der an der gegenüberliegenden Haltestelle Gierstraße in Fahrtrichtung Kreiverkehr Horbacher Straße installierten Geschwindigkeitsmessbox ergibt, dass 26 % der Verkehrsteilnehmenden in Fahrtrichtung Laurensberger Straße schneller als 39 km/h fahren; 85 % überschreiten nicht 42 km/h. In der Gegenrichtung fahren lediglich 4 % schneller als 39 km/h; 85 % überschreiten dort nicht 35 km/h. Diese Fahrtrichtung ist entsprechend unauffällig. In Fahrtrichtung Laurensberger Straße treten hingegen vermehrt Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf. Das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau bewegt sich jedoch in einem Bereich, aus dem kein unmittelbarer Bedarf für bauliche Maßnahmen abgeleitet werden kann.
Da sich zudem in etwa 130 m Entfernung zur Haltestelle bereits eine Fahrbahnanhebung befindet, werden zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (z. B. Plateauaufpflasterungen oder Fahrbahnverengungen) nicht empfohlen. Zudem würden bauliche Maßnahmen in diesem Bereich weitere Beeinträchtigungen für die Umleitungsstrecke verursachen, die insbesondere auch dem Busverkehr beträfen.
Aufgrund der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen in Fahrtrichtung Laurensberger Straße wird stattdessen die Installation eines Dialog-Displays empfohlen, um Fahrzeugführende auf ihre gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen und so zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beizutragen. Nach Installation des Dialog-Displays wird die Wirksamkeit der Maßnahme überprüft und im Hinblick auf gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen bewertet.

Eine Verkehrszählung am Knoten Horbacher Straße / Banker-Feld-Straße / Vetschauer Weg vom 09.09.2025, welche während der Sperrung der Horbacher Brücke durchgeführt wurde, zeigt im Vergleich zur Zählung vom 08.07.2025 (vor der Sperrung) ein höheres Verkehrsaufkommen auf dem Vetschauer Weg. In der Spitzenstunde am Vormittag (07:15–08:15 Uhr) wurden in beiden Richtungen 467 Kfz/h gezählt (zuvor: 372 Kfz/h), in der Spitzenstunde am Nachmittag (16:30–17:30 Uhr) 374 Kfz/h (zuvor: 218 Kfz/h). Somit ist in den Spitzenzeiten mit etwa 370 bis 470 Fahrzeugen pro Stunde zu rechnen. Dies entspricht etwa 7 bis 8 Fahrzeugen pro Minute und bietet in der Regel ausreichende Zeitlücken für eine sichere Querung des Vetschauer Wegs. Zu den Spitzenstunden durchgeführte Beobachtungen unterstützen diese Annahme. Aus diesem Grund lässt sich der Bedarf für eine gesonderte Querungsanlage nicht ableiten.

Weiter wurde die bauliche, gegebenenfalls auch temporäre Umsetzbarkeit von Querungshilfen im Bereich der Haltestelle geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Anlage einer Mittelinsel aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von 5,50 m nicht möglich ist. Für eine Mittelinsel im Bereich mit Linienbusverkehr wird eine Mindestfahrbahnbreite von 8,50 m benötigt.

Auch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) im Bereich der Bushaltestelle kommt nicht in Betracht, da dieser grundsätzlich vor oder hinter der Haltestelle angelegt werden muss. Da auf der nördlichen Seite kein Gehweg vorhanden ist, kann die Fußverkehrsführung über einen FGÜ hier nicht fortgesetzt werden. Ein solcher Anschluss ist jedoch Voraussetzung für die Anlage eines FGÜ. Darüber hinaus wären sowohl eine Querungshilfe als auch eine langfristige Vergrößerung der Haltestellenfläche nur mit erheblichem baulichem Aufwand realisierbar. Ein Umbau wäre während des derzeit bestehenden temporären Umleitungsverkehrs zudem nicht zu empfehlen.

Netliner-Haltestellen:

Die Einrichtung von Netliner-Haltestellen in der Scherbstraße wird ablehnend bewertet. Aufgrund des hohen Parkdrucks sowie der teilweise sehr engen Straßenräume ist die Scherbstraße für eine Anbindung durch den Netliner nicht geeignet.

Darüber hinaus besteht in Horbach bereits ein ergänzendes Angebot während der Sperrung der Richtericher Eisenbahnbrücke: Seit Ende Oktober können die Haltestellen Forsterheide, Horbach Linde, Horbach Kirche und Horbach Wende für den Netliner gebucht werden.

Fazit

Aufgrund der derzeit erhöhten Fahrgastfrequenz infolge der Umleitungssituation weist die Haltestelle Defizite hinsichtlich Aufenthaltsmöglichkeit für wartende Fahrgäste auf. Insbesondere die geringe Breite des Wartebereichs sowie das Fehlen eines Fahrgastunterstands führen zu eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten für wartende Fahrgäste. Die Einrichtung eines temporären Ausbaus wird daher empfohlen.

Die vorhandenen Verkehrs- und Geschwindigkeitsverhältnisse lassen keinen gesonderten Bedarf für eine zusätzliche Querungshilfe ableiten. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite trägt zusätzlich zur Sicherstellung ausreichender Sichtbeziehungen bei. Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zudem die Installation eines Dialog-Displays in Fahrtrichtung Laurensberger Straße empfohlen, um auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinzuwirken.

Die Einrichtung von Netliner-Haltestellen in der Scherbstraße wird aufgrund der verkehrlichen und räumlichen Situation in der Straße sowie der bereits bestehenden Zusatzangebote für Buchungen des Netliners auf der Umleitungsstrecke nicht empfohlen.

Kosten und Umsetzung

Für die temporäre Erweiterung der Haltestelle entstehen nach ersten Angebotsanfragen Kosten in Höhe von rund 16.500 € bei einer Mietdauer von 18 Monaten. Eine Verlängerung der Mietdauer der Elemente ist monatlich möglich. Auf PSP-Element 5-120102-900-02400-900-1/ 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ sind im durch den Rat der Stadt am 11.03.2026 beschlossenen Haushalt 2026 Mittel in ausreichender Höhe für die Umsetzung eingeplant.

Hinzu kommen vorbereitende Erdarbeiten zur Begradigung und Befestigung des Untergrundes. Mit Straßen.NRW als Verursacher der Umleitungsnotwendigkeit wurde vereinbart, dass eine Vergrößerung des Wartebereichs der Haltestelle (z.B. durch Herstellung einer Schotterfläche) durch Straßen.NRW zu leisten ist. Im Falle eines Beschlusses zur Umsetzung des vorgeschlagenen temporären Haltestellenaufbaus mit Fahrgastunterstand würden die vorbereitenden Erdarbeiten zur Begradigung und Befestigung des Untergrundes von Straßen.NRW übernommen bzw. finanziert.

Die Installation des Dialog-Displays durch die Stadt Aachen ist kurzfristig möglich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 "Kleinmaßnahmen im Straßenraum"

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026 *

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027*ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

170.000

170.000

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

170.000

170.000

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026 *

Fortgeschriebener Ansatz 2026 *

Ansatz 2027* ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000

70.000

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

110.000

110.000

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

* gemäß Ratsbeschluss vom 11.03.2026

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Die Maßnahme sieht einen temporären Ausbau einer Haltestelle im Zuge der Umleitungsnotwendigkeit für den ÖPNV vor. Quantifizierbare Effekte für den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassung werden dadurch nicht ausgelöst.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

10 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich2.2 MB
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Weitere Dokumente (4)

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Worum geht es?

Wie lässt sich die Haltestelle Gierstraße in Richterich während der Umleitungssperrung sicherer und komfortabler gestalten? Die Stadt prüft Verbesserungen für Fahrgäste und Schulkinder.

Projekt

Haltestellenausbau Gierstraße

Auch: Haltestelle Gierstraße, Gierstraße Vetschauer Weg

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVBarrierefreiheitVerkehrssicherheitFußverkehr

Betroffene Gruppen

FahrgästeSchulkinderAnwohner Richterich

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Richterich

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 5.4.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
5.4.2026
Technische Details