Vorlage·FB 60/0011/WP19·30. April 2026

Bericht über die im Jahr 2025 abgerechneten Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG bzw. Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB sowie Arbeitsprogramm 2026

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Erläuterungen

Aktuelle Entwicklungen im Straßenbaubeitragsrecht

Zum 01.08.2020 vollzog die Landesregierung des Landes NRW eine Novellierung des Beitragsrechts, welche u.a. eine Entlastung der Straßenbaubeitragspflichtigen für im Land NRW vorgenommene beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen, deren Ausführungsbeschluss nach dem 01.01.2018 getroffen wurde, im Rahmen der Förderrichtlinie Straßenbau vorsieht.

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfahlen hat am 28.02.2024 ein Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG beschlossen.

Mit Einführung des Beitragserhebungsverbots wird das Land NRW im Wege der Konnexität den Gemeinden und Gemeindeverbänden künftig diejenigen Beiträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen nicht mehr erheben können. Die Neuregelung gilt für alle Straßenbaumaßnahmen, deren Ausführung ab dem 01.01.2024 beschlossen wurde.

Für die Erschließungskostenbeiträge bei erstmaliger Herstellung einer Erschließungsanlage nach §§ 127 ff. BauGB werden auch künftig weiterhin Beiträge erhoben, da diese von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW nicht betroffen sind.

Mit dem Land NRW abgerechnete Straßenausbaumaßnahmen 2025

Auf der Grundlage der zuvor beschriebenen Entwicklungen wurden in diesem Jahr im Rahmen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge i.H.v. 1.085.174,42 € mit der NRW.BANK abgerechnet. Im Übrigen wurden Erschließungskostenbeiträge gem. § 127 ff. BauGB i.H.v. 237.219,84 € mit den Beitragspflichtigen abgerechnet. In der Anlage 1 zu dieser Vorlage befindet sich eine Aufstellung der einzelnen Maßnahmen.

Bericht zum Arbeitsprogramm 2026

In der Sitzung vom 16.01.2025 hat der Mobilitätsausschuss den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung dem Mobilitätsausschuss künftig eine kombinierte Berichtsvorlage über die abgerechneten Beitragsmaßnahmen des vorangegangenen Jahres in Verbindung mit der Arbeitsplanung für das laufende Jahr in der jeweils ersten Sitzung des Mobilitätsausschusses (1. Quartal 2026) vorzulegen.

In der Anlage 2 beigefügt befindet sich das geplante Arbeitsprogramm des Teams „Beiträge und Kostenersatz“ (FB 60/220) für das Jahr 2026.

Ungeachtet dieses Berichts erfolgt jeweils eine separate Beschlussvorlage an den Mobilitätsausschuss in den Fällen, in denen Straßenbau- oder Erschließungsbeiträge gegenüber den Grundstückseigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten erhoben werden müssen (z.B. bei Ausführungsbeschluss vor dem 01.01.2018 oder Erschließungskostenbeiträgen nach §§ 127 ff. BauGB).

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Projekt

Straßenbaubeiträge und Erschließungskosten

Kategorien

Haushalt & FinanzenVerkehr

Schlagworte

BeitragsrechtStraßenbauErschließungKostenersatz

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 19.5.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
5.4.2026
Technische Details