Vorlage·FB 61/0035/WP19·7. Mai 2026

Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd -; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Quartier mit Wohnungen, Gewerbe und einer zentralen Grünfläche entsteht im Herzen der Altstadt. Wie soll das Gebiet zwischen Büchel, Nikolausstraße und Mefferdatisstraße zukünftig gestaltet werden?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd - in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Programmberatung PLA: 17.08.2023

FB 61/0709/WP18

Einstimmig, ungeändert beschlossen

Programmberatung Bezirk: 06.09.2023

FB 61/0709/WP18

Einstimmig, ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht- Altstadtquartier Büchel -

hier: Weiteres Vorgehen südlicher Bereich Bezirk: 21.05.2025

FB 61/1078/WP18

mehrheitlich, ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht- Altstadtquartier Büchel -

hier: Weiteres Vorgehen südlicher Bereich PLA:05.06.2025

FB 61/1078/WP18

Einstimmig, ungeändert beschlossen

Im Bereich zwischen Büchel, Nikolausstraße und Mefferdatisstraße soll für den südlichen Teil des Altstadtquartiers Büchel ein Quartier mit Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen und einer zentralen öffentlichen Grünfläche entstehen.

Die Programmberatung erfolgte am 17.08.2023 im Planungsausschuss mit anschließender Beratung in der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 06.09.2023. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, für das Plangebiet auf Basis des vorgestellten Entwurfs einen Bebauungsplan zu erarbeiten.

Auf Grund der Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Normenkontrollverfahren zum einfachen Bebauungsplan Nr. 999A - Antoniusstraße -, müssen die städtebaulichen Ziele im Bereich der Antoniusstraße überprüft und neu bewertet werden. Unter Berücksichtigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23.04.2024 ist es aus planungsrechtlicher Sicht notwendig das Bebauungsplanverfahren Nr.999 - Altstadtquartier Büchel -in zwei Bebauungsplanverfahren – Süd und Nord – zu teilen. Vor diesem Hintergrund hat der Planungsausschuss am 05.06.2025 auf vorherige Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 21.05.2025 die Verwaltung beauftragt das Bebauungsplanverfahren für den südlichen Bereich des Altstadtquartiers Büchel mit dem dargestellten neu abgegrenzten Geltungsbereich sowie dem angepassten städtebaulichen Konzept unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 999S – Altstadtquartier Büchel Süd – fortzuführen.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 16.10.2023 bis 10.11.2023 stattgefunden. Am 24.10.2023 fand die Anhörungsveranstaltung statt, zu dieser sind ca. 10 Bürger*innen erschienen. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat auf Grundlage des Umgriffes des Bebauungsplans Nr.999 stattgefunden, der das gesamte Altstadtquartier Büchel umfasste, entsprechend sind Stellungnahmen zum Gesamtkonzept „Altstadtquartier Büchel“ eingegangen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgten vier schriftliche Eingaben. Zentrale Themen der schriftlichen Stellungnahmen waren die Prostitution in der Antoniusstraße, die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen, keine neuen Ladenlokale und der Wunsch nach einer Markthalle. Außerdem die Forderung nach mehr Parkplätzen am Straßenrand besonders für die Anlieferung.

Ergänzend gab es Anregungen zur Schaffung einer mutigen Architektur, Aufenthaltsqualität, attraktiv geschützten Freiflächen und Dachbegrünung.

Außerdem sind detaillierte Fragen zur Grünflächenplanung und Hochbauplanung eingegangen.

Des Weiteren wurden seitens der Bürger*innen folgende Themen im Rahmen der Anhörungsveranstaltung angesprochen und Fragen hierzu gestellt:

  • Baustruktur und Nutzung
  • Verkehr
  • Umwelt
  • Entwicklungsstrategie
  • Zeitschiene

Die Niederschrift der Informationsveranstaltung sowie die schriftlichen Eingaben der Bürger*innen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt. Die Eingaben aus der Öffentlichkeit führten nicht zu einer Änderung der Planung

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 18 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben, hiervon sind 9 Stellungnahmen abwägungsrelevant.

Inhalte der Stellungnahmen sind folgende Themen:

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland weist auf die nachrichtliche Übernahme von Baudenkmälern hin und gibt Hinweise zu Neubauten aufgrund der Lage im Denkmalbereich.

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland weist auf die Geschichte des Plangebietes und eine kontinuierliche Besiedlung des Gebietes hin. Es werden Bedenken geäußert, da eine konkrete Befunderwartung besteht. Da die Prüfung der Plangebietsfläche auf die tatsächliche Existenz von Bodendenkmälern nur im Rahmen der Abriss- und Bautätigkeiten erfolgen kann, wurde eine Festsetzung getroffen, die den Eingriff in den Boden steuert sowie eine Ampelkartierung erstellt, die die Befunderwartung im Gebiet gliedert, die Bauarbeiten im Gebiet sind archäologisch zu begleiten.

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen weist auf die Anforderungen an den Grundwasser- und Thermalwasserschutz, sowie zur Entwässerung allgemein hin.

Außerdem wurden Hinweise gegeben zu Kampfmitteln, Kriminalprävention Telekommunikationsinfrastruktur sowie die notwendigen Mindestabstände zu vorhandenen Versorgungsanlagen. Hinzu kommen die Hinweise auf die Lage des Geltungsbereiches im Bereich des militärischen Flugplatz Geilenkirchen sowie darauf, dass sich Teile des Planbereichs in einem Gebiet befinden, in dem möglicherweise verkarstungs- bzw. auslaugungsfähiges Gestein vorhanden ist.

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung führten nicht zu einer Änderung der Planung.

  1. Klimanotstand

Mit der Umgestaltung des Stadtquartiers rund um den Büchel übernimmt die Stadt Aachen Verantwortung im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung. Beispielhaft werden städtebauliche Dichte, Freiraum, multifunktionale Nutzung und eine nachhaltige Stadtentwicklung zusammengedacht.

Vor dem Rückbau des Parkhauses Büchel lagen überdurchschnittliche Belastungen vor, die zum einen durch den Abbruch des Parkhauses stark reduziert sind und denen zum anderen zukünftig mit klimawirksamen Maßnahmen begegnet wird. Durch den Rückbau von bisher versiegelten Flächen (ehem. Parkhaus) und der Realisierung des städtebaulichen Planungskonzepts „Altstadtquartier Büchel“ wird der Grünanteil innerhalb des Plangebiets und des näheren Umfelds erhöht. So wird innerhalb der dicht bebauten Innenstadt Aufheizungseffekten und Wärmebelastung entgegengewirkt. Bestandsgebäude werden erhalten und in die neue städtebauliche Konzeption integriert.

Bei der Realisierung des städtebaulichen Konzepts „offene Wiese“ bzw. des konkretisierten städtebaulichen Konzepts Altstadtquartier Büchel handelt es sich um eine Baumaßnahme der Innenentwicklung. Ein zuvor nahezu komplett versiegeltes und weitestgehend mit Verkehrsinfrastruktur bebautes Innenstadtgrundstück wird überwiegend entsiegelt und einer höherwertigen, zeitgemäßen Nutzung zugeführt.

Durch die Ermöglichung zur Realisierung neuer Wohnungen und weiterer Nutzungen im Innenstadtbereich Aachens wird eine Alternative zur Neuversiegelung im Stadtrandbereich aufgezeigt.

Ebenfalls werden deutliche Anreize für den Verzicht auf einen Privat-PKW gesetzt. Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Nahversorgungsangebote und ÖPNV-Haltepunkte sind vom Altstadtquartier Büchel aus fußläufig zu erreichen.

Durch die Schaffung eines Grünraumes und die Anlage von Gründächern im ansonsten weitgehend vollständig versiegelten, stadtklimatisch stark belasteten Innenstadtbereich (Schutzbereich Klima) wird einer sommerlichen Überwärmung vorgebeugt. Zur Resilienz gegenüber Starkregenereignissen werden bei der Planung der Grünflächen entsprechende Retentionsräume vorgesehen. Fassadenbegrünungen sind optionaler Teil der Konzeptverfahren und finden bei der Bewertung der Konzepte eine Berücksichtigung.

  1. Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

Städtebauliches Konzept

Das städtebauliche Konzept wurde unter umfangreicher Beteiligung der Stadtgesellschaft partizipativ entwickelt. Das konkretisierte städtebauliche Konzept Altstadtquartier Büchel hat zum Ziel, zwischen Welterbe und Prostitutionsnutzung, im Übergang zur strukturschwachen östlichen Innenstadt einen neuen Stadtraum mit einem öffentlichen Freiraumangebot und qualitativ ansprechender Gebäude- und Straßenraumstruktur zu schaffen. Basis des städtebaulichen Konzepts und Grundlage aller weiteren Planungsschritte ist die Planungsidee „offene Wiese“. Geplant ist eine offene, zusammenhängende Grünfläche in der Mitte des neuen Altstadtquartiers vom Büchel bis zur Antoniusstraße. Besondere Bedeutung hat hierbei die direkte Verbindung vom Büchel/Bahkauv bis zur Mefferdatisstraße mit einer freien Sichtachse auf den Dom. Neue Wegeverbindungen und Blickachsen, lebendige Erdgeschosse sowie innovative Lösungen für Mobilität und Stadtklima charakterisieren den städtebaulichen Entwurf.

Als Fassung der geplanten Grünfläche im Plangebiet, also im südlichen Bereich des Altstadtquartiers Büchel, ist nach Herstellung der öffentlichen Grünfläche in der ersten Umsetzungsphase die Realisierung von drei bis vier Gebäuden vorgesehen. Vorgesehen sind vier- bis sechsgeschossige Neubauten, die sich in die bestehenden baulichen Strukturen einfügen und diese ergänzen. Eine Sonderrolle kommt dem sogenannten Baustein „Wissen“ zu. Dieser ist in zentraler Lage des Plangebiets verortet, definiert eine markante Ecksituation und vermag aufgrund seiner relativen Großmaßstäblichkeit die Platzkante gleichermaßen zu akzentuieren als auch zu fassen. An der Ecke Büchel/Nikolausstraße sollen die beiden denkmalgeschützten Bestandsgebäude an ihren östlichen und nördlichen Gebäudekanten durch ein weiteres Gebäude ergänzt werden. Zwei weitere Baufelder sollen im Anschluss an den Baustein „Wissen“ und südlich der neuen Verkehrsfläche im Plangebiet durch bis zu fünfgeschossige Gebäude vervollständigt werden.

In der möglicherweise späteren Entwicklungsphase sind die Realisierung der nördlichen Grünfläche bis hin zur Antoniusstraße und die, die Grünfläche rahmende Bebauung entlang der Nikolausstraße und der Antoniusstraße geplant. Neben den innenstadttypischen Nutzungen wie Wohnen (vorrangig in den Obergeschossen), Kultur/Soziales, Dienstleistung, Einzelhandel/Gastronomie soll ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich von Bildung/Weiterbildung und Forschung, liegen. Durch eine hohe Nutzungsflexibilität wird eine dauerhafte Attraktivität und Lebendigkeit des Quartiers angestrebt. Die Erdgeschossbereiche sollen als Übergangsbereiche öffentliche Wirksamkeit entfalten und damit zur Belebung der Grünfläche und des Quartiers beitragen.

Mobilität

Die Erschließung des Plangebietes ist über die bestehenden umlaufenden Straßen Büchel, Mefferdatisstraße und Nikolausstraße gesichert. Das städtebauliche Konzept sieht neue überwiegend fußläufige Wegeverbindungen zwischen Büchel/Nikolausstraße und Mefferdatisstraße/Bädersteig vor. Über die neue Verkehrsfläche werden die neuen Gebäude erschlossen und die Erreichbarkeit für Notverkehre und notwendige Verkehre sichergestellt.

Durch die Aufstellung eines Mobilitätskonzepts innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans besteht die Möglichkeit, die Mobilität an die konkreten örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse der Nutzungen anzupassen und zukunftsorientiert aufzustellen.

Freiraumplanung

Das städtebauliche Konzept sieht eine zentrale großzügig angelegte Grünfläche vor, die sich von Süden nach Norden zwischen Büchel und Antoniusstraße erstreckt und in West-Ost-Richtung den „Bahkauv“ mit der Mefferdatisstraße verbindet.

Das Plangebiet umfasst den südlichen Teil des städtebaulichen Konzepts Altstadtquartier Büchel, den sogenannten 1.Bauabschnitt und damit auch den südlichen Bereich der öffentlichen Grünfläche.

Der Vegetationsbestand des Plangebietes wird gegenüber dem Zustand vor dem Parkhausabbruch durch die Grünfläche deutlich erhöht. Aufgrund der ansonsten dichten Bebauung im zentralen Innenstadtbereich wird diese Fläche als Grün-, Aufenthalts- und Begegnungsraum für möglichst viele Zielgruppen ausgestaltet. Die Gestaltung der Grünfläche und der angrenzenden Straßenräume wurde in einem wettbewerblichen Planungsverfahren konkretisiert. Von den Teilnehmenden wurden neben der gestalterischen Hauptaufgabe unter anderem Lösungsvorschläge zur Integration der benötigten, barrierearmen Erschließung, der Nutz- und Erlebbarmachung des Thermalwassers sowie zur Wasserrückhaltung und dem Schwammstadtprinzip erwartet.

Der erstplatzierte Wettbewerbsbeitrag des Planungsbüros GM013 aus Berlin sieht eine Gliederung der Freifläche in vier grüne Quartiersterrassen vor, die wie Stufen in der vorhandenen Topografie des Büchels wirken, unterschiedliche Charaktere aufweisen und diverse Funktionen aufnehmen. Ein größerer, vor dem geplanten Baustein „Wissen“ und an der neuen Wegeverbindung zwischen Mefferdatisstraße und Innenstadt, zentral gelegene Platz, soll Raum für Veranstaltungen, Bespielung durch die Nutzungen in den Erdgeschosszonen des angrenzenden Gebäudes bieten und soll zum Treffpunkt im Quartier werden.

Die Terrassen sind in ihrer Funktion klar gegliedert. Auf der untersten Terrasse, dem sogenannten Muldengarten, soll eine blühende Wildwiese sowie eine ökologische Schwammlandschaft entstehen. Das Regenwasser kann hier zeitweise rückgehalten werden und verdunsten. Zusätzlich soll für das überschüssige Niederschlagswasser eine Speicherung zu Zwecken der Bewässerung der Bepflanzung vorgesehen werden.

Die nördlich gelegenen Terrassen sollen Freizeitaktivitäten, Spielpunkte auf den baumüberstandenen Rasenflächen und Sitzmauern an ihren Rändern aufnehmen. Die Grünflächen sollen mit unterschiedlichen klimaresilienten Gehölzen bepflanzt werden, die in Gruppen komponiert für unterschiedliche Szenerien und Lebendigkeit auf den Quartiersterrassen sorgen. Die Baumgruppen sollen so eingesetzt werden, dass wichtige Blickbeziehungen zum Dom und den Rathaustürmen nicht verstellt werden. Besondere Gehölze sollen die verschiedenen Platzflächen atmosphärisch absetzen und von der geplanten Vegetation auf den Grünflächen kontrastieren.

Das Element „Wasser“ soll an mehreren Stellen in unterschiedlichen Gestaltungsformen inszeniert werden. Im Osten der Quartiersterrassen entlang des Bausteins „Wissen“ soll eine Treppenanlage vorgesehen werden, die zur Überwindung des Höhenunterschieds eine Alternative zum barrierearmen schlängelnden Weg bietet.

Bebauungsplan

Im Bebauungsplan wird das Baugebiet als „Urbanes Gebiet“ festgesetzt. Die Grünfläche wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich durch das städtebauliche Konzept „Altstadtquartier Büchel“ und dem Wettbewerbsergebnis des Bausteins Wissen. Ergänzend zu der Festsetzung der Grundflächenzahl wird die Bebauung in ihrer Höhenentwicklung planerisch durch die Festsetzung von minimalen und maximalen Gebäudehöhen gesteuert.

Die Dichte im Plangebiet wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt und beträgt 1,0. Diese hohe Bebauungsdichte wird durch die Festsetzung einer zentralen überwiegend entsiegelten Grünfläche in Ausgleich gebracht.

Es ist städtebauliches Ziel, eine öffentliche Grünfläche zu entwickeln, die baulich gefasst wird und die innenstadttypische Grundstruktur zu erhalten. Die geplante Gebäudeanordnung bedingt jedoch, dass sich die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen entlang der neuen Verkehrsflächen überschneiden. Um die gewünschte städtebauliche Anordnung umsetzen zu können, wird an verschiedenen Fassadenabschnitten die Festsetzung einer verminderten Abstandsfläche getroffen. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie ein angemessener Sozialabstand sind im Plangebiet gewährleistet. Im Bereich der Nikolausstraße wird ein Teilbereich zum Wohl und zum Schutz der Allgemeinheit aus brandschutztechnischen Gründen als von Bebauung freizuhaltende Fläche festgesetzt.

Die öffentliche Durchwegung des Plangebietes für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sowie für die Ver- und Entsorgungsträger wird durch die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes gesichert.

Umweltbelange

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde ein Umweltbericht gemäß den Vorgaben des § 2a Baugesetzbuch erarbeitet. Darüber hinaus wird in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) u.a. eine Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft vorgenommen, die zu einem deutlich positiven Ergebnis kommt.

Lärm

Durch die Peutz Consult GmbH wurde eine schalltechnische Untersuchung zu Gewerbe- und Freizeitlärm erarbeitet.

In der schalltechnischen Untersuchung wird auch der Bestandslärm aus dem Umfeld des Bebauungsplans erfasst. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts für urbane Gebiete an allen betrachteten Immissionsorten im Plangebiet eingehalten werden.

Auch das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird ebenfalls an allen betrachteten Immissionsorten im Plangebiet und Umfeld eingehalten.

Für die geplanten Außengastronomieflächen wurde eine Nutzung von 10:30 bis 22 Uhr betrachtet. Die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie von 60 dB(A) für Mischgebiete im Umfeld und von 63 dB(A) für das geplante urbane Gebiet werden für diese Betriebszeiten an allen betrachteten Immissionsorten im Plangebiet und im Umfeld eingehalten. Das Maximalpegelkriterium der Freizeitlärmrichtlinie wird im Tageszeitraum ebenfalls an allen betrachteten Immissionsorten im Plangebiet und Umfeld eingehalten.

Besonnung/ Belichtung

Für das Plangebiet wurde die Prüfung und Erstellung einer Besonnungs- und Belichtungsstudie bei dem Fachplanungsbüro Peutz Consult GmbH beauftragt. Im Rahmen der Untersuchung wurde die Besonnung und die Tageslichtversorgung geprüft und die Auswirkungen der Planung auf die Nachbarbebauung bewertet. Die Simulationsergebnisse für die Besonnung zeigen, dass innerhalb des Plangebiets nicht an allen Beurteilungspunkten mindestens eine der drei Empfehlungsstufen für direkte Sonneneinstrahlung erreicht wird. Da sich die Anforderungen der entsprechenden Norm nicht auf jedes einzelne Fenster, sondern auf mindestens einen Aufenthaltsraum pro Wohnung beziehen, lassen sich durch eine optimierte Grundrissgestaltung mit durchgesteckten Wohnungen in vielen Bereichen dennoch Einheiten realisieren, die den Empfehlungen für direkte Besonnung entsprechen. Im Umfeld des Plangebiets werden die entsprechenden Normen für die Besonnung an wenigen Gebäuden unterschritten.

Neben der direkten Besonnung spielt jedoch die natürliche Tageslichtversorgung eine wichtige Rolle für gesunde Wohnverhältnisse. Deshalb wurden im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung ausgewählte Räume im 1. Obergeschoss der angrenzenden Nachbargebäude sowie in bestehenden Gebäuden innerhalb des Plangebiets untersucht. Die Auswertung der Tageslichtsimulation zeigt, dass die Anforderungen der entsprechenden Norm sowohl in den untersuchten Nullfall als auch im Planfall erfüllt sind. Somit werden in den untersuchten und vergleichbaren Wohnräumen sowie in den darüberliegenden Geschossen gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.

Wasser / Entwässerung

Oberflächengewässer kommen im Geltungsbereich nicht vor. Der Bebauungsplan befindet sich im Bereich von Thermalquellen, die für Aachen von großer Bedeutung sind. Vermeidungsmaßnahmen verhindern Beeinträchtigungen des Grundwassers und damit auch des Thermalwassers. Die Planungen ermöglichen durch die Anlage einer Grünfläche und ggf. auch durch Dachbegrünungen eine geringfügig reduzierte Abführung des Regenwassers.

Die Entwässerung für das Plangebiet ist gesichert.

Baumschutz

Innerhalb des Plangebietes befand sich ein Baum, der unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fiel. Dieser Baum wurde im Januar 2026 in der Vorbereitung zur städtebaulichen Entwicklung gefällt und wird gemäß Baumschutzsatzung durch Ersatzpflanzung im Plangebiet kompensiert werden. Im Zuge der Neuplanung wird das Gebiet durch die Anlage einer Grünfläche und die Pflanzung von insgesamt 27 Bäumen deutlich aufgewertet.

Artenschutz

In Vorbereitung des Abbruchs des ehemaligen Parkhauses Büchel wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Im Ergebnis lagen für den Abbruchbereich keine Indizien vor, die einen Rückschluss auf das Vorkommen planungsrelevanter Tierarten (Fledermausquartiere, Niststätten gebäudebrütender Vogelarten) zulassen. Aufgrund dessen ist eine artenschutzfachliche Prüfung für das Plangebiet nicht erforderlich.

Eine Artenschutzprüfung wird auf der Ebene des Bebauungsplans nicht gefordert. Bei etwaigen künftigen Abrissmaßnahmen ist der Artenschutz erneut zu prüfen. Somit kann die Artenschutzuntersuchung auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt werden.

Bodendenkmal

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans überdeckt in Gänze den Bereich des Bodendenkmals AA 081 und das in diesem beinhaltete Bodendenkmal AA 093 "Römisches bis neuzeitliches Stadtviertel Büchel", innerhalb dessen eine handwerklich geprägte Nutzung (v. a. Eisenproduktion) von der Römerzeit bis ins Mittelalter nachgewiesen werden konnte. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans kann eine Beeinträchtigung von Bodendenkmälern nicht ganz ausgeschlossen werden. Alle Arbeiten im Bereich von Bodendenkmälern verlaufen jedoch in Abstimmung mit der Behörde, so dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden

Veränderungen von Bodendenkmälern, insbesondere Bodeneingriffe (z. B. auch Hausanschlüsse, Leitungsgräben etc.) unterliegen einem präventiven Verbot und bedürfen daher einer gesonderten Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW. Grundsätzlich ist beim Auftreten besonders bedeutender Bodendenkmäler mit deren Erhalt in situ zu rechnen. In diesem Fall könnten Umplanungen notwendig werden.

Um mögliche Konflikte zwischen den geplanten Eingriffen in den Boden und vorhandener archäologischer Substanz besser einschätzen zu können, wurde eine archäologische Kartierung vorgenommen. In dieser Kartierung wird aufgezeigt, auf welchen Flächen und in welchen Tiefen bereits Bodeneingriffe stattgefunden haben. Ergänzend wurde eine Festsetzung im Bebauungsplan getroffen die den Eingriff in den Boden steuert.

  1. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 999S - Altstadtquartier Büchel Süd -zwischen Büchel, Nikolausstraße und Mefferdatisstraße den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form im Internet zu veröffentlichen sowie zusätzlich öffentlich auszulegen.

Die Beratung des Umweltberichts zum Bebauungsplan im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat in der Sitzung am 28.04.2026 stattgefunden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

5 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich37.6 MB
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Projekt: Altstadtquartier Büchel Süd

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant die Teilung des Bebauungsplanverfahrens für das Altstadtquartier Büchel in zwei separate Verfahren (Süd und Nord), um die städtebauliche Entwicklung im südlichen Bereich zügig voranzutreiben.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungMaßnahme geplant5. Juni 2025 – 7. Mai 20262 Vorlagen

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Projekt

Altstadtquartier Büchel Süd

Auch: Bebauungsplan 999S, Quartier Büchel Süd

Strategien & Programme

Masterplan 2030

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanInnenstadtentwicklungGrünflächenWohnraum

Betroffene Gruppen

Anwohner InnenstadtGewerbetreibendeStadtbewohner

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 24.4.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
16.4.2026
Technische Details