Vorlage·FB 45/0020/WP19·28. April 2026

Bedarf an Ganztagsplätzen für Kinder an Grundschulen und Förderschulen Primar im Schuljahr 2026/2027 in der Stadt Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Ausbau von Ganztagsplätzen an Grund- und Förderschulen schreitet voran. Wie stellt die Stadt die Versorgung mit Betreuungsangeboten sicher?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2026-2027 auszubauen.
  2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2026-2027 auszubauen.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

In Aachen gibt es im laufenden Schuljahr 2025-2026 insgesamt 6.740 Ganztagsplätze an 37 städtischen

Regelgrundschul-Standorten (6655 OGS Plätze) und zwei Förderschulen Primar (85 OGS Plätze). Bei einer Schüler*innenzahl von 7810 entspricht dies einer Versorgungsquote von 86,30% für den Offenen Ganztag.

Betrachtet man die Offenen Ganztagsplätze an Grundschulen und Förderschulen Primar zuzüglich der Ganztagsangebote von Schulen, die sich nicht in kommunaler Trägerschaft befinden und dem Angebot „Schule von acht bis eins“, so ergibt sich folgendes Bild:

Die Domsingschule, die DreiEins-Grundschule und die Vincerola-Montessori-Grundschule bieten weitere 260 Ganztagsplätze. 316 Plätze stehen für Schüler*innen an den städtischen Aachener Grundschulen über das Angebot „Schule von acht bis eins“ bereit.

Somit werden in Aachen im Anschluss an den Vormittag, bei einer Schüler*innenzahl von 8.070 und 7.316 Betreuungsplätzen, 90,66 % der Kinder bis mindestens 13 Uhr betreut und gebildet. Im Vergleich zum Vorjahr (87,92 %) zeigt sich, dass Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen weiterhin den Regelfall darstellen.

Mit Einführung des Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz, der sukzessive ab dem 01.08.2026 in der ersten und im Schuljahr 2029/2030 in allen weiteren Jahrgangsstufen greifen wird, ist die Betreuung der Schüler*innen, im Primarbereich, weiterhin zukunftsfähig aufgestellt und konnte weiter ausgebaut werden.

Da sich der Rechtsanspruch zunächst nur an die erste Jahrgangsstufe richtet, wurden die Schulen seitens der Verwaltung informiert, dass bei Neuaufnahmen diese zu priorisieren sind. Die bereits bestehenden Verträge bleiben davon unberührt, es wird aufgrund des aufsteigenden Rechtsanspruchs in der Jahrgangsstufe eins kein bestehender Vertrag gekündigt. Es gelten weiterhin die festgelegten Priorisierungen (Berufstätigkeit Eltern, Geschwisterkinder bereits in OGS, soziale Härtefälle).

Die Finanzierungsgrundlage wurde seitens des Landes ohne weitere Anpassungen bzw. Berücksichtigung des einsetzenden OGS-Rechtsanspruchs fortgeschrieben.

Die Verwaltung erarbeitet aktuell entsprechende Anpassungen des Betreuungsvertrages und der Kooperationsvereinbarung. Ebenfalls wird seitens der AG 78 - OGS das „Rahmenkonzept OGS“ erarbeitet, welches ausdrücklich keine Neukonzeption darstellt, sondern vielmehr die bisherigen Grundlagen, Strukturen, Abläufe und in der Praxis bewährten Konzepte in einem Rahmenkonzept zusammenfassen soll.

  1. OGS Warteliste

Durch den weiteren Ausbau von Ganztagsplätzen konnten die bestehenden Wartelisten weiter reduziert werden, so dass es fortwährend gelingt, eine verlässliche und sehr umfassende Betreuung sicherzustellen. Im Planungsjahr 2025-2026 bestanden an vier Standorten Wartelisten mit mehr als 10 Kindern. Gemäß der aktuellen Planung zum Stichtag 01.08.2026 weisen sämtliche städt. Grund- und Förderschulen nur noch eine geringfügige (< 10 Kinder) bzw. gar keine Warteliste auf.

  1. Angebot der „Schule von acht bis eins“

Seit der Einrichtung der Offenen Ganztagsbetreuung an den beiden Schulstandorten KGS Karl-Kuck und KGS Kornelimünster in 2024 gibt es keine Standorte mehr in der Stadt Aachen, die ausschließlich die Betreuungsform „acht bis eins“ anbieten.

  1. Grundschulen mit den Angeboten „Schule von acht bis eins“ und Offenem Ganztag

An 10 Grundschul-Standorten existiert das Angebot „Schule von acht bis eins“ parallel zur Offenen Ganztagsschule (siehe Anlage 1.1).

An den Standorten mit „Schule von acht bis eins“, die gleichzeitig Grundschule im Ganztag sind, nehmen die Eltern das Angebot der „Schule von acht bis eins“ gezielt in Anspruch. Die Betreuungszeit endet um spätestens 14.00 Uhr.

Betrachtet man alle städtischen Grundschulen, so werden an insgesamt 10 Schulstandorten 316 Kinder durch das Konzept „Schule von acht bis eins“ im Anschluss an den Vormittagsunterricht betreut. Das sind 11 Kinder weniger als im Vorjahr.

Bezieht man zusätzlich die OGS-Plätze mit ein, werden an diesen 10 Schulen 2.378 Schüler*innen gebildet und betreut, was bei einer Schüler*innenanzahl von 2.664 eine Betreuungsquote von 89,26% ergibt.

  1. Ergebnis der Bedarfsermittlung für Ganztagsplätze in Grundschulen und Förderschulen Primar für das Schuljahr 2026-2027

Die OGS-Bedarfsermittlung für das nächste Schuljahr findet jährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Die Schulleitungen melden auf Basis ihrer Anmeldezahlen, unter Einbezug der räumlichen Gegebenheiten und in Abstimmung mit dem OGS-Träger, wie viele Plätze bzw. Gruppen die OGS für das folgende Schuljahr voraussichtlich benötigt.


Es werden folgende Formen Offener Ganztagsplätze unterschieden:

  • Ganztagsplätze an Förderschulen Primar
  • Gruppen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (spUb)
  • Regelganztagsplätze
  • Brennpunkt-Ganztagsplätze
  1. Förderschulen Primar

Für die Peter-Härtling-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ und die Schule am Rödgerbach mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ besteht folgender Bedarf an Ganztagsplätzen im Schuljahr 2026-2027:

  • Die Schule am Rödgerbach bildet im Schuljahr 2026-2027 36 Ganztagsplätze und 3,0 Gruppen
  • Die Peter-Härtling-Schule bildet im Schuljahr 2026-2027 75 Ganztagsplätze und 5,0 Gruppen, von denen 15 Plätze im Rahmen einer heilpädagogischen Tagesgruppe angeboten werden

(siehe Anlage 2.0)

Für das Schuljahr 2026-2027 besteht für 111 Kinder an Förderschulen Primar ein Bedarf an Ganztagsplätzen. Das entspricht, im Vergleich zum Vorjahr, einem Zuwachs von 1,0 Gruppen.

Bei einer Gesamtschüler*innen Zahl von 131 entspricht dies einer Betreuungsquote von 84,73 %.

  1. Regelgrundschulen
  1. Steigender Bedarf

17 Grundschulen haben einen steigenden Bedarf an Ganztagsplätzen.

(siehe Anlage 2.1)

  • Die GGS Brander Feld richtet zusätzlich 1,0 Gruppen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen und Betreuungsbedarfe ein.
  • Die GGS Brühlstr. richtet zusätzlich 1,0 Gruppen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen und Betreuungsbedarfe ein.
  • Die KGS Höfchensweg richtet zusätzlich 1,0 Gruppen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen und Betreuungsbedarfe ein.
  • Die MGS Mataréstraße richtet zusätzlich 1,5 Gruppen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen und Betreuungsbedarfe ein.

Die übrigen der 17 Grundschulen benötigen jeweils eine halbe, zusätzliche OGS-Gruppe.

Der Prozess der Erweiterung der Betreuungskapazitäten wird weiterhin durch konzeptionelle Anpassungen der Strukturen und Ausstattung begleitet. Flankierende Baumaßnahmen, gemäß der politisch beschlossenen Priorisierung im Rahmen der Flächenraumorientierung, befinden sich weiterhin in Umsetzung oder Vorbereitung.

  1. Gleichbleibender Bedarf

An 18 Grundschulen hat sich der Bedarf nicht oder lediglich geringfügig verändert.

(siehe Anlage 2.2)

  1. Sinkender Bedarf

Darüber hinaus haben 2 Grundschulen im Vergleich zum Vorjahr einen um je 0,5 OGS-Gruppen reduzierten Bedarf gemeldet, der sinkenden Schüler*innenzahlen und gemeldeten Betreuungsbedarfen geschuldet ist.

(siehe Anlage 2.3)

  1. Gesamtbedarf an Ganztagsplätzen in den Regelgrundschulen

Für das Schuljahr 2026/2027 sind in Summe 6.905 Ganztagsplätze an Regelgrundschulen erforderlich.

Insgesamt ergibt sich somit ein Mehrbedarf von 6,5 OGS-Gruppen ohne spUb und 3,5OGS-Gruppen ohne spUB (Brennpunkt) für das kommende Schuljahr 2026/2027

Bezugnehmend auf die 6.655 Kinder, die im laufenden Schuljahr (Stichtag 15.10.2025) die OGS an einer Regelgrundschule besuchen, handelt es sich um einen geplanten Zuwachs von 250 Ganztagsplätzen.

2.3 Ganztagsplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen und Förderschulen Primar

Durch Anpassungen der beiden neuen OGS-Standorte Kornelimünster und Karl-Kuck im Schuljahr 2024-2025 und Gruppenanpassungen am Standort der FÖS Peter-Härtling im Schuljahr 2025-2026 liegt die aktuelle Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zum Stichtag 15.10.2025 bei 459 Kindern.

Durch einen weiteren Mehrbedarf am Standort der FÖS Peter-Härtling wird zum 01.08.2026 von insgesamt 470 Kindern ausgegangen, die zur Bildung einer weiteren halben Gruppe führen.

Ende des Jahres 2025 wurde durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht eine Erhebung an den einzelnen Standorten durchgeführt, die sowohl Kinder mit formal festgestelltem Förderbedarf als auch Kinder ohne formal festgestellten Förderbedarf berücksichtigte. Die Rückmeldungen werden aktuell ausgewertet und analysiert.

  1. Resümee

Zur Erfüllung des Rechtsanspruches ist die Stadt Aachen durch den kontinuierlichen Ausbau der Ganztagsplätze zukunftsfähig aufgestellt. Lediglich punktuell muss an einzelnen Standorten nachjustiert werden, Gruppenzuwächse bleiben nachfrageorientiert erforderlich.

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dieGanztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf für das Schuljahr 2026/2027 auszubauen. Im Haushaltplan 2026 ff sind hierfür bei folgenden Positionen ausreichende Mittel nachfolgend dargestellt:

PSP-Element

Sachkonto

2026

2027

2028

2029

4-030101-807-8 - OGS

53180000

16.945.600

17.947.500

18.408.000

18.880.100

4-030106-907-2 - OGS

53180000

578.300

592.700

607.500

622.700

Summe

17.523.900

18.540.200

19.015.500

19.502.800

Dem gegenüber stehen folgende Zuweisungen vom Land:

PSP-Element

Sachkonto

2026

2027

2028

2029

4-030101-807-8 - OGS

41410000

-8.851.800

-9.357.000

-9.631.300

-9.913.900

4-030101-807-8 - OGS

41410010

-2.353.000

-2.487.300

-2.560.200

-2.635.300

4-030106-907-2 - OGS

41410000

-303.100

-311.700

-320.600

-329.700

Summe

-11.507.900

-12.156.000

-12.512.100

-12.878.900

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 16.945.600

2) 578.300

1) 16.945.600

2) 578.300

1)55.235.600

2) 1.822.900

1) 55.235.600

2) 1.822.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

17.523.900

17.523.900

57.058.500

57.058.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

  1. 4-030101-807-8, SK 53180000 (Stand VN 2026 ff.)
  2. 4-030106-907-2, SK 53180000 (Stand VN 2026 ff.)


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Projekt

Ganztagsausbau an Grundschulen

Auch: OGS-Ausbau, Offener Ganztag

Strategien & Programme

Schulentwicklungsplan

Kategorien

Bildung

Schlagworte

BetreuungsangeboteSchulsozialarbeitRechtsanspruchInklusion

Betroffene Gruppen

ElternSchülerLehrkräfte

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 24.4.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
19.4.2026
Technische Details