Vorlage·FB 45/0021/WP19·28. April 2026

Startchancen-Programm - Säule I, Investitionsbudget

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das Startchancen-Programm fördert Schulen in sozial benachteiligten Lagen. Wie werden die Mittel für eine moderne Lernumgebung eingesetzt?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Mittelaufnahme im Rahmen der Haushaltsanmeldungen, die in der Vorlage dargestellte, kalkulatorische Verteilung der Fördermittel als Basisförderung und Steuerungsbudget der Säule I im Startchancen-Programm. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen weiteren Schritte zur Umsetzung der ersten Maßnahmen im Startchancen-Programm einzuleiten.

Erläuterungen

Ausgangslage:

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 07.03.2024 informierte die Verwaltung über die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum „Startchancen-Programm“, durch welche Schulen in besonderen sozialen Lagen (Sozialindexstufen 6-9 des Landes) gestärkt werden sollen.

Zum Schuljahr 2024/2025 starteten in NRW in der ersten Kohorte 400 Schulen. In der Ausschusssitzung am 18.04.2024 informierte die Verwaltung ferner, dass folgende Aachener Schulen seitens des Landes für die erste Gruppe ausgewählt wurden:

  1. GGS Driescher Hof
  2. GGS Schönforst
  3. KGS Beeckstraße
  4. KGS Bildchen
  5. KGS Feldstraße
  6. KGS Passstraße
  7. GHS Aretzstraße
  8. Hugo-Junkers-Realschule
  9. Geschwister-Scholl-Gymnasium

In der Sitzung vom 28.11.2024 wurde über die weitere Ausgestaltung des Startchancen-Programms informiert.

Die zweite Kohorte mit weiteren 523 Schulen startete in NRW zum Schuljahr 2025/2026. Neben den o.g. neun Aachener Schulen, wurden noch die zweite Gruppe für die Teilnahme am Startchancen-Programm ausgewählt:

  1. EGS Annaschule
  2. GGS Brühlstraße
  3. GGS Düppelstraße
  4. GGS Gerlachstraße
  5. KGS Forster Linde
  6. KGS Luisenstraße
  7. Montessori Grundschule Eilendorf
  8. Montessori Grundschule Mataréstraße
  9. GHS Drimborn
  10. Förderschule am Rödgerbach

Insgesamt nehmen somit 19 Aachener Schulen am Startchancen-Programm teil.

Ziel des Startchancen-Programms ist es, „die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen, den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu vermindern und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern“ (www.schulministerium.nrw/startchancen).

Das Programm ist auf eine Laufzeit von 10 Jahren im Zeitraum vom 01.08.2024 – 31.07.2034 angelegt. Seitens des Bundes werden insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro in das Programm für Nordrhein-Westfalen investiert, das Land wird Mittel bis zu demselben Umfang beisteuern.

Fördersäulen des Startchancen-Programms:

Das Startchancen-Programm besteht aus drei separaten Fördersäulen:

Säule I:Zeitgemäße und lernförderliche Lernumgebung (Investitionsbudget)

Säule II:Bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung (Chancenbudget)

Säule III:Mehr Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (Personalbudget)

Zunächst wird hinweislich kurz auf die Säulen II und III eingegangen, der inhaltliche Schwerpunkt der Vorlage liegt jedoch auf der Säule I.

Säule II: Chancenbudget

Das Chancenbudget soll den Schulen die Umsetzung bedarfsgerechter Lösungen ermöglichen, die den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen und somit die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung verbessern. Maßnahmen sollen hierbei auf individueller, institutioneller und systemischer Ebene unterstützen.

Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt in der Säule II in Form von jährlichen Schulbudgets über die Bezirksregierung an den Schulträger. Der Schulträger leitet diese Fördermittel an die jeweiligen Schulen weiter.

Für das Schuljahr 2025/26 wurden die Schulbudgets durch den Fördermittelgeber wie folgt festgelegt:

  • EGS Annaschule13.877,59 €
  • FÖS am Rödgerbach15.366,05 €
  • Geschwister-Scholl-Gymnasium26.476,32 €
  • GGS Brühlstraße16.163,44 €
  • GGS Driescher Hof16.376,07 €
  • GGS Düppelstraße21.054,08 €
  • GGS Gerlachschule14.249,70 €
  • GGS Schönforst14.781,30 €
  • GHS Aretzstraße28.443,22 €
  • GHS Drimborn26.476,32 €
  • Hugo-Junkers-Realschule33.652,82 €
  • KGS Beeckstraße10.369,08 €
  • KGS Bildchen9.678,01 €
  • KGS Feldstraße10.794,35 €
  • KGS Forster Linde16.057,12 €
  • KGS Luisenstraße13.824,43 €
  • KGS Passstraße14.993,93 €
  • Montessori Grundschule Eilendorf15.738,16 €
  • Montessori-Schule Mataréstraße21.160,40 €

Der Schulträger hat entsprechende Verwendungsnachweise jährlich zum Stichtag 31.07. sowie zum 31.12. zu erstellen und diese einzureichen.

Säule III: Personalbudget

Mit Hilfe des Personalbudgets besteht für die Schulen die Möglichkeit, weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen. Dies sind insbesondere Schulsozialarbeiter*innen sowie multiprofessionelle Teams. In der Praxis wurde bereits eine Vielzahl an Stellen ausgeschrieben und besetzt.

Vorgehen Investitionsbudget:

Säule I: Investitionsbudget

Mit Datum vom 09.09.2024 wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)“ (Anlage 1) erlassen. Sie bildet die maßgebliche Grundlage für die Umsetzung des Investitionsbudgets.

Förderfähig sind grundsätzlich investive Maßnahmen zur Schaffung einer förderlichen Lernumgebung. Dazu zählen insbesondere Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulgebäuden, -anlagen und -geländen sowie die Beschaffung flexiblen Mobiliars, etwa für Differenzierungs- und Multifunktionsräume oder Schulbibliotheken.

Ebenfalls förderfähig ist die Schaffung von individuellen Arbeitsplatzlösungen von Lehrkräften und anderem pädagogischen Personal, die Gestaltung von Außenbereichen sowie die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen. Darüber hinaus können u.a. auch Bewegungsräume und Sportangebote gefördert werden.

Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt in Form von Schulträgerbudgets. Das bedeutet, dass die Stadt Aachen als Schulträger der 19 Startchancen-Schulen Fördermittel in Höhe von bis zu 14.353.790,23 € maßnahmenscharf beantragen und abrufen kann. Diese Mittel decken 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben ab. Ergänzend ist ein Eigenanteil in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben zu erbringen, maximal 6.151.624,38 €. Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtfördersumme von 20.505.414,61 €

In welcher Höhe die Fördermittel für die jeweiligen Schulstandorte verwendet werden, liegt in der Entscheidungshoheit des Schulträgers und wird nach dem jeweiligen Bedarf festzulegen sein. Seitens des Ministeriums für Schule und Bildung NRW wird jedoch vorgegeben, dass jede der am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen im Laufe des zehnjährigen Programmzeitraums von Säule I profitieren soll (vgl. FAQs zum Startchancen-Programm).

Wie bereits in dem an die Schulen versandten Letter of Intent hingewiesen wurde, steht die Umsetzung des Startchancenprogramms – insbesondere die Säule I aufgrund des zu erbringenden Eigenanteils - unter dem Haushaltsvorbehalt.

Verteilungsschlüssel

Es wurden verschiedene Modelle zur Verteilung der Fördermittel innerhalb der Säule I geprüft. Ziel war es, eine Lösung zu finden, die sowohl eine faire Beteiligung aller Schulen ermöglicht, als auch eine bedarfsgerechte und strategische Steuerung der Mittel gewährleistet.

Die Verwaltung schlägt vor, 25 % der Gesamtförderung (inkl. Eigenanteil) als einheitliche Basisförderung anzusetzen, die gleichmäßig auf alle 19 Schulen kalkulatorisch verteilt werden, um schulische Bedarfe innerhalb des zehnjährigen Förderzeitraums im festgelegten Rahmen umsetzen zu können. Dies entspricht einem Betrag von maximal 269.808,09 € pro Schule. Die maximale Summe setzt sich aus 188.865,66 € Fördersumme/Schule und 80.942,43 € Eigenanteil/Schule zusammen.

Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Basisförderung stehen den Schulen ausdrücklich nicht als Gesamtsumme unmittelbar zur Verfügung. Vielmehr müssen diese maßnahmenbezogen beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Deckung des Eigenanteils zur Verfügung stehen bzw. im Rahmen der Haushaltsplanungen berücksichtigt werden.

Die verbleibenden 75 % der Gesamtfördersumme (= 15.379.060,96 €) sollen als Steuerungsbudget gezielt und bedarfsorientiert für nachhaltige Maßnahmen wie bspw. Hitze- und Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Es soll hierbei ausdrücklich nicht für einzelne, große (Bau-) Maßnahmen gebündelt eingesetzt, sondern unter bestmöglicher Berücksichtigung der teilnehmenden Schulen breiter verteilt werden.

Dieses Modell gewährleistet eine Förderung aller Schulen, ermöglicht eine zügige Umsetzung erster von den Schulen gewünschter Maßnahmen und darüber hinaus eine bedarfsgerechte Förderung weiterer, im Sinne der Förderrichtlinie strategisch relevanter Maßnahmen.

Kriterien für die Maßnahmenumsetzung – Basisförderung (25 % der Gesamtfördersumme)

Für die Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Basisförderung ist die Priorisierung durch die jeweilige Schule das zentrale Kriterium. Die Schulen können innerhalb dieses Rahmens Maßnahmen benennen, die aus ihrer Sicht vorrangig umgesetzt werden sollen. Voraussetzung ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl den Zielsetzungen des Förderprogramms entsprechen, als auch im Sinne des Schulträgers liegen. Auf diese Weise wird den Schulen ein gewisser Handlungsspielraum bei der Priorisierung ihrer Bedarfe ermöglicht, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die eingesetzten Mittel zweckentsprechend und im Einklang mit den übergeordneten Vorgaben verwendet werden.

Kriterien für die Maßnahmenumsetzung – Steuerungsbudget (75 % der Gesamtfördersumme)

Für die Maßnahmenumsetzung im Rahmen des Steuerungsbudgets erfolgt die Auswahl der Maßnahmen anhand mehrerer geeigneter Kriterien. Die Ausgestaltung des Entscheidungsprozesses hängt maßgeblich von den jeweiligen Bedarfen und letztlich zu bewertenden Maßnahmenvorschlägen sowie erforderlichen Planungsressourcen ab, so dass dieser noch im weiteren Projektverlauf durch die Verwaltung zu definieren ist.

Zentrales Auswahlkriterium ist die Lernförderlichkeit im Sinne der Förderrichtlinie. Darunter fallen laut „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)“ vom 09. September 2024 insbesondere Maßnahmen, die zu einer modernen, lernförderlichen und attraktiven Lernumgebung beitragen. Dazu zählen beispielsweise die Verbesserung der räumlichen Lernumgebung, die Schaffung moderner und funktionaler Lernräume, eine zeitgemäße Ausstattung sowie eine insgesamt hohe Aufenthaltsqualität der Lernorte.

Darüber hinaus stellen Hitzeschutzmaßnahmen ein wichtiges Auswahlkriterium dar. Maßnahmen, die zur Reduzierung von Hitze in Unterrichtsräumen oder zur Anpassung des Schulgeländes an zunehmende Hitzebelastungen beitragen, können daher besonders berücksichtigt werden.

Ergänzend zu diesen inhaltlichen Kriterien werden bei der Priorisierung der Maßnahmen auch die Aspekte Dringlichkeit, Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einbezogen. Dabei wird bewertet, wie akut ein Handlungsbedarf besteht, welchen konkreten Nutzen eine Maßnahme für den Schulstandort erwarten lässt und ob eine Umsetzung innerhalb des Förderzeitraums realistisch möglich ist.

Fazit und Ausblick:

Mit der vorgeschlagenen Kombination aus einheitlicher Basisförderung (25%) und Steuerungsbudget des Schulträgers (75%) wird aus Sicht der Verwaltung ein ausgewogenes, transparentes und bedarfsgerechtes Vorgehen für die Umsetzung der SäuleI des Startchancenprogramms geschaffen.

Die Verwaltung schlägt daher die kalkulatorische Verteilung der Fördermittel entsprechend der vorstehenden Ausführungen und Kategorisierung vor.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Mit der Festlegung des Verteilungsschlüssels ergeben sich zunächst noch keine konkreten finanziellen Auswirkungen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

10 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich1.7 MB
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Worum geht es?

Das Startchancen-Programm fördert Schulen in sozial benachteiligten Lagen. Wie werden die Mittel für eine moderne Lernumgebung eingesetzt?

Projekt

Startchancen-Programm Aachen

Auch: Säule I Investitionsbudget

Kategorien

BildungSoziales & Integration

Schlagworte

ChancengerechtigkeitSchulmodernisierungHitzeschutzInklusion

Betroffene Gruppen

SchülerLehrkräfteSozial benachteiligte Familien

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 24.4.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
18.4.2026
Technische Details