Vorlage·FB 68/0086/WP19·6. Mai 2026

Anregung gem. §24 GO NRW zur Einrichtung von zwei Parkständen mit einer max. Parkdauer von 30 Minuten an der Grabeskirche St. Josef, Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Sollen vor der Grabeskirche St. Josef wieder Kurzzeitparkplätze für Besucher:innen eingerichtet werden? Die Verwaltung prüft den Antrag.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt an der bestehenden Parkraumregelung an der Stolberger Straße im Bereich der Grabeskirche St. Josef festzuhalten.

Erläuterungen

1.Anlass

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben wird angeregt, für zwei Parkstände an der Grabeskirche St. Josef, Stolberger Straße in Aachen die Einrichtung einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten per Parkscheibe vorzusehen.

Zur Begründung wird auf die 30-minütige Parkscheibenregelung vor Einführung der Bewohnerparkzone an dieser Stelle verwiesen, die insbesondere älteren und körperlich eingeschränkten Besucher*innen den Besuch der Grabeskirche deutlich vereinfache. Zudem wird hervorgehoben, dass eine zeitlich beschränkte, gebührenfreie Parkzeit zu einem spontanen Besuch der Grabeskirche einlädt und somit die Frequentierung der Grabeskirche deutlich erhöht.

2.Sachstand

An der Stolberger Straße, entlang der Grabeskirche befinden sich sieben Parkstände, die vor Einrichtung der Bewohnerparkzone Ost 1 mit einer 30-minütigen Parkscheibenregelung ausgewiesen waren. Heute liegen diese Parkstände in der Bewohnerparkzone Ost 1, die im Herbst 2024 eingerichtet wurde. Mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone Ost 1 wurde auch die Notwendigkeit der Beibehaltung der Parkscheibenregelung an dieser Stelle geprüft und bewertet.

Grundsätzlich wurde dabei davon ausgegangen, dass nach Einrichtung der Bewohnerparkzone Ost 1 ausreichend Parkraum für Bewohner*innen und Besucher*innen innerhalb der Zone und auch direkt an der Grabeskirche zur Verfügung steht. Bewohnerparkzonen reduzieren nachweislich die Anzahl langfristig abgestellter Fahrzeuge, so dass die Auslastung der Parkstände i.d.R. rückläufig ist. Für die Stolberger Straße ist insbesondere anzumerken, dass im Bereich der Grabeskirche St. Josef keine Wohnbebauung vorhanden ist und der Anteil der Bewohnerparker*innen in diesem kurzen Teilabschnitt eher noch geringer sein wird.

Die Verwaltung führt standardmäßig, rund ein Jahr nach der Einrichtung einer Bewohnerparkzone eine Evaluation der Parkraumauslastung in neu eingerichteten Zonen durch, so auch in der Zone Ost 1. Die Parkraumerhebung fand gemäß den Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE, 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen an einem Werktag außerhalb der Schul- und Semesterferien, am 06.11.2025 zu vier Zeitbereichen (6:00 Uhr, 11:00 Uhr, 17:00 Uhr und 22:00 Uhr) statt. Es wurde die Anzahl aller parkenden Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum erhoben. Dabei wurden die Kfz-Kennzeichen streckenscharf aufgenommen, so dass eine detaillierte Aussage zur Parkraumauslastung im Bereich Stolberger Straße vor der Grabeskirche St. Josef möglich ist. Zudem wurden die Parkberechtigungen differenziert nach Bewohnerparkausweis, Parkschein und Sondernutzungsausweis erhoben.

Das vollständige Gutachten mit den Nacherhebungsergebnissen Ost 1 wird der Politik in einer gesonderten Vorlage vorgestellt.

Die höchste Anzahl der parkenden Kfz im Abschnitt Stolberger Straße vor der Grabeskirche wurde während der Bedienzeitenpflicht um 11 Uhr (3 Kfz) und 17 Uhr (3 Kfz) aufgenommen. Keines der Fahrzeuge konnte einer*m Bewohner*in zugeordnet werden. Um 11 Uhr hatten die drei Fahrzeuge je einen Parkschein (2 digital und 1 analog) hinter der Windschutzscheibe liegen. Im Nachmittag um 17 Uhr hatte keines der Fahrzeuge einen Parkschein oder einen Bewohnerparkausweis hinterlegt. Morgens (6 Uhr) und abends (22 Uhr) wurden je zwei Pkws gezählt. Keines der dort abgestellten Fahrzeuge hatte einen Bewohnerparkausweis oder konnte einer*m Bewohner*in zugeordnet werden.

Die Erhebungsdaten zeigen somit für den Abschnitt Stolberger Straße vor der Grabeskirche einen sehr geringen mittleren Auslastungsgrad (über alle Zeitbereiche) von 43 %. Es stand zu allen Zeitbereichen ausreichend Parkraum für Besucher*innen in unmittelbarer Nähe zur Grabeskirche zur Verfügung.

Der nächstgelegene Parkscheinautomat (PSA) befindet sich direkt an der Grabeskirche im Bereich der Zufahrt zum St.-Josefs-Platz. Der Eingang der Grabeskirche liegt auf der von der Stolberger Straße abgewandten Gebäudeseite der Grabeskirche am Adalbertsteinweg. Im günstigsten Fall (Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum PSA) müssen Besucher*innen rund 140 m bis zum Eingang der Grabeskirche zurücklegen. Im ungünstigsten Fall sind es ca. 230 m. Zur Reduzierung der Wegestrecke kann der Parkschein auch digital über die EASY-Park-App gelöst werden, so dass der Weg zum Parkscheinautomaten entfällt. Unmittelbar an der Zufahrt zum St.-Josefs-Platz befinden sich zwei ausgewiesene Behindertenparkplätze.

3.Stellungnahme der Verwaltung

Die Ergebnisse der Parkraumerhebung zeigen, dass auch nach Einrichtung der Bewohnerparkzone in diesem Abschnitt der Stolberger Straße vor der Grabeskirche ausreichend freier Parkraum sowohl für Bewohner*innen als auch für Besucher*innen der Grabeskirche zur Verfügung steht. Das zeigt sich ebenfalls beim Vergleich des mittleren Auslastungsgrades der Nacherhebung mit dem der Vorerhebung (Oktober 2021). Der mittlere Auslastungsgrad des Abschnitts Stolberger Straße zwischen Adalbertsteinweg und Eifelstraße ist von 83 % auf 55 % zurück gegangen. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung keinen Bedarf, an einer weiteren zusätzlichen Regelung.

Vergleichbare kostenfreie Parkmöglichkeiten bestehen weder an Kirchen noch an anderen sozialen Einrichtungen innerhalb der Bewohnerparkzonen in Aachen. Eine Bewirtschaftung mit Parkscheibenregelung würde eine Privilegierung gegenüber anderen Einrichtungen darstellen und ist im Sinne der Gleichbehandlung nicht zu begründen. Eine Änderung hätte zudem eine Ergänzung in der Beschlussfassung und Umsetzung der Anpassung der Bewohnerparkzonenregelung zur Folge.

Die Verwaltung empfiehlt daher, an der bestehenden Parkraumregelung festzuhalten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich8.1 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Sollen vor der Grabeskirche St. Josef wieder Kurzzeitparkplätze für Besucher:innen eingerichtet werden? Die Verwaltung prüft den Antrag.

Projekt

Parkraummanagement Grabeskirche

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ParkraumbewirtschaftungBarrierefreiheitVerkehrsregelung

Betroffene Gruppen

Kirchenbesucher:innenAnwohner:innenSenior:innen

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 19.5.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
1.5.2026
Technische Details