Vorlage·FB 20/0028/WP19·18. Juni 2026

Stiftung Armenfonds – Verwendung von Stiftungsmitteln hier: Förderung der Bahnhofsmission im Jahr 2026

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Bahnhofsmission erhält Unterstützung aus dem Armenfonds, um ihre Arbeit für Menschen in Not fortzuführen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in Höhe von insgesamt 21.700,- € an die Träger der Bahnhofsmission aus der Stiftung Armenfonds.

Erläuterungen

Die Träger der Bahnhofsmission IN VIA Aachen e.V. und WABe e.V. werden schon seit 2018 aus Mitteln des Armenfonds und durch die StädteRegion Aachen gefördert. Darüberhinaus erhält die Bahnhofsmission noch eine Förderung der Lütters Stiftung, sowie Spenden und private Förderungen. Dennoch wird der Eigenanteil der Träger der Bahnhofsmission im Jahr 2026 auf 43.400 € geschätzt. Deshalb wurde erneut eine höhere Förderung aus der Stiftung Armenfonds beantragt.

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 11.02.2026 eine Dynamisierung der Zuschussbeträge an die freien Träger der Sozial- und Jugendhilfe in Höhe von 3,5 % beschlossen. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration befürwortet die Förderung der Bahnhofsmission aus fachlicher Sicht, empfiehlt jedoch bei der Erhöhung der Förderung die Bahnhofsmission nicht besser zu stellen als die übrigen Wohlfahrtsverbände. Aus diesem Grunde erhalten die Träger der Bahnhofsmission im Jahr 2026 eine Förderung i.H.v. insgesamt 21.700 €, die jeweils zur Hälfte an jeden der Träger ausgezahlt wird.

Der Förderbetrag kann durch die Stiftung im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel als Zuschuss gewährt werden.

Gemäß § 6 b) der Stiftungssatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

21.700 €

21.700 €

45.300 €

45.300 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich519.6 KB
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Projekt: Förderung Bahnhofsmission

Zum Projekt

Die Stadt Aachen fördert die Bahnhofsmission im Jahr 2025 mit 21.000 Euro aus Mitteln des Armenfonds.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Soziales & IntegrationUmsetzung beschlossen28. Nov. 2013 – 18. Juni 20264 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Bahnhofsmission erhält Unterstützung aus dem Armenfonds, um ihre Arbeit für Menschen in Not fortzuführen.

Projekt

Förderung Bahnhofsmission

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

SozialarbeitObdachlosenhilfeStiftungsmittel

Betroffene Gruppen

BedürftigeObdachloseReisende

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.5.2026
Technische Details