Stiftung Armenfonds – Verwendung von Stiftungsmitteln hier: Förderung der Bahnhofsmission im Jahr 2026
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Bahnhofsmission erhält Unterstützung aus dem Armenfonds, um ihre Arbeit für Menschen in Not fortzuführen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in Höhe von insgesamt 21.700,- € an die Träger der Bahnhofsmission aus der Stiftung Armenfonds.
Erläuterungen
Die Träger der Bahnhofsmission IN VIA Aachen e.V. und WABe e.V. werden schon seit 2018 aus Mitteln des Armenfonds und durch die StädteRegion Aachen gefördert. Darüberhinaus erhält die Bahnhofsmission noch eine Förderung der Lütters Stiftung, sowie Spenden und private Förderungen. Dennoch wird der Eigenanteil der Träger der Bahnhofsmission im Jahr 2026 auf 43.400 € geschätzt. Deshalb wurde erneut eine höhere Förderung aus der Stiftung Armenfonds beantragt.
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 11.02.2026 eine Dynamisierung der Zuschussbeträge an die freien Träger der Sozial- und Jugendhilfe in Höhe von 3,5 % beschlossen. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration befürwortet die Förderung der Bahnhofsmission aus fachlicher Sicht, empfiehlt jedoch bei der Erhöhung der Förderung die Bahnhofsmission nicht besser zu stellen als die übrigen Wohlfahrtsverbände. Aus diesem Grunde erhalten die Träger der Bahnhofsmission im Jahr 2026 eine Förderung i.H.v. insgesamt 21.700 €, die jeweils zur Hälfte an jeden der Träger ausgezahlt wird.
Der Förderbetrag kann durch die Stiftung im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel als Zuschuss gewährt werden.
Gemäß § 6 b) der Stiftungssatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 21.700 € | 21.700 € | 45.300 € | 45.300 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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Projekt: Förderung Bahnhofsmission
Zum ProjektDie Stadt Aachen fördert die Bahnhofsmission im Jahr 2025 mit 21.000 Euro aus Mitteln des Armenfonds.
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KI-Analyse
Worum geht es?
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Projekt
Förderung Bahnhofsmission
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 23.5.2026
Technische Details
ID: 1009351
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1009351
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1009351