Vorlage·FB 61/0057/WP19·10. Juni 2026

Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 79 - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße - für den Bereich des ehemaligen Bahnhofes Walheim; hier: Aufhebungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 79 - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 79 - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim.

Erläuterungen

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 79 - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße -
für den Bereich des ehemaligen Bahnhofes Walheim

  1. Einleitung

Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden.

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 23. Juli 1986 folgte der Rat der Stadt Aachen der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19. Juni 1986, einen Bebauungsplan - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße - aufzustellen. Das Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 79 war es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gelände des ehemaligen Bahnhofs Walheim sicherzustellen und eine unerwünschte Gewerbeansiedlung zu verhindern, indem ein Mischgebiet und ein Wohngebiet ausgewiesen werden sollten. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Bahnhof teilweise privat für Lagerzwecke genutzt. Der Anlass war, dass die Bundesbahn mitgeteilt hatte, dass das Gelände, abgesehen von den durchlaufenden Gleisen, für Bahnbetriebszwecke nicht mehr benötigt würde.

Ursprünglich umfasste der Bebauungsplan A 79 einen größeren Geltungsbereich, mittlerweile wird der Großteil des Geltungsbereichs jedoch von verschiedenen kleineren Bebauungsplänen mit konkreteren Zielsetzungen überlagert (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5, rechtskräftig seit dem 14.03.1996, Bebauungsplan Nr. 780, rechtskräftig seit dem 12.02.1998, Bebauungsplan Nr. 835, rechtskräftig seit dem 23.03.2002, Bebauungsplan Nr. 839, rechtskräftig seit dem 31.10.2001). Darüber hinaus existiert angrenzend ein weiterer Aufstellungsbeschluss (A 134, seit dem 10.09.1999 rechtskräftig), der jedoch ebenfalls nicht mehr als aktuell einzustufen ist und in einem separaten Verfahren aufgehoben werden soll.

Für die Restflächen kann ein 40 Jahre alter Aufstellungsbeschluss nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Im Falle eines erneuten Steuerungsbedarfs kann ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wurde am 10.12.1986 vom Rat der Stadt Aachen eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Die Vorkaufsrechtssatzung soll parallel aufgehoben werden.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Checkliste findet in diesem Fall keine Anwendung, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.


  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 79 - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße - für den Bereich des ehemaligen Bahnhofes Walheim zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

3 Bebauungspläne

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Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanAufstellungsbeschluss

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
29.5.2026
Technische Details